Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1367324.pdf
Größe
236 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:23

öffnen download melden Dateigröße: 236 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05455 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 für die konsumtive Ausstattung von schulischen Objekten im Rahmen der Verschiebung der Fertigstellung von Baumaßnahmen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben als Schulträger aller kommunaler Schulen der Stadt Leipzig werden die notwendigen Verschiebungen der Planansätze zur konsumtiven Ausstattung 2017 in Höhe von 876.240 € als überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 entsprechend der Anlage 1 bestätigt. 2. Die notwendigen Mittel wurden in 2017 in entsprechner Höhe gesperrt. Aufgrund weiterer Verschiebungen kann eine unterjährige Deckung innerhalt der Ansätze in Höhe von 220.700 € erfolgen. Die Deckung i.H. von 655.540 € erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt (109862000). 3. Die konsumtiven Ausstattungsaufwendungen, welche in 2018 zur unterjährigen Deckung in Höhe von 220.700 € zur Verfügung gestellt werden, werden zur Haushaltsplanung 2019/2020 durch das Fachamt erneut angemeldet. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.18 31.12.18 876.240 SK 4253 1000 gem. Anlage 1 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt Gemäß § 22 SächsSchulG sind die Gemeinden Schulträger der allgemeinbildenden Schulen und der Schulen des zweiten Bildungsweges. In § 23 des SächsSchulG heißt es weiter, die Gemeinden verwalten die ihnen als Schulträger obliegenden Angelegenheiten als Pflichtaufgaben. Damit ist die Stadt Leipzig Schulträger aller kommunalen Leipziger Schulen und damit berechtigt und verpflichtet, öffentliche Schulen einzurichten und fortzuführen. Als zuständiges Amt innerhalb der Stadtverwaltung Leipzig ist das Amt für Jugend, Familie und Bildung verantwortlich für Schulnetzplanung und Schulnamensgebung, für Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung, für Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln, für Schülerbeförderung, Errichtung und Modernisierung von Schulgebäuden und Schulsporthallen und Ausreichung der sächlichen Mittel für die kommunalen Schulen, etc. Dabei ist die oberste Priorität, dass die Erfüllung des sächsischen Lehrplanes sichergestellt ist. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen durch die demografische Entwicklung sind Neubaumaßnahmen von Schulen, Erweiterungsbauten von Bestandsschulen sowie Reaktivierungen von Altgebäuden in einem hohen Maß erforderlich. Dies bedeutet, dass eine umfassende schulnetzplanerische, organisatorische und haushalterische Herausforderung gemeistert werden muss. Zur Haushaltsplanung 2017/2018 wurden die notwendigen finanziellen Mittel für die Ausstattungen, welche im Rahmen von Bau- und Finanzierungsbeschlüsse ausgewiesen worden, gemäß der Beschlusspunkte und dem Fertigstellungszeitpunkt in den jeweiligen Haushaltsjahren eingeplant und bestätigt. Aufgrund der Verzögerung der Inbetriebnahme der verschiedenen Bauten konnten die veranschlagten Ausstattungsaufwendungen sowie die Umzugskosten (Sachkonto Porto und Transportkosten) in 2017 nicht wie geplant in Anspruch genommen werden. Die Haushaltsansätze wurden entsprechend in 2017 in voller Höhe gesperrt. Aus diesen vorgenannten Sachverhalten ergibt sich ein Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2018 von 876.240 Euro, welcher sich wie folgt aufteilt: Kontierung Bezeichnung PSP-Elem ent 1.100.21.1.1.01.34 Fritz-Baumgarten-Schule (GS) 1.100.21.1.1.01.34 Fritz-Baumgarten-Schule (GS) 1.100.21.5.1.01.23 Schule am Weißeplatz (OS) 1.100.21.5.1.01.24 Neue Sportoberschule Max-Planck-Str. 1.100.21.5.1.01.26 Neue Oberschule Ratzelstr. (ehem. 55.) 