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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1371617.pdf
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Erstellt
27.02.18, 12:00
Aktualisiert
17.07.18, 09:04

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05532 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans LeipzigWestsachsen 2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Umwelt und Ordnung FA Wirtschaft und Arbeit OR Böhlitz-Ehrenberg OR Burghausen OR Engelsdorf OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf OR Holzhausen OR Liebertwolkwitz OR Lindenthal OR Lützschena-Stahmeln OR Miltitz OR Mölkau OR Plaußig OR Rückmarsdorf OR Seehausen OR Wiederitzsch Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen erarbeitet seit 2015 den Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2017 und hat den Beteiligungsentwurf gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG der Stadt Leipzig als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Der Regionalplan ist das Hauptinstrument zur regionalen Steuerung der räumlichen Entwicklung in der Planungsregion Leipzig-Westsachsen. Er stellt zusammen mit dem Landesentwicklungsplan Sachsen die wichtigsten formellen Instrumente der überörtlichen generellen Planung dar. Der Regionalplan ist für die Stadt Leipzig von erheblicher Bedeutung, da die Planungen der Stadt die Ziele des Regionalplans zwingend beachten müssen und die Grundsätze des Plans in Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen sind. Die Stadt profitiert gleichzeitig vom Regionalplan, da mit ihm für die Stadt wichtige Rahmenbedingungen gesetzt werden, mit denen die Ziele der Stadt besser umgesetzt werden können. Zudem stellt der Regionalplan eine wichtige Argumentationsbasis bei der Gewährung von Fördermitteln dar. Die Stadt Leipzig hatte sich bereits mit Stellungnahme vom 04.11.2015 zum Rohentwurf des Regionalplans geäußert (Beschluss Nr. VI-DS-01823). Gegenüber dem Rohentwurf enthält der Beteiligungsentwurf u.a. folgende wesentliche Änderungen: - Leitbild eingefügt, u.a. mit Aussagen zum oberzentralen Kooperationsraum - Großpösna/Naunhof und Brandis/Borsdorf als neue grundzentrale Verbünde - neue Ziele/Grundsätze zur Stadt-Umland-Kooperation (G 2.1.1.6) und zur Erarbeitung eines kooperativen, regionalen Wohnbauflächen-Entwicklungskonzepts (Z 2.2.2.2) - räumliche Ausweisung von Vorsorgestandorten Gewerbe - neues Ziel 3.2.6 zur Tieferlegung der B 2 im agra-Park - neuer Grundsatz G 3.8.6 zu Radschnellwegen - erweiterter Siedlungsbeschränkungsbereich um Flughafen Leipzig/Halle - neuer Grundsatz zur länderübergreifenden Gewässerlandschaft (G 1.6.3) - geringe Erweiterung des Vorranggebietes Windenergienutzung Knautnaundorf - neue Ziele in Kap. 6 zu sozialen, wissenschaftlichen und sportlichen Einrichtungen - Siedlungsgebiete Leipzigs als „regionaler Schwerpunktbereich für die Minderung bestehender Gefahrenpotenziale im Hochwasserfall“ neu dargestellt (Karte 12) - Karten 3, 5, 8, 12, 13 und 17 erstmals im förmlichen Entwurf enthalten Siehe auch Anlage 3 mit Karte 1 und 14 sowie einen Auszug aus Karte 14 mit Kennzeichnung wichtiger räumlicher Änderungen. Der komplette Entwurf des Regionalplans ist im Internet unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpvwestsachsen/beteiligung/aktuelle-themen/1005487 einsehbar. Wichtigste Inhalte der Stellungnahme der Stadt Leipzig: - möglicherweise Widersprüche zwischen Regionalplanzielen und potenziellen Stadterweiterungsflächen - Ausweisung zusätzlicher grundzentraler Verbünde wird kritisch gesehen. - Aufnahme eines Hinweises zum Ost-West-Tunnel für spurgeführten Verkehr ist zu prüfen Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Leipzig/Halle (SBB) Der derzeit gültige Regionalplan enthält bereits einen SBB. Im vorliegenden Entwurf soll dieser SBB erweitert werden. Der Regionale Planungsverband hat den erweiterten SBB auf Grundlage eines eigenen Gutachtens festgelegt. Grundlage dieses Gutachtens war die Verkehrsprognose 2020, die auch die Grundlage der Festsetzung des Nachtschutzgebietes in der Fassung des 7. Änderungsbeschlusses vom 17.7.2009 sowie der Festsetzung der Lärmschutzbereiche gemäß FluLärmG ist. Die Stadt Leipzig fordert in der Stellungnahme, auch ein Szenario mit einer überproportionalen Belegung der nördlichen Landebahn zu prüfen und auf dieser Grundlage den Siedlungsbeschränkungsbereich auch nach Norden auszudehnen. Dieses Szenario 3/4 würde einen Flugbetrieb abbilden, der eine geringere