Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1353506.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
21.12.17, 12:00
Aktualisiert
20.04.18, 07:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05257
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 428 "Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz;
Erweiterung des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
2.
Die Einleitung des Verfahrens zur Erweiterung des Geltungsbereiches des
Aufstellungsbeschlusses für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird
beschlossen.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Mit dieser Vorlage soll die Erweiterung des Geltungsbereiches für den in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz-Süd/Markranstädter
Straße“ um das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte
Gebiet beschlossen sowie die diesem Planverfahren zugrundeliegenden Ziele auch für das
Erweiterungsgebiet bestätigt werden.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz
Süd/Markranstädter Straße“ wurde durch die Ratsversammlung am 20.04.2016 beschlossen
(VI-DS-02189). Am 21.09.2016 hat die Ratsversammlung zudem die Präzisierung und
Ergänzung der Planungsziele sowie eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes beschlossen (VI-DS-02951).
Ursächlich für die Erweiterung des Geltungsbereiches sind die bestehenden
Verkaufsabsichten für ein Grundstück westlich der Klingenstraße sowie
Entwicklungsabsichten für die an die Limburger Straße angrenzenden Brachflächen auf der
Ostseite der Zschocherschen Straße. Da diese Flächen bislang nicht im Geltungsbereich
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet PlagwitzSüd/Markranstädter Straße“ liegen, fehlen die entsprechenden Steuerungsinstrument für die
geordnete städtebauliche Entwicklung dieser Flächen.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen B-Planes ist
davon auszugehen, dass sich die Rahmenbedingungen für die im Plangebiet befindlichen
gewerblichen Nutzungen nicht verschlechtern sowie die Bedingungen für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben verbessert werden. Insbesondere weil die Ziele des B-Planes auf die
Sicherung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen und hierfür geeigneter Flächen und
Gebäudestrukturen und die Begrenzung der in das Gebiet hineindrängenden
schutzbedürftigen Wohnnutzungen ausgerichtet sind.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt. |
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung, die grundsätzlich auf den
Erhalt und die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen ausgerichtet ist, nicht berührt.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden; es finden jedoch keine
Veränderungen der bestehenden Verhältnisse statt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen B-Planes auf die Stadt
zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Ein-griffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
.
3/4
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Übersichtskarte
3 Übersichtsplan
4 Auszug aus dem Flächennutzungsplan
5 Begründung zum Bebauungsplan
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☒ mittel
☐ niedrig
☐
☐
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☐ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☒
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/
Markranstädter Straße“, Erweiterung des Geltungsbereiches
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 09/2017
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des bisherigen räumlichen Geltungsbereiches des
B-Planes Nr. 428 (VI-DS-02189 vom 20.04.2016)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 428
Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/
Markranstädter Straße“, Erweiterung des Geltungsbereiches
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 09/2017
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des bisherigen räumlichen Geltungsbereiches des
B-Planes Nr. 428 (VI-DS-02189 vom 20.04.2016)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 428
Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/
Markranstädter Straße“, Erweiterung des Geltungsbereiches
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: M 1 : 10000, Stand: 12/2017
Grenze des bisherigen räumlichen Geltungsbereiches des
B-Planes Nr. 428
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 428
"Gewerbegebiet Plagwitz Süd/
Markranstädter Straße"
Erweiterung des Geltungsbereiches
Stadtbezirk:
Südwest
Ortsteil:
Plagwitz
Grenze des erweiterten
räumlichen
Geltungsbereiches
derzeitiger
Geltungsbereich
des B-Plan Nr. 428
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
26.01.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße"
Erweiterung des Geltungsbereiches
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest und dort im Ortsteil
Plagwitz. Es umfasst bislang eine Fläche von ca. 18,5 ha und wird umgrenzt von
•
der Zschocherschen Straße im Osten,
•
Limburgerstraße im Süden,
•
Gießerstraße im Westen und
im Norden durch die ehemalige Gleistrasse bzw. Naumburger Straße und Industriestraße.
