Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1367324.pdf
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236 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:23
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05455
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO für das Jahr 2018 für die konsumtive Ausstattung von schulischen
Objekten im Rahmen der Verschiebung der Fertigstellung von Baumaßnahmen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben als Schulträger aller kommunaler Schulen der Stadt
Leipzig werden die notwendigen Verschiebungen der Planansätze zur konsumtiven
Ausstattung 2017 in Höhe von 876.240 € als überplanmäßige Aufwendungen gemäß
§ 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018
entsprechend der Anlage 1 bestätigt.
2. Die notwendigen Mittel wurden in 2017 in entsprechner Höhe gesperrt. Aufgrund
weiterer Verschiebungen kann eine unterjährige Deckung innerhalt der Ansätze in
Höhe von 220.700 € erfolgen. Die Deckung i.H. von 655.540 € erfolgt aus der
Kostenstelle unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt
(109862000).
3. Die konsumtiven Ausstattungsaufwendungen, welche in 2018 zur unterjährigen
Deckung in Höhe von 220.700 € zur Verfügung gestellt werden, werden zur
Haushaltsplanung 2019/2020 durch das Fachamt erneut angemeldet.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.18
31.12.18
876.240
SK 4253 1000 gem. Anlage
1
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt
Gemäß § 22 SächsSchulG sind die Gemeinden Schulträger der allgemeinbildenden Schulen
und der Schulen des zweiten Bildungsweges. In § 23 des SächsSchulG heißt es weiter, die
Gemeinden verwalten die ihnen als Schulträger obliegenden Angelegenheiten als Pflichtaufgaben. Damit ist die Stadt Leipzig Schulträger aller kommunalen Leipziger Schulen und damit berechtigt und verpflichtet, öffentliche Schulen einzurichten und fortzuführen. Als zuständiges Amt innerhalb der Stadtverwaltung Leipzig ist das Amt für Jugend, Familie und Bildung
verantwortlich für Schulnetzplanung und Schulnamensgebung, für Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung, für Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln, für Schülerbeförderung, Errichtung und Modernisierung von Schulgebäuden und Schulsporthallen und Ausreichung der sächlichen Mittel für die kommunalen Schulen, etc. Dabei ist die oberste Priorität, dass die Erfüllung des sächsischen Lehrplanes sichergestellt ist.
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen durch die demografische Entwicklung sind Neubaumaßnahmen von Schulen, Erweiterungsbauten von Bestandsschulen sowie Reaktivierungen
von Altgebäuden in einem hohen Maß erforderlich. Dies bedeutet, dass eine umfassende
schulnetzplanerische, organisatorische und haushalterische Herausforderung gemeistert
werden muss.
Zur Haushaltsplanung 2017/2018 wurden die notwendigen finanziellen Mittel für die Ausstattungen, welche im Rahmen von Bau- und Finanzierungsbeschlüsse ausgewiesen worden,
gemäß der Beschlusspunkte und dem Fertigstellungszeitpunkt in den jeweiligen Haushaltsjahren eingeplant und bestätigt.
Aufgrund der Verzögerung der Inbetriebnahme der verschiedenen Bauten konnten die veranschlagten Ausstattungsaufwendungen sowie die Umzugskosten (Sachkonto Porto und
Transportkosten) in 2017 nicht wie geplant in Anspruch genommen werden. Die Haushaltsansätze wurden entsprechend in 2017 in voller Höhe gesperrt.
Aus diesen vorgenannten Sachverhalten ergibt sich ein Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2018
von 876.240 Euro, welcher sich wie folgt aufteilt:
Kontierung
Bezeichnung PSP-Elem ent
1.100.21.1.1.01.34 Fritz-Baumgarten-Schule (GS)
1.100.21.1.1.01.34 Fritz-Baumgarten-Schule (GS)
1.100.21.5.1.01.23 Schule am Weißeplatz (OS)
1.100.21.5.1.01.24 Neue Sportoberschule Max-Planck-Str.
1.100.21.5.1.01.26 Neue Oberschule Ratzelstr. (ehem. 55.)
1.100.22.1.3.01.04 Schule Thonberg
105136508034
Hort Fritz-Baumgarten-Schule
Gesam t Ausstattung Schulen unter 410 €
Kostenart
42531000
44310100
42531000
42531000
42531000
42531000
42531000
Betrag
66.000,00
5.450,00
96.440,00
177.650,00
340.600,00
133.600,00
56.500,00
876.240,00
Durch die weitere Verschiebung, von für das Haushaltsjahr 2018 eingeplanten, Ausstattungsaufwendungen in Höhe von 220.700 Euro, wird nur ein tatsächlicher Mehrbedarf von 655.540
Euro benötigt.