1.100.22.1.3.01.04 Schule Thonberg 105136508034 Hort Fritz-Baumgarten-Schule Gesam t Ausstattung Schulen unter 410 € Kostenart 42531000 44310100 42531000 42531000 42531000 42531000 42531000 Betrag 66.000,00 5.450,00 96.440,00 177.650,00 340.600,00 133.600,00 56.500,00 876.240,00 Durch die weitere Verschiebung, von für das Haushaltsjahr 2018 eingeplanten, Ausstattungsaufwendungen in Höhe von 220.700 Euro, wird nur ein tatsächlicher Mehrbedarf von 655.540 Euro benötigt. Kurzerläuterungen der Einzelmaßnahmen Der Erweiterungsbau der Fritz-Baumgarten-Schule sollte laut Bau- und Finanzierungsbeschluss (VI-DS-02019 vom 16.12.2015) zum Schuljahr 2017/2018 in Betrieb genommen werden. Die Ausstattung sowie benötigte Transportkosten wurden entsprechend im Haushaltsjahr 2017 veranschlagt. Der aktuelle Fertigstellungstermin wird für April 2018 erwartet. Die Oberschule am Weißeplatz, Haus 2, sollte nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Sanierungsobjekt (DS-00831/14 vom 20.05.2015) in 2017 komplett in Betrieb gehen. Es 3/5 erfolgte letztlich eine schrittweise Inbetriebnahme. Von den 2017 veranschlagten Ausstattungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 164.500 Euro konnten 64.000 Euro umgesetzt werden. Der aktuelle Fertigstellungstermin des kompletten Objektes wird für August 2018 vorhergesagt. Demnach müssen noch Ausstattungsaufwendungen in Höhe von 96.440 Euro aufgewendet werden. Das neue "Stammgebäude" der Sportoberschule Leipzig sollte laut dem Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau (DS-00526/14 vom 25.03.2015) Ende 2017 fertiggestellt werden. Die Ausstattung wurde entsprechend in der Jahresscheibe 2017 eingeplant. Der aktuelle Termin zur möglich Ausstattungsausführung wird für März 2018 festgestellt. Die neue Oberschule in der Ratzelstraße, die ehemalige 55. Schule, sollte vom Bau gleichfalls in 2017 zur weiteren Ausstattung übergeben werden. Gemäß des Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Sanierungsobjekt (DS-00553/14 vom 25.02.2015) wurden Ausstattungsaufwendungen in Höhe von 340.600 Euro in 2017 eingeplant. Der aktuelle Fertigstellungstermin zur Nutzung des Objektes wird für Juni 2018 veranschlagt. Mit der alten Beschlussgrundlage VI-DS-01750 vom 10.11.2015 sollte die Förderschule Thonberg im Jahre 2017 zur Nutzung übergeben werden. Mit der Erweiterung des Komplexes zum "Kinderhaus Curierstraße" in Zusammenhang mit der neuen Vorlage VI-DS03974-NF-01 bis 03 ist die aktuelle Fertigstellung für Dezember 2018 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der Schule am neuen Standort soll zum 01.01.2019 erfolgen. Mit Auftragsauslösung sind die Mittel in 2018 zu binden. Nach Übernahme des Obligos ins Folgejahr 2019 erfolgt eine Sperre des Aufwandsansatzes 2018. Damit fallen die notwendigen Ausstattungsaufwendungen ins Haushaltsjahr 2019. Die Mittel müssen zur Haushaltsplanung 2019/2020 demnach erneut angemeldet und bestätigt werden. Finanzielle Auswirkungen Für die zusätzlich notwendigen finanziellen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018, in Höhe von 876.240 Euro im Ergebnishaushalt ist die überplanmäßige Bereitstellung erforderlich. Die Mittel zur Deckung des Mehrbedarfes können nicht vollständig aus dem Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bereitgestellt werden. Durch weitere Verschiebung ist eine Deckung innerhalb der Budgeteinheiten in Höhe von 220.700 Euro möglich. Diese Verzögerungen entstehen durch die Inbetriebnahme eines Anbaus der Grundschule BöhlitzEhrenberg, der Modernisierung des Hauses 2 der Ernst-Pinkert-Schule sowie der Verschiebung der Baumaßnahmen für die Oberschule Mölkau. Für die Grundschule Böhlitz-Ehrenberg wurde im Haushaltsplan 2018 ein Ansatz von 90.000 Euro für den Erweiterungsbau und die Mensa auf Grundlage des Planungsbeschlusses eingeplant. Mittlerweile ist ein Baubeschluss im Verfahren (VI-DS-05050), dieser weist nun aber einen ersten Bauabschnitt mit dem Mensabau nur aus. Vom Plansatz in Höhe von 90.000 Euro werden nun nur 26.500 Euro für die Ausstattung der Mensa benötigt. Die restlichen 63.500 können zur Deckung dienen. Für die Ernst-Pinker-Schule verschiebt sich die ursprünglich für 2018 geplante bauliche Maßnahme (siehe VI-EF-04779-AW-01) auf den Zeitraum März 2018 bis September 2019. Damit kann davon ausgegangen werden, dass der im Haushaltsplan 2018 angesetzte Plan in Höhe von 58.000 Euro für die Ausstattung erst in 2019 fällig wird. Die für 2018 eingeplanten Mittel können zur Deckung herangezogen werden. Die Mittel müssen zur Haushaltsplanung 2019/2020 demnach erneut angemeldet und bestätigt werden. Für die Oberschule Mölkau wurde im Haushaltsplan 2018 ein Ansatz von 99.200 Euro für den Erweiterungsbau eingeplant. Mittlerweile ist ein Baubeschluss bestätigt (VI-DS-04169NF-02), dieser weist nun ein Nutzungsbeginn für einen ersten Bauabschnitt im Juli 2019. Die für 2018 eingeplanten Mittel können zur Deckung herangezogen werden. Die Mittel müssen zur Haushaltsplanung 2019/2020 demnach erneut angemeldet und bestätigt werden. 