Mit der Erweiterung des Plangebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428
wird das Plangebiet eine Fläche von ca. 32,8 ha umfassen und von
•
der Erich-Zeigner-Allee im Osten,
•
der Limburgerstraße im Süden,
•
der Röckener Straße und der Gießerstraße im Westen und
•
durch die Industriestraße bzw. Naumburger Straße im Norden
begrenzt.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des erweiterten Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan
zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Die Ratsversammlung hat am 20.04.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ (VI-DS-02189) beschlossen. Am
21.09.2016 hat sie zudem die Präzisierung und Ergänzung der Planungsziele sowie eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen (VI-DS-02951).
Vor dem Hintergrund vermeintlich stabiler Eigentums- und Nutzungsstrukturen war das Plangebiet
auf die zum damaligen Zeitpunkt im Fokus möglicher Entwicklungsabsichten stehenden Flächen
begrenzt worden. Nunmehr rücken jedoch auch die angrenzenden Flächen aufgrund geänderter
Eigentümerziele und der nach wie vor ungebremsten Dynamik des Leipziger Immobilienmarktes
ebenfalls in den Blick der Immobilienwirtschaft. Da für diese Flächen die weitgehend gleichen
Rahmenbedingungen wie für jene, bereits im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 428 liegenden
Bereiche gelten, sollen nunmehr auch die an den bisherigen Geltungsbereich angrenzenden Gebiete
in das Planverfahren einbezogen werden. Hiervon betroffen ist auch jene brachliegende Fläche
westlich der Klingenstraße auf der bereits seit längerer Zeit in dort zu diesem Zweck auf- und
abgestellten Bauwagen eine alternative, wohnähnliche Nutzung innerhalb einer sogenannten
„Wagenburg“ ausgeübt wird.
Ursächlich für die Erweiterung des Geltungsbereiches sind die genau für dieses Grundstück
bestehenden Verkaufsabsichten sowie Entwicklungsabsichten für die an die Limburger Straße
angrenzenden Brachflächen auf der Ostseite der Zschocherschen Straße. Da diese Flächen bislang
nicht im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 „Gewerbegebiet
Plagwitz-Süd/Markranstädter Straße“ liegen, fehlen die entsprechenden Steuerungsinstrumente für
die geordnete städtebauliche Entwicklung dieser Flächen.
Der größte Teil der Flächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 liegen im
26.01.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße"
Erweiterung des Geltungsbereiches
Seite 3
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 325 „Zschochersche Straße/Gießerstraße –
Nutzungsarten“. Dieser wurde zur Steuerung der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen
aufgestellt und ist durch Bekanntmachung am 01.09.2012 in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan
berücksichtigt bereits den im Plangebiet liegenden großflächigen Einzelhandelsbetrieb (Baumarkt),
zu dessen Sortiment auch zentrenrelevante Sortimente gehören. Zudem steuert dieser
Bebauungsplan die westlich der Zschocherschen Straße gelegene Ansiedlung eines neuen
Einkaufszentrums. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass dieser Bebauungsplan im Zuge eines
Klageverfahrens aus formalen Gründen für unwirksam erklärt wird und damit eine Steuerung der
Einzelhandelsnutzungen im Gebiet auf dieser Grundlage nicht länger möglich ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 428 wird im Integrierten Stadtentwicklungskonzept
Leipzig 2030 (INSEK) bzw. im Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung als Industrie- und
Gewerbegebiet im Bestand dargestellt. Überlagert wird dies mit der Darstellung „Lokale Ökonomie
- Stadtteilbezogene Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung“. Hinsichtlich der
Bestandsflächen wird ausgeführt, dass diese zur Abdeckung eines steigenden Bedarfs an
innerstädtischen höherwertigen Flächen durch dienstleistungs- und forschungsorientierte
Unternehmen und Einrichtungen zu entwickeln bzw. für diese Nutzungen vorzuhalten sind.
Im Stadtentwicklungsplan (STEP) Gewerbliche Bauflächen (Stand Fortschreibung 2005, RB IV
330/05) ist das Gewerbegebiet Plagwitz Süd als Bestandsgebiet mit der Zielaussage
„Revitalisierung - Sicherung gewerblichen Nutzung“ dargestellt. Aufgrund der urbanen Lage und
der Standortfaktoren sind auch die Flächen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.
