Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1371617.pdf
Größe
6,0 MB
Erstellt
27.02.18, 12:00
Aktualisiert
17.07.18, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05532
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans LeipzigWestsachsen 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
FA Wirtschaft und Arbeit
OR Böhlitz-Ehrenberg
OR Burghausen
OR Engelsdorf
OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf
OR Holzhausen
OR Liebertwolkwitz
OR Lindenthal
OR Lützschena-Stahmeln
OR Miltitz
OR Mölkau
OR Plaußig
OR Rückmarsdorf
OR Seehausen
OR Wiederitzsch
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen erarbeitet seit 2015 den
Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2017 und hat den Beteiligungsentwurf gemäß § 6 Abs.
2 SächsLPlG der Stadt Leipzig als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt.
Der Regionalplan ist das Hauptinstrument zur regionalen Steuerung der räumlichen
Entwicklung in der Planungsregion Leipzig-Westsachsen. Er stellt zusammen mit dem
Landesentwicklungsplan Sachsen die wichtigsten formellen Instrumente der überörtlichen
generellen Planung dar.
Der Regionalplan ist für die Stadt Leipzig von erheblicher Bedeutung, da die Planungen der
Stadt die Ziele des Regionalplans zwingend beachten müssen und die Grundsätze des
Plans in Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen sind. Die Stadt profitiert gleichzeitig
vom Regionalplan, da mit ihm für die Stadt wichtige Rahmenbedingungen gesetzt werden,
mit denen die Ziele der Stadt besser umgesetzt werden können. Zudem stellt der
Regionalplan eine wichtige Argumentationsbasis bei der Gewährung von Fördermitteln dar.
Die Stadt Leipzig hatte sich bereits mit Stellungnahme vom 04.11.2015 zum Rohentwurf des
Regionalplans geäußert (Beschluss Nr. VI-DS-01823). Gegenüber dem Rohentwurf enthält
der Beteiligungsentwurf u.a. folgende wesentliche Änderungen:
- Leitbild eingefügt, u.a. mit Aussagen zum oberzentralen Kooperationsraum
- Großpösna/Naunhof und Brandis/Borsdorf als neue grundzentrale Verbünde
- neue Ziele/Grundsätze zur Stadt-Umland-Kooperation (G 2.1.1.6) und zur Erarbeitung
eines kooperativen, regionalen Wohnbauflächen-Entwicklungskonzepts (Z 2.2.2.2)
- räumliche Ausweisung von Vorsorgestandorten Gewerbe
- neues Ziel 3.2.6 zur Tieferlegung der B 2 im agra-Park
- neuer Grundsatz G 3.8.6 zu Radschnellwegen
- erweiterter Siedlungsbeschränkungsbereich um Flughafen Leipzig/Halle
- neuer Grundsatz zur länderübergreifenden Gewässerlandschaft (G 1.6.3)
- geringe Erweiterung des Vorranggebietes Windenergienutzung Knautnaundorf
- neue Ziele in Kap. 6 zu sozialen, wissenschaftlichen und sportlichen Einrichtungen
- Siedlungsgebiete Leipzigs als „regionaler Schwerpunktbereich für die Minderung
bestehender Gefahrenpotenziale im Hochwasserfall“ neu dargestellt (Karte 12)
- Karten 3, 5, 8, 12, 13 und 17 erstmals im förmlichen Entwurf enthalten
Siehe auch Anlage 3 mit Karte 1 und 14 sowie einen Auszug aus Karte 14 mit
Kennzeichnung wichtiger räumlicher Änderungen. Der komplette Entwurf des Regionalplans
ist im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpvwestsachsen/beteiligung/aktuelle-themen/1005487 einsehbar.
Wichtigste Inhalte der Stellungnahme der Stadt Leipzig:
- möglicherweise Widersprüche zwischen Regionalplanzielen und potenziellen
Stadterweiterungsflächen
- Ausweisung zusätzlicher grundzentraler Verbünde wird kritisch gesehen.
- Aufnahme eines Hinweises zum Ost-West-Tunnel für spurgeführten Verkehr ist zu prüfen
Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Leipzig/Halle (SBB)
Der derzeit gültige Regionalplan enthält bereits einen SBB. Im vorliegenden Entwurf soll
dieser SBB erweitert werden. Der Regionale Planungsverband hat den erweiterten SBB auf
Grundlage eines eigenen Gutachtens festgelegt. Grundlage dieses Gutachtens war die
Verkehrsprognose 2020, die auch die Grundlage der Festsetzung des Nachtschutzgebietes
in der Fassung des 7. Änderungsbeschlusses vom 17.7.2009 sowie der Festsetzung der
Lärmschutzbereiche gemäß FluLärmG ist.
Die Stadt Leipzig fordert in der Stellungnahme, auch ein Szenario mit einer
überproportionalen Belegung der nördlichen Landebahn zu prüfen und auf dieser Grundlage
den Siedlungsbeschränkungsbereich auch nach Norden auszudehnen. Dieses Szenario
3/4
würde einen Flugbetrieb abbilden, der eine geringere Lärmbelastung in den nördlichen
Siedlungsbereichen Leipzigs durch eine geringere Nutzung der südlichen Landebahn
bedeuten würde.
Unabhängig davon wurde geprüft, ob der SBB Auswirkungen im Hinblick auf die
Siedlungsentwicklung in der Stadt Leipzig hat. Konkret von der Erweiterung des SBB sind
bzgl. vorhandener Wohnbebauung nördliche Teile von Breitenfeld, Hohenheida-Süd,
Gottscheina und der vorhandene Wohnblock Kossaer Str. 5-15 betroffen. Die genannten
Flächen umfassen ausschließlich Grundstücke, die im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich liegen. Diese sind
bauplanungsrechtlich auf Grundlage des § 30 BauGB bzw. des 34 BauGB auch zukünftig für
Wohnbebauung bebaubar.
Die im SBB liegenden Bebauungspläne, welche Wohnungsbau ermöglichen, wurden geprüft.
Hierzu zählen die Bebauungspläne „Ortslage Breitenfeld“ (E-33) und „Mischgebiet an der
Merkwitzer Str.“ (E-18). Aus Sicht der Stadtverwaltung gibt es dort keine
Erweiterungsbedarfe. Änderungen in bestehenden Bebauungsplangebieten sind nach wie
vor möglich, soweit die betreffenden Flächen bereits im verbindlichen Bebauungsplan für
eine Bebauung vorgesehen waren, insbesondere wenn die Änderung zum Stadtumbau
erfolgt.
Insofern besteht keine Notwendigkeit, diese Bereiche als Ausnahmeflächen in den
Regionalplan aufzunehmen.
Um sich aktiv für eine Reduzierung der Belastungen der Leipziger Bevölkerung einzusetzen,
wird sich die Stadt weiterhin aktiv im Rahmen der Fluglärmkommission für eine
Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig/Halle insbesondere gemäß
RBV-650/11 einsetzen.
Die dort seit dem Jahr 2012 diskutierten und in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen
umfassen u.a. die Erarbeitung von Bahnnutzungsstrategien und lärmoptimierten An- und
Abflugverfahren, Prüfung von Möglichkeiten zur Durchführung von Rollbewegungen der
Flugzeuge am Boden im Nachtzeitraum durch Flugzeugschlepp sowie Verbesserung von
Lärmschutzwänden zum Schutz vor Bodenlärm.
Anlagen:
Entwurf Stellungnahme der Stadt Leipzig
Anlage zur Stellungnahme
Anlage 3 - Karte 1 und 14 des Regionalplanentwurfs
4/4
Postanschrift: Stadt Leipzig 04092 Leipzig
Beigeordnete für Stadtentwicklung
und Bau
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
Regionale Planungsstelle
Bautzner Str. 67
04347 Leipzig
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen
wo/de
Telefon/Telefax
0341/123-4811
0341/123-4805
E-Mail
dezernat6@leipzig.de
Datum
27.03.2018
Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2017 - Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf
im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Berkner,
mit Schreiben vom 17.01.2018 erhielt die Stadt Leipzig vom Regionalen Planungsverband den
Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme.
Nach Durchsicht der Unterlagen ist hervorzuheben, dass der vorliegende Regionalplanentwurf insgesamt eine
sehr gute Grundlage bietet, um den vielfältigen Herausforderungen in der Planungsregion in den nächsten
Jahren zu begegnen. Im Einzelnen äußert sich die Stadt Leipzig wie folgt zum o.g. Beteiligungsentwurf:
Hinweis vorab: Dieses Schreiben wird mit Gremienvorbehalt verschickt.
Grundsätzliche Hinweise
Die Stadt Leipzig hatte sich im Beteiligungsverfahren zum Rohentwurf des Regionalplans sowie in weiteren
Abstimmungen zu einzelnen Themen zum Regionalplanentwurf geäußert. Auf die dort gegebenen Hinweise
wird ergänzend verwiesen.
Der vorliegende Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 berücksichtigt
erfreulicherweise im Vergleich zum Rohentwurf deutlich umfangreicher die besondere Entwicklung in der
Region Leipzig mit wachsendem Oberzentrum und Umland und schrumpfenden peripheren ländlichen
Räumen. Im Hinblick auf den wachsenden Verdichtungsraum sind insbesondere Ziele zur Stärkung der
interkommunalen Kooperation weiter untersetzt bzw. neu aufgenommen worden. Dies zeigt sich u.a. im
Leitbild (Ausführungen zum oberzentralen Kooperationsraum), im ergänzten Grundsatz 1.1.6 sowie in den neu
aufgenommenen Plansätzen G 2.1.1.6 und Z 2.2.2.2 (kooperatives Wohnbauflächen-Entwicklungskonzept).
Gleichzeitig sind Anpassungen an die Wachstumsbedingungen beim zentralörtlichen System vorgenommen
worden insbesondere dergestalt, dass nunmehr zwei weitere Umlandgemeinden Leipzigs (Borsdorf und
Großpösna) zentralörtlichen Status erlangen sollen, was aus Sicht der Stadt Leipzig im Hinblick auf eine
nachhaltige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung nicht nur positive Auswirkungen haben kann (siehe Hinweise
zu Z 1.3.7).
Die Stadt Leipzig hat seit der Stellungnahme zum Rohentwurf des Regionalplans ihre eigenen Konzepte und
Planungen weiter an die Bedingungen der wachsenden Bevölkerung angepasst. Aufbauend auf der
städtischen Bevölkerungsvorausschätzung von 2016 wurden Fachplanungen (wie z.B. der
Schulentwicklungsplan) sowie insbesondere das fachübergreifende Integrierte Stadtentwicklungskonzept
Leipzig 2030 (INSEK), welches derzeit im Entwurf vorliegt, fortgeschrieben. Weitere Konzepte wie z.B. der
Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen, der Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen oder die
Neues Rathaus – Martin-Luther-Ring 4 - 6 – 04109 Leipzig
Bürgertelefon: +49 341 123-0 – Internet: www.leipzig.de
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017
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Mobilitätsstrategie 2030 befinden sich in der Fortschreibung und haben auch Auswirkungen auf die
Zieldarstellungen im Regionalplanentwurf (siehe dazu Hinweise zu Z 2.2.2.2 und Karte 14). Es zeichnet sich
bei allen Handlungsfeldern ab, dass mittel- bis langfristig Siedlungsflächenerweiterungen im Stadtgebiet zu
berücksichtigen sind. Daher sollten die im Regionalplanentwurf für das Stadtgebiet Leipzig enthaltenen Ziele
dergestalt überprüft werden, inwieweit sie noch genügend Handlungsspielraum für die Stadt Leipzig unter
Wachstumsbedingungen lassen.
Hinweise zu den einzelnen Plankapiteln
Redaktioneller Hinweis
Im nachfolgenden Text sind konkrete Änderungswünsche kursiv und unterstrichen.
Kapitel 1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung
G 1.1.2 (Schutz von Natur und Landschaft, S. 14)
Die Formulierung des Grundsatzes verkürzt (unbeabsichtigt) die Bedeutung der natürlichen Lebensgrundlagen
bzw. von Natur und Landschaft auf ihren Nutzen für den Menschen. Entsprechend § 1 Abs. 1 BNatSchG sollte
auch der eigenständige Wert von Natur und Landschaft deutlich werden. Daher wird folgende Ergänzung
vorgeschlagen:
„In der Planungsregion Leipzig-Westsachsen sollen […] (5. Anstrich) Natur und Landschaft auf Grund ihres
eigenen Wertes und als die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen geschützt […] werden.“
G 1.1.7 (Entwicklungsziele Landkreis Leipzig, S. 15)
Der Aspekt der Braunkohlegewinnung bzw. -verstromung sollte in G 1.1.7 vom Ausbauvorhaben des
Industriestandortes als Kraftwerksstandort abgegrenzt werden, da die Braunkohlegewinnung und
-verstromung auf absehbare Zeit auslaufen wird und der Standort auch unabhängig von der Braunkohle dann
zukunftsfähig sein sollte.
Kapitel 1.3 Zentrale Orte und Verbünde
Z 1.3.7 (Grundzentren, S. 19; Begründung S. 27, drittletzter Absatz)
Wie u.a. in der Verbandsversammlung am 15.06.2017 angesprochen hält die Stadt Leipzig die geplante
Neuordnung der grundzentralen Verbünde im Bereich von Großpösna/Naunhof und Borsdorf/Brandis nicht für
zielführend. Dies wird wie folgt begründet:
Der Planungsverband hatte Ende 2016 die Ergebnisse einer Expertise zur Ausweisung von Grundzentren
vorgestellt. Eines der Ergebnisse dieser Expertise war, dass im Verdichtungsraum Leipzig die Ausweisung
von Grundzentren im Hinblick auf eine Ergänzungsfunktion für Ortsteile, welche Erreichbarkeitsdefizite zum
Oberzentrum aufweisen, nicht unbedingt erforderlich ist. Die Expertise kam ebenfalls zum Schluss, dass
die Mehrheit der im Regionalplan Westsachsen 2008 ausgewiesenen grundzentralen Verbünde sich nicht
bewährt hat. Grundzentrale Verbünde unterlaufen die im Landesentwicklungsplan Sachsen festgelegten
Kriterien zur Ausweisung von Grundzentren und sollten daher eine Ausnahme bleiben. Mit der
Neuausweisung der grundzentralen Verbünde Großpösna/Naunhof und Brandis/Borsdorf würde die Anzahl
grundzentraler Verbünde im Umland Leipzigs aber sogar noch steigen und widersprächen damit den
genannten Ergebnissen.
In Grundzentren und grundzentralen Verbünden ist eine Siedlungsentwicklung über den Eigenbedarf
hinaus möglich. Im Hinblick auf eine verkehrsvermeidende Siedlungsstruktur sollten deshalb neue
Grundzentren bzw. neue grundzentrale Verbünde im ÖPNV mindestens über einen Schienenhaltepunkt mit
der Bedienung im Halbstundentakt verfügen, um die verkehrlichen Folgewirkungen für das Oberzentrum
gering zu halten. Diese Bedienqualität ist nicht bei allen Gemeinden der genannten grundzentralen
Verbünde gegeben.
