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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1353506.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
21.12.17, 12:00
Aktualisiert
20.04.18, 07:16

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05257 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz; Erweiterung des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. 2. Die Einleitung des Verfahrens zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird beschlossen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Mit dieser Vorlage soll die Erweiterung des Geltungsbereiches für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz-Süd/Markranstädter Straße“ um das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet beschlossen sowie die diesem Planverfahren zugrundeliegenden Ziele auch für das Erweiterungsgebiet bestätigt werden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ wurde durch die Ratsversammlung am 20.04.2016 beschlossen (VI-DS-02189). Am 21.09.2016 hat die Ratsversammlung zudem die Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele sowie eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen (VI-DS-02951). Ursächlich für die Erweiterung des Geltungsbereiches sind die bestehenden Verkaufsabsichten für ein Grundstück westlich der Klingenstraße sowie Entwicklungsabsichten für die an die Limburger Straße angrenzenden Brachflächen auf der Ostseite der Zschocherschen Straße. Da diese Flächen bislang nicht im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet PlagwitzSüd/Markranstädter Straße“ liegen, fehlen die entsprechenden Steuerungsinstrument für die geordnete städtebauliche Entwicklung dieser Flächen. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:  Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen B-Planes ist davon auszugehen, dass sich die Rahmenbedingungen für die im Plangebiet befindlichen gewerblichen Nutzungen nicht verschlechtern sowie die Bedingungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben verbessert werden. Insbesondere weil die Ziele des B-Planes auf die Sicherung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen und hierfür geeigneter Flächen und Gebäudestrukturen und die Begrenzung der in das Gebiet hineindrängenden schutzbedürftigen Wohnnutzungen ausgerichtet sind.  Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt. | Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung, die grundsätzlich auf den Erhalt und die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen ausgerichtet ist, nicht berührt. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden; es finden jedoch keine Veränderungen der bestehenden Verhältnisse statt. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Ein-griffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. . 3/4 Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Übersichtskarte 3 Übersichtsplan 4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 5 Begründung zum Bebauungsplan 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung 1 Seite 1 Arbeitsplatzsituation ☒ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☒ mittel ☐ niedrig ☐ ☐ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☐ ja ☐ ja 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1 ☐ nein ☐ nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☒ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“, Erweiterung des Geltungsbereiches Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 09/2017 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des bisherigen räumlichen Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 428 (VI-DS-02189 vom 20.04.2016) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 428 Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“, Erweiterung des Geltungsbereiches Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 09/2017 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des bisherigen räumlichen Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 428 (VI-DS-02189 vom 20.04.2016) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 428 Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße“, Erweiterung des Geltungsbereiches Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: M 1 : 10000, Stand: 12/2017 Grenze des bisherigen räumlichen Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 428 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Begründung zum Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/ Markranstädter Straße" Erweiterung des Geltungsbereiches Stadtbezirk: Südwest Ortsteil: Plagwitz Grenze des erweiterten räumlichen Geltungsbereiches derzeitiger Geltungsbereich des B-Plan Nr. 428 Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 26.01.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße" Erweiterung des Geltungsbereiches Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest und dort im Ortsteil Plagwitz. Es umfasst bislang eine Fläche von ca. 18,5 ha und wird umgrenzt von • der Zschocherschen Straße im Osten, • Limburgerstraße im Süden, • Gießerstraße im Westen und im Norden durch die ehemalige Gleistrasse bzw. Naumburger Straße und Industriestraße. Mit der Erweiterung des Plangebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 wird das Plangebiet eine Fläche von ca. 32,8 ha umfassen und von • der Erich-Zeigner-Allee im Osten, • der Limburgerstraße im Süden, • der Röckener Straße und der Gießerstraße im Westen und • durch die Industriestraße bzw. Naumburger Straße im Norden begrenzt. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des erweiterten Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Die Ratsversammlung hat am 20.04.