428 überwiegend für industrienahe Dienstleistungen, Handwerksunternehmen und kleinere
technologieorientierte Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes geeignet. Aufgrund der guten
Anbindung an den ÖPNV besteht eine Standorteignung für arbeitsplatzintensives Gewerbe.
Im STEP Zentren (Stand 2009, RB IV 1544/09) sind die Flächen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 428 nicht Bestandteil eines der dort ausgewiesenen zentralen
Versorgungsbereiche. Die dem Plangebiet nächstgelegenen Versorgungsbereiche sind das
Stadtteilzentrum (C-Zentrum) Plagwitz, das Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) Adler und das
Nahversorgungszentrum (D-Zentrum) Könneritzstraße. Insbesondere zu deren Schutz wurde der am
01.09.2012 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 325 „Zschochersche Str./Gießerstraße Nutzungsarten“ aufgestellt. Zudem sieht der Entwurf des STEPs Zentren eine Ausdehnung des
zentralen Versorgungsbereiches bis zur Zschocherschen Straße 84 vor.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 428 gelegenen Flächen sind in dem seit
16.05.2015 wirksamen Flächennutzungsplan größtenteils als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Der Landschaftsplan (LSP) stellt die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 428 befindlichen
Flächen im Rahmen der „Integrierten landschaftsräumlichen Leitbilder“ als Industrie- und
Gewerbestandort (LB 12) dar.
Der Anlass für die Erweiterung des Plangebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
Nr. 428 ist dementsprechend im Wesentlichen begründet in
•
dem auch für diese Flächen zu erwartenden Vordringen der Wohnnutzung in die gewerblich
geprägten Bereiche und die damit zu befürchtenden Beeinträchtigung und ggf. der
Verdrängung der gewerblichen Bestandsnutzungen.
•
dem auch innerhalb dieser Flächen grundsätzlichen bestehenden Ansiedlungspotenzials für
zentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe. Die Realisierung der Vorhaben wäre ohne diesen
Bebauungsplan möglicherweise nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig. Die
Vorhaben stünden aber im Widerspruch zu den stadtentwicklungspolitischen Zielen der
Stadt zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche, auch im Interesse
einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Stadt.
26.01.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße"
Erweiterung des Geltungsbereiches
Seite 4
•
der möglichen Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 325 und dem damit einhergehenden
Verlust eines städtebaulichen Steuerungsinstrumentes in Bezug auf die im STEP Zentren
enthaltenen gesamtstädtischen Zielstellungen.
Das Erfordernis für die Erweiterung des Plangebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428 begründet sich ebenso wie für die bereits innerhalb dieses Geltungsbereiches
befindlichen Flächen insbesondere aus der Notwendigkeit
•
der Vermeidung einer weiter schleichenden Verschlechterung der planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für die vorhandenen gewerblichen Nutzungen und deren allmählicher
Verdrängung durch eine stärkere Wohnraumnachfrage.
•
der planungsrechtlichen Sicherung potentieller Gewerbeflächen und bestehender
Industriestandorte
•
der Sicherung von größeren Grundstücken und zusammenhängenden Flächen für den
Gemeinbedarf, da angesichts des aktuellen und perspektivisch stark anhaltenden
Bevölkerungswachstums insbesondere größere, gut erschlossene Flächen für soziale
Infrastruktureinrichtungen im Stadtgebiet nur begrenzt zur Verfügung stehen.
•
Der Umsetzung der unverändert bestehenden stadtentwicklungsplanerischen Zielstellungen
für dieses Gebiet, welche vor allem auf die Vermeidung weiterer zentrenrelevanter
Einzelhandelsvorhaben, die im Widerspruch zu den stadtentwicklungspolitischen Zielen der
Stadt stehen und
•
der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer
verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Stadt.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Erweiterung des Plangebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 428
sollen ebenso wie für die bereits innerhalb dieses Geltungsbereiches befindlichen Flächen vor
allem die folgenden Ziele und Zwecke verfolgt werden:
•
Sicherung der im Gebiet vorhandenen gewerblichen Nutzungen
Die im Gebiet vorhandenen gewerblichen Nutzungen sollen durch geeignete Festsetzungen
z.B. zur Steuerung der zulässigen Art der baulichen Nutzung oder durch Ausweisung von
Bauflächen erhalten und so vor dem weiteren Heranrücken schutzbedürftiger Nutzungen
bewahrt werden.