Z 1.3.11 (Abstimmungsgebot mit Oberzentrum, S. 19)
Gemäß Begründung zu diesem Ziel muss eine enge Abstimmung und Kooperation der Grundzentren im
Verdichtungsraum mit dem Oberzentrum erfolgen. Im Hinblick auf eine verbesserte Steuerung der
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017
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Siedlungsentwicklung im Stadt-Umland-Bereich sollte – wie in der Vorabstimmung zum Beteiligungsentwurf im
August letzten Jahres bereits geäußert – diese Formulierung in das Ziel aufgenommen, bspw. wie folgt:
„Die Städte Schkeuditz, Markkleeberg, Markranstädt und Taucha und die Verbünde Böhlen/Zwenkau,
Borsdorf/Brandis, Großpösna/Naunhof sind […] so zu entwickeln, dass zentralörtliche Funktionen des
Oberzentrums Leipzig nicht beeinträchtigt werden. Hierzu sind bei bedeutsamen Neubauvorhaben (z.B. > 50
Wohneinheiten, > 5 ha Gewerbeflächen oder großflächiger Einzelhandel) Abstimmungen zu führen zwischen
den betreffenden Gemeinden und der Stadt Leipzig.“
Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen
Begründung zu Z 2.2.1.1 (Beschränkung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen, S. 46)
Die Kriterien zur Definition des Mindestmaßes zur Neuinanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich
können in der Praxisanwendung zu Problemen führen, insbesondere im Hinblick auf langfristige
Flächen(vorrats)politik, welche bei Anwendung der Kriterien ggf. unmöglich wird. Besser wäre es, in der
Zielformulierung oder Begründung in Anlehnung an Z 2.3.2.4 die Definition des Mindestmaßes auch an
strategische Konzepte der Städte und Gemeinden zu koppeln.
In der Begründung dieses Ziels sowie von Ziel 2.2.2.2 sollte darauf hingewiesen werden, dass Vorranggebiete
für Landwirtschaft, Wald, Arten und Biotope sowie Regionale Grünzüge von Bauflächen freizuhalten sind.
Begründung zu Ziel 2.2.1.12 (Fluglärm) und Karte 14
Im Gutachten zur Neufestsetzung des Siedlungsbeschränkungsbereichs werden zwei Szenarien zu Grunde
gelegt, das Szenario „Reale Bahnnutzung“ mit einer deutlich überproportionalen Belegung der südlichen
Landebahn und das Szenario „Gleichmäßige Bahnnutzung“. Aus Sicht der Stadt Leipzig ist auch ein Szenario
mit einer überproportionalen Belegung der nördlichen Landebahn zu prüfen und auf dieser Grundlage den
Siedlungsbeschränkungsbereich auch nach Norden auszudehnen. Dieses Szenario würde einen Flugbetrieb
abbilden, der eine geringere Lärmbelastung in den nördlichen Siedlungsbereichen Leipzigs durch eine
geringere Nutzung der südlichen Landebahn bedeuten würde.
Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung
Begründung Z 2.2.2.2 (kooperatives Wohnbauflächen-Entwicklungskonzept, S. 57 f.)
Wie auch in der Begründung zu Z 2.2.2.2 erwähnt, schreibt die Stadt Leipzig ihren Stadtentwicklungsplan
Wohnbauflächen aus dem Jahr 2010 fort, welcher die Grundlage für den seit 2015 wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) darstellte und noch vor dem Hintergrund sinkender Einwohnerzahlen entstand.
Anlass für die aktuelle Fortschreibung des Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen ist die seit 2010
kontinuierlich steigende Einwohnerzahl in der Stadt, die sich laut städtischer Bevölkerungsprognose 2016
auch bis 2030 grundsätzlich fortsetzen wird. Legt man die Hauptvariante und die untere Variante der
Bevölkerungsprognose der Stadt Leipzig für die Wohnungsbedarfsprognose bis zum Jahr 2030 zugrunde, wird
ein Abgleich zwischen dem prognostizierten Bedarf und dem im FNP dargestellten Wohnbauflächenpotenzial
erforderlich.
Gegenstand der Fortschreibung ist sowohl das Nachverdichtungspotenzial nach § 34 BauGB als auch das
Potenzial auf Erweiterungsflächen, für die Planungsrecht geschaffen werden müsste. Vorrangig wird dabei für
letztere das bereits im FNP als Wohnbaufläche dargestellte Potenzial in die Prüfung einbezogen. Es gibt
jedoch einige Flächen im Prüfpool, die über die aktuelle Darstellung hinausreichen. Eine abschließende
Positionierung zur Standorteignung und damit zur möglichen Aufnahme dieser Flächen in den FNP ist derzeit
noch nicht möglich.
Eine Überlagerung der Karte 14 Raumnutzungen mit den potenziellen Erweiterungsflächen der Stadt Leipzig
weist an fünf Stellen Konflikte mit den Zielen des Regionalplanes auf. Auf diesen Flächen sind entweder
einzelne oder mehrere Ziele des Regionalplanes betroffen und stünden damit der Entwicklung dieser Flächen
als Wohnbauflächen entgegen (siehe auch Hinweise zu Karte 14). Die Stadt Leipzig sieht für diese Flächen
Gesprächsbedarf zur Klärung der Zielstellungen des Regionalplanentwurfs.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017
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Kapitel 2.3.3.1 Erholungs- und Tourismusgebiete
In der wachsenden Stadt Leipzig besteht ein zunehmender Bedarf an Bereichen für eine ruhige und naturnahe
Erholung. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete Arten- und Biotopschutz wird dieser Forderung Rechnung
getragen, wenn in diesen Gebieten keine weitere Intensivierung der Erholungs- und Tourismusnutzung erfolgt
bzw. dort wo Fehlentwicklungen auftreten, diesen durch Extensivierung (Beruhigung) entgegengewirkt wird.
G 2.3.3.1.1 (Vorbehaltsgebiete Erholung, S. 72)
Es ist zu prüfen, warum bzgl. der Vorbehaltsgebiete Erholung der Satz „Die Erholungsnutzung soll dabei so
erfolgen, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden.“ gegenüber dem Rohentwurf
2015 gestrichen wurde.