Lärmbelastung in den nördlichen Siedlungsbereichen Leipzigs durch eine geringere Nutzung der südlichen Landebahn bedeuten würde. Unabhängig davon wurde geprüft, ob der SBB Auswirkungen im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung in der Stadt Leipzig hat. Konkret von der Erweiterung des SBB sind bzgl. vorhandener Wohnbebauung nördliche Teile von Breitenfeld, Hohenheida-Süd, Gottscheina und der vorhandene Wohnblock Kossaer Str. 5-15 betroffen. Die genannten Flächen umfassen ausschließlich Grundstücke, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im unbeplanten Innenbereich liegen. Diese sind bauplanungsrechtlich auf Grundlage des § 30 BauGB bzw. des 34 BauGB auch zukünftig für Wohnbebauung bebaubar. Die im SBB liegenden Bebauungspläne, welche Wohnungsbau ermöglichen, wurden geprüft. Hierzu zählen die Bebauungspläne „Ortslage Breitenfeld“ (E-33) und „Mischgebiet an der Merkwitzer Str.“ (E-18). Aus Sicht der Stadtverwaltung gibt es dort keine Erweiterungsbedarfe. Änderungen in bestehenden Bebauungsplangebieten sind nach wie vor möglich, soweit die betreffenden Flächen bereits im verbindlichen Bebauungsplan für eine Bebauung vorgesehen waren, insbesondere wenn die Änderung zum Stadtumbau erfolgt. Insofern besteht keine Notwendigkeit, diese Bereiche als Ausnahmeflächen in den Regionalplan aufzunehmen. Um sich aktiv für eine Reduzierung der Belastungen der Leipziger Bevölkerung einzusetzen, wird sich die Stadt weiterhin aktiv im Rahmen der Fluglärmkommission für eine Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig/Halle insbesondere gemäß RBV-650/11 einsetzen. Die dort seit dem Jahr 2012 diskutierten und in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen umfassen u.a. die Erarbeitung von Bahnnutzungsstrategien und lärmoptimierten An- und Abflugverfahren, Prüfung von Möglichkeiten zur Durchführung von Rollbewegungen der Flugzeuge am Boden im Nachtzeitraum durch Flugzeugschlepp sowie Verbesserung von Lärmschutzwänden zum Schutz vor Bodenlärm. Anlagen: Entwurf Stellungnahme der Stadt Leipzig Anlage zur Stellungnahme Anlage 3 - Karte 1 und 14 des Regionalplanentwurfs 4/4 Postanschrift: Stadt Leipzig  04092 Leipzig Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen Regionale Planungsstelle Bautzner Str. 67 04347 Leipzig Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen wo/de Telefon/Telefax 0341/123-4811 0341/123-4805 E-Mail dezernat6@leipzig.de Datum 27.03.2018 Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2017 - Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Berkner, mit Schreiben vom 17.01.2018 erhielt die Stadt Leipzig vom Regionalen Planungsverband den Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Nach Durchsicht der Unterlagen ist hervorzuheben, dass der vorliegende Regionalplanentwurf insgesamt eine sehr gute Grundlage bietet, um den vielfältigen Herausforderungen in der Planungsregion in den nächsten Jahren zu begegnen. Im Einzelnen äußert sich die Stadt Leipzig wie folgt zum o.g. Beteiligungsentwurf: Hinweis vorab: Dieses Schreiben wird mit Gremienvorbehalt verschickt. Grundsätzliche Hinweise Die Stadt Leipzig hatte sich im Beteiligungsverfahren zum Rohentwurf des Regionalplans sowie in weiteren Abstimmungen zu einzelnen Themen zum Regionalplanentwurf geäußert. Auf die dort gegebenen Hinweise wird ergänzend verwiesen. Der vorliegende Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 berücksichtigt erfreulicherweise im Vergleich zum Rohentwurf deutlich umfangreicher die besondere Entwicklung in der Region Leipzig mit wachsendem Oberzentrum und Umland und schrumpfenden peripheren ländlichen Räumen. Im Hinblick auf den wachsenden Verdichtungsraum sind insbesondere Ziele zur Stärkung der interkommunalen Kooperation weiter untersetzt bzw. neu aufgenommen worden. Dies zeigt sich u.a. im Leitbild (Ausführungen zum oberzentralen Kooperationsraum), im ergänzten Grundsatz 1.1.6 sowie in den neu aufgenommenen Plansätzen G 2.1.1.6 und Z 2.2.2.2 (kooperatives Wohnbauflächen-Entwicklungskonzept). Gleichzeitig sind Anpassungen an die Wachstumsbedingungen beim zentralörtlichen System vorgenommen worden insbesondere dergestalt, dass nunmehr zwei weitere Umlandgemeinden Leipzigs (Borsdorf und Großpösna) zentralörtlichen Status erlangen sollen, was aus Sicht der Stadt Leipzig im Hinblick auf eine nachhaltige Siedlungs- und Verkehrsentwicklung nicht nur positive Auswirkungen haben kann (siehe Hinweise zu Z 1.3.7). Die Stadt Leipzig hat seit der Stellungnahme zum Rohentwurf