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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1270671.pdf
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Erstellt
20.04.17, 12:00
Aktualisiert
18.04.18, 14:02

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04091 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig für den Planungszeitraum Januar bis Dezember 2018 sowie Januar bis Dezember 2019; Fortschreibung 2020 bis 2022 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für den Planungszeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2018 wird bestätigt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 3/4 4/4 KINDERTAGESSTÄTTENPLANUNG DER STADT LEIPZIG für den Planungszeitraum Januar bis Dezember 2018 sowie Januar bis Dezember 2019 Fortschreibung 2020 bis 2022 Stand: 22.03.2018 Stadt Leipzig Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Inhalt Zusammenfassung .............................................................................................................. 2 1 Rechtliche Rahmenbedingungen ...................................................................... 3 2 Ausgangssituation ............................................................................................. 4 2.1 .............Demografische Entwicklung.................................................................................. 4 2.2 .............Bestand an Kindertageseinrichtungen und verfügbare Kapazitäten ...................... 5 3 Planung des Platzbedarfes für die Planungszeiträume Januar bis Dezember 2018 und Januar bis Dezember 2019 ............................ 7 3.1 Bedarfsermittlung für die Leistungsbereiche Kinderkrippe, Kindertagespflege und Kindergarten..................................................................... 7 3.2 .............Platzbedarfsermittlung für den Leistungsbereich Hort ........................................... 8 3.3 .............Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten zur Umsetzung der ermittelten Platzbedarfe in den Leistungsbereichen für Kinder bis zum Schuleintritt in den Planungszeiträumen 2018 und 2019 .................................................................... 9 3.4 .............Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten zur Umsetzung der ermittelten Platzbedarfe im Leistungsbereich Horte ............................................................. 11 4 Fortschreibung für die Folgejahre bis 2022 .................................................... 12 Anhang: Platzbedarf für den Planungszeitraum August bis Dezember 2017 ................ 14 1 Zusammenfassung Zu kinder- und familienfreundlichen Rahmenbedingungen gehören qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote. Kindertagesstätten leisten einen erheblichen Beitrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung der heranwachsenden Generation und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der vorliegenden Bedarfsplanung wird von einer Planung nach Schuljahren auf eine Planung nach Kalender-, bzw. Haushaltsjahren umgestellt. Neben dem bereits laufenden Jahr 2018 ist ergänzend auch der Zeitraum Januar bis Dezember 2019 abgebildet. Damit wird eine jahresübergreifende Planung so gewährleistet, dass sich die investive Planung für den umfassenden Infrastrukturausbau im Bereich der Kindertagesstätten in den Rhythmus der Haushaltsplanung einordnen kann. Für den Leistungsbereich Horte sind in der vorliegenden Planung zwei Schuljahresplanungen enthalten (Schuljahr 2017/18 für den Zeitraum August 2017 bis Juli 2018 und Schuljahr 2018/19 für den Zeitraum ab August 2018). Der Platzbedarf der Altersgruppen bis Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege für den Zeitraum August bis Dezember 2017 ist, als Grundlage für die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen, dem Anhang zu entnehmen. Eine Konkretisierung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2019 wird mit der nächsten jährlichen Bedarfsplanung erfolgen. Die vorliegende Bedarfsplanung hat rechtliche, demografische und fachliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Der Platzbedarf für das Jahr 2018 und die Folgejahre bis 2022 wurde auf der Grundlage der Daten der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig (mittlere Variante) von 2016 ermittelt. Angesichts der zu erwartenden starken Zunahme wohnhafter Kinder in den planungsrelevanten Altersgruppen wird die Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Stadt Leipzig eine große Herausforderung für die nächsten Jahre. Bei der Planung der Betreuungsplätze wird von folgenden rechtlichen Grundlagen und Prämissen ausgegangen:  Alle Leipziger Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr, deren Eltern es wünschen, erhalten einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, für Kinder ab 3 Jahren wird ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bereitgestellt.  Allen Kindern, die ergänzend zur Grundschule einen Platz im Hort nachfragen, wird ein Versorgungsangebot unterbreitet. Bis zum Ende des Jahres 2018 wird von einer Erhöhung des Platzbedarfes im Vergleich zur vorangegangenen Bedarfsplanung 2016/17 ausgegangen. Die Nachfrage wird sich um 467 Plätze in Kitas und Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren und 639 Plätze für Kindergartenkinder erhöhen. Der Platzbedarf für Hortkinder steigt vom Schuljahr 2016/17 zum Schuljahr 2017/18 um 909 Plätze an, im Schuljahr 2018/19 werden verglichen mit dem Schuljahr 2017/18 683 Hortplätze mehr benötigt. Um dem Platzbedarf insgesamt zu entsprechen, werden weitere Einrichtungen und Kindertagespflegestellen in kommunaler und freier Trägerschaft im gesamten Stadtgebiet ans Netz gehen. Ergänzend sind zusätzlich noch im Jahr 2018 umzusetzende Maßnahmen erforderlich. An kommunalen Grundschulen werden die erforderlichen Kapazitäten für die mehr zu erwartende Zahl an Hortkindern durch die Schaffung von neuen Horträumen bzw. durch Erweiterungen über zusätzliche Doppelnutzungen von Klassenräumen vorgehalten. Um Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern eine möglichst wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, wird das Netz integrativer Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut und die Öffnung heilpädagogischer Kitas angestrebt. Dadurch wird das Netz komplexer inklusiver Kindertageseinrichtungen schrittweise weiterentwickelt. 2 Für eine sichere Aussage zu Betreuungsbedarfen ist es unumgänglich, alle Träger zu verpflichten, KIVAN vollumfänglich zu nutzen. Auf dieses Ziel wird im Rahmen des Abschlusses neuer Vereinbarungen zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflege in freier Trägerschaft hingewirkt. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen § 24 SGB VIII und das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) sind die zentralen Rechtsnormen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Gewährleistung des Rechtsanspruchs für 1 < 3 jährige Kinder erfolgt damit über Plätze in Kinderkrippen als auch über Plätze in der Kindertagespflege, § 24 Abs. 2 SGB VIII und § 3 Abs. 3 S. 1 SächsKitaG. Nach § 24 Abs. 3 S. 1 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Auch Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres haben nach § 24 Abs. 1 SGB VIII einen Anspruch auf Förderung, insofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Plätze stehen Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern zu oder Kindern, deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung nachgehen oder Leistungen nach SGB II empfangen. Nach § 24 Abs. 4 SGB VIII ist für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. In der Stadt Leipzig wird allen Kindern, die eine Grundschule besuchen, der Zugang zu den Bildungsangeboten im Hort zugesichert. Es ist zu gewährleisten, dass der von den Eltern geltend gemachte Bedarf mit den zur Verfügung stehenden Plätzen in Kitas kommunaler oder freier Trägerschaft oder über Kindertagespflege abgedeckt werden kann. Dazu haben nach §§ 79 und 80 SGB VIII die öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung u.a.:    den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Kinder und der Sorgeberechtigten für einen mittleren Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf gedeckt werden kann. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen dient gem. § 2 Abs. 2 SächsKitaG vor allem dem Erwerb und der Förderung sozialer Kompetenzen sowie der Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Maßgebend sind ferner die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes der §§ 1 bis 10 SGB VIII sowie die Vorschriften der §§ 69 bis 84 über die Träger der Jugendhilfe, ihre Zusammenarbeit und jeweilige Verantwortung (einschließlich der Grundsätze zur Finanzierung) und schließlich der § 90 als Voraussetzung für die Beteiligung der Eltern an den Kosten. Entsprechend § 4 Abs. 3 SGB IX sollen Leistungen für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern so geplant und gestaltet werden, dass ein Ausgrenzen der Kinder aus der Gesellschaft vermieden wird und ein Aufwachsen mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht wird. Um Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern eine möglichst wohnortnahe Betreuung zu 3 ermöglichen, wurde das Netz integrativer Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Waren im Jahr 2000 nur ca. ein Viertel der Kindertageseinrichtungen für Kinder bis Schuleintritt integrative Einrichtungen, so ermöglichen gegenwärtig weit mehr als die Hälfte aller Kindertageseinrichtungen eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Nahezu alle neuen Einrichtungen entstehen mit den räumlichen und sächlichen Voraussetzungen, im Bedarfsfall auch integrativ zu arbeiten. Zusätzlich ergänzen Komplexkitas und heilpädagogische Kindertagesstätten das Betreuungsspektrum für Kinder mit Behinderungen. Die Planung heilpädagogischer Plätze nach dem SGB XII erfolgt im Sozialamt. Sie wird zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Sozialamt kontinuierlich abgestimmt. Im Hinblick auf eine übergreifende Betrachtung der weiteren Entwicklung werden diese Plätze zur Information in den Übersichten aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird der Integration und Inklusion von Kindern eine besondere Aufmerksamkeit zugesprochen. Im Kontext der Kindertagesstättenplanung wird die vollständige Öffnung der Kindertagesstätten für alle Kinder, unabhängig von Geschlecht, Sprache, Behinderung, sozioökonomischen Hintergrund, ethnischer Herkunft und Religion angestrebt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es einem ausgewogenen Zusammenspiel von Infrastruktur-, Sozial-, Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung. 2 Ausgangssituation 2.1 Demografische Entwicklung 1.647 6.976 1.678 1.774 1.877 6.873 1.664 1.764 1.591 1.854 6.622 1.675 1.881 1.470 1.596 1.575 1.393 1.635 1.638 5.834 1.521 5.566 1.372 1.294 1.468 1.432 1.417 1.361 1.535 5.602 1.483 1.356 1.268 1.495 5.303 1.331 1.286 1.430 1.256 4.997 1.213 1.161 1.348 1.275 1.278 1.250 1.379 1.356 4.378 1.078 1.010 1.138 1.152 4.690 4.370 916 1.206 1.140 1.108 1.111 1.037 1.316 1.226 4.251 1.122 878 1.141 1.110 3.976 913 897 1.141 1.025 3.749 - 933 935 962 919 1.000 3.781 2.000 964 856 1.009 952 3.000 3.757 4.000 2.620 5.000 885 916 1.028 928 6.000 631668671650 Anzahl der Geburten 7.000 5.263 8.000 6.241 Kindertagesstätten sind ein wesentliches Element für die strategische Entwicklung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Kommune. Weiter steigende Geburtenzahlen (vgl. Abb. 1), der hohe Stellenwert der frühkindlichen Bildung sowie der gezielte Ausbau des begonnenen Prozesses der Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren sind wichtige sozialpolitische Herausforderungen. Der Trend steigender Geburtenzahlen in der Stadt Leipzig hat sich auch in den letzten Jahren fortgesetzt. Im Jahr 2016 wurden 251 Kinder mehr als 2015 geboren, 2017 wurden 1,5% mehr Kinder geboren als 2016. 1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 I. Quartal II. Quartal Abbildung 1: Geburtenentwicklung in Einwohnermelderegister der Stadt Leipzig) der Jahr III. Quartal Stadt Leipzig IV. Quartal 1995 und seit 2000 (Quelle: Der Trend eines Anstiegs aller Alterskohorten wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen (vgl. Abb. 2). Die aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung geht von einem 4 dauerhaften Anstieg der Geburtenzahlen und der für diese Planung relevanten Altersgruppen im Prognosezeitraum bis 2030 aus. Die damit verbundenen hohen Anforderungen an eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Betreuungsinfrastruktur werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 30.213 30.409 30.568 30.695 29.234 29.661 29.981 28.686 28.007 26.188 27.104 25.099 29.209 29.431 23.217 24.073 27.990 28.500 28.903 27.365 25.696 26.536 24.698 23.765 22.271 22.985 20.932 21.511 10.000 15.600 15.722 15.822 15.906 15.968 16.011 16.048 16.080 14.502 14.882 15.217 15.451 13.436 14.077 5.000 7.349 7.563 7.754 7.918 8.004 8.075 8.134 8.182 8.220 8.241 8.259 8.274 8.288 8.300 0 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 wohnhafte Kinder von 0<1 Jahren (Hauptwohnsitz) wohnhafte Kinder von 1<3 Jahren (Hauptwohnsitz) wohnhafte Kinder von 3<7 Jahren (Hauptwohnsitz) wohnhafte Kinder von 7<11 Jahren (Hauptwohnsitz) Abbildung 2: Voraussichtliche Entwicklung wohnhafter Kinder von 0-11 Jahren in der Stadt Leipzig bis 2030 (Hauptwohnsitz, jeweils 31.12.) 2.2 Bestand an Kindertageseinrichtungen und verfügbare Kapazitäten Im Dezember 2017 gab es in der Stadt Leipzig 323 Kindertageseinrichtungen, davon 250 Einrichtungen für Kinder bis Schuleintritt und 73 Horte. Insgesamt standen 48.678 Plätze zur Verfügung (vgl. Tab. 1), darüber hinaus wurden 2.827 Plätze in Kindertagespflege angeboten. Die überwiegende Zahl aller Hortplätze befindet sich an kommunalen Grundschulen (17.010, das entspricht 79,7%). Von den Hortplätzen in freier Trägerschaft (4.320, das entspricht 20,3%) überwiegt der Anteil der Hortplätze, die sich an freien Grundschulen befinden. Bei einigen kommunalen Grundschulen befindet sich der Hort in freier Trägerschaft (36,1% der Hortplätze in freier Trägerschaft). Die Plätze in der Kindertagespflege werden beim kommunalen Träger und von freien Trägern angeboten. In kommunaler Trägerschaft gab es im Dezember 2017 934 Plätze, bei freien Trägern 1.893 Plätze. Die Zahl der verfügbaren integrativen Plätze kann insgesamt als ausreichend eingeschätzt werden, in einigen Stadtteilen übersteigt die Nachfrage nach integrativen Plätzen jedoch das Angebot. Im Schuljahr 2016/17 waren durchschnittlich 804 integrative Plätze bis Schuleintritt und 136 integrative Plätze in den Horten belegt. Nahezu jede neue Einrichtung, die ans Netz geht, verfügt über ein integratives Platzangebot. Neben den integrativen Angeboten nach dem SächsKitaG gibt es für körperlich und geistig schwer- bzw. schwerstbehinderte Kinder heilpädagogische Gruppen in Kindertagesstätten. Im Dezember 2017 gab es sechs Kindertagesstätten mit komplexen Angebotsstrukturen (sog. Komplexkitas mit Regelplätzen, integrativen Plätzen und heilpädagogischen Gruppenangeboten in einer Einrichtung: 5 Kregelstraße 41, An der Märchenwiese 3, Südblick 5; Prager Straße 224, Schönauer Ring 23a; Plovdiver Straße 50) und zwei reine heilpädagogische Kindertagesstätten (Landesschule für Hörgeschädigte und Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe FriedrichDittes-Str. 9). Die Zahl heilpädagogischer Plätze in Kindertagesstätten sank seit 2012 leicht, da Eltern zunehmend eine integrative Betreuung ihrer Kinder wünschen. Mit der Umstrukturierung der bisher heilpädagogischen Kita Friedrich-Dittes-Straße 9 im Jahr 2018 (Träger: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe) wird es nur noch eine heilpädagogische Kita in der Stadt Leipzig geben. Der Ausbau des Netzes an Komplexkitas wird weiter verfolgt. Stand: Dezember 2017 Kommunale Kitas: Kinderkrippen Kindergärten Kombinierte Tageseinrichtungen Integrative Kindertageseinrichtungen Horte* Kommunale Kitas gesamt: Kitas freier Träger: Kinderkrippen Kindergärten Kombinierte Tageseinrichtungen Integrative Kindertageseinrichtungen Horte Kitas freier Träger gesamt: Stadt gesamt: *Belegung von 10/2017 Einrichtungen nach dem SGB XII Heilpädagogische Kitas Heilpädagogische Horte Heilpädagogische Einrichtungen Anzahl der Verfügbare EinKapazität richtungen gesamt: davon: verfügbare Kapazität für Kinder bis Schuleintritt davon: verfügbare Kapazität für Hortkinder davon: verfügbare Kapazität für beh. Kinder Belegung 0 3 14 31 57 105 0 202 1.183 4.293 17.010 22.688 0 202 1.183 4.293 0 5.678 0 0 0 0 17.010 17.010 0 0 0 324 320 644 0 196 1.123 4.154 15.184 20.657 2 3 83 114 16 218 323 32 254 8.542 14.027 3.135 25.990 48.678 32 254 7.570 13.814 0 21.670 27.348 0 0 972 213 3.135 4.320 21.330 0 0 0 837 330 1.167 1.811 32 252 8.260 13.328 2.921 24.793 45.450 8 4 12 192 388 580 192 0 192 0 388 388 0 388 388 192 388 580 Tabelle 1: Bestand an Kindertageseinrichtungen Dezember 2017 Seit 2000 ist die Zahl der Leipziger Kinder, die von ein bis drei Jahren einen Platz in Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen, kontinuierlich gestiegen. Wurden im Jahr 2000 44,4 % der Kinder von ein bis drei Jahren in Kitas oder Tagespflege betreut, stieg diese Quote bis zum Ende des Jahres 2016 um 27,2 % auf 71,6% an. Hervorzuheben ist, dass dieser stetige Anstieg der Betreuungsquote bei steigenden Geburtenzahlen und wachsendem Zuzug erreicht wurde. Der zunehmenden Nachfrage konnte nur mit dem Ausbau des Netzes an Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen entsprochen werden (vgl. Abb. 3). Standen im Jahr 2006 noch 18.166 Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt zur Verfügung, waren es im Jahr 2016 bereits 29.797, also mehr als das 1,5-fache. Seit dem Jahr 2012 sind ca. 6.000 neue Plätze entstanden, davon ca. 5.700 in Kitas. Durch Neubauten und Erweiterungen kamen im Jahr 2015 knapp 2.600, im Jahr 2016 knapp 1.050 Plätze hinzu. Im Jahr 2017 entstanden durch Neubau und Erweiterung 672 neue Plätze. 6 Entwicklung der verfügbaren Kapazitäten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 60.000 50.000 40.000 30.000 12.613 13.835 14.577 14.132 15.314 16.102 21.307 19.504 20.147 19.231 19.583 19.791 18.408 17.429 17.542 15.838 14.032 14.827 13.641 14.362 15.215 16.582 5.029 2.037 2010 5.872 2.706 6.244 2.787 7.562 4.693 1.698 2009 5.538 2.428 7.467 4.372 1.426 2008 5.199 2.198 2011 7.138 4.185 1.119 2007 2.765 2.747 2.816 2012 2013 2014 2015 2016 2017 20.000 10.000 0 Kindertagespflege Abbildung 3: Entwicklung Kindertagespflege der Krippenplätze verfügbaren Kindergartenplätze Kapazitäten in Hortplätze Kindertageseinrichtungen und 3 Planung des Platzbedarfes für die Planungszeiträume Januar bis Dezember 2018 und Januar bis Dezember 2019 3.1 Bedarfsermittlung für die Leistungsbereiche Kinderkrippe, Kindertagespflege und Kindergarten Die Ermittlung des Platzbedarfes für die Zeiträume Januar bis Dezember 2018 und Januar bis Dezember 2019 erfolgt auf Grundlage von Bedarfsquoten für die einzelnen Leistungsbereiche. Die Bedarfsquote bezeichnet den Anteil der Kinder einer Altersgruppe, für den voraussichtlich im Planungszeitraum Plätze nachgefragt werden. Für den Leistungsbereich U3 (Kinderkrippe und Kindertagespflege) ist es durch das eingeführte Anmeldeverfahren über KIVAN möglich, die angemeldeten Bedarfe festzustellen. Für die folgende Planung wurden alle Anmeldungen der relevanten Altersgruppen (Versorgungsstatus versorgt und unversorgt) den in dieser Altersgruppe tatsächlich wohnhaften Kindern nach Einwohnermelderegister gegenübergestellt. Für den Leistungsbereich Ü3 (Kindergarten) werden halbjährlich (30.06. und 31.12.) die betreuten Kinder den zu diesen Zeitpunkten wohnhaften Kindern des entsprechenden Jahrgangs nach Einwohnermelderegister gegenübergestellt. Über dieses Verfahren wurden die im Jahresverlauf höchsten Bedarfsquoten ermittelt: Leistungsbereich U3 (Stichtag 31.12): 0<1 Jahr: 2% 1<3 Jahre: 79,5% Leistungsbereich Ü3 (Stichtag 30.06.): 3<7 Jahre: 92% Im Leistungsbereich der Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist zu beachten, dass jeweils am