Kapitel 2.3.3.3 Thematische Tourismusangebote
Bei der Entwicklung des Touristischen Gewässerverbundes Leipziger Neuseenland sind insgesamt die hohen
naturschutzfachlichen und -rechtlichen Erfordernisse zu berücksichtigen.
Begründung zu Z 2.3.3.3.8 (Touristischer Gewässerverbund, letzter Absatz, S. 83)
In der Begründung sollte der letzte Satz wie folgt umformuliert werden: „(…) Dazu bedarf es weitergehender
Untersuchungen, u. a. zu den naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Folgen, und einer
Abstimmung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Bund.“
Darüber hinaus ist zu ergänzen: „Durch das Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz im Bereich des Vorhabens
„Markkleeberger Wasserschlange“ ist ein Verlaufskorridor oder eine Vorrangtrasse auszuweisen, um die
raumordnerische Zulässigkeit der Gewässerverbindung innerhalb des Grünzuges zu dokumentieren.“
In diesem Sinne könnte analog zu der Begründung zur Anlage von Radwegen (Begründung zu G 3.8.1 und Z
3.8.2) für die Wasserschlange formuliert werden: „Sofern eine naturschutzrechtliche Vereinbarkeit für die
Anlage der Markkleeberger Wasserschlange gegeben ist, ist diese Gewässerverbindung auch in einem
regionalen Grünzug raumordnerisch nicht zu beanstanden.“
Kapitel 3.4 Öffentlicher Personenverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur
Z 3.4.10 (Ausbau S-Bahn-Netz Mitteldeutschland, S. 96)
Wie bereits in den Nahverkehrsplan des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sollte die
Idee eines Ost-West-Tunnels auch in den Regionalplan aufgenommen werden. Unter 3.4.10 sollte deshalb
ergänzt werden:
„[…] Die Idee eines Ost-West-Tunnels ist zu prüfen.“
In der Begründung zu 3.4.10 könnte stehen:
In der Stadtentwicklungsplanung Leipzigs ist die Schaffung eines neuen Tunnels im spurgeführten Verkehr in
Ost-West-Richtung in der Diskussion. Sollte in den nächsten Jahren eine Einwohnerentwicklung in Leipzig und
dem Umland entsprechend der hohen Prognose zu verzeichnen sein, sollte geprüft werden, ob und wie ein
solcher Tunnel in das bestehende Eisenbahnnetz eingebunden werden kann. Dabei ist zu untersuchen,
welche SPNV-Kapazitäten zur wirtschaftlichen Ausgestaltung dieser Infrastrukturanlage zu planen und zu
bestellen wären und wie dann das bestehende SPNV-System unter Beachtung der effizienten Steigerung der
SPNV-Nutzung zu ergänzen wäre.
Begründung zu Ziel 3.4.4 und Ziel 3.4.5 (Nahverkehrspläne und ÖPNV-Angebot, S. 99f.)
Die Früh-Hauptverkehrszeiten der Tabellen 3.4.1 und 3.4.2 unterscheiden sich (6-8 Uhr und 6-9 Uhr). 9 Uhr
sollte der richtige Wert sein.
Kapitel 3.5 Luftverkehr
Begründung zu Kapitel 3.5 Luftverkehr, Ziel 3.5.1 (Entwicklung Flughafen Leipzig/Halle, S. 103 unten)
Es sollte nicht nur die Verknüpfung mit dem regionalen S-Bahn-Netz hervorgehoben werden, sondern stärker
auch die potenzielle Möglichkeit für die Verknüpfung mit dem Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn (ICE, IC)
in das Blickfeld gerückt werden.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017
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Kapitel 3.8 Fahrradverkehr
G 3.8.6 (Radschnellwege, S. 105)
Es sollte im Text ganz konkret auf das für die Stadt Leipzig relevante Projekt „Schnellradweg Markkleeberg –
Leipzig – Halle/Saale“ verwiesen werden. Für den Schnellradweg erfolgte durch das Land Sachsen bereits
eine Anmeldung beim Bundesverkehrsministerium. Sinnvoll wäre neben der textlichen Erwähnung ggf. auch
eine Kartendarstellung. Es sollte daher geprüft werden, inwieweit eine Kartendarstellung mit den
Trassenkorridoren für derartige Radschnellverbindungen in Westsachsen in den Regionalplanentwurf sinnvoll
aufgenommen werden könnte.
Kapitel 4.1.1 Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
Arten- und Biotopschutz, großräumig übergreifender Biotopverbund
Es ist zu prüfen, für Leipzig auch den Erhalt artenreicher Brachen (Offenland bis Halboffenland) mit einer für
diesen
Biotoptyp
bedeutsamen
Artenausstattung
(z.
B.
Heuschreckenarten,
Zauneidechse,
(Halb)Trockenrasenarten) in geeigneter Weise zu benennen.
G 4.1.1.2 (Strukturarme Ackerfluren, S. 108)
Es wird angeregt, im Grundsatz G 4.1.1.2 zu ergänzen, dass historische Wasserläufe in strukturarmen
Ackerlandschaften wieder hergestellt werden sollen.
Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz
Hochwasserschutz (S. 127 ff.)
Im Text werden „Vorbehaltsgebiete (Risikobereich)“, in Karte 14 Raumnutzung dagegen „Vorbehaltsgebiete
(Risikovorsorge)“ benannt. Der Widerspruch sollte aufgelöst werden.
Zu Kap. 4.1.2 bzw. Karte 12 (Hochwasserschutz) und Karte 14 (Raumnutzung)
In der Karte 14 und der Karte 12 sind westlich bzw. nördlich der Bahnlinie große Teile von
Knauthain/Knautnaundorf als „Überschwemmungsbereich bei Extremhochwasser“ bzw. „Vorbehaltsgebiet
Hochwasserschutz (Risikobereich)“ dargestellt. Diese Darstellung sollte überprüft werden. Sie stimmt weder
mit den der Stadt Leipzig vorliegenden Karten zu Überschwemmungsbereichen bei HQ 500 noch mit dem
WMS-Dienst des Landes Sachsen überein.
G 4.1.2.22 (Schwerpunktbereiche Gefahrenpotenzialminderung bei Hochwasser, S. 128) und Karte 12
(Hochwasserschutz)
Ein nicht unerheblicher Teil der gründerzeitlichen Bebauung – auch in größerer Entfernung zu
Hochwasserüberschwemmungsbereichen – im Stadtgebiet Leipzig (u.a. Schleußig, Lindenau, Leutzsch,
Südvorstadt) sind in Karte 14 als „Regionale Schwerpunktbereiche für die Minderung bestehender
Gefahrenpotenziale im Hochwasserfall“ dargestellt. Gemäß G 4.1.2.22 sollen in diesen Bereichen
hochwasserexponierte Anlagen zurück- oder umgebaut werden bzw. der Neubau von Anlagen
hochwasserangepasst erfolgen. Hier stellt sich die Frage, für welche Anlagen konkret dieser Grundsatz gelten
soll und welche Konsequenzen für Neubauvorhaben zu erwarten sind. Die Einbeziehung auch
hochwasserfernerer Bereiche des Stadtgebietes erscheint nicht ohne weiteres nachvollziehbar und sollte
nochmals geprüft und näher erläutert werden. Es ist zu vermeiden, dass Neubauvorhaben aufgrund
überhöhter Schutzansprüche verhindert bzw. verteuert werden.
Kapitel 4.1.4 Siedlungsklima
Z 4.1.4.2 (klimatische Komfortinseln, S. 155) und Karte 14 Raumnutzung
In Karte 14 sind gegenüber dem Rohentwurf unverändert weiterhin Großwohnsiedlungen wie Grünau und
Paunsdorf als „Gebiete zur Erhöhung des Anteils an klimatischen Komfortinseln“ dargestellt. Diese Darstellung
ist nicht nachvollziehbar. So ist im Zuge der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig
2030 herausgearbeitet worden, dass die Großwohnsiedlungsbereiche siedlungsklimatisch nicht als
problematisch einzuschätzen sind. Da in diesen Gebiete zahlreiche Nachverdichtungspotenziale vorhanden
sind, die zumeist über eine sehr gute infrastrukturelle Ausstattung und ÖPNV-Anbindung verfügen, sollten
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017
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diese Gebiete im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung für zukünftigen Wohnungsbau genutzt
werden können. Dies könnte durch die Ausweisung als klimatische Komfortinseln gefährdet werden.
Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft
Z 4.2.2.3 (Waldanteil in der Region, S. 166)
Laut Begründung des Zieles lag der Waldanteil in der Region 2015 bei 18,6 %. Weiter wird nachgewiesen,
dass mit den ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung eine Erhöhung des Waldanteils
auf bis zu 21 % möglich wäre. Angesichts der hohen Bedeutung des Waldes für eine nachhaltige
Landschaftsentwicklung und die Anpassung an den Klimawandel sollte geprüft werden, inwieweit es möglich
ist, den zu erreichenden Waldanteil über das Ziel des Landesentwicklungsplanes von 19 % hinaus auf 19,5 %
oder 20 % anzuheben.
Kapitel 5.1.3 Energetische Nutzung von Biomasse, Wasserkraft und Geothermie
Z 5.1.3.1 (Nutzung von Biogas etc., S. 189)
Der Text sollte wie folgt geändert werden:
"Auf den Ausbau der energetischen Nutzung von Biogas aus Reststoffen, Deponiegas und Biomasse ist
hinzuwirken. (...)".
Karte 9 Schutzgebiete Natur und Landschaft und Kapitel 4.1.1 (Arten- u. Biotopschutz, Biotopverbund)
Bzgl. der Schutzgebietskulisse sollten nicht nur die bestehenden Schutzgebiete nach BNatSchG dargestellt
werden, sondern auch die geplanten Erweiterungen gemäß der Managementpläne zu den Natura 2000Gebieten.
Karte 14 Raumnutzung
Siedlungsentwicklung
Eine Überlagerung der Karte 14 mit den potenziellen Erweiterungsflächen der Stadt Leipzig (siehe auch
Hinweise zur Begründung Ziel 2.2.2.2) weist an fünf Stellen Konflikte mit den Zielen des Regionalplanes auf.
Dies betrifft Flächen in den Stadtteilen Miltitz, Wiederitzsch, Thekla, Holzhausen und Liebertwolkwitz. Auf
diesen Flächen sind entweder einzelne oder mehrere Ziele des Regionalplanes betroffen und stünden damit
der Entwicklung dieser Flächen als Wohnbauflächen teilweise oder vollständig entgegen. Wir sehen für diese
Flächen Gesprächsbedarf zur Klärung der Zielstellungen des Regionalplanentwurfs.