des Regionalplans ihre eigenen Konzepte und Planungen weiter an die Bedingungen der wachsenden Bevölkerung angepasst. Aufbauend auf der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung von 2016 wurden Fachplanungen (wie z.B. der Schulentwicklungsplan) sowie insbesondere das fachübergreifende Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK), welches derzeit im Entwurf vorliegt, fortgeschrieben. Weitere Konzepte wie z.B. der Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen, der Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen oder die Neues Rathaus – Martin-Luther-Ring 4 - 6 – 04109 Leipzig Bürgertelefon: +49 341 123-0 – Internet: www.leipzig.de Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017 Seite 2 /8 Mobilitätsstrategie 2030 befinden sich in der Fortschreibung und haben auch Auswirkungen auf die Zieldarstellungen im Regionalplanentwurf (siehe dazu Hinweise zu Z 2.2.2.2 und Karte 14). Es zeichnet sich bei allen Handlungsfeldern ab, dass mittel- bis langfristig Siedlungsflächenerweiterungen im Stadtgebiet zu berücksichtigen sind. Daher sollten die im Regionalplanentwurf für das Stadtgebiet Leipzig enthaltenen Ziele dergestalt überprüft werden, inwieweit sie noch genügend Handlungsspielraum für die Stadt Leipzig unter Wachstumsbedingungen lassen. Hinweise zu den einzelnen Plankapiteln Redaktioneller Hinweis Im nachfolgenden Text sind konkrete Änderungswünsche kursiv und unterstrichen. Kapitel 1.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung G 1.1.2 (Schutz von Natur und Landschaft, S. 14) Die Formulierung des Grundsatzes verkürzt (unbeabsichtigt) die Bedeutung der natürlichen Lebensgrundlagen bzw. von Natur und Landschaft auf ihren Nutzen für den Menschen. Entsprechend § 1 Abs. 1 BNatSchG sollte auch der eigenständige Wert von Natur und Landschaft deutlich werden. Daher wird folgende Ergänzung vorgeschlagen: „In der Planungsregion Leipzig-Westsachsen sollen […] (5. Anstrich) Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen geschützt […] werden.“ G 1.1.7 (Entwicklungsziele Landkreis Leipzig, S. 15) Der Aspekt der Braunkohlegewinnung bzw. -verstromung sollte in G 1.1.7 vom Ausbauvorhaben des Industriestandortes als Kraftwerksstandort abgegrenzt werden, da die Braunkohlegewinnung und -verstromung auf absehbare Zeit auslaufen wird und der Standort auch unabhängig von der Braunkohle dann zukunftsfähig sein sollte. Kapitel 1.3 Zentrale Orte und Verbünde Z 1.3.7 (Grundzentren, S. 19; Begründung S. 27, drittletzter Absatz) Wie u.a. in der Verbandsversammlung am 15.06.2017 angesprochen hält die Stadt Leipzig die geplante Neuordnung der grundzentralen Verbünde im Bereich von Großpösna/Naunhof und Borsdorf/Brandis nicht für zielführend. Dies wird wie folgt begründet:  Der Planungsverband hatte Ende 2016 die Ergebnisse einer Expertise zur Ausweisung von Grundzentren vorgestellt. Eines der Ergebnisse dieser Expertise war, dass im Verdichtungsraum Leipzig die Ausweisung von Grundzentren im Hinblick auf eine Ergänzungsfunktion für Ortsteile, welche Erreichbarkeitsdefizite zum Oberzentrum aufweisen, nicht unbedingt erforderlich ist. Die Expertise kam ebenfalls zum Schluss, dass die Mehrheit der im Regionalplan Westsachsen 2008 ausgewiesenen grundzentralen Verbünde sich nicht bewährt hat. Grundzentrale Verbünde unterlaufen die im Landesentwicklungsplan Sachsen festgelegten Kriterien zur Ausweisung von Grundzentren und sollten daher eine Ausnahme bleiben. Mit der Neuausweisung der grundzentralen Verbünde Großpösna/Naunhof und Brandis/Borsdorf würde die Anzahl grundzentraler Verbünde im Umland Leipzigs aber sogar noch steigen und widersprächen damit den genannten Ergebnissen.  In Grundzentren und grundzentralen Verbünden ist eine Siedlungsentwicklung über den Eigenbedarf hinaus möglich. Im Hinblick auf eine verkehrsvermeidende Siedlungsstruktur sollten deshalb neue Grundzentren bzw. neue grundzentrale Verbünde im ÖPNV mindestens über einen Schienenhaltepunkt mit der Bedienung im Halbstundentakt verfügen, um die verkehrlichen Folgewirkungen für das Oberzentrum gering zu halten. Diese Bedienqualität ist nicht bei allen Gemeinden der genannten grundzentralen Verbünde gegeben. Z 1.3.11 (Abstimmungsgebot mit Oberzentrum, S. 19) Gemäß Begründung zu diesem Ziel muss eine enge Abstimmung und Kooperation der Grundzentren im Verdichtungsraum mit dem Oberzentrum erfolgen. Im Hinblick auf eine verbesserte Steuerung der Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017 Seite 3 /8 Siedlungsentwicklung im Stadt-Umland-Bereich sollte – wie in der Vorabstimmung zum Beteiligungsentwurf im August letzten Jahres bereits geäußert – diese Formulierung in das Ziel aufgenommen, bspw. wie folgt: „Die Städte Schkeuditz, Markkleeberg, Markranstädt und Taucha und die Verbünde Böhlen/Zwenkau, Borsdorf/Brandis, Großpösna/Naunhof sind […] so zu entwickeln, dass zentralörtliche Funktionen des Oberzentrums Leipzig nicht beeinträchtigt werden. Hierzu sind bei bedeutsamen Neubauvorhaben (z.B. > 50 Wohneinheiten, > 5 ha Gewerbeflächen oder großflächiger Einzelhandel) Abstimmungen zu führen zwischen den betreffenden Gemeinden und der Stadt Leipzig.“ Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen Begründung zu Z 2.2.1.1 (Beschränkung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen, S. 46) Die Kriterien zur Definition des Mindestmaßes zur Neuinanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich können in der Praxisanwendung zu Problemen führen, insbesondere im Hinblick auf langfristige Flächen(vorrats)politik, welche bei Anwendung der Kriterien ggf. unmöglich wird. Besser wäre es, in der Zielformulierung oder Begründung in Anlehnung an Z 2.3.2.4 die Definition des Mindestmaßes auch an strategische Konzepte der Städte und Gemeinden zu koppeln. In der Begründung dieses Ziels sowie von Ziel 2.2.2.2 sollte darauf hingewiesen werden, dass Vorranggebiete für Landwirtschaft, Wald, Arten und Biotope sowie Regionale Grünzüge von Bauflächen freizuhalten sind. Begründung zu Ziel 2.2.1.12 (Fluglärm) und Karte 14 Im Gutachten zur Neufestsetzung des Siedlungsbeschränkungsbereichs werden zwei Szenarien zu Grunde gelegt, das Szenario „Reale Bahnnutzung“ mit einer deutlich überproportionalen Belegung der südlichen Landebahn und das Szenario „Gleichmäßige Bahnnutzung“. Aus Sicht der Stadt Leipzig ist auch ein Szenario mit einer überproportionalen Belegung der nördlichen Landebahn zu prüfen und auf dieser Grundlage den Siedlungsbeschränkungsbereich auch nach Norden auszudehnen. Dieses Szenario würde einen Flugbetrieb abbilden, der eine geringere Lärmbelastung in den nördlichen Siedlungsbereichen Leipzigs durch eine geringere Nutzung der südlichen Landebahn bedeuten würde. Kapitel 2.2.2 Stadt- und Dorfentwicklung Begründung Z 2.2.2.2 (kooperatives Wohnbauflächen-Entwicklungskonzept, S. 57 f.) Wie auch in der Begründung zu Z 2.2.2.2 erwähnt, schreibt die Stadt Leipzig ihren Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen aus dem Jahr 2010 fort, welcher die Grundlage für den seit 2015 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) darstellte und noch vor dem Hintergrund sinkender Einwohnerzahlen entstand. Anlass für die aktuelle Fortschreibung des Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen ist die seit 2010 kontinuierlich steigende Einwohnerzahl in der Stadt, die sich laut städtischer Bevölkerungsprognose 2016 auch bis 2030 grundsätzlich fortsetzen wird. Legt man die Hauptvariante und die untere Variante der Bevölkerungsprognose der Stadt Leipzig für die Wohnungsbedarfsprognose bis zum Jahr 2030 zugrunde, wird ein Abgleich zwischen dem prognostizierten Bedarf und dem im FNP dargestellten Wohnbauflächenpotenzial erforderlich. Gegenstand der Fortschreibung ist sowohl das Nachverdichtungspotenzial nach § 34 BauGB als auch das Potenzial auf Erweiterungsflächen, für die Planungsrecht geschaffen werden müsste. Vorrangig wird dabei für letztere das bereits im FNP als Wohnbaufläche dargestellte Potenzial in die Prüfung einbezogen. Es gibt jedoch einige Flächen im Prüfpool, die über die aktuelle Darstellung hinausreichen. Eine abschließende Positionierung zur Standorteignung und damit zur möglichen Aufnahme dieser Flächen in den FNP ist derzeit noch nicht möglich. Eine Überlagerung der Karte 14 Raumnutzungen mit den potenziellen Erweiterungsflächen der Stadt Leipzig weist an fünf Stellen Konflikte mit den Zielen des Regionalplanes auf. Auf diesen Flächen sind entweder einzelne oder mehrere Ziele des Regionalplanes betroffen und stünden damit der Entwicklung dieser Flächen als Wohnbauflächen entgegen (siehe auch Hinweise zu Karte 14). Die Stadt Leipzig sieht für diese Flächen Gesprächsbedarf zur Klärung der Zielstellungen des Regionalplanentwurfs. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017 Seite 4 /8 Kapitel 2.3.3.1 Erholungs- und Tourismusgebiete In der wachsenden Stadt Leipzig besteht ein zunehmender Bedarf an Bereichen für eine ruhige und naturnahe Erholung. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete Arten- und Biotopschutz wird dieser Forderung Rechnung getragen, wenn in diesen Gebieten keine weitere Intensivierung der Erholungs- und Tourismusnutzung erfolgt bzw. dort wo Fehlentwicklungen auftreten, diesen durch Extensivierung (Beruhigung) entgegengewirkt wird. G 2.3.3.1.1 (Vorbehaltsgebiete Erholung, S. 72) Es ist zu prüfen, warum bzgl. der Vorbehaltsgebiete Erholung der Satz „Die Erholungsnutzung soll dabei so erfolgen, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden werden.“ gegenüber dem Rohentwurf 2015 gestrichen wurde. Kapitel 2.3.3.3 Thematische Tourismusangebote Bei der Entwicklung des Touristischen Gewässerverbundes Leipziger Neuseenland sind insgesamt die hohen naturschutzfachlichen und -rechtlichen Erfordernisse zu berücksichtigen. Begründung zu Z 2.3.3.3.8 (Touristischer Gewässerverbund, letzter Absatz, S. 83) In der Begründung sollte der letzte Satz wie folgt umformuliert werden: „(…) Dazu bedarf es weitergehender Untersuchungen, u. a. zu den naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Folgen, und einer Abstimmung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Bund.“ Darüber hinaus ist zu ergänzen: „Durch das Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz im Bereich des Vorhabens „Markkleeberger Wasserschlange“ ist ein Verlaufskorridor oder eine Vorrangtrasse auszuweisen, um die raumordnerische Zulässigkeit der Gewässerverbindung innerhalb des Grünzuges zu dokumentieren.“ In diesem Sinne könnte analog zu der Begründung zur Anlage von Radwegen (Begründung zu G 3.8.1 und Z 3.8.2) für die Wasserschlange formuliert werden: „Sofern eine naturschutzrechtliche Vereinbarkeit für die Anlage der Markkleeberger Wasserschlange gegeben ist, ist diese Gewässerverbindung auch in einem regionalen Grünzug raumordnerisch nicht zu beanstanden.“ Kapitel 3.4 Öffentlicher Personenverkehr und Regionale Eisenbahninfrastruktur Z 3.4.10 (Ausbau S-Bahn-Netz Mitteldeutschland, S. 96) Wie bereits in den Nahverkehrsplan des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sollte die Idee eines Ost-West-Tunnels auch in den Regionalplan aufgenommen werden. Unter 3.4.10 sollte deshalb ergänzt werden: „[…] Die Idee eines Ost-West-Tunnels ist zu prüfen.“ In der Begründung zu 3.4.10 könnte stehen: In der Stadtentwicklungsplanung Leipzigs ist die Schaffung eines neuen Tunnels im spurgeführten Verkehr in Ost-West-Richtung in der Diskussion. Sollte in den nächsten Jahren eine Einwohnerentwicklung in Leipzig und dem Umland entsprechend der hohen Prognose zu verzeichnen sein, sollte geprüft werden, ob und wie ein solcher Tunnel in das bestehende Eisenbahnnetz eingebunden werden kann. Dabei ist zu untersuchen, welche SPNV-Kapazitäten zur wirtschaftlichen Ausgestaltung dieser Infrastrukturanlage zu planen und zu bestellen wären und wie dann das bestehende SPNV-System unter Beachtung der effizienten Steigerung der SPNV-Nutzung zu ergänzen wäre. Begründung zu Ziel 3.4.4 und Ziel 3.4.5 (Nahverkehrspläne und ÖPNV-Angebot, S. 99f.) Die Früh-Hauptverkehrszeiten der Tabellen 3.4.1 und 3.4.2 unterscheiden sich (6-8 Uhr und 6-9 Uhr). 9 Uhr sollte der richtige Wert sein. Kapitel 3.5 Luftverkehr Begründung zu Kapitel 3.5 Luftverkehr, Ziel 3.5.1 (Entwicklung Flughafen Leipzig/Halle, S. 103 unten) Es sollte nicht nur die Verknüpfung mit dem regionalen S-Bahn-Netz hervorgehoben werden, sondern stärker auch die potenzielle Möglichkeit für die Verknüpfung mit dem Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn (ICE, IC) in das Blickfeld gerückt werden. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017 Seite 5 /8 Kapitel 3.8 Fahrradverkehr G 3.8.6 (Radschnellwege, S. 105) Es sollte im Text ganz konkret auf das für die Stadt Leipzig relevante Projekt „Schnellradweg Markkleeberg – Leipzig – Halle/Saale“ verwiesen werden. Für den Schnellradweg erfolgte durch das Land Sachsen bereits eine Anmeldung beim Bundesverkehrsministerium. Sinnvoll wäre neben der textlichen Erwähnung ggf. auch eine Kartendarstellung. Es sollte daher geprüft werden, inwieweit eine Kartendarstellung mit den Trassenkorridoren für derartige Radschnellverbindungen in Westsachsen in den Regionalplanentwurf sinnvoll aufgenommen werden könnte. Kapitel 4.1.1 Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft Arten- und Biotopschutz, großräumig übergreifender Biotopverbund Es ist zu prüfen, für Leipzig auch den Erhalt artenreicher Brachen (Offenland bis Halboffenland) mit einer für diesen Biotoptyp bedeutsamen Artenausstattung (z. B. Heuschreckenarten, Zauneidechse, (Halb)Trockenrasenarten) in geeigneter Weise zu benennen. G 4.1.1.2 (Strukturarme Ackerfluren, S. 108) Es wird angeregt, im Grundsatz G 4.1.1.2 zu ergänzen, dass historische Wasserläufe in strukturarmen Ackerlandschaften wieder hergestellt werden sollen. Kapitel 4.1.2 Grundwasser-, Oberflächenwasser-, Hochwasserschutz Hochwasserschutz (S. 127 ff.) Im Text werden „Vorbehaltsgebiete (Risikobereich)“, in Karte 14 Raumnutzung dagegen „Vorbehaltsgebiete (Risikovorsorge)“ benannt. Der Widerspruch sollte aufgelöst werden. Zu Kap. 4.1.2 bzw. Karte 12 (Hochwasserschutz) und Karte 14 (Raumnutzung) In der Karte 14 und der Karte 12 sind westlich bzw. nördlich der Bahnlinie große Teile von Knauthain/Knautnaundorf als „Überschwemmungsbereich bei Extremhochwasser“ bzw. „Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (Risikobereich)“ dargestellt. Diese Darstellung sollte überprüft werden. Sie stimmt weder mit den der Stadt Leipzig vorliegenden Karten zu Überschwemmungsbereichen bei HQ 500 noch mit dem WMS-Dienst des Landes Sachsen überein. G 4.1.2.22 (Schwerpunktbereiche Gefahrenpotenzialminderung bei Hochwasser, S. 128) und Karte 12 (Hochwasserschutz) Ein nicht unerheblicher Teil der gründerzeitlichen Bebauung – auch in größerer Entfernung zu Hochwasserüberschwemmungsbereichen – im Stadtgebiet Leipzig (u.a. Schleußig, Lindenau, Leutzsch, Südvorstadt) sind in Karte 14 als „Regionale Schwerpunktbereiche für die Minderung bestehender Gefahrenpotenziale im Hochwasserfall“ dargestellt. Gemäß G 4.1.2.22 sollen in diesen Bereichen hochwasserexponierte Anlagen zurück- oder umgebaut werden bzw. der Neubau von Anlagen hochwasserangepasst erfolgen. Hier stellt sich die Frage, für welche Anlagen konkret dieser Grundsatz gelten soll und welche Konsequenzen für Neubauvorhaben zu erwarten sind. Die Einbeziehung auch hochwasserfernerer Bereiche des Stadtgebietes erscheint nicht ohne weiteres nachvollziehbar und sollte nochmals geprüft und näher erläutert werden. Es ist zu vermeiden, dass Neubauvorhaben aufgrund überhöhter Schutzansprüche verhindert bzw. verteuert werden. Kapitel 4.1.4 Siedlungsklima Z 4.1.4.2 (klimatische Komfortinseln, S. 155) und Karte 14 Raumnutzung In Karte 14 sind gegenüber dem Rohentwurf unverändert weiterhin Großwohnsiedlungen wie Grünau und Paunsdorf als „Gebiete zur Erhöhung des Anteils an klimatischen Komfortinseln“ dargestellt. Diese Darstellung ist nicht nachvollziehbar. So ist im Zuge der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 herausgearbeitet worden, dass die Großwohnsiedlungsbereiche siedlungsklimatisch nicht als problematisch einzuschätzen sind. Da in diesen Gebiete zahlreiche Nachverdichtungspotenziale vorhanden sind, die zumeist über eine sehr gute infrastrukturelle Ausstattung und ÖPNV-Anbindung verfügen, sollten Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017 Seite 6 /8 diese Gebiete im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung für zukünftigen Wohnungsbau genutzt werden können. Dies könnte durch die Ausweisung als klimatische Komfortinseln gefährdet werden. Kapitel 4.2.2 Forstwirtschaft Z 4.2.2.3 (Waldanteil in der Region, S. 166) Laut Begründung des Zieles lag der Waldanteil in der Region 2015 bei 18,6 %. Weiter wird nachgewiesen, dass mit den ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung eine Erhöhung des Waldanteils auf bis zu 21 % möglich wäre. Angesichts der hohen Bedeutung des Waldes für eine nachhaltige Landschaftsentwicklung und die Anpassung an den Klimawandel sollte geprüft werden, inwieweit es möglich ist, den zu erreichenden Waldanteil über das Ziel des Landesentwicklungsplanes von 19 % hinaus auf 19,5 % oder 20 % anzuheben. Kapitel 5.1.3 Energetische Nutzung von Biomasse, Wasserkraft und Geothermie Z 5.1.3.1 (Nutzung von Biogas etc., S. 189) Der Text sollte wie folgt geändert werden: "Auf den Ausbau der energetischen Nutzung von Biogas aus Reststoffen, Deponiegas und Biomasse ist hinzuwirken. (...)". Karte 9 Schutzgebiete Natur und Landschaft und Kapitel 4.1.1 (Arten- u. Biotopschutz, Biotopverbund) Bzgl. der Schutzgebietskulisse sollten nicht nur die bestehenden Schutzgebiete nach BNatSchG dargestellt werden, sondern auch die geplanten Erweiterungen gemäß der Managementpläne zu den Natura 2000Gebieten. Karte 14 Raumnutzung Siedlungsentwicklung Eine Überlagerung der Karte 14 mit den potenziellen Erweiterungsflächen der Stadt Leipzig (siehe auch Hinweise zur Begründung Ziel 2.2.2.2) weist an fünf Stellen Konflikte mit den Zielen des Regionalplanes auf. Dies betrifft Flächen in den Stadtteilen Miltitz, Wiederitzsch, Thekla, Holzhausen und Liebertwolkwitz. Auf diesen Flächen sind entweder einzelne oder mehrere Ziele des Regionalplanes betroffen und stünden damit der Entwicklung dieser Flächen als Wohnbauflächen teilweise oder vollständig entgegen. Wir sehen für diese Flächen Gesprächsbedarf zur Klärung der Zielstellungen des Regionalplanentwurfs. Eine dieser Flächen auf Karte 14 liegt im Ortsteil Liebertwolkwitz, nördlich der Muldentalstraße, mit der Zielfestlegung „Vorranggebiet Landwirtschaft“. Die Fläche war im Entwurf, Stand 2015 noch als „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ ausgewiesen. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Einwohnerentwicklung und der daraus ableitbaren Bedarfe für zusätzliche Wohnraumflächen fordern wir die Rücknahme der Darstellung „Vorranggebiet Landwirtschaft“. Im FNP der Stadt ist die Verlängerung der in der Prager Straße derzeit bis Endstelle Meusdorf verkehrenden Straßenbahn enthalten. Bei Umsetzung dieses Verkehrsprojektes erlangen diese dann gut an den schienengebundenen ÖPNV angebundenen Flächen eine erhöhte Bedeutung für die Wohnbaulandentwicklung. Dem steht die im Entwurf enthaltene Darstellung „Vorrangfläche Landwirtschaft“ für diese vergleichsweise kleinen (ca. 38 ha + 24 ha) und isoliert gelegenen Flächen (zwischen Muldentalstraße und Alte Tauchaer Straße bzw. Alte Tauchaer Straße und Bahnlinie) entgegen. Dies gilt auch für die Darstellung des regionalen Grünzuges Nr. 56, die gegenüber der Darstellung von 2015 erheblich in Richtung der angrenzenden bebauten Siedlungsbereiche erweitert wurde. Im Zusammenhang mit der Verlängerung dieser Straßenbahnlinie und der prognostizierten Einwohnerentwicklung möchten wir zudem anregen, die Darstellungen der Vorranggebiete zur Landwirtschaft im Ortsteil Liebertwolkwitz auf die Bereiche zu beschränken, die gleichzeitig auch Bestandteil des regionalen Grünzuges Nr. 60 sind. Waldumwandlung Thomas-Müntzer-Siedlung Karte 14 enthält im Bereich der noch unbebauten Flächen des rechtskräftigen B-Planes Nr. 132.1 „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“ die Zielfestlegung „Schutz des vorhandenen Waldes“. Auf der Grundlage eines Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017 Seite 7 /8 Waldumwandlungsverfahrens wurden große Teile des ehemaligen Waldbestandes beseitigt. Am westlichen Rand der dargestellten Waldfläche wurde eine entsprechende Ersatzaufforstung durchgeführt. Vor dem Hintergrund des sich in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 437 „Wohngebiet am Klucksgraben“ fordern wir die Korrektur der Darstellung und deren Anpassung an die tatsächlich festgestellten Waldgrenzen (siehe Anlage). Anhang 4 Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplans Z 2.4-1 (Abschirmung von besonders gefährdeten Wirkungsräumen durch Gehölze, S. A-30) Das Ziel sollte präziser formuliert werden. Es erschließt sich nicht ohne weiteres, was mit „besonders gefährdeten [...] Wirkungsräumen“ gemeint ist. Außerdem irritiert die Verwendung des Begriffes „Gehölze mit Immissionsschutzfunktion“. Z 4.4-19 (Vermeidung technischer Maßnahmen zur Verringerung von Niederschlagsabflussmengen, S. A-47) Als technische Maßnahmen lassen sich auch Regenrückhaltebecken verstehen, die durchaus ein sinnvoller Ansatz zur Pufferung von Abflussspitzen sein können. Es sollte daher genauer erläutert werden, welche Art von technischen Maßnahmen gemeint ist bzw. in welchen Fällen diese vermieden werden sollen. Z 4.5-12 (S. A-48) In Gebieten mit „geringem oder sehr geringem Wasserrückhaltevermögen“ sind nicht nur „großflächige Bodenversiegelungen zu vermeiden“, sondern auch Maßnahmen zur Verbesserung der (dezentralen) Rückhaltung von Niederschlagswasser zu ergreifen. Umweltbericht Tourismus und Erholung (S. 30 ff.) Die Prüfung der Vorbehaltsgebiete sollen nach den Darlegungen der S. 30 im Kapitel 2.1.2.3 vertiefend in der Umweltprüfung betrachtet werden. Z 2.3.3.3.7-9 des Entwurfes setzt den regionalplanerischen Rahmen für die Entwicklung eines „Touristischen Gewässerverbundes Leipziger Neuseenland“, der durch die Herstellung einer Passierbarkeit von Fließgewässern für individuellen und organisierten Bootsverkehr und eine Neuschaffung wassertouristischer Infrastruktur laut Umweltbericht S. 30 erhebliche Umweltauswirkungen mit sich bringen kann. In diesem Zusammenhang wird auf das Ergebnis der FFH/SPA-Verträglichkeitsprüfung des „Wassertouristischen