Daten
Kommune
Leipzig
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1270671.pdf
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Erstellt
20.04.17, 12:00
Aktualisiert
18.04.18, 14:02
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04091
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig für den Planungszeitraum Januar bis
Dezember 2018 sowie Januar bis Dezember 2019; Fortschreibung 2020 bis 2022
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für den Planungszeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2018
wird bestätigt.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
3/4
4/4
KINDERTAGESSTÄTTENPLANUNG
DER STADT LEIPZIG
für den Planungszeitraum
Januar bis Dezember 2018 sowie
Januar bis Dezember 2019
Fortschreibung 2020 bis 2022
Stand: 22.03.2018
Stadt Leipzig
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Inhalt
Zusammenfassung .............................................................................................................. 2
1
Rechtliche Rahmenbedingungen ...................................................................... 3
2
Ausgangssituation ............................................................................................. 4
2.1 .............Demografische Entwicklung.................................................................................. 4
2.2 .............Bestand an Kindertageseinrichtungen und verfügbare Kapazitäten ...................... 5
3
Planung des Platzbedarfes für die Planungszeiträume
Januar bis Dezember 2018 und Januar bis Dezember 2019 ............................ 7
3.1
Bedarfsermittlung für die Leistungsbereiche Kinderkrippe,
Kindertagespflege und Kindergarten..................................................................... 7
3.2 .............Platzbedarfsermittlung für den Leistungsbereich Hort ........................................... 8
3.3 .............Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten zur Umsetzung der ermittelten
Platzbedarfe in den Leistungsbereichen für Kinder bis zum Schuleintritt in den
Planungszeiträumen 2018 und 2019 .................................................................... 9
3.4 .............Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten zur Umsetzung der ermittelten
Platzbedarfe im Leistungsbereich Horte ............................................................. 11
4
Fortschreibung für die Folgejahre bis 2022 .................................................... 12
Anhang: Platzbedarf für den Planungszeitraum August bis Dezember 2017 ................ 14
1
Zusammenfassung
Zu kinder- und familienfreundlichen Rahmenbedingungen gehören qualitativ hochwertige
Kinderbetreuungsangebote. Kindertagesstätten leisten einen erheblichen Beitrag zur
Bildung, Erziehung und Betreuung der heranwachsenden Generation und zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf.
Mit der vorliegenden Bedarfsplanung wird von einer Planung nach Schuljahren auf eine
Planung nach Kalender-, bzw. Haushaltsjahren umgestellt. Neben dem bereits laufenden
Jahr 2018 ist ergänzend auch der Zeitraum Januar bis Dezember 2019 abgebildet. Damit
wird eine jahresübergreifende Planung so gewährleistet, dass sich die investive Planung für
den umfassenden Infrastrukturausbau im Bereich der Kindertagesstätten in den Rhythmus
der Haushaltsplanung einordnen kann. Für den Leistungsbereich Horte sind in der
vorliegenden Planung zwei Schuljahresplanungen enthalten (Schuljahr 2017/18 für den
Zeitraum August 2017 bis Juli 2018 und Schuljahr 2018/19 für den Zeitraum ab August
2018). Der Platzbedarf der Altersgruppen bis Schuleintritt in Kitas und Kindertagespflege für
den Zeitraum August bis Dezember 2017 ist, als Grundlage für die Finanzierung von
Kindertageseinrichtungen, dem Anhang zu entnehmen. Eine Konkretisierung für den
Zeitraum Januar bis Dezember 2019 wird mit der nächsten jährlichen Bedarfsplanung
erfolgen.
Die vorliegende Bedarfsplanung hat rechtliche, demografische und fachliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Der Platzbedarf für das Jahr 2018 und die Folgejahre bis
2022 wurde auf der Grundlage der Daten der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt
Leipzig (mittlere Variante) von 2016 ermittelt. Angesichts der zu erwartenden starken
Zunahme wohnhafter Kinder in den planungsrelevanten Altersgruppen wird die Sicherung
einer bedarfsgerechten Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Stadt Leipzig eine große
Herausforderung für die nächsten Jahre.
Bei der Planung der Betreuungsplätze wird von folgenden rechtlichen Grundlagen und
Prämissen ausgegangen:
Alle Leipziger Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr, deren Eltern es wünschen, erhalten
einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, für Kinder ab 3
Jahren wird ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bereitgestellt.
Allen Kindern, die ergänzend zur Grundschule einen Platz im Hort nachfragen, wird ein
Versorgungsangebot unterbreitet.
Bis zum Ende des Jahres 2018 wird von einer Erhöhung des Platzbedarfes im Vergleich zur
vorangegangenen Bedarfsplanung 2016/17 ausgegangen. Die Nachfrage wird sich um 467
Plätze in Kitas und Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren und 639 Plätze für
Kindergartenkinder erhöhen.
Der Platzbedarf für Hortkinder steigt vom Schuljahr 2016/17 zum Schuljahr 2017/18 um 909
Plätze an, im Schuljahr 2018/19 werden verglichen mit dem Schuljahr 2017/18 683
Hortplätze mehr benötigt.
Um dem Platzbedarf insgesamt zu entsprechen, werden weitere Einrichtungen und
Kindertagespflegestellen in kommunaler und freier Trägerschaft im gesamten Stadtgebiet
ans Netz gehen. Ergänzend sind zusätzlich noch im Jahr 2018 umzusetzende Maßnahmen
erforderlich.
An kommunalen Grundschulen werden die erforderlichen Kapazitäten für die mehr zu erwartende Zahl an Hortkindern durch die Schaffung von neuen Horträumen bzw. durch Erweiterungen über zusätzliche Doppelnutzungen von Klassenräumen vorgehalten.
Um Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern eine möglichst
wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, wird das Netz integrativer Kindertageseinrichtungen
weiter ausgebaut und die Öffnung heilpädagogischer Kitas angestrebt. Dadurch wird das
Netz komplexer inklusiver Kindertageseinrichtungen schrittweise weiterentwickelt.
2
Für eine sichere Aussage zu Betreuungsbedarfen ist es unumgänglich, alle Träger zu
verpflichten, KIVAN vollumfänglich zu nutzen. Auf dieses Ziel wird im Rahmen des
Abschlusses neuer Vereinbarungen zum ordnungsgemäßen Betrieb und zur Finanzierung
von Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflege in freier Trägerschaft hingewirkt.
1 Rechtliche Rahmenbedingungen
§ 24 SGB VIII und das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(SächsKitaG) sind die zentralen Rechtsnormen für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Gewährleistung des Rechtsanspruchs für
1 < 3 jährige Kinder erfolgt damit über Plätze in Kinderkrippen als auch über Plätze in der
Kindertagespflege, § 24 Abs. 2 SGB VIII und § 3 Abs. 3 S. 1 SächsKitaG. Nach § 24 Abs. 3
S. 1 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt
Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Auch Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres haben nach § 24 Abs. 1 SGB VIII
einen Anspruch auf Förderung, insofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Plätze
stehen Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern zu oder Kindern,
deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung nachgehen oder
Leistungen nach SGB II empfangen.
Nach § 24 Abs. 4 SGB VIII ist für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes
Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. In der Stadt Leipzig wird allen Kindern, die eine
Grundschule besuchen, der Zugang zu den Bildungsangeboten im Hort zugesichert.
Es ist zu gewährleisten, dass der von den Eltern geltend gemachte Bedarf mit den zur
Verfügung stehenden Plätzen in Kitas kommunaler oder freier Trägerschaft oder über
Kindertagespflege abgedeckt werden kann. Dazu haben nach §§ 79 und 80 SGB VIII die
öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung u.a.:
den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der
Kinder und der Sorgeberechtigten für einen mittleren Zeitraum zu ermitteln und
die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend
zu planen. Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf
gedeckt werden kann.
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen dient gem. § 2 Abs. 2
SächsKitaG vor allem dem Erwerb und der Förderung sozialer Kompetenzen sowie der
Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Maßgebend sind ferner die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes der §§ 1 bis 10 SGB VIII
sowie die Vorschriften der §§ 69 bis 84 über die Träger der Jugendhilfe, ihre
Zusammenarbeit und jeweilige Verantwortung (einschließlich der Grundsätze zur
Finanzierung) und schließlich der § 90 als Voraussetzung für die Beteiligung der Eltern an
den Kosten.
Entsprechend § 4 Abs. 3 SGB IX sollen Leistungen für Kinder mit Behinderungen oder von
Behinderung bedrohten Kindern so geplant und gestaltet werden, dass ein Ausgrenzen der
Kinder aus der Gesellschaft vermieden wird und ein Aufwachsen mit Kindern ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht wird. Um Kindern mit Behinderungen oder
von Behinderung bedrohten Kindern eine möglichst wohnortnahe Betreuung zu
3
ermöglichen, wurde das Netz integrativer Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren
weiter ausgebaut. Waren im Jahr 2000 nur ca. ein Viertel der Kindertageseinrichtungen für
Kinder bis Schuleintritt integrative Einrichtungen, so ermöglichen gegenwärtig weit mehr als
die Hälfte aller Kindertageseinrichtungen eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und
ohne Behinderungen. Nahezu alle neuen Einrichtungen entstehen mit den räumlichen und
sächlichen Voraussetzungen, im Bedarfsfall auch integrativ zu arbeiten. Zusätzlich ergänzen
Komplexkitas und heilpädagogische Kindertagesstätten das Betreuungsspektrum für Kinder
mit Behinderungen.
Die Planung heilpädagogischer Plätze nach dem SGB XII erfolgt im Sozialamt. Sie wird
zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Sozialamt kontinuierlich
abgestimmt. Im Hinblick auf eine übergreifende Betrachtung der weiteren Entwicklung
werden diese Plätze zur Information in den Übersichten aufgenommen.
In diesem Zusammenhang wird der Integration und Inklusion von Kindern eine besondere
Aufmerksamkeit zugesprochen. Im Kontext der Kindertagesstättenplanung wird die
vollständige Öffnung der Kindertagesstätten für alle Kinder, unabhängig von Geschlecht,
Sprache, Behinderung, sozioökonomischen Hintergrund, ethnischer Herkunft und Religion
angestrebt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es einem ausgewogenen
Zusammenspiel von Infrastruktur-, Sozial-, Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung.
2 Ausgangssituation
2.1 Demografische Entwicklung
1.647 6.976
1.678
1.774
1.877
6.873
1.664
1.764
1.591
1.854
6.622
1.675
1.881
1.470
1.596
1.575
1.393
1.635
1.638
5.834
1.521
5.566
1.372 1.294 1.468 1.432
1.417 1.361 1.535
5.602
1.483
1.356 1.268 1.495
5.303
1.331 1.286 1.430 1.256
4.997
1.213 1.161 1.348 1.275
1.278 1.250 1.379 1.356
4.378
1.078 1.010 1.138 1.152
4.690
4.370
916 1.206 1.140 1.108
1.111 1.037 1.316 1.226
4.251
1.122 878 1.141 1.110
3.976
913 897 1.141 1.025
3.749
-
933 935 962 919
1.000
3.781
2.000
964 856 1.009 952
3.000
3.757
4.000
2.620
5.000
885 916 1.028 928
6.000
631668671650
Anzahl der Geburten
7.000
5.263
8.000
6.241
Kindertagesstätten sind ein wesentliches Element für die strategische Entwicklung einer auf
Nachhaltigkeit ausgerichteten Kommune. Weiter steigende Geburtenzahlen (vgl. Abb. 1), der
hohe Stellenwert der frühkindlichen Bildung sowie der gezielte Ausbau des begonnenen
Prozesses der Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren sind wichtige
sozialpolitische Herausforderungen. Der Trend steigender Geburtenzahlen in der Stadt
Leipzig hat sich auch in den letzten Jahren fortgesetzt. Im Jahr 2016 wurden 251 Kinder
mehr als 2015 geboren, 2017 wurden 1,5% mehr Kinder geboren als 2016.
1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
I. Quartal
II. Quartal
Abbildung 1: Geburtenentwicklung in
Einwohnermelderegister der Stadt Leipzig)
der
Jahr
III. Quartal
Stadt
Leipzig
IV. Quartal
1995
und
seit
2000
(Quelle:
Der Trend eines Anstiegs aller Alterskohorten wird sich auch in den nächsten Jahren
fortsetzen (vgl. Abb. 2). Die aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung geht von einem
4
dauerhaften Anstieg der Geburtenzahlen und der für diese Planung relevanten
Altersgruppen im Prognosezeitraum bis 2030 aus. Die damit verbundenen hohen
Anforderungen an eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Betreuungsinfrastruktur werden in
den folgenden Kapiteln beschrieben.
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
30.213 30.409 30.568 30.695
29.234 29.661 29.981
28.686
28.007
26.188 27.104
25.099
29.209 29.431
23.217 24.073
27.990 28.500 28.903
27.365
25.696 26.536
24.698
23.765
22.271 22.985
20.932 21.511
10.000
15.600 15.722 15.822 15.906 15.968 16.011 16.048 16.080
14.502 14.882 15.217 15.451
13.436 14.077
5.000
7.349 7.563 7.754 7.918 8.004 8.075 8.134 8.182 8.220 8.241 8.259 8.274 8.288 8.300
0
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
wohnhafte Kinder von 0<1 Jahren (Hauptwohnsitz)
wohnhafte Kinder von 1<3 Jahren (Hauptwohnsitz)
wohnhafte Kinder von 3<7 Jahren (Hauptwohnsitz)
wohnhafte Kinder von 7<11 Jahren (Hauptwohnsitz)
Abbildung 2: Voraussichtliche Entwicklung wohnhafter Kinder von 0-11 Jahren in der Stadt Leipzig bis
2030 (Hauptwohnsitz, jeweils 31.12.)
2.2
Bestand an Kindertageseinrichtungen und verfügbare Kapazitäten
Im Dezember 2017 gab es in der Stadt Leipzig 323 Kindertageseinrichtungen, davon 250
Einrichtungen für Kinder bis Schuleintritt und 73 Horte. Insgesamt standen 48.678 Plätze zur
Verfügung (vgl. Tab. 1), darüber hinaus wurden 2.827 Plätze in Kindertagespflege
angeboten.
Die überwiegende Zahl aller Hortplätze befindet sich an kommunalen Grundschulen
(17.010, das entspricht 79,7%). Von den Hortplätzen in freier Trägerschaft (4.320, das
entspricht 20,3%) überwiegt der Anteil der Hortplätze, die sich an freien Grundschulen
befinden. Bei einigen kommunalen Grundschulen befindet sich der Hort in freier
Trägerschaft (36,1% der Hortplätze in freier Trägerschaft).
Die Plätze in der Kindertagespflege werden beim kommunalen Träger und von freien
Trägern angeboten. In kommunaler Trägerschaft gab es im Dezember 2017 934 Plätze, bei
freien Trägern 1.893 Plätze.
Die Zahl der verfügbaren integrativen Plätze kann insgesamt als ausreichend eingeschätzt
werden, in einigen Stadtteilen übersteigt die Nachfrage nach integrativen Plätzen jedoch das
Angebot. Im Schuljahr 2016/17 waren durchschnittlich 804 integrative Plätze bis Schuleintritt
und 136 integrative Plätze in den Horten belegt. Nahezu jede neue Einrichtung, die ans Netz
geht, verfügt über ein integratives Platzangebot. Neben den integrativen Angeboten nach
dem SächsKitaG gibt es für körperlich und geistig schwer- bzw. schwerstbehinderte Kinder
heilpädagogische Gruppen in Kindertagesstätten. Im Dezember 2017 gab es sechs
Kindertagesstätten mit komplexen Angebotsstrukturen (sog. Komplexkitas mit Regelplätzen,
integrativen Plätzen und heilpädagogischen Gruppenangeboten in einer Einrichtung:
5
Kregelstraße 41, An der Märchenwiese 3, Südblick 5; Prager Straße 224, Schönauer Ring
23a; Plovdiver Straße 50) und zwei reine heilpädagogische Kindertagesstätten
(Landesschule für Hörgeschädigte und Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe FriedrichDittes-Str. 9). Die Zahl heilpädagogischer Plätze in Kindertagesstätten sank seit 2012 leicht,
da Eltern zunehmend eine integrative Betreuung ihrer Kinder wünschen. Mit der
Umstrukturierung der bisher heilpädagogischen Kita Friedrich-Dittes-Straße 9 im Jahr 2018
(Träger: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe) wird es nur noch eine heilpädagogische
Kita in der Stadt Leipzig geben. Der Ausbau des Netzes an Komplexkitas wird weiter
verfolgt.
Stand: Dezember 2017
Kommunale Kitas:
Kinderkrippen
Kindergärten
Kombinierte Tageseinrichtungen
Integrative Kindertageseinrichtungen
Horte*
Kommunale Kitas gesamt:
Kitas freier Träger:
Kinderkrippen
Kindergärten
Kombinierte Tageseinrichtungen
Integrative Kindertageseinrichtungen
Horte
Kitas freier Träger gesamt:
Stadt gesamt:
*Belegung von 10/2017
Einrichtungen nach dem SGB XII
Heilpädagogische Kitas
Heilpädagogische Horte
Heilpädagogische Einrichtungen
Anzahl der Verfügbare
EinKapazität
richtungen
gesamt:
davon:
verfügbare
Kapazität für
Kinder bis
Schuleintritt
davon:
verfügbare
Kapazität für
Hortkinder
davon:
verfügbare
Kapazität für
beh. Kinder
Belegung
0
3
14
31
57
105
0
202
1.183
4.293
17.010
22.688
0
202
1.183
4.293
0
5.678
0
0
0
0
17.010
17.010
0
0
0
324
320
644
0
196
1.123
4.154
15.184
20.657
2
3
83
114
16
218
323
32
254
8.542
14.027
3.135
25.990
48.678
32
254
7.570
13.814
0
21.670
27.348
0
0
972
213
3.135
4.320
21.330
0
0
0
837
330
1.167
1.811
32
252
8.260
13.328
2.921
24.793
45.450
8
4
12
192
388
580
192
0
192
0
388
388
0
388
388
192
388
580
Tabelle 1: Bestand an Kindertageseinrichtungen Dezember 2017
Seit 2000 ist die Zahl der Leipziger Kinder, die von ein bis drei Jahren einen Platz in
Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen, kontinuierlich
gestiegen. Wurden im Jahr 2000 44,4 % der Kinder von ein bis drei Jahren in Kitas oder
Tagespflege betreut, stieg diese Quote bis zum Ende des Jahres 2016 um 27,2 % auf 71,6%
an.
Hervorzuheben ist, dass dieser stetige Anstieg der Betreuungsquote bei steigenden
Geburtenzahlen und wachsendem Zuzug erreicht wurde. Der zunehmenden Nachfrage
konnte nur mit dem Ausbau des Netzes an Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen
entsprochen werden (vgl. Abb. 3). Standen im Jahr 2006 noch 18.166 Plätze für Kinder bis
zum Schuleintritt zur Verfügung, waren es im Jahr 2016 bereits 29.797, also mehr als das
1,5-fache. Seit dem Jahr 2012 sind ca. 6.000 neue Plätze entstanden, davon ca. 5.700 in
Kitas. Durch Neubauten und Erweiterungen kamen im Jahr 2015 knapp 2.600, im Jahr 2016
knapp 1.050 Plätze hinzu. Im Jahr 2017 entstanden durch Neubau und Erweiterung 672
neue Plätze.
6
Entwicklung der verfügbaren Kapazitäten in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
60.000
50.000
40.000
30.000
12.613
13.835
14.577
14.132
15.314
16.102
21.307
19.504
20.147
19.231
19.583
19.791
18.408
17.429
17.542
15.838
14.032
14.827
13.641
14.362
15.215
16.582
5.029
2.037
2010
5.872
2.706
6.244
2.787
7.562
4.693
1.698
2009
5.538
2.428
7.467
4.372
1.426
2008
5.199
2.198
2011
7.138
4.185
1.119
2007
2.765
2.747
2.816
2012
2013
2014
2015
2016
2017
20.000
10.000
0
Kindertagespflege
Abbildung 3: Entwicklung
Kindertagespflege
der
Krippenplätze
verfügbaren
Kindergartenplätze
Kapazitäten
in
Hortplätze
Kindertageseinrichtungen
und
3 Planung des Platzbedarfes für die Planungszeiträume Januar
bis Dezember 2018 und Januar bis Dezember 2019
3.1
Bedarfsermittlung für die Leistungsbereiche Kinderkrippe,
Kindertagespflege und Kindergarten
Die Ermittlung des Platzbedarfes für die Zeiträume Januar bis Dezember 2018 und Januar
bis Dezember 2019 erfolgt auf Grundlage von Bedarfsquoten für die einzelnen
Leistungsbereiche. Die Bedarfsquote bezeichnet den Anteil der Kinder einer Altersgruppe,
für den voraussichtlich im Planungszeitraum Plätze nachgefragt werden.
Für den Leistungsbereich U3 (Kinderkrippe und Kindertagespflege) ist es durch das
eingeführte Anmeldeverfahren über KIVAN möglich, die angemeldeten Bedarfe festzustellen.
Für die folgende Planung wurden alle Anmeldungen der relevanten Altersgruppen
(Versorgungsstatus versorgt und unversorgt) den in dieser Altersgruppe tatsächlich
wohnhaften Kindern nach Einwohnermelderegister gegenübergestellt.
Für den Leistungsbereich Ü3 (Kindergarten) werden halbjährlich (30.06. und 31.12.) die
betreuten Kinder den zu diesen Zeitpunkten wohnhaften Kindern des entsprechenden
Jahrgangs nach Einwohnermelderegister gegenübergestellt.
Über dieses Verfahren wurden die im Jahresverlauf höchsten Bedarfsquoten ermittelt:
Leistungsbereich U3 (Stichtag 31.12):
0<1 Jahr:
2%
1<3 Jahre:
79,5%
Leistungsbereich Ü3 (Stichtag 30.06.):
3<7 Jahre:
92%
Im Leistungsbereich der Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist
zu beachten, dass jeweils am Jahresende bedingt durch den Abgang der Schulanfänger/
7
-innen in der letzten Alterskohorte der Kindergartenkinder nur ca. ein halber Jahrgang in den
Einrichtungen versorgt werden muss (Altersgruppe der 6- bis unter 7-jährigen Kinder). Diese
Altersgruppe wächst bis zum Schuljahresende (30.06.) wieder auf einen ganzen Jahrgang
an.
Es ergeben sich für die Planungszeiträume Januar bis Dezember 2018 bzw. Januar bis
Dezember 2019 unter Verwendung der Daten der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 der
Stadt Leipzig unter Einrechnung einer Reserve für unvorhergesehene Bedarfe folgende
Platzbedarfe für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege.
voraussichtlich
wohnhafte
Kinder*
Bedarfsquote
ermittelter maximaler
Platzbedarf im
Planungszeitraum Januar
bis Dezember 2018
Kinder unter 1 Jahr (Kinderkrippe und
Kindertagespflege)
7.563
4%
(inkl. Reserve)
302
Kinder von 1 bis unter 3 Jahren
(Kinderkrippe und Kindertagespflege)
14.077
80,5%
(inkl. Reserve)
11.333
Kinder von 3<7 Jahren (Kindergarten)
23.645
93%
(inkl. Reserve)
21.989
Leistungsbereich/ Altersgruppe
Kinder bis Schuleintritt in Kitas und
Kindertagespflege gesamt:
33.624
* voraussichtlich wohnhafte Kinder unter 3 Jahren am 31.12.2018; voraussichtlich wohnhafte Kinder von 3-7 Jahren am
30.06.2018
Tabelle 2: Maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum Januar bis Dezember 2018
voraussichtlich
wohnhafte
Kinder*
Bedarfsquote
ermittelter maximaler
Platzbedarf im
Planungszeitraum Januar
bis Dezember 2019
Kinder unter 1 Jahr (Kinderkrippe und
Kindertagespflege)
7.754
4%
(inkl. Reserve)
310
Kinder von 1 bis unter 3 Jahren
(Kinderkrippe und Kindertagespflege)
14.502
80,5%
(inkl. Reserve)
11.675
Kinder von 3<7 Jahren (Kindergarten)
24.586
93%
(inkl. Reserve)
22.865
Leistungsbereich/ Altersgruppe
Kinder bis Schuleintritt in Kitas und
Kindertagespflege gesamt:
34.850
* voraussichtlich wohnhafte Kinder unter 3 Jahren am 31.12.2019; voraussichtlich wohnhafte Kinder von 3-7 Jahren am
30.06.2019
Tabelle 3: Maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum Januar bis Dezember 2019
Die maximale Platzbelegung im Leistungsbereich U3 wird bei steigenden Zahlen wohnhafter
Kinder jeweils zum Jahresende erwartet, im Leistungsbereich Kindergarten wird die höchste
Zahl zu betreuender Kinder zum Schuljahresende im Juni verzeichnet werden.
3.2
Platzbedarfsermittlung für den Leistungsbereich Hort
Für die Ermittlung des Platzbedarfs für Hortkinder werden jeweils im Monat der höchsten
Inanspruchnahme im Schuljahr (i.d.R. September bis November) die betreuten Kinder in den
einzelnen
Klassenstufen
den
dafür
relevanten
wohnhaften
Kindern
nach
Einwohnermelderegister vom 30.06. gegenübergestellt und so eine Bedarfsquote für die
einzelnen Klassenstufen ermittelt.
8
Nach aktuellen Analysen ist die Inanspruchnahme der Hortplätze insbesondere in den
kommunalen Horten an Grundschulen in den einzelnen Jahrgangsstufen anhaltend hoch. Im
Vergleich zur Erhebung im Schuljahr 2015/16 stieg die Bedarfsquote im Schuljahr 2016/17
insbesondere für die kommunalen Horte leicht an.
Unter Berücksichtigung der ermittelten Quoten und der Zurechnung einer Reserve für
unvorhergesehene Bedarfe ergibt sich für die Schuljahre bis 2019/20 folgender Platzbedarf
für die Horte in der Stadt Leipzig. Dabei wurden eine Bedarfsquote von 94% für Hortkinder
insgesamt, davon 74,3% für die kommunalen Horte verwendet (Bedarfsquoten bezogen auf
die voraussichtlich wohnhaften Kinder von 6 < 10 Jahren am 30.06.2017 für das Schuljahr
2017/18; am 30.06.2018 für das Schuljahr 2018/19; am 30.06.2019 für das Schuljahr
2019/20).
Leistungsbereich
ermittelte Platzzahl im ermittelte Platzzahl im ermittelte Platzzahl im
Schuljahr 2017/18
Schuljahr 2018/19
Schuljahr 2019/20
Zeitraum von 08/17 bis Zeitraum von 08/18 bis Zeitraum von 08/19 bis
07/18
07/19
07/20
20.675
Hortplätze gesamt
19.404
20.087
16.265
davon kommunale Hortplätze
15.254
15.767
4.410
davon Hortplätze freier Träger
4.150
4.320
Tabelle 4: Platzbedarf für Hortkinder im Zeitraum Januar bis Dezember 2018 (Schuljahr 2017/18: Januar
bis Juli 2018; Schuljahr 2018/19: August bis Dezember 2018) sowie Januar bis Dezember 2019 (Schuljahr
2018/19: Januar bis Juli 2019; Schuljahr 2019/20: August bis Dezember 2019)
3.3
Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten zur Umsetzung der
ermittelten Platzbedarfe in den Leistungsbereichen für Kinder bis zum
Schuleintritt in den Planungszeiträumen 2018 und 2019
Bedingt durch Veränderungen im Netz der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
sind zu den unter 3.1 dargestellten Platzbedarfen für die Jahre 2018 und 2019
unterschiedliche Platzkapazitäten verfügbar. Durch Inbetriebnahme von Neubauten oder
Erweiterungen kommen über das Jahr verteilt stetig Plätze hinzu, durch Sanierungen, die mit
zeitweiser Platzeinschränkung verbunden sind, verringern sich Platzkapazitäten in den
betroffenen Kitas (vgl. Tab. 5 und 6).
Leistungsbereich
Spalte 1
Zum Stand
12/2017
verfügbare
Platz kapazität
Kapazitätszuwachs von
12/2017 bis
06/2018
Zum Stand
06/2018
vorauss.
verfügbare
Platz-kapazität
Kapazitätszuwachs von
06/2018 bis
12/2018
Zum Stand
12/2018
vorauss.
verfügbare
Platz-kapazität
Spalte 2
Spalte 3
Spalte 4
Spalte 5
Spalte 6
Kinderkrippe
7.556
346
7.902
465
8.367
Kindergarten
19.792
435
20.227
1.120
21.347
Altersgruppe bis
Schuleintritt in
Kitas
27.348
781
28.129
1.585
29.714
Kindertagespflege
2.827
209
3.036
232
3.268
Altersgruppe bis
30.175
990
31.165
1.817
32.982
Schuleintritt in
Kitas und
Kindertagespflege:
Tabelle 5: Voraussichtlich verfügbare Platzkapazitäten zum Zeitpunkt Juni 2018 und Dezember 2018
Spalte 2 der Tabelle zeigt die zum Dezember 2017 verfügbare Platzkapazität für Kinder bis
Schuleintritt in Kitas von 27.348 Plätzen und 2.827 Plätzen in Kindertagespflege. Bis zum
Juni 2018 werden 781 Plätze in Kitas entstehen, in Kindertagespflege können bis zum Juni
9
2018 voraussichtlich 209 Plätze mehr angeboten werden. Von Juni bis einschließlich
Dezember 2018 entstehen wie in Spalte 5 der Tabelle aufgeführt in Kitas insgesamt 1.585
neue Plätze, in Kindertagespflege wird das Angebot um 232 Plätze nochmals erweitert.
Es werden über die bereits geplanten und in Bau befindlichen Kitas voraussichtlich noch
weiter zusätzliche Platzkapazitäten bis zum Ende des Jahres 2018 erforderlich sein, um den
ermittelten Platzbedarf decken zu können. Daher werden ergänzend weitere kurzfristige
Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung ergriffen. So hat ein extern erstelltes Gutachten ein
weiteres Potential zusätzlicher Plätze in bestehenden Kindertageseinrichtungen in
kommunalen Gebäuden gezeigt. Sollte dies im Rahmen der jeweiligen Vorort-Prüfungen
entsprechend bestätigt werden, wird umgehend die Änderung der jeweiligen
Betriebserlaubnis beantragt. Außerdem werden als kurzfristige Maßnahme zeitnah
realisierbare Systemlösungen an bestehenden Kindertageseinrichtungen geprüft, deren
Freifläche hinreichend groß ist. Auch die Möglichkeiten kurzfristiger An- und Umbauten von
Bestandsgebäuden sind Teil der gegenwärtigen Prüfungen. Darüber hinaus wird die
Umnutzung von Geschäfts- und gewerblichen Objekten geprüft, die der Stadt Leipzig
angeboten wurden. Auch die zusätzliche Umnutzung von Unterkünften für Geflüchtete wird
geprüft und in einem Gebäude bereits umgesetzt. So wird im April die Einrichtung GustavMahler-Straße als Sofort-Maßnahme zunächst mit 60 Krippenplätzen in Betrieb genommen,
später kommen weitere 30 Kindergartenplätze hinzu. Auch das Potential von 120
Betreuungsplätzen am Standort Eigenheimstraße ist zwingend erforderlich. Mit Umsetzung
dieser Maßnahmen kann in 2018 eine Deckung des Bedarfs erreicht werden.
Leistungsbereich
Spalte 1
Kinderkrippe
Kindergarten
Zum Stand
12/2018
vorauss.
verfügbare
Platzkapazität
Kapazitätszuwachs von
12/2019 bis
06/2019
Zum Stand
06/2019
vorauss.
verfügbare
Platz-kapazität
Spalte 2
Spalte 3
Spalte 4
8.367
21.347
406
1.171
8.773
22.518
Kapazitäts- Zum Stand
zuwachs
12/2019
von
vorauss.
06/2019 bis verfügbare
12/2019
Platzkapazität
Spalte 5
600
1.520
Spalte 6
9.373
24.038
Altersgruppe bis
Schuleintritt in Kitas
29.714
1.577
31.291
2.120
33.411
Kindertagespflege
3.268
17
3.285
20
3.305
Altersgruppe bis
32.982
1.594
34.576
2.140
36.716
Schuleintritt in Kitas und
Kindertagespflege:
Tabelle 6 Voraussichtlich verfügbare Platzkapazitäten zum Zeitpunkt Juni 2019 und Dezember 2019
Spalte 2 der Tabelle zeigt die zum Dezember 2018 voraussichtlich verfügbare Platzkapazität
für Kinder bis Schuleintritt in Kitas von 29.714 Plätzen und 3.268 Plätzen in
Kindertagespflege. Bis zum Juni 2019 werden 1.577 Plätze in Kitas entstehen. Von Juni bis
einschließlich Dezember 2019 entstehen wie in Spalte 5 der Tabelle aufgeführt in Kitas
insgesamt 2.120 neue Plätze, in Kindertagespflege wird das Angebot voraussichtlich bis zum
Jahresende 2019 um 37 Plätze steigen. Bei planmäßiger Inbetriebnahme aller Kapazitäten
durch Baumaßnahmen und der Bereitstellung der geplanten Plätze in Kindertagespflege
kann die Versorgung mit Betreuungsplätzen im Laufe des Jahres 2019 voraussichtlich
bedarfsgerecht erfolgen.
Wie unter 3.1 ausgeführt, wurde der Platzbedarf unter Einrechnung einer Reserve für
unvorhergesehene Bedarfe ermittelt. Die Platzbedarfe der einzelnen Leistungsbereiche
erreichen ihr Maximum nicht zum gleichen Zeitpunkt im Jahr. Während der Platzbedarf für
Kinder unter drei Jahren bis zum Jahresende stetig ansteigen wird, geht die Platzbelegung
im Leistungsbereich Kindergarten mit Schuljahreswechsel stark zurück und eröffnet die
Möglichkeiten einer großen Zahl von Neuaufnahmen vor allem aus dem Leistungsbereich
10
U3. Bisher waren diese freien Plätze noch nicht ausreichend vorhanden, so dass die Kinder
mit Vollendung des 3. Lebensjahres auch weiterhin Krippenplätze nutzten und damit eine
Neuaufnahme von Kindern nicht möglich war. Auch Kinder in Kindertagespflege konnten mit
drei Jahren spätestens ab dem Frühjahr nicht mehr in eine Kita wechseln. Wenn zusätzliche
Kindergartenplätze entstehen, werden im Jahresverlauf regelmäßig Krippenplätze frei.
Die ganzjährige Erfüllung des Rechtsanspruchs zieht die Notwendigkeit nach sich, dass zu
Beginn des Schuljahres Plätze mindestens in der Größenordnung eines halben Jahrgangs
(ca. 3.000-3.500 Plätze für die Jahre 2018-2022) frei sein müssten, um den Wechsel von
einem Krippenplatz bzw. einem Platz in der Kindertagespflege auf einen Kindergartenplatz
zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der neuen Bevölkerungsvorausschätzung und dem
anhaltend steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen muss der Ausbau des Netzes an
Kindertageseinrichtungen auch zukünftig vorangebracht werden, um den Rechtsanspruch
auf einen Platz ganzjährig erfüllen zu können. Mögliche freie Kapazitäten werden darüber
hinaus auch in den nächsten Jahren benötigt, um Auslagerungen von Kitas während
geplanter Sanierungen zu kompensieren.
3.4
Bereitstellung ausreichender Platzkapazitäten zur Umsetzung der
ermittelten Platzbedarfe im Leistungsbereich Horte
Für die Altersgruppe der Hortkinder kann der Bedarf in den Schuljahren bis 2019/20 durch
die Horte an Kindertageseinrichtungen freier Träger, die Horte an freien Grundschulen und
die kommunalen Horte an Grundschulen (weitgehend über zusätzliche Doppelnutzungen
von Klassenzimmern) gedeckt werden. Die geplanten Kapazitäten für Hortkinder an
kommunalen Grundschulen sind für den ermittelten Platzbedarf (siehe 3.2) ausreichend,
Horte an freien Grundschulen haben Erweiterungen geplant (vgl. Tab. 7).
Leistungsbereich
gegenwärtig
verfügbare
Platzkapazitäten
(Dezember 2017)
voraussichtlich
verfügbare
Platzkapazitäten
im Schuljahr
2017/18
voraussichtlich
verfügbare
Platzkapazitäten
im Schuljahr
2018/19
voraussichtlich
verfügbare
Platzkapazitäten
im Schuljahr
2019/20
21.330
Hortplätze gesamt
21.835
22.108
22.712
17.010
davon kommunale Hortplätze
17.386
17.659
18.217
davon Hortplätze freier Träger
4.320
4.449
4.449
4.495
Tabelle 7: Verfügbare Platzkapazitäten für Hortkinder: Dezember 2017, Schuljahr 2017/18, Schuljahr
2018/19 und Schuljahr 2019/20
Auf Grund der weiterhin positiven Geburtenentwicklung ist in den kommenden Jahren mit
einer Platzbedarfserhöhung für Hortkinder in den kommunalen Horten um jährlich ca. 500
bis 800 Kinder zu rechnen. Die Stadt Leipzig sichert auch künftig jedem Kind, dessen Eltern
es wünschen, die Hortbetreuung während der gesamten Grundschulzeit zu.
Es stehen jedoch nicht in allen Stadtteilen ausreichend Platzkapazitäten zur Verfügung. An
bestimmten Standorten kommt es durch erhöhte Nachfrage zu einer stärkeren Auslastung
der Hortplätze und zu einer verstärkten Doppelnutzung von Räumen durch Schule/Hort. Es
reicht daher im Einzelfall die vorhandene Raumkapazität nicht aus, um den steigenden
Bedarf zu decken. Um der Verknappung der Kapazitäten entgegenzuwirken, hat die Stadt
Leipzig bereits Maßnahmen eingeleitet, um die erforderlichen Rahmenbedingungen zu
verbessern bzw. zu schaffen. Diese Maßnahmen werden 2018 und 2019 sowie in den
Folgejahren planmäßig fortgeführt. Die Maßnahmen umfassen organisatorische
Veränderungen, Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung sowie baulich-investive
Maßnahmen. Die Weiterentwicklung integrierter Raum- und Flächennutzungskonzepte für
Schule und Hort ist auch im Jahr 2018 und den Folgejahren zentral.
11
4 Fortschreibung für die Folgejahre bis 2022
Die Zahl der Kinder der für die Bedarfsplanung relevanten Altersgruppen steigt
entsprechend der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung weiter an. Bis zum Ende des
Betrachtungszeitraumes 2022 sind weiter steigende Geburtenzahlen zu erwarten. Die Zahl
der Kinder von 0 bis 3 Jahren wird sich weiter erhöhen. Gemäß Vorausschätzung wird ein
jährlicher Zuwachs zwischen 400 und 850 Kindern angenommen. Den zahlenmäßig größten
Anteil nimmt die Altersgruppe der 3 bis 7-Jährigen ein, hier werden jährliche Anstiege
zwischen 850 bis 1.100 Kinder bis 2022 prognostiziert, gefolgt von der Altersgruppe der
Hortkinder, hier sind jährliche Anstiege von ca. 700 bis 750 Kinder bis zum Schuljahr
2022/23 zu erwarten.
Die vordringlichste Aufgabe ist es deshalb, das Kindertagesstättennetz weiter intensiv
auszubauen, um den Platzbedarf in den Folgejahren für die Altersgruppen der Kinder bis
Schuleintritt und der Hortkinder sowohl für die Einrichtungen nach SächsKitaG (Abb. 4) als
auch für heilpädagogische Einrichtungen (SGB XII) decken zu können (vgl. Tab. 9).
2020
2021
2022
Kinderkrippe
Kindergarten
Plätze bis Schuleintritt in Kitas
9.385
23.848
33.233
9.716
24.781
34.497
9.973
25.627
35.600
Plätze in Kindertagespflege
3.060
3.021
2.989
Hortplätze
dav. Kommunale Hortplätze
dav. Hortplätze freier Träger
21.363
16.813
4.550
21.973
17.368
4.605
22.778
18.004
4.774
Leistungsbereich
Tabelle 8: Voraussichtlicher Platzbedarf in Kitas, Horten und Kindertagespflege in den Folgejahren
40.000
35.000
31.722
33.233
34.497
35.600
30.000
25.000
21.363
21.973
22.778
20.675
3.128
3.060
3.021
2.989
2019
2020
2021
2022
20.000
15.000
10.000
5.000
0
Plätze bis Schuleintritt in Kitas
Plätze in Kindertagespflege
Hortplätze
Abbildung 4: Entwicklung des Platzbedarfes für Kinder bis Schuleintritt und Hortkinder bis 2022
Die
gegenwärtig
geplanten
Neubauten
und
Kapazitätserweiterungen
in
Kindertageseinrichtungen bis zum Dezember 2018 bzw. Dezember 2019 werden den
Bestand an Plätzen in Einrichtungen auf ca. 29.700 bzw. 33.400 Plätze für Kinder bis
Schuleintritt (vgl. Tab. 6 Spalte 2 bzw. 6) anwachsen lassen. Damit die Versorgung für
Kinder dieser Altersgruppen bis zum Ende des Fortschreibungszeitraumes auch weiterhin
möglichst wohnortnah gesichert werden kann, sind fortlaufend Baumaßnahmen für neue
Kindertageseinrichtungen in ausgewählten Versorgungsräumen notwendig.
12
Der Platzbedarf für Hortkinder steigt auf Grund der weiterhin positiven Einwohnerentwicklung
bis zum Juni 2022 um ca. 2.700 Plätze, davon allein um ca. 2.200 Plätze in den Horten an
kommunalen Grundschulen. In allen Stadtteilen werden im Schuljahr 2017/18 die zur
Verfügung stehenden Kapazitäten ausreichen, um der Nachfrage zu entsprechen. Dennoch
sind die begonnenen Maßnahmen zur Sicherung des ausgewiesenen Platzbedarfs weiterhin
planmäßig fortzuführen, um die bedarfsgerechte Versorgung mit Hortplätzen an
Grundschulen weiterhin zu ermöglichen.
Einrichtungen nach SGB XII
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
Plätze in heilpädagogischen Kitas
192
200
208
216
224
Plätze in heilpädagogischen Horten
388
388
388
388
388
Heilpadagogische Plätze gesamt
580
588
596
604
612
Tabelle 9: Entwicklung des Platzbedarfes in den Folgejahren in heilpädagogischen Einrichtungen
Durch steigende Geburtenzahlen wächst der Bedarf an heilpädagogischen Plätzen in
Kindertagesstätten geringfügig um 8 Plätze jährlich (vgl. Tab. 9). Die Entwicklung
heilpädagogischer Hortplätze an Förderschulen ist von der Entwicklung der Schülerzahl an
Förderschulen abhängig. Hier wird von einem gleichbleibenden Bedarf bis 2021
ausgegangen.
13
Anhang: Platzbedarf für den Planungszeitraum August bis Dezember 2017
Analog der Vorgehensweise bei der Ermittlung des Platzbedarfes für das Jahr 2018 wurde
der Platzbedarf für den Zeitraum August bis Dezember 2017 berechnet. Zu beachten ist,
dass die Platzbedarfe für alle Leistungsbereiche bis Dezember 2017 stetig anstiegen, im
Leistungsbereich Kindergarten jedoch mit Abgang der Schulanfänger im August 2017
zunächst nur überwiegend die Altersgruppen der Kinder von 3-6 Jahren betreut wurden, die
Altersgruppe der 6- bis unter 7-Jährigen baute sich erst allmählich auf. Bei letztgenannter
Altersgruppe musste bei der Ermittlung des Platzbedarfes für den Zeitraum bis Dezember
2017 nur ca. ein halber Jahrgang berücksichtigt werden.
Es ergab sich für den Planungszeitraum August 2017 bis Dezember 2017 unter Verwendung
der Daten der Bevölkerungsvorausschätzung 2016 der Stadt Leipzig folgender Platzbedarf
für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:
voraussichtlich
wohnhafte Kinder*
Bedarfsquote
ermittelter maximaler
Platzbedarf im
Planungszeitraum
August bis Dezember
2017
Kinder unter 1 Jahr (Kinderkrippe und
Kindertagespflege)
7.349
4%
294
Kinder von 1 bis unter 3 Jahren
(Kinderkrippe und Kindertagespflege)
13.436
80,5%
10.816
Kinder von 3<7 Jahren (Kindergarten)
23.217
84,6%
19.645
Leistungsbereich/ Altersgruppe
Plätze für Kinder bis Schuleintritt in
Kitas und Kindertagespflege gesamt:
30.755
* voraussichtlich wohnhafte Kinder am 31.12.2017 entsprechend Bevölkerungsvorausschätzung 2016
Tabelle 1: Maximaler Platzbedarf im Planungszeitraum August bis Dezember 2017
Bedingt durch Veränderungen im Netz der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
sind zu den unter 3.1 dargestellten Platzbedarfen unterschiedliche Platzkapazitäten
verfügbar. Durch Inbetriebnahme von Neubauten oder Erweiterungen kommen über das
Jahr verteilt stetig Plätze hinzu, durch Sanierungen, die mit zweitweiser Platzeinschränkung
verbunden sind, verringern sich Platzkapazitäten in den betroffenen Kitas.
Leistungsbereich
Spalte 1
Kinderkrippe
Kindergarten
Altersgruppe bis Schuleintritt in Kitas
Kindertagespflege
Altersgruppe bis Schuleintritt in Kitas und
Kindertagespflege:
ermittelter maximaler
Platzbedarf im
Planungszeitraum August bis
Dezember 2017
Spalte 2
8.074
19.645
27.719
3.036
30.755
Zum Stand 12/2017
verfügbare
Platzkapazität
Spalte 3
7.556
19.792
27.348
2.827
30.175
Tabelle 2: Gegenüberstellung des ermittelten Platzbedarfes für den Zeitraum August bis Dezember 2017
und der verfügbaren Platzkapazitäten im Dezember 2017
Spalte 2 der Tabelle zeigt den ermittelten Platzbedarf für den Zeitraum August bis Dezember
2017, Spalte 3 zeigt die verfügbaren Platzkapazitäten am Jahresende 2017.
Dem ermittelten Platzbedarf für Kinder bis zum Schuleintritt (30.755 Plätze) konnte mit den
verfügbaren Plätzen in Kitas und Kindertagespflege (siehe Spalte 3) zum Jahresende 2017
noch nicht entsprochen werden (-580 Plätze).
14