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ (VI-DS-02189) beschlossen. Am 21.09.2016 hat sie zudem die Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele sowie eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen (VI-DS-02951). Vor dem Hintergrund vermeintlich stabiler Eigentums- und Nutzungsstrukturen war das Plangebiet auf die zum damaligen Zeitpunkt im Fokus möglicher Entwicklungsabsichten stehenden Flächen begrenzt worden. Nunmehr rücken jedoch auch die angrenzenden Flächen aufgrund geänderter Eigentümerziele und der nach wie vor ungebremsten Dynamik des Leipziger Immobilienmarktes ebenfalls in den Blick der Immobilienwirtschaft. Da für diese Flächen die weitgehend gleichen Rahmenbedingungen wie für jene, bereits im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 428 liegenden Bereiche gelten, sollen nunmehr auch die an den bisherigen Geltungsbereich angrenzenden Gebiete in das Planverfahren einbezogen werden. Hiervon betroffen ist auch jene brachliegende Fläche westlich der Klingenstraße auf der bereits seit längerer Zeit in dort zu diesem Zweck auf- und abgestellten Bauwagen eine alternative, wohnähnliche Nutzung innerhalb einer sogenannten „Wagenburg“ ausgeübt wird. Ursächlich für die Erweiterung des Geltungsbereiches sind die genau für dieses Grundstück bestehenden Verkaufsabsichten sowie Entwicklungsabsichten für die an die Limburger Straße angrenzenden Brachflächen auf der Ostseite der Zschocherschen Straße. Da diese Flächen bislang nicht im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz-Süd/Markranstädter Straße“ liegen, fehlen die entsprechenden Steuerungsinstrumente für die geordnete städtebauliche Entwicklung dieser Flächen. Der größte Teil der Flächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 liegen im 26.01.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße" Erweiterung des Geltungsbereiches Seite 3 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 325 „Zschochersche Straße/Gießerstraße – Nutzungsarten“. Dieser wurde zur Steuerung der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen aufgestellt und ist durch Bekanntmachung am 01.09.2012 in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan berücksichtigt bereits den im Plangebiet liegenden großflächigen Einzelhandelsbetrieb (Baumarkt), zu dessen Sortiment auch zentrenrelevante Sortimente gehören. Zudem steuert dieser Bebauungsplan die westlich der Zschocherschen Straße gelegene Ansiedlung eines neuen Einkaufszentrums. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass dieser Bebauungsplan im Zuge eines Klageverfahrens aus formalen Gründen für unwirksam erklärt wird und damit eine Steuerung der Einzelhandelsnutzungen im Gebiet auf dieser Grundlage nicht länger möglich ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 428 wird im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) bzw. im Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung als Industrie- und Gewerbegebiet im Bestand dargestellt. Überlagert wird dies mit der Darstellung „Lokale Ökonomie - Stadtteilbezogene Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung“. Hinsichtlich der Bestandsflächen wird ausgeführt, dass diese zur Abdeckung eines steigenden Bedarfs an innerstädtischen höherwertigen Flächen durch dienstleistungs- und forschungsorientierte Unternehmen und Einrichtungen zu entwickeln bzw. für diese Nutzungen vorzuhalten sind. Im Stadtentwicklungsplan (STEP) Gewerbliche Bauflächen (Stand Fortschreibung 2005, RB IV 330/05) ist das Gewerbegebiet Plagwitz Süd als Bestandsgebiet mit der Zielaussage „Revitalisierung - Sicherung gewerblichen Nutzung“ dargestellt. Aufgrund der urbanen Lage und der Standortfaktoren sind auch die Flächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 überwiegend für industrienahe Dienstleistungen, Handwerksunternehmen und kleinere technologieorientierte Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes geeignet. Aufgrund der guten Anbindung an den ÖPNV besteht eine Standorteignung für arbeitsplatzintensives Gewerbe. Im STEP Zentren (Stand 2009, RB IV 1544/09) sind die Flächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 nicht Bestandteil eines der dort ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche. Die dem Plangebiet nächstgelegenen Versorgungsbereiche sind das Stadtteilzentrum (C-Zentrum) Plagwitz, das Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) Adler und das Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) Könneritzstraße. Insbesondere zu deren Schutz wurde der am 01.09.2012 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 325 „Zschochersche Str./Gießerstraße Nutzungsarten“ aufgestellt. Zudem sieht der Entwurf des STEPs Zentren eine Ausdehnung des zentralen Versorgungsbereiches bis zur Zschocherschen Straße 84 vor. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 428 gelegenen Flächen sind in dem seit 16.05.2015 wirksamen Flächennutzungsplan größtenteils als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Landschaftsplan (LSP) stellt die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 428 befindlichen Flächen im Rahmen der „Integrierten landschaftsräumlichen Leitbilder“ als Industrie- und Gewerbestandort (LB 12) dar. Der Anlass für die Erweiterung des Plangebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 ist dementsprechend im Wesentlichen begründet in • dem auch für diese Flächen zu erwartenden Vordringen der Wohnnutzung in die gewerblich geprägten Bereiche und die damit zu befürchtenden Beeinträchtigung und ggf. der Verdrängung der gewerblichen Bestandsnutzungen. • dem auch innerhalb dieser Flächen grundsätzlichen bestehenden Ansiedlungspotenzials für zentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe. Die Realisierung der Vorhaben wäre ohne diesen Bebauungsplan möglicherweise nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig. Die Vorhaben stünden aber im Widerspruch zu den stadtentwicklungspolitischen Zielen der Stadt zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Stadt. 26.01.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße" Erweiterung des Geltungsbereiches Seite 4 • der möglichen Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 325 und dem damit einhergehenden Verlust eines städtebaulichen Steuerungsinstrumentes in Bezug auf die im STEP Zentren enthaltenen gesamtstädtischen Zielstellungen. Das Erfordernis für die Erweiterung des Plangebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 begründet sich ebenso wie für die bereits innerhalb dieses Geltungsbereiches befindlichen Flächen insbesondere aus der Notwendigkeit • der Vermeidung einer weiter schleichenden Verschlechterung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die vorhandenen gewerblichen Nutzungen und deren allmählicher Verdrängung durch eine stärkere Wohnraumnachfrage. • der planungsrechtlichen Sicherung potentieller Gewerbeflächen und bestehender Industriestandorte • der Sicherung von größeren Grundstücken und zusammenhängenden Flächen für den Gemeinbedarf, da angesichts des aktuellen und perspektivisch stark anhaltenden Bevölkerungswachstums insbesondere größere, gut erschlossene Flächen für soziale Infrastruktureinrichtungen im Stadtgebiet nur begrenzt zur Verfügung stehen. • Der Umsetzung der unverändert bestehenden stadtentwicklungsplanerischen Zielstellungen für dieses Gebiet, welche vor allem auf die Vermeidung weiterer zentrenrelevanter Einzelhandelsvorhaben, die im Widerspruch zu den stadtentwicklungspolitischen Zielen der Stadt stehen und • der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Stadt. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Erweiterung des Plangebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 sollen ebenso wie für die bereits innerhalb dieses Geltungsbereiches befindlichen Flächen vor allem die folgenden Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Sicherung der im Gebiet vorhandenen gewerblichen Nutzungen Die im Gebiet vorhandenen gewerblichen Nutzungen sollen durch geeignete Festsetzungen z.B. zur Steuerung der zulässigen Art der baulichen Nutzung oder durch Ausweisung von Bauflächen erhalten und so vor dem weiteren Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen bewahrt werden. • Sicherung der im Gebiet vorhandenen Flächen und Gebäudestrukturen für gewerbliche Nutzungen Die Flächen und Gebäude sollen vorrangig für nicht erheblich belästigendes Gewerbe mit den Schwerpunkten Dienstleistungen und Anlagen für Kultur- und Kreativwirtschaft, aber auch Handwerksbetriebe, Anlagen für sportliche- und Unterhaltungszwecke sowie nicht erheblich störende Produktionsbetriebe, vorgehalten werden. Die im Gebiet vorhandenen und zum großen Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäude sind gerade für die vorgenannten gewerblichen Nutzungen besonders geeignet. • Angemessene Gewährleistung gesunder Wohnbedingungen für Bestandsnutzungen Für die inner- und außerhalb des Gebietes vorhandenen und zulässigerweise errichteten Wohnnutzungen sollen unter angemessener Berücksichtigung der gewerblichen Vorprägung des Gebietes und der vorhandenen Betriebe, Methoden und Maßnahmen zur Gewährleistung der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse untersucht bzw. deren Bestandserhalt 26.01.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße" Erweiterung des Geltungsbereiches Seite 5 durch entsprechende Festsetzungen gewährleistet werden. • Steuerung der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen Die bislang mit dem Bebauungsplan Nr. 325 verfolgten Ziele zur Steuerung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten zur Vermeidung von erheblichen Nachteilen für die Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sollen auch mit diesem Bebauungsplan in adäquater Weise umgesetzt werden. • Berücksichtigung der Regelungen zu zentrenrelevanten Sortimenten Im Rahmen der Fortschreibung des STEP Zentren wurde die aktuelle Situation des Leipziger Einzelhandels geprüft und nach zentren-, nahversorgungs- sowie nicht-zentrenrelevanten Sortimenten differenziert. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für die Beurteilung der Verträglichkeit der vorgesehenen Sortimente herangezogen werden. • Umsetzung der im INSEK und im STEP Gewerbliche Bauflächen formulierten Entwicklungsziele Die im SEKO und im STEP Gewerbliche Bauflächen formulierten Entwicklungsziele sollen mit dem Bebauungsplan umgesetzt werden. Um das Gebiet auch künftig für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen attraktiv zu gestalten soll ein für gewerbliche Nutzungen attraktiver Bodenpreis gesichert und nachteiligen Erhöhungen im Bodenpreisniveau entgegengesteuert werden. • Sicherung von Flächen für soziale Infrastruktur Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist absehbar, dass auch in Plagwitz Flächen für soziale Infrastruktur erforderlich werden. Im Rahmen der gesamtstädtischen strategischen Prüfung von Flächen für soziale Infrastruktur werden auch mögliche Flächen im Bebauungsplangebiet untersucht. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Flächen für den Gemeinbedarf zu sichern sind. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Folgende wesentliche Inhalte der Planung dienen der Umsetzung der vorgenannten Ziele: • Aussagen zur Art der baulichen Nutzung einschl. Regelungen zur Zulässigkeit der Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten • Abgrenzung der Verkehrsflächen sowie der Baugebiete Für die Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümer im Plangebiet sind wesentliche Auswirkungen auf die Rechtssicherheit der heute ausgeübten gewerblichen Nutzungen bzw. hinsichtlich der zukünftig zulässigen Nutzungen zu erwarten. Darüber hinaus besteht mit der Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses für die Verwaltung die Möglichkeit von den Instrumenten zur Sicherung der Bauleitplanung nach §§14 ff BauGB Gebrauch zu machen. 26.01.2018 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße" Erweiterung des Geltungsbereiches Seite 6 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Für die Fortführung des laufenden Verfahrens soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Leipzig, 03.02.2018 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 26.01.2018