4/5 Die veranschlagten Haushaltsansätze 2017 für die Ausstattungsmaßnahmen wurden gesperrt. Damit wurden sie nicht anderweitig verausgabt und stehen theoretisch noch zur Verfügung. Eine Übertragung im Ergebnishaushalt ist allerdings gesetzlich für die Maßnahmen nicht möglich. Daher müssen die Sperrungen 2017 weiterhin Bestand haben. Die in 2018 überplanmäßigen Aufwendungen werden zu Lasten der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt" (1098620000) bereitgestellt. Folgen bei Ablehnung Die Neueröffnung von Schulen und die Forderung der Sächsischen Bildungsagentur zur Einrichtung von weiteren Klassenräumen und die damit einhergehenden Ausstattungsmaßnahmen mit Lern-, Lehr- und Unterrichtsmaterial können nicht umgesetzt werden. Die Folge sind das nicht Zustandekommen von neuen Klassen, Ausfall von Unterricht, Einschränkungen im Unterrichtsablauf, Gefährdung der Umsetzung der Lehrplananforderungen. Eine Freigabe der Bereitstellung der Mittel in der Jahresmitte 2018 ist zu spät. Die vertraglich gebundenen Leistungspartner für Klassenraumausstattung produzieren erst mit Auftragsauslösung. Es existiert keine Lagerhaltung. Entsprechend muss die Vielzahl an zu bestellenden Ausstattungsgegenständen mindestens 3 Monate vor dem Zeitpunkt der Nutzungsfähigkeit der Räume beauftragt werden, um eine rechtzeitige Lieferung zu garantieren. Einlagerungsmöglichkeiten von Mobiliar im Bestandsgebäude sind nicht gegeben. Zudem würden Sie unnötige Kosten für den Umzug in den Erweiterungsbau verursachen. Beschädigungen können auftreten. Die Garantie des einwandfreien Aufbaus durch den Lieferer würde verfallen. Bei Abweisung der genannten Mehrbedarfe ist die organisatorische Durchführung des Schulbetriebes im Schuljahr 2018/2019ff nicht gesichert. Insbesondere fehlt die entsprechende Klassenraumausstattung. Anlage Übersicht der Verschiebungen Ausstattung Schulen unter 410 € von 2017ff 5/5 42531000 Haushalt 2019f Kostenart Kostenart Beschreibung 1.100.21.1.1.01.10 Ernst-Pinkert-Schule 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 3.000,00 58.000,00 1.100.21.1.1.01.34 1.100.21.1.1.01.34 Fritz-Baumgarten-Schule (GS) Fritz-Baumgarten-Schule (GS) 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 44310100 Porto und Transportkosten 66.000,00 5.450,00 0,00 0,00 1.100.21.1.1.01.56 Schule Böhlitz-Ehrenberg 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 3.000,00 90.000,00 1.100.21.1.1.01.68 Neue Grundschule Opferweg 1-3 (ehem.58.) 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 0,00 122.000,00 122.000,00 1.100.21.1.1.01.71 Grundschule Dösner Weg 27 (ehem.PNS) 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 0,00 117.100,00 117.100,00 Grundschule Bernhard-Göring-Str. 107 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 0,00 77.450,00 168.700,00 555.800,00 168.700,00 505.750,00 1.100.21.5.1.01.22 Schule Mölkau (OS) 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 0,00 99.200,00 1.100.21.5.1.01.23 Schule am Weißeplatz (OS) 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 164.500,00 0,00 1.100.21.5.1.01.24 Neue Sportoberschule Max-Planck-Str. 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 177.650,00 0,00 1.100.21.5.1.01.26 51_215_ZW Neue Oberschule Ratzelstr. (ehem. 55.) 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 340.600,00 682.750,00 0,00 99.200,00 1.100.22.1.3.01.04 51_221_ZW Schule Thonberg 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 163.600,00 163.600,00 0,00 0,00 Hort Fritz-Baumgarten-Schule 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 56.500,00 0,00 42531000 Erwerb bew Gegenstände bis 410 EUR 15.000,00 71.500,00 995.300,00 97.300,00 97.300,00 752.300,00 105136508034 1.100.36.5.0.01.01.12 Kindertageseinrichtungen, Horte öff.Tr. 51_365_2_ZW Gesamt Ausstattung Schulen unter 410 € Verschiebung gesamt Deckungsmöglichkeiten notwendige Deckung aus Kostenstelle Plan 2018 notwendige Bewirtschaftung 2018 