Kurzerläuterungen der Einzelmaßnahmen
Der Erweiterungsbau der Fritz-Baumgarten-Schule sollte laut Bau- und Finanzierungsbeschluss (VI-DS-02019 vom 16.12.2015) zum Schuljahr 2017/2018 in Betrieb genommen
werden. Die Ausstattung sowie benötigte Transportkosten wurden entsprechend im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Der aktuelle Fertigstellungstermin wird für April 2018 erwartet.
Die Oberschule am Weißeplatz, Haus 2, sollte nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss
zum Sanierungsobjekt (DS-00831/14 vom 20.05.2015) in 2017 komplett in Betrieb gehen. Es
3/5
erfolgte letztlich eine schrittweise Inbetriebnahme. Von den 2017 veranschlagten
Ausstattungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 164.500 Euro konnten 64.000 Euro
umgesetzt werden. Der aktuelle Fertigstellungstermin des kompletten Objektes wird für August 2018 vorhergesagt. Demnach müssen noch Ausstattungsaufwendungen in Höhe von
96.440 Euro aufgewendet werden.
Das neue "Stammgebäude" der Sportoberschule Leipzig sollte laut dem Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau (DS-00526/14 vom 25.03.2015) Ende 2017 fertiggestellt werden. Die Ausstattung wurde entsprechend in der Jahresscheibe 2017 eingeplant. Der
aktuelle Termin zur möglich Ausstattungsausführung wird für März 2018 festgestellt.
Die neue Oberschule in der Ratzelstraße, die ehemalige 55. Schule, sollte vom Bau gleichfalls in 2017 zur weiteren Ausstattung übergeben werden. Gemäß des Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Sanierungsobjekt (DS-00553/14 vom 25.02.2015) wurden Ausstattungsaufwendungen in Höhe von 340.600 Euro in 2017 eingeplant. Der aktuelle Fertigstellungstermin zur Nutzung des Objektes wird für Juni 2018 veranschlagt.
Mit der alten Beschlussgrundlage VI-DS-01750 vom 10.11.2015 sollte die Förderschule
Thonberg im Jahre 2017 zur Nutzung übergeben werden. Mit der Erweiterung des Komplexes zum "Kinderhaus Curierstraße" in Zusammenhang mit der neuen Vorlage VI-DS03974-NF-01 bis 03 ist die aktuelle Fertigstellung für Dezember 2018 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Schule am neuen Standort soll zum 01.01.2019 erfolgen. Mit Auftragsauslösung sind die Mittel in 2018 zu binden. Nach Übernahme des Obligos ins Folgejahr 2019
erfolgt eine Sperre des Aufwandsansatzes 2018. Damit fallen die notwendigen Ausstattungsaufwendungen ins Haushaltsjahr 2019. Die Mittel müssen zur Haushaltsplanung 2019/2020
demnach erneut angemeldet und bestätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Für die zusätzlich notwendigen finanziellen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018, in Höhe
von 876.240 Euro im Ergebnishaushalt ist die überplanmäßige Bereitstellung erforderlich.
Die Mittel zur Deckung des Mehrbedarfes können nicht vollständig aus dem Budget des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung bereitgestellt werden. Durch weitere Verschiebung ist
eine Deckung innerhalb der Budgeteinheiten in Höhe von 220.700 Euro möglich. Diese Verzögerungen entstehen durch die Inbetriebnahme eines Anbaus der Grundschule BöhlitzEhrenberg, der Modernisierung des Hauses 2 der Ernst-Pinkert-Schule sowie der Verschiebung der Baumaßnahmen für die Oberschule Mölkau.
Für die Grundschule Böhlitz-Ehrenberg wurde im Haushaltsplan 2018 ein Ansatz von 90.000
Euro für den Erweiterungsbau und die Mensa auf Grundlage des Planungsbeschlusses
eingeplant. Mittlerweile ist ein Baubeschluss im Verfahren (VI-DS-05050), dieser weist nun
aber einen ersten Bauabschnitt mit dem Mensabau nur aus. Vom Plansatz in Höhe von
90.000 Euro werden nun nur 26.500 Euro für die Ausstattung der Mensa benötigt. Die restlichen 63.500 können zur Deckung dienen.
Für die Ernst-Pinker-Schule verschiebt sich die ursprünglich für 2018 geplante bauliche
Maßnahme (siehe VI-EF-04779-AW-01) auf den Zeitraum März 2018 bis September 2019.
Damit kann davon ausgegangen werden, dass der im Haushaltsplan 2018 angesetzte Plan
in Höhe von 58.000 Euro für die Ausstattung erst in 2019 fällig wird. Die für 2018 eingeplanten Mittel können zur Deckung herangezogen werden. Die Mittel müssen zur Haushaltsplanung 2019/2020 demnach erneut angemeldet und bestätigt werden.