•
Sicherung der im Gebiet vorhandenen Flächen und Gebäudestrukturen für gewerbliche
Nutzungen
Die Flächen und Gebäude sollen vorrangig für nicht erheblich belästigendes Gewerbe mit
den Schwerpunkten Dienstleistungen und Anlagen für Kultur- und Kreativwirtschaft, aber
auch Handwerksbetriebe, Anlagen für sportliche- und Unterhaltungszwecke sowie nicht erheblich störende Produktionsbetriebe, vorgehalten werden. Die im Gebiet vorhandenen und
zum großen Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäude sind gerade für die vorgenannten
gewerblichen Nutzungen besonders geeignet.
•
Angemessene Gewährleistung gesunder Wohnbedingungen für Bestandsnutzungen
Für die inner- und außerhalb des Gebietes vorhandenen und zulässigerweise errichteten
Wohnnutzungen sollen unter angemessener Berücksichtigung der gewerblichen Vorprägung
des Gebietes und der vorhandenen Betriebe, Methoden und Maßnahmen zur Gewährleistung
der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse untersucht bzw. deren Bestandserhalt
26.01.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße"
Erweiterung des Geltungsbereiches
Seite 5
durch entsprechende Festsetzungen gewährleistet werden.
•
Steuerung der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen
Die bislang mit dem Bebauungsplan Nr. 325 verfolgten Ziele zur Steuerung der Zulässigkeit
von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten zur Vermeidung von
erheblichen Nachteilen für die Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
sollen auch mit diesem Bebauungsplan in adäquater Weise umgesetzt werden.
•
Berücksichtigung der Regelungen zu zentrenrelevanten Sortimenten
Im Rahmen der Fortschreibung des STEP Zentren wurde die aktuelle Situation des Leipziger
Einzelhandels geprüft und nach zentren-, nahversorgungs- sowie nicht-zentrenrelevanten
Sortimenten differenziert. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für die Beurteilung der
Verträglichkeit der vorgesehenen Sortimente herangezogen werden.
•
Umsetzung der im INSEK und im STEP Gewerbliche Bauflächen formulierten
Entwicklungsziele
Die im SEKO und im STEP Gewerbliche Bauflächen formulierten Entwicklungsziele sollen
mit dem Bebauungsplan umgesetzt werden. Um das Gebiet auch künftig für die Ansiedlung
gewerblicher Nutzungen attraktiv zu gestalten soll ein für gewerbliche Nutzungen attraktiver
Bodenpreis gesichert und nachteiligen Erhöhungen im Bodenpreisniveau entgegengesteuert
werden.
•
Sicherung von Flächen für soziale Infrastruktur
Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist absehbar, dass auch in Plagwitz Flächen für
soziale Infrastruktur erforderlich werden. Im Rahmen der gesamtstädtischen strategischen
Prüfung von Flächen für soziale Infrastruktur werden auch mögliche Flächen im
Bebauungsplangebiet untersucht. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Flächen für
den Gemeinbedarf zu sichern sind.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Folgende wesentliche Inhalte der Planung dienen der Umsetzung der vorgenannten Ziele:
•
Aussagen zur Art der baulichen Nutzung einschl. Regelungen zur Zulässigkeit der
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten
•
Abgrenzung der Verkehrsflächen sowie der Baugebiete
Für die Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümer im Plangebiet sind wesentliche
Auswirkungen auf die Rechtssicherheit der heute ausgeübten gewerblichen Nutzungen bzw.
hinsichtlich der zukünftig zulässigen Nutzungen zu erwarten.
Darüber hinaus besteht mit der Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses für die Verwaltung
die Möglichkeit von den Instrumenten zur Sicherung der Bauleitplanung nach §§14 ff BauGB
Gebrauch zu machen.
26.01.2018
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Straße/Markranstädter Straße"
Erweiterung des Geltungsbereiches
Seite 6
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Für die Fortführung des laufenden Verfahrens soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen
Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur
Anwendung kommen.
Leipzig, 03.02.2018
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
26.01.2018