Stand 25.01.2018 Bezeichnung PSP-Element 1.100.21.1.1.01.75 51_211_ZW Plan 2017 Verschiebung Budgeteinheit PSP-Element Verschiebung Übersicht der Verschiebungen Ausstattung Schulen unter 410 € von 2017f 58.000,00 0,00 66.000,00 5.450,00 63.500,00 26.500,00 Bemerkungen Planansatz 2018 in Höhe von 58.000 € VI-DS-03676; Baubeschluss:Ernst-Pinkert-Schule, Grundschule, Martinstraße 7, 04317 Leipzig, Modernisierung Haus 2; laut VI-EF-04779AW-01 verschiebt sich die Sanierung des Hauses II auf den Zeitraum 01.03.2018 bis 09/2019; damit kann davon ausgegangen werden, dass die Ausstattung 2018 nicht bereitgestellt werden muss Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Erweiterungsneubau (VI-DS-02019 vom 16.12.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten; aktueller Fertigstellungstermin 04/2018 in 2017 zur späteren Verwendung gesperrt In 2018 werden nun vorerst nur 26.500 € benötigt für die Speisenversorgung und Mensa, damit stehen 63.500 € zum Ausgleich bereit. Baubeschluss ist im Verfahren (VI-DS-05050). VI-DS-02210 Baubeschluss Schulstandort Opferweg Modernisierung Altbau, neubau Erweiterungsbau und Sporthalle Opferweg 1-3; aktueller Fertigstellungstermin 12/2018 VI-DS-03237 Baubeschluss: Bestandsgebäude der Pablo-Neruda-Schule (Plattenbau), Modernisierung, Dösner Weg 27,...; aktueller Fertigstellungstermin 12/2018 VI-DS-02549 Baubeschluss: Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau), Grundschule, Bernhard-Göring-Str. 107, 04275 Leipzig - Modernisierung; aktueller Fertigstellungstermin 10/2018 für eine teilweise Ausstattung, Rest 02/2019 Beschluss der Ratsverasmmlung VI-DS-04169-NF-02, erster bauabschnitt voraussichtlich in 07/2019 fertig. 99.200,00 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Sanierungsobjekt Haus 2 (DS00831/14 vom 20.05.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten, 96.440,00 Ausstattung des Hauses II; aktuelle Fertigstellung 08/2018 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Neubau (DS-00526/14 vom 25.03.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten, aktueller 177.650,00 Fertigstellungstermin 03/2018 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Sanierungsobjekt (DS-00553/14 vom 25.02.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten, aktueller 340.600,00 Fertigstellungstermin 06/2018 614.690,00 alte Grundlage zur Haushaltsplanung VI-DS-01750 vom 10.11.2015, neu VIDS-03974-NF-01 bis 03 laut Beschlusspunkt 8 nur 133.600 €; aktuelle 133.600,00 Fertigstellung 12/2018 133.600,00 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Erweiterungsneubau (VI-DS-02019 vom 16.12.2015) Ausstattung in der Kostengruppe 600 enthalten; aktueller 56.500,00 Fertigstellungstermin 04/2018 Kostenanteile gemäß Bau: 26.700 € für Hort der Schule Opferweg; 8.100 € für Hort der Grundschule Bernhard-Göring-Str., 62.500 € Hort der 97.300,00 Grundschule Dösener Weg 153.800,00 1.407.840,00 876.240,00 220.700,00 655.540,00 Differenz von 30 T€ zur notwendigen Verschiebung ergibt sich aus dem in 2017 bereits gesperrt Stand 16.03.2017 906.240,00 Zahlendreher für Schule Thonberg Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau 1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) verschlechtert keine Auswirkung Begründung in 1 Vorlage Seite x x 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) x 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien x 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren x 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in 1 Vorlage, Seite Fassung vom: 06.02.2018 Thema ►DS-05455 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 für die konsumtive Ausstattung von schulischen Objekten im Rahmen der Verschiebung der Fertigstellung von Baumaßnahmen Mitzeichnung Dezernat Mitzeichnung erforderlich I Allgemeine Verwaltung II Finanzen beteiligte Ämter Bemerkungen Unterschrift 20 x III Umwelt, Ordnung, Sport IV Kultur V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI Stadtentwicklung und Bau VII 65 x Wirtschaft 01.1 GB des Oberbürgermeisters und des Stadtrates 01.2 GB des Oberbürgermeisters – Kommunalwirtschaft 01.16 Datenschutzbeauftragter 14 Rechnungsprüfungsamt Rechtsprüfung Name Beteiligung der Personalvertretung erforderlich Unterschrift nein ja