Für die Oberschule Mölkau wurde im Haushaltsplan 2018 ein Ansatz von 99.200 Euro für
den Erweiterungsbau eingeplant. Mittlerweile ist ein Baubeschluss bestätigt (VI-DS-04169NF-02), dieser weist nun ein Nutzungsbeginn für einen ersten Bauabschnitt im Juli 2019. Die
für 2018 eingeplanten Mittel können zur Deckung herangezogen werden. Die Mittel müssen
zur Haushaltsplanung 2019/2020 demnach erneut angemeldet und bestätigt werden.
4/5
Die veranschlagten Haushaltsansätze 2017 für die Ausstattungsmaßnahmen wurden gesperrt. Damit wurden sie nicht anderweitig verausgabt und stehen theoretisch noch zur
Verfügung. Eine Übertragung im Ergebnishaushalt ist allerdings gesetzlich für die Maßnahmen nicht möglich. Daher müssen die Sperrungen 2017 weiterhin Bestand haben. Die in
2018 überplanmäßigen Aufwendungen werden zu Lasten der Kostenstelle "unterjährige
Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt" (1098620000) bereitgestellt.
Folgen bei Ablehnung
Die Neueröffnung von Schulen und die Forderung der Sächsischen Bildungsagentur zur
Einrichtung von weiteren Klassenräumen und die damit einhergehenden Ausstattungsmaßnahmen mit Lern-, Lehr- und Unterrichtsmaterial können nicht umgesetzt werden. Die Folge
sind das nicht Zustandekommen von neuen Klassen, Ausfall von Unterricht, Einschränkungen im Unterrichtsablauf, Gefährdung der Umsetzung der Lehrplananforderungen.
Eine Freigabe der Bereitstellung der Mittel in der Jahresmitte 2018 ist zu spät. Die vertraglich
gebundenen Leistungspartner für Klassenraumausstattung produzieren erst mit Auftragsauslösung. Es existiert keine Lagerhaltung. Entsprechend muss die Vielzahl an zu bestellenden
Ausstattungsgegenständen mindestens 3 Monate vor dem Zeitpunkt der Nutzungsfähigkeit
der Räume beauftragt werden, um eine rechtzeitige Lieferung zu garantieren. Einlagerungsmöglichkeiten von Mobiliar im Bestandsgebäude sind nicht gegeben. Zudem würden Sie
unnötige Kosten für den Umzug in den Erweiterungsbau verursachen. Beschädigungen
können auftreten. Die Garantie des einwandfreien Aufbaus durch den Lieferer würde verfallen.
Bei Abweisung der genannten Mehrbedarfe ist die organisatorische Durchführung des Schulbetriebes im Schuljahr 2018/2019ff nicht gesichert. Insbesondere fehlt die entsprechende
Klassenraumausstattung.
Anlage
Übersicht der Verschiebungen Ausstattung Schulen unter 410 € von 2017ff
5/5
42531000
Haushalt
2019f
Kostenart Kostenart Beschreibung
1.100.21.1.1.01.10
Ernst-Pinkert-Schule
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
3.000,00
58.000,00
1.100.21.1.1.01.34
1.100.21.1.1.01.34
Fritz-Baumgarten-Schule (GS)
Fritz-Baumgarten-Schule (GS)
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
44310100 Porto und Transportkosten
66.000,00
5.450,00
0,00
0,00
1.100.21.1.1.01.56
Schule Böhlitz-Ehrenberg
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
3.000,00
90.000,00
1.100.21.1.1.01.68
Neue Grundschule Opferweg 1-3 (ehem.58.)
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
0,00
122.000,00
122.000,00
1.100.21.1.1.01.71
Grundschule Dösner Weg 27 (ehem.PNS)
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
0,00
117.100,00
117.100,00
Grundschule Bernhard-Göring-Str. 107
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
0,00
77.450,00
168.700,00
555.800,00
168.700,00
505.750,00
1.100.21.5.1.01.22
Schule Mölkau (OS)
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
0,00
99.200,00
1.100.21.5.1.01.23
Schule am Weißeplatz (OS)
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
164.500,00
0,00
1.100.21.5.1.01.24
Neue Sportoberschule Max-Planck-Str.
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
177.650,00
0,00
1.100.21.5.1.01.26
51_215_ZW
Neue Oberschule Ratzelstr. (ehem. 55.)