Nutzungskonzeptes Region Leipzig“ verwiesen. Ergänzend hierzu sollte angeführt werden, dass das Wassertouristische Nutzungskonzept für das Leipziger Neuseenland derzeit fortgeschrieben und damit erneut auf FFH/SPA-Verträglichkeit geprüft wird. Karte 03 Wasser Es fehlen die Überschwemmungsgebiete des Pösgrabens. Es ist nicht nachvollziehbar, was die Gewässerbedeutung mit dem Gewässerzustand zu tun hat und wie die Priorisierung erfolgte. Die Darstellung in dieser Form sollte gestrichen werden. Redaktionelle Hinweise In Z 4.1.2.8 und Z 4.1.2.13 (S. 126 f.) ist das Wort Revitalisierung durch Renaturierung zu ersetzen. Revitalisierung ist ein Begriff aus der Ethnologie sowie aus dem Städtebau. Da in unseren Gewässern und Auen aufgrund des Ausbauzustandes die Lebensräume fehlen, kann man ohne Schaffung von Lebensräumen auch nicht wiederbeleben. Unter Renaturierung versteht man die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen aus kultivierten, genutzten Bodenoberflächen bzw. Gewässern. Ziel einer Renaturierung ist, degradierte und übernutzte Ökosysteme wieder in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. Zum Punkt 4.2.3 – Bergbau und Rohstoffsicherung erfolgt der Hinweis, dass im Anhang 2 (Textteil Seite A-3) – Rohstoffabbau und -sicherung – als Vorranggebiet für den Abbau von Kiesen und Sanden unter der lfd. Nr. 21 Schönau mit einer Größe von 10-50 ha ausgewiesen ist, gleichwohl in der Karte 14 – Raumnutzung – lediglich nur der bereits bewilligte und betriebene Kiesabbau Schönau II südlich der Bahnlinie als Vorranggebiet für Rohstoffabbau dargestellt ist und die Einstellung des Kiesabbaus in diesem Bereich wegen vollständigem Verbrauch der Rohstoffe voraussichtlich im Jahr 2018 erfolgen wird. Hier besteht aus Sicht der Stadt Leipzig Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans L.-Westsachsen 2017 Seite 8 /8 ein Widerspruch zwischen der im Anhang 2 angegebenen Größe des Vorranggebietes Schönau und der Darstellung in der Karte 14. In der Begründung zum Grundsatz G 6.1.2 (Berücksichtigung sozialer Integration bei Anpassung der öffentlichen Infrastruktur, S. 201, letzter Absatz) sollte der Halbsatz „sowohl im Sozial- und Bildungsbereich als auch im Gesundheits- und Kulturbereich“ gestrichen werden, da der erste Teil des Satzes inhaltlich ausreichend ist. In der Begründung zu Ziel Z 6.2.6 (Betreuungsangebote zur Begleitung von Wohnformen für Bedürftige, S. 205) sollte der Halbsatz „ohne Sondersysteme vorzuhalten“ gestrichen werden, da geschützte Räume und spezifische Unterstützungsangebote auch ihre Berechtigung haben und im weiteren Text auf die theoretische Auseinandersetzung zum Thema „Sondersysteme“ in der Behindertenhilfe auch nicht eingegangen wird. In der Karte 12 sollte der Kolmberg im Leipziger Stadtgebiet als Einzelerhebung ergänzt werden. Der „Korridor Neubau Radverkehr“ in Karte 14 sollte sinnvollerweise so nah wie möglich am Elster-SaaleKanal dargestellt werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass im Anhang 3 (Leitbilder für die Kulturlandschaftsentwicklung) keine Leitbilder, sondern hauptsächlich Maßnahmen beschrieben werden, mit denen bestimmte Entwicklungsziele erreicht werden sollen. Für die Auen (Leitbilder Auen, S. A-12 f.) sollte erwähnt werden, dass es eine bundesweite Flussauentypisierung („Fluss- und Stromauen in Deutschland“ - Typologie und Leitbilder, Uwe Koenzen 2005 Hrg. BfN) gibt. Hier sind auch alle im Anhang 3 vorkommenden Auen typisiert und mit einem Leitbild versehen. Die Typisierung bzw. das Leitbild ist die Grundlage für die Flussauenbewertung (Auenzustandsbericht, BMU 2009) und die Ableitung von Maßnahmen zur ökologischen und naturschutzfachlichen Verbesserung von Flussauen und ihren Fließgewässern. Hier sind die in Leipzig natürlich vorhandenen Flussauen von Weißer Elster, Pleiße und Luppe als gefällereiche kiesgeprägte Flussauen des Flach- und Hügellandes mit Winterhochwässern typisiert. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin Anlage Karte Waldumwandlung Th.-Müntzer-Siedlung Verteiler: 01.11, 10, 12, 20, 23, 36, 41, 50, 51, 52, 63, 64, 66, 67, 80, 61.10, 61.11, 61.13, 61.2, 61.3, 61.4 LDS – Fr. Dr. Böhme Karte 14: wichtige neue/geänderte Plandarstellungen Siedlungsbeschränkungsbereich Vorsorge Gewerbe Streichung Korridor B 87n Vorbehaltsgebiet Bahn Neubau Radverkehr Vorranggebiete Rohstoffabbau Neubau Schiene Vorranggebiet Wind Verringerung/ Ausweitung Vorranggebiet Landwirtschaft Stadt Leipzig - Stadtplanungsamt 30.01.18 77