Eine dieser Flächen auf Karte 14 liegt im Ortsteil Liebertwolkwitz, nördlich der Muldentalstraße, mit der
Zielfestlegung „Vorranggebiet Landwirtschaft“. Die Fläche war im Entwurf, Stand 2015 noch als
„Vorbehaltsgebiet
Landwirtschaft“
ausgewiesen.
Vor
dem
Hintergrund
der
prognostizierten
Einwohnerentwicklung und der daraus ableitbaren Bedarfe für zusätzliche Wohnraumflächen fordern wir die
Rücknahme der Darstellung „Vorranggebiet Landwirtschaft“. Im FNP der Stadt ist die Verlängerung der in der
Prager Straße derzeit bis Endstelle Meusdorf verkehrenden Straßenbahn enthalten. Bei Umsetzung dieses
Verkehrsprojektes erlangen diese dann gut an den schienengebundenen ÖPNV angebundenen Flächen eine
erhöhte Bedeutung für die Wohnbaulandentwicklung. Dem steht die im Entwurf enthaltene Darstellung
„Vorrangfläche Landwirtschaft“ für diese vergleichsweise kleinen (ca. 38 ha + 24 ha) und isoliert gelegenen
Flächen (zwischen Muldentalstraße und Alte Tauchaer Straße bzw. Alte Tauchaer Straße und Bahnlinie)
entgegen. Dies gilt auch für die Darstellung des regionalen Grünzuges Nr. 56, die gegenüber der Darstellung
von 2015 erheblich in Richtung der angrenzenden bebauten Siedlungsbereiche erweitert wurde.
Im Zusammenhang mit der Verlängerung dieser Straßenbahnlinie und der prognostizierten
Einwohnerentwicklung möchten wir zudem anregen, die Darstellungen der Vorranggebiete zur Landwirtschaft
im Ortsteil Liebertwolkwitz auf die Bereiche zu beschränken, die gleichzeitig auch Bestandteil des regionalen
Grünzuges Nr. 60 sind.
Waldumwandlung Thomas-Müntzer-Siedlung
Karte 14 enthält im Bereich der noch unbebauten Flächen des rechtskräftigen B-Planes Nr. 132.1 „Erweiterte
Thomas-Müntzer-Siedlung“ die Zielfestlegung „Schutz des vorhandenen Waldes“. Auf der Grundlage eines
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017
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Waldumwandlungsverfahrens wurden große Teile des ehemaligen Waldbestandes beseitigt. Am westlichen
Rand der dargestellten Waldfläche wurde eine entsprechende Ersatzaufforstung durchgeführt. Vor dem
Hintergrund des sich in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 437 „Wohngebiet am Klucksgraben“ fordern wir
die Korrektur der Darstellung und deren Anpassung an die tatsächlich festgestellten Waldgrenzen (siehe
Anlage).
Anhang 4 Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplans
Z 2.4-1 (Abschirmung von besonders gefährdeten Wirkungsräumen durch Gehölze, S. A-30)
Das Ziel sollte präziser formuliert werden. Es erschließt sich nicht ohne weiteres, was mit „besonders
gefährdeten [...] Wirkungsräumen“ gemeint ist. Außerdem irritiert die Verwendung des Begriffes „Gehölze mit
Immissionsschutzfunktion“.
Z 4.4-19 (Vermeidung technischer Maßnahmen zur Verringerung von Niederschlagsabflussmengen, S. A-47)
Als technische Maßnahmen lassen sich auch Regenrückhaltebecken verstehen, die durchaus ein sinnvoller
Ansatz zur Pufferung von Abflussspitzen sein können. Es sollte daher genauer erläutert werden, welche Art
von technischen Maßnahmen gemeint ist bzw. in welchen Fällen diese vermieden werden sollen.
Z 4.5-12 (S. A-48)
In Gebieten mit „geringem oder sehr geringem Wasserrückhaltevermögen“ sind nicht nur „großflächige
Bodenversiegelungen zu vermeiden“, sondern auch Maßnahmen zur Verbesserung der (dezentralen)
Rückhaltung von Niederschlagswasser zu ergreifen.
Umweltbericht
Tourismus und Erholung (S. 30 ff.)
Die Prüfung der Vorbehaltsgebiete sollen nach den Darlegungen der S. 30 im Kapitel 2.1.2.3 vertiefend in der
Umweltprüfung betrachtet werden. Z 2.3.3.3.7-9 des Entwurfes setzt den regionalplanerischen Rahmen für die
Entwicklung eines „Touristischen Gewässerverbundes Leipziger Neuseenland“, der durch die Herstellung
einer Passierbarkeit von Fließgewässern für individuellen und organisierten Bootsverkehr und eine
Neuschaffung wassertouristischer Infrastruktur laut Umweltbericht S. 30 erhebliche Umweltauswirkungen mit
sich bringen kann. In diesem Zusammenhang wird auf das Ergebnis der FFH/SPA-Verträglichkeitsprüfung des
„Wassertouristischen Nutzungskonzeptes Region Leipzig“ verwiesen. Ergänzend hierzu sollte angeführt
werden, dass das Wassertouristische Nutzungskonzept für das Leipziger Neuseenland derzeit fortgeschrieben
und damit erneut auf FFH/SPA-Verträglichkeit geprüft wird.
Karte 03 Wasser
Es fehlen die Überschwemmungsgebiete des Pösgrabens. Es ist nicht nachvollziehbar, was die
Gewässerbedeutung mit dem Gewässerzustand zu tun hat und wie die Priorisierung erfolgte. Die Darstellung
in dieser Form sollte gestrichen werden.
Redaktionelle Hinweise
In Z 4.1.2.8 und Z 4.1.2.13 (S. 126 f.) ist das Wort Revitalisierung durch Renaturierung zu ersetzen.
Revitalisierung ist ein Begriff aus der Ethnologie sowie aus dem Städtebau. Da in unseren Gewässern und
Auen aufgrund des Ausbauzustandes die Lebensräume fehlen, kann man ohne Schaffung von Lebensräumen
auch nicht wiederbeleben. Unter Renaturierung versteht man die Wiederherstellung von naturnahen
Lebensräumen aus kultivierten, genutzten Bodenoberflächen bzw. Gewässern. Ziel einer Renaturierung ist,
degradierte und übernutzte Ökosysteme wieder in einen naturnäheren Zustand zu versetzen.
Zum Punkt 4.2.3 – Bergbau und Rohstoffsicherung erfolgt der Hinweis, dass im Anhang 2 (Textteil Seite A-3) –
Rohstoffabbau und -sicherung – als Vorranggebiet für den Abbau von Kiesen und Sanden unter der lfd. Nr. 21
Schönau mit einer Größe von 10-50 ha ausgewiesen ist, gleichwohl in der Karte 14 – Raumnutzung – lediglich
nur der bereits bewilligte und betriebene Kiesabbau Schönau II südlich der Bahnlinie als Vorranggebiet für
Rohstoffabbau dargestellt ist und die Einstellung des Kiesabbaus in diesem Bereich wegen vollständigem
Verbrauch der Rohstoffe voraussichtlich im Jahr 2018 erfolgen wird. Hier besteht aus Sicht der Stadt Leipzig
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017
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ein Widerspruch zwischen der im Anhang 2 angegebenen Größe des Vorranggebietes Schönau und der
Darstellung in der Karte 14.
In der Begründung zum Grundsatz G 6.1.2 (Berücksichtigung sozialer Integration bei Anpassung der
öffentlichen Infrastruktur, S. 201, letzter Absatz) sollte der Halbsatz „sowohl im Sozial- und Bildungsbereich als
auch im Gesundheits- und Kulturbereich“ gestrichen werden, da der erste Teil des Satzes inhaltlich
ausreichend ist.
In der Begründung zu Ziel Z 6.2.6 (Betreuungsangebote zur Begleitung von Wohnformen für Bedürftige, S.
205) sollte der Halbsatz „ohne Sondersysteme vorzuhalten“ gestrichen werden, da geschützte Räume und
spezifische Unterstützungsangebote auch ihre Berechtigung haben und im weiteren Text auf die theoretische
Auseinandersetzung zum Thema „Sondersysteme“ in der Behindertenhilfe auch nicht eingegangen wird.
In der Karte 12 sollte der Kolmberg im Leipziger Stadtgebiet als Einzelerhebung ergänzt werden.
Der „Korridor Neubau Radverkehr“ in Karte 14 sollte sinnvollerweise so nah wie möglich am Elster-SaaleKanal dargestellt werden.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass im Anhang 3 (Leitbilder für die Kulturlandschaftsentwicklung) keine
Leitbilder, sondern hauptsächlich Maßnahmen beschrieben werden, mit denen bestimmte Entwicklungsziele
erreicht werden sollen. Für die Auen (Leitbilder Auen, S. A-12 f.) sollte erwähnt werden, dass es eine
bundesweite Flussauentypisierung („Fluss- und Stromauen in Deutschland“ - Typologie und Leitbilder, Uwe
Koenzen 2005 Hrg. BfN) gibt. Hier sind auch alle im Anhang 3 vorkommenden Auen typisiert und mit einem
Leitbild versehen. Die Typisierung bzw. das Leitbild ist die Grundlage für die Flussauenbewertung
(Auenzustandsbericht, BMU 2009) und die Ableitung von Maßnahmen zur ökologischen und
naturschutzfachlichen Verbesserung von Flussauen und ihren Fließgewässern. Hier sind die in Leipzig
natürlich vorhandenen Flussauen von Weißer Elster, Pleiße und Luppe als gefällereiche kiesgeprägte
Flussauen des Flach- und Hügellandes mit Winterhochwässern typisiert.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin
Anlage
Karte Waldumwandlung Th.-Müntzer-Siedlung
Verteiler: 01.11, 10, 12, 20, 23, 36, 41, 50, 51, 52, 63, 64, 66, 67, 80, 61.10, 61.11, 61.13, 61.2, 61.3, 61.4
LDS – Fr. Dr. Böhme
Karte 14: wichtige neue/geänderte Plandarstellungen
Siedlungsbeschränkungsbereich
Vorsorge Gewerbe
Streichung Korridor
B 87n
Vorbehaltsgebiet
Bahn
Neubau Radverkehr
Vorranggebiete
Rohstoffabbau
Neubau Schiene
Vorranggebiet Wind
Verringerung/
Ausweitung
Vorranggebiet
Landwirtschaft
Stadt Leipzig - Stadtplanungsamt
30.01.18
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