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
340.600,00
682.750,00
0,00
99.200,00
1.100.22.1.3.01.04
51_221_ZW
Schule Thonberg
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
163.600,00
163.600,00
0,00
0,00
Hort Fritz-Baumgarten-Schule
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
56.500,00
0,00
42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR
15.000,00
71.500,00
995.300,00
97.300,00
97.300,00
752.300,00
105136508034
1.100.36.5.0.01.01.12 Kindertageseinrichtungen, Horte öff.Tr.
51_365_2_ZW
Gesamt Ausstattung Schulen unter 410 €
Verschiebung gesamt
Deckungsmöglichkeiten
notwendige Deckung aus Kostenstelle
Plan 2018
notwendige
Bewirtschaftung
2018 Stand
25.01.2018
Bezeichnung PSP-Element
1.100.21.1.1.01.75
51_211_ZW
Plan 2017
Verschiebung
Budgeteinheit PSP-Element
Verschiebung
Übersicht der Verschiebungen Ausstattung Schulen unter 410 € von 2017f
58.000,00
0,00
66.000,00
5.450,00
63.500,00
26.500,00
Bemerkungen
Planansatz 2018 in Höhe von 58.000 €
VI-DS-03676; Baubeschluss:Ernst-Pinkert-Schule, Grundschule,
Martinstraße 7, 04317 Leipzig, Modernisierung Haus 2; laut VI-EF-04779AW-01 verschiebt sich die Sanierung des Hauses II auf den Zeitraum
01.03.2018 bis 09/2019; damit kann davon ausgegangen werden, dass die
Ausstattung 2018 nicht bereitgestellt werden muss
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Erweiterungsneubau (VI-DS-02019
vom 16.12.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten; aktueller
Fertigstellungstermin 04/2018
in 2017 zur späteren Verwendung gesperrt
In 2018 werden nun vorerst nur 26.500 € benötigt für die
Speisenversorgung und Mensa, damit stehen 63.500 € zum Ausgleich
bereit. Baubeschluss ist im Verfahren (VI-DS-05050).
VI-DS-02210 Baubeschluss Schulstandort Opferweg Modernisierung
Altbau, neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Opferweg 1-3; aktueller
Fertigstellungstermin 12/2018
VI-DS-03237 Baubeschluss: Bestandsgebäude der Pablo-Neruda-Schule
(Plattenbau), Modernisierung, Dösner Weg 27,...; aktueller
Fertigstellungstermin 12/2018
VI-DS-02549 Baubeschluss: Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau),
Grundschule, Bernhard-Göring-Str. 107, 04275 Leipzig - Modernisierung;
aktueller Fertigstellungstermin 10/2018 für eine teilweise Ausstattung, Rest
02/2019
Beschluss der Ratsverasmmlung VI-DS-04169-NF-02, erster
bauabschnitt voraussichtlich in 07/2019 fertig.
99.200,00
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Sanierungsobjekt Haus 2 (DS00831/14 vom 20.05.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten,
96.440,00 Ausstattung des Hauses II; aktuelle Fertigstellung 08/2018
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau (DS-00526/14 vom
25.03.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten, aktueller
177.650,00 Fertigstellungstermin 03/2018
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Sanierungsobjekt (DS-00553/14
vom 25.02.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten, aktueller
340.600,00 Fertigstellungstermin 06/2018
614.690,00
alte Grundlage zur Haushaltsplanung VI-DS-01750 vom 10.11.2015, neu VIDS-03974-NF-01 bis 03 laut Beschlusspunkt 8 nur 133.600 €; aktuelle
133.600,00 Fertigstellung 12/2018
133.600,00
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Erweiterungsneubau (VI-DS-02019
vom 16.12.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten; aktueller
56.500,00 Fertigstellungstermin 04/2018
Kostenanteile gemäß Bau: 26.700 € für Hort der Schule Opferweg; 8.100
€ für Hort der Grundschule Bernhard-Göring-Str., 62.500 € Hort der
97.300,00 Grundschule Dösener Weg
153.800,00
1.407.840,00
876.240,00
220.700,00
655.540,00
Differenz von 30 T€ zur notwendigen Verschiebung ergibt sich aus dem
in 2017 bereits gesperrt
Stand 16.03.2017
906.240,00 Zahlendreher für Schule Thonberg
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
1
Vorlage Seite
x
x
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
x
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
x
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
x
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
1
Vorlage, Seite
Fassung vom: 06.02.2018
Thema ►DS-05455 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für
das Jahr 2018 für die konsumtive Ausstattung von schulischen Objekten im Rahmen der Verschiebung der
Fertigstellung von Baumaßnahmen
Mitzeichnung
Dezernat
Mitzeichnung
erforderlich
I
Allgemeine
Verwaltung
II
Finanzen
beteiligte Ämter
Bemerkungen
Unterschrift
20
x
III
Umwelt, Ordnung,
Sport
IV
Kultur
V
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
VI
Stadtentwicklung
und Bau
VII
65
x
Wirtschaft
01.1 GB des Oberbürgermeisters und
des Stadtrates
01.2 GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtschaft
01.16 Datenschutzbeauftragter
14
Rechnungsprüfungsamt
Rechtsprüfung
Name
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Unterschrift
nein
ja