Jahresende bedingt durch den Abgang der Schulanfänger/ 7 -innen in der letzten Alterskohorte der Kindergartenkinder nur ca. ein halber Jahrgang in den Einrichtungen versorgt werden muss (Altersgruppe der 6- bis unter 7-jährigen Kinder). Diese Altersgruppe wächst bis zum Schuljahresende (30.06.) wieder auf einen ganzen Jahrgang an. Es ergeben sich für die Planungszeiträume Januar bis Dezember 2018 bzw. Januar bis Dezember 2019 unter Verwendung der Daten der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 der Stadt Leipzig unter Einrechnung einer Reserve für unvorhergesehene Bedarfe folgende Platzbedarfe für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. voraussichtlich wohnhafte Kinder* Bedarfsquote ermittelter maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum Januar bis Dezember 2018 Kinder unter 1 Jahr (Kinderkrippe und Kindertagespflege) 7.563 4% (inkl. Reserve) 302 Kinder von 1 bis unter 3 Jahren (Kinderkrippe und Kindertagespflege) 14.077 80,5% (inkl. Reserve) 11.333 Kinder von 3<7 Jahren (Kindergarten) 23.645 93% (inkl. Reserve) 21.989 Leistungsbereich/ Altersgruppe Kinder bis Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege gesamt: 33.624 * voraussichtlich wohnhafte Kinder unter 3 Jahren am 31.12.2018; voraussichtlich wohnhafte Kinder von 3-7 Jahren am 30.06.2018 Tabelle 2: Maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum Januar bis Dezember 2018 voraussichtlich wohnhafte Kinder* Bedarfsquote ermittelter maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum Januar bis Dezember 2019 Kinder unter 1 Jahr (Kinderkrippe und Kindertagespflege) 7.754 4% (inkl. Reserve) 310 Kinder von 1 bis unter 3 Jahren (Kinderkrippe und Kindertagespflege) 14.502 80,5% (inkl. Reserve) 11.675 Kinder von 3<7 Jahren (Kindergarten) 24.586 93% (inkl. Reserve) 22.865 Leistungsbereich/ Altersgruppe Kinder bis Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege gesamt: 34.850 * voraussichtlich wohnhafte Kinder unter 3 Jahren am 31.12.2019; voraussichtlich wohnhafte Kinder von 3-7 Jahren am 30.06.2019 Tabelle 3: Maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum Januar bis Dezember 2019 Die maximale Platzbelegung im Leistungsbereich U3 wird bei steigenden Zahlen wohnhafter Kinder jeweils zum Jahresende erwartet, im Leistungsbereich Kindergarten wird die höchste Zahl zu betreuender Kinder zum Schuljahresende im Juni verzeichnet werden. 3.2 Platzbedarfsermittlung für den Leistungsbereich Hort Für die Ermittlung des Platzbedarfs für Hortkinder werden jeweils im Monat der höchsten Inanspruchnahme im Schuljahr (i.d.R. September bis November) die betreuten Kinder in den einzelnen Klassenstufen den dafür relevanten wohnhaften Kindern nach Einwohnermelderegister vom 30.06. gegenübergestellt und so eine Bedarfsquote für die einzelnen Klassenstufen ermittelt. 8 Nach aktuellen Analysen ist die Inanspruchnahme der Hortplätze insbesondere in den kommunalen Horten an Grundschulen in den einzelnen Jahrgangsstufen anhaltend hoch. Im Vergleich zur Erhebung im Schuljahr 2015/16 stieg die Bedarfsquote im Schuljahr 2016/17 insbesondere für die kommunalen Horte leicht an. Unter Berücksichtigung der ermittelten Quoten und der Zurechnung einer Reserve für unvorhergesehene Bedarfe ergibt sich für die Schuljahre bis 2019/20 folgender Platzbedarf für die Horte in der Stadt Leipzig. Dabei wurden eine Bedarfsquote von 94% für Hortkinder insgesamt, davon 74,3% für die kommunalen Horte verwendet (Bedarfsquoten bezogen auf die voraussichtlich wohnhaften Kinder von 6 < 10 Jahren am 30.06.2017 für das Schuljahr 2017/18; am 30.06.2018 für das Schuljahr 2018/19; am 30.06.2019 für das Schuljahr 2019/20). Leistungsbereich ermittelte Platzzahl im ermittelte Platzzahl im ermittelte Platzzahl im Schuljahr 2017/18 Schuljahr 2018/19 Schuljahr 2019/20 Zeitraum von 08/17 bis Zeitraum von 08/18 bis Zeitraum von 08/19 bis 07/18 07/19 07/20 20.675 Hortplätze gesamt 19.404 20.087 16.265 davon kommunale Hortplätze 15.254 15.767 4.410 davon Hortplätze freier Träger 4.150 4.320 Tabelle 4: Platzbedarf für Hortkinder im Zeitraum Januar bis Dezember 2018 (Schuljahr 2017/18: Januar bis Juli 2018; Schuljahr 2018/19: August bis Dezember 2018) sowie Januar bis Dezember 2019 (Schuljahr 2018/19: Januar bis Juli 2019; Schuljahr 2019/20: August bis Dezember 2019) 3.3 Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten zur Umsetzung der ermittelten Platzbedarfe in den Leistungsbereichen für Kinder bis zum Schuleintritt in den Planungszeiträumen 2018 und 2019 Bedingt durch Veränderungen im Netz der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind zu den unter 3.1 dargestellten Platzbedarfen für die Jahre 2018 und 2019 unterschiedliche Platzkapazitäten verfügbar. Durch Inbetriebnahme von Neubauten oder Erweiterungen kommen über das Jahr verteilt stetig Plätze hinzu, durch Sanierungen, die mit zeitweiser Platzeinschränkung verbunden sind, verringern sich Platzkapazitäten in den betroffenen Kitas (vgl. Tab. 5 und 6). Leistungsbereich Spalte 1 Zum Stand 12/2017 verfügbare Platz kapazität Kapazitätszuwachs von 12/2017 bis 06/2018 Zum Stand 06/2018 vorauss. verfügbare Platz-kapazität Kapazitätszuwachs von 06/2018 bis 12/2018 Zum Stand 12/2018 vorauss. verfügbare Platz-kapazität Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Kinderkrippe 7.556 346 7.902 465 8.367 Kindergarten 19.792 435 20.227 1.120 21.347 Altersgruppe bis Schuleintritt in Kitas 27.348 781 28.129 1.585 29.714 Kindertagespflege 2.827 209 3.036 232 3.268 Altersgruppe bis 30.175 990 31.165 1.817 32.982 Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege: Tabelle 5: Voraussichtlich verfügbare Platzkapazitäten zum Zeitpunkt Juni 2018 und Dezember 2018 Spalte 2 der Tabelle zeigt die zum Dezember 2017 verfügbare Platzkapazität für Kinder bis Schuleintritt in Kitas von 27.348 Plätzen und 2.827 Plätzen in Kindertagespflege. Bis zum Juni 2018 werden 781 Plätze in Kitas entstehen, in Kindertagespflege können bis zum Juni 9 2018 voraussichtlich 209 Plätze mehr angeboten werden. Von Juni bis einschließlich Dezember 2018 entstehen wie in Spalte 5 der Tabelle aufgeführt in Kitas insgesamt 1.585 neue Plätze, in Kindertagespflege wird das Angebot um 232 Plätze nochmals erweitert. Es werden über die bereits geplanten und in Bau befindlichen Kitas voraussichtlich noch weiter zusätzliche Platzkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2018 erforderlich sein, um den ermittelten Platzbedarf decken zu können. Daher werden ergänzend weitere kurzfristige Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung ergriffen. So hat ein extern erstelltes Gutachten ein weiteres Potential zusätzlicher Plätze in bestehenden Kindertageseinrichtungen in kommunalen Gebäuden gezeigt. Sollte dies im Rahmen der jeweiligen Vorort-Prüfungen entsprechend bestätigt werden, wird umgehend die Änderung der jeweiligen Betriebserlaubnis beantragt. Außerdem werden als kurzfristige Maßnahme zeitnah realisierbare Systemlösungen an bestehenden Kindertageseinrichtungen geprüft, deren Freifläche hinreichend groß ist. Auch die Möglichkeiten kurzfristiger An- und Umbauten von Bestandsgebäuden sind Teil der gegenwärtigen Prüfungen. Darüber hinaus wird die Umnutzung von Geschäfts- und gewerblichen Objekten geprüft, die der Stadt Leipzig angeboten wurden. Auch die zusätzliche Umnutzung von Unterkünften für Geflüchtete wird geprüft und in einem Gebäude bereits umgesetzt. So wird im April die Einrichtung GustavMahler-Straße als Sofort-Maßnahme zunächst mit 60 Krippenplätzen in Betrieb genommen, später kommen weitere 30 Kindergartenplätze hinzu. Auch das Potential von 120 Betreuungsplätzen am Standort Eigenheimstraße ist zwingend erforderlich. Mit Umsetzung dieser Maßnahmen kann in 2018 eine Deckung des Bedarfs erreicht werden. Leistungsbereich Spalte 1 Kinderkrippe Kindergarten Zum Stand 12/2018 vorauss. verfügbare Platzkapazität Kapazitätszuwachs von 12/2019 bis 06/2019 Zum Stand 06/2019 vorauss. verfügbare Platz-kapazität Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 8.367 21.347 406 1.171 8.773 22.518 Kapazitäts- Zum Stand zuwachs 12/2019 von vorauss. 06/2019 bis verfügbare 12/2019 Platzkapazität Spalte 5 600 1.520 Spalte 6 9.373 24.038 Altersgruppe bis Schuleintritt in Kitas 29.714 1.577 31.291 2.120 33.411 Kindertagespflege 3.268 17 3.285 20 3.305 Altersgruppe bis 32.982 1.594 34.576 2.140 36.716 Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege: Tabelle 6 Voraussichtlich verfügbare Platzkapazitäten zum Zeitpunkt Juni 2019 und Dezember 2019 Spalte 2 der Tabelle zeigt die zum Dezember 2018 voraussichtlich verfügbare Platzkapazität für Kinder bis Schuleintritt in Kitas von 29.714 Plätzen und 3.268 Plätzen in Kindertagespflege. Bis zum Juni 2019 werden 1.577 Plätze in Kitas entstehen. Von Juni bis einschließlich Dezember 2019 entstehen wie in Spalte 5 der Tabelle aufgeführt in Kitas insgesamt 2.120 neue Plätze, in Kindertagespflege wird das Angebot voraussichtlich bis zum Jahresende 2019 um 37 Plätze steigen. Bei planmäßiger Inbetriebnahme aller Kapazitäten durch Baumaßnahmen und der Bereitstellung der geplanten Plätze in Kindertagespflege kann die Versorgung mit Betreuungsplätzen im Laufe des Jahres 2019 voraussichtlich bedarfsgerecht erfolgen. Wie unter 3.1 ausgeführt, wurde der Platzbedarf unter Einrechnung einer Reserve für unvorhergesehene Bedarfe ermittelt. Die Platzbedarfe der einzelnen Leistungsbereiche erreichen ihr Maximum nicht zum gleichen Zeitpunkt im Jahr. Während der Platzbedarf für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahresende stetig ansteigen wird, geht die Platzbelegung im Leistungsbereich Kindergarten mit Schuljahreswechsel stark zurück und eröffnet die Möglichkeiten einer großen Zahl von Neuaufnahmen vor allem aus dem Leistungsbereich 10 U3. Bisher waren diese freien Plätze noch nicht ausreichend vorhanden, so dass die Kinder mit Vollendung des 3. Lebensjahres auch weiterhin Krippenplätze nutzten und damit eine Neuaufnahme von Kindern nicht möglich war. Auch Kinder in Kindertagespflege konnten mit drei Jahren spätestens ab dem Frühjahr nicht mehr in eine Kita wechseln. Wenn zusätzliche Kindergartenplätze entstehen, werden im Jahresverlauf regelmäßig Krippenplätze frei. Die ganzjährige Erfüllung des Rechtsanspruchs zieht die Notwendigkeit nach sich, dass zu Beginn des Schuljahres Plätze mindestens in der Größenordnung eines halben Jahrgangs (ca. 3.000-3.500 Plätze für die Jahre 2018-2022) frei sein müssten, um den Wechsel von einem Krippenplatz bzw. einem Platz in der Kindertagespflege auf einen Kindergartenplatz zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der neuen Bevölkerungsvorausschätzung und dem anhaltend steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen muss der Ausbau des Netzes an Kindertageseinrichtungen auch zukünftig vorangebracht werden, um den Rechtsanspruch auf einen Platz ganzjährig erfüllen zu können. Mögliche freie Kapazitäten werden darüber hinaus auch in den nächsten Jahren benötigt, um Auslagerungen von Kitas während geplanter Sanierungen zu kompensieren. 3.4 Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten zur Umsetzung der ermittelten Platzbedarfe im Leistungsbereich Horte Für die Altersgruppe der Hortkinder kann der Bedarf in den Schuljahren bis 2019/20 durch die Horte an Kindertageseinrichtungen freier Träger, die Horte an freien Grundschulen und die kommunalen Horte an Grundschulen (weitgehend über zusätzliche Doppelnutzungen von Klassenzimmern) gedeckt werden. Die geplanten Kapazitäten für Hortkinder an kommunalen Grundschulen sind für den ermittelten Platzbedarf (siehe 3.2) ausreichend, Horte an freien Grundschulen haben Erweiterungen geplant (vgl. Tab. 7). Leistungsbereich gegenwärtig verfügbare Platzkapazitäten (Dezember 2017) voraussichtlich verfügbare Platzkapazitäten im Schuljahr 2017/18 voraussichtlich verfügbare Platzkapazitäten im Schuljahr 2018/19 voraussichtlich verfügbare Platzkapazitäten im Schuljahr 2019/20 21.330 Hortplätze gesamt 21.835 22.108 22.712 17.010 davon kommunale Hortplätze 17.386 17.659 18.217 davon Hortplätze freier Träger 4.320 4.449 4.449 4.495 Tabelle 7: Verfügbare Platzkapazitäten für Hortkinder: Dezember 2017, Schuljahr 2017/18, Schuljahr 2018/19 und Schuljahr 2019/20 Auf Grund der weiterhin positiven Geburtenentwicklung ist in den kommenden Jahren mit einer Platzbedarfserhöhung für Hortkinder in den kommunalen Horten um jährlich ca. 500 bis 800 Kinder zu rechnen. Die Stadt Leipzig sichert auch künftig jedem Kind, dessen Eltern es wünschen, die Hortbetreuung während der gesamten Grundschulzeit zu. Es stehen jedoch nicht in allen Stadtteilen ausreichend Platzkapazitäten zur Verfügung. An bestimmten Standorten kommt es durch erhöhte Nachfrage zu einer stärkeren Auslastung der Hortplätze und zu einer verstärkten Doppelnutzung von Räumen durch Schule/Hort. Es reicht daher im Einzelfall die vorhandene Raumkapazität nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Um der Verknappung der Kapazitäten entgegenzuwirken, hat die Stadt Leipzig bereits Maßnahmen eingeleitet, um die erforderlichen Rahmenbedingungen zu verbessern bzw. zu schaffen. Diese Maßnahmen werden 2018 und 2019 sowie in den Folgejahren planmäßig fortgeführt. Die Maßnahmen umfassen organisatorische Veränderungen, Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung sowie baulich-investive Maßnahmen. Die Weiterentwicklung integrierter Raum- und Flächennutzungskonzepte für Schule und Hort ist auch im Jahr 2018 und den Folgejahren zentral. 11 4 Fortschreibung für die Folgejahre bis 2022 Die Zahl der Kinder der für die Bedarfsplanung relevanten Altersgruppen steigt entsprechend der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung weiter an. Bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes 2022 sind weiter steigende Geburtenzahlen zu erwarten. Die Zahl der Kinder von 0 bis 3 Jahren wird sich weiter erhöhen. Gemäß Vorausschätzung wird ein jährlicher Zuwachs zwischen 400 und 850 Kindern angenommen. Den zahlenmäßig größten Anteil nimmt die Altersgruppe der 3 bis 7-Jährigen ein, hier werden jährliche Anstiege zwischen 850 bis 1.100 Kinder bis 2022 prognostiziert, gefolgt von der Altersgruppe der Hortkinder, hier sind jährliche Anstiege von ca. 700 bis 750 Kinder bis zum Schuljahr 2022/23 zu erwarten. Die vordringlichste Aufgabe ist es deshalb, das Kindertagesstättennetz weiter intensiv auszubauen, um den Platzbedarf in den Folgejahren für die Altersgruppen der Kinder bis Schuleintritt und der Hortkinder sowohl für die Einrichtungen nach SächsKitaG (Abb. 4) als auch für heilpädagogische Einrichtungen (SGB XII) decken zu können (vgl. Tab. 9). 2020 2021 2022 Kinderkrippe Kindergarten Plätze bis Schuleintritt in Kitas 9.385 23.848 33.233 9.716 24.781 34.497 9.973 25.627 35.600 Plätze in Kindertagespflege 3.060 3.021 2.989 Hortplätze dav. Kommunale Hortplätze dav. Hortplätze freier Träger 21.363 16.813 4.550 21.973 17.368 4.605 22.778 18.004 4.774 Leistungsbereich Tabelle 8: Voraussichtlicher Platzbedarf in Kitas, Horten und Kindertagespflege in den Folgejahren 40.000 35.000 31.722 33.233 34.497 35.600 30.000 25.000 21.363 21.973 22.778 20.675 3.128 3.060 3.021 2.989 2019 2020 2021 2022 20.000 15.000 10.000 5.000 0 Plätze bis Schuleintritt in Kitas Plätze in Kindertagespflege Hortplätze Abbildung 4: Entwicklung des Platzbedarfes für Kinder bis Schuleintritt und Hortkinder bis 2022 Die gegenwärtig geplanten Neubauten und Kapazitätserweiterungen in Kindertageseinrichtungen bis zum Dezember 2018 bzw. Dezember 2019 werden den Bestand an Plätzen in Einrichtungen auf ca. 29.700 bzw. 33.400 Plätze für Kinder bis Schuleintritt (vgl. Tab. 6 Spalte 2 bzw. 6) anwachsen lassen. Damit die Versorgung für Kinder dieser Altersgruppen bis zum Ende des Fortschreibungszeitraumes auch weiterhin möglichst wohnortnah gesichert werden kann, sind fortlaufend Baumaßnahmen für neue Kindertageseinrichtungen in ausgewählten Versorgungsräumen notwendig. 12 Der Platzbedarf für Hortkinder steigt auf Grund der weiterhin positiven Einwohnerentwicklung bis zum Juni 2022 um ca. 2.700 Plätze, davon allein um ca. 2.200 Plätze in den Horten an kommunalen Grundschulen. In allen Stadtteilen werden im Schuljahr 2017/18 die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausreichen, um der Nachfrage zu entsprechen. Dennoch sind die begonnenen Maßnahmen zur Sicherung des ausgewiesenen Platzbedarfs weiterhin planmäßig fortzuführen, um die bedarfsgerechte Versorgung mit Hortplätzen an Grundschulen weiterhin zu ermöglichen. Einrichtungen nach SGB XII 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 Plätze in heilpädagogischen Kitas 192 200 208 216 224 Plätze in heilpädagogischen Horten 388 388 388 388 388 Heilpadagogische Plätze gesamt 580 588 596 604 612 Tabelle 9: Entwicklung des Platzbedarfes in den Folgejahren in heilpädagogischen Einrichtungen Durch steigende Geburtenzahlen wächst der Bedarf an heilpädagogischen Plätzen in Kindertagesstätten geringfügig um 8 Plätze jährlich (vgl. Tab. 9). Die Entwicklung heilpädagogischer Hortplätze an Förderschulen ist von der Entwicklung der Schülerzahl an Förderschulen abhängig. Hier wird von einem gleichbleibenden Bedarf bis 2021 ausgegangen. 13 Anhang: Platzbedarf für den Planungszeitraum August bis Dezember 2017 Analog der Vorgehensweise bei der Ermittlung des Platzbedarfes für das Jahr 2018 wurde der Platzbedarf für den Zeitraum August bis Dezember 2017 berechnet. Zu beachten ist, dass die Platzbedarfe für alle Leistungsbereiche bis Dezember 2017 stetig anstiegen, im Leistungsbereich Kindergarten jedoch mit Abgang der Schulanfänger im August 2017 zunächst nur überwiegend die Altersgruppen der Kinder von 3-6 Jahren betreut wurden, die Altersgruppe der 6- bis unter 7-Jährigen baute sich erst allmählich auf. Bei letztgenannter Altersgruppe musste bei der Ermittlung des Platzbedarfes für den Zeitraum bis Dezember 2017 nur ca. ein halber Jahrgang berücksichtigt werden. Es ergab sich für den Planungszeitraum August 2017 bis Dezember 2017 unter Verwendung der Daten der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 der Stadt Leipzig folgender Platzbedarf für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: voraussichtlich wohnhafte Kinder* Bedarfsquote ermittelter maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum August bis Dezember 2017 Kinder unter 1 Jahr (Kinderkrippe und Kindertagespflege) 7.349 4% 294 Kinder von 1 bis unter 3 Jahren (Kinderkrippe und Kindertagespflege) 13.436 80,5% 10.816 Kinder von 3<7 Jahren (Kindergarten) 23.217 84,6% 19.645 Leistungsbereich/ Altersgruppe Plätze für Kinder bis Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege gesamt: 30.755 * voraussichtlich wohnhafte Kinder am 31.12.2017 entsprechend Bevölkerungsvorausschätzung 2016 Tabelle 1: Maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum August bis Dezember 2017 Bedingt durch Veränderungen im Netz der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind zu den unter 3.1 dargestellten Platzbedarfen unterschiedliche Platzkapazitäten verfügbar. Durch Inbetriebnahme von Neubauten oder Erweiterungen kommen über das Jahr verteilt stetig Plätze hinzu, durch Sanierungen, die mit zweitweiser Platzeinschränkung verbunden sind, verringern sich Platzkapazitäten in den betroffenen Kitas. Leistungsbereich Spalte 1 Kinderkrippe Kindergarten Altersgruppe bis Schuleintritt in Kitas Kindertagespflege Altersgruppe bis Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege: ermittelter maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum August bis Dezember 2017 Spalte 2 8.074 19.645 27.719 3.036 30.755 Zum Stand 12/2017 verfügbare Platzkapazität Spalte 3 7.556 19.792 27.348 2.827 30.175 Tabelle 2: Gegenüberstellung des ermittelten Platzbedarfes für den Zeitraum August bis Dezember 2017 und der verfügbaren Platzkapazitäten im Dezember 2017 Spalte 2 der Tabelle zeigt den ermittelten Platzbedarf für den Zeitraum August bis Dezember 2017, Spalte 3 zeigt die verfügbaren Platzkapazitäten am Jahresende 2017. Dem ermittelten Platzbedarf für Kinder bis zum Schuleintritt (30.755 Plätze) konnte mit den verfügbaren Plätzen in Kitas und Kindertagespflege (siehe Spalte 3) zum Jahresende 2017 noch nicht entsprochen werden (-580 Plätze). 14