Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1342023.pdf
Größe
154 kB
Erstellt
23.11.17, 12:00
Aktualisiert
03.05.18, 16:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05080
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Umsetzung des Beschlusses der Ratsversammlung VI-A-03534 zur Einführung eines
Internen Kontrollsystems (IKS)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
FA Finanzen
Rechnungsprüfungsausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.04.2018
Bestätigung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Der Stadtrat nimmt mit dieser Informationsvorlage den Stand der Umsetzung des
Beschlusses VI-A-03534 zur Kenntnis.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
1
Begründung
Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 12.04.2017 die Einführung eines internen
Kontrollsystems (IKS) in der Stadtverwaltung Leipzig beschlossen (VI-A-03534). Das IKS soll
bis zum 30.06.2018 final aufgebaut und ab diesem Zeitpunkt in der gesamten Leipziger
Stadtverwaltung bindend angewendet werden.
Gemäß Beschlusspunkt 2 ist der Stadtrat halbjährlich über den Stand der Entwicklung und
Umsetzung des Antrages während der Entwicklungs- und Aufbauphase zu informieren.
2
Sachstand
Ein Internes Kontrollsystem (IKS) ergibt sich indirekt aus der Gesetzgebung zur Doppik und
ist nichts Neues für die Stadtverwaltung Leipzig. Die Stadtverwaltung hat bereits viele
Komponenten eines internen Kontrollsystems eingeführt, insbesondere im städtischen
Finanzwesen bestehen bereits umfangreiche Instrumente und Verwaltungspraktiken (u.a.
Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, Dienstanweisungen, Förderrichtlinien). Darüber
hinaus sind verschiedenen IKS-relevante Projekte in Planung bzw. in Umsetzung (z.B.
Zentraler Rechnungseingang, Zentrale Vertragsdatenbank, Prozessregister, Digitales
Anordnungswesen).
Die Aufgabe besteht nun darin, die bereits etablierten Elemente und neue Komponenten zu
einem systematisierten IKS weiterzuentwickeln.
Für die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses wurde unter Federführung des Hauptamtes
eine Arbeitsgruppe gegründet, der folgende Ämter angehören:
- Stadtkämmerei
- Stadtkasse
- Rechtsamt
- Personalamt
- Geschäftsbereich des OBM und des Stadtrates sowie
- beratend Rechnungsprüfungsamt.
In den bisherigen Sitzungen der Arbeitsgruppe wurde die Vorgehensweise zur Umsetzung
des Auftrages abgestimmt. Im Fokus der Arbeit stand vorrangig eine Bestandsaufnahme,
Überlegungen zu den Bestandteilen eines IKS sowie zur schrittweisen flächendeckenden
Einführung und die Art und Weise der Berichterstattung an den Stadtrat. In die Erarbeitung
flossen Empfehlungen der KGSt, IDW-Standards, Erfahrungen anderer Städte und auch
fachliche Expertise der Konzernrevision der LVV ein.
Im Berichtszeitraum wurden folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses
durchgeführt:
-
Ist-Analyse bereits in der Stadtverwaltung implementierter IKS-Elemente
(Zusammentragen von IKS-Bausteinen mit teilweise prozessualer Beschreibung)
-
Best Practice-Beispiele: Erfahrungsaustausch hinsichtlich Vorgehensweise und
Konzeptionierung mit Großstädten, die bereits ein IKS implementiert haben (u.a.
Dortmund, Mannheim, Karlsruhe)
3/5
-
Abstimmung mit der Hochschule Meißen bezüglich einer Zusammenarbeit im
Rahmen von fachlicher Expertise und ggf. studentischer Begleitung in der
Umsetzungsphase; Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule
-
Sichtung von Checklisten für IKS-Prozessaufnahmen/ -dokumentationen
-
Diskussion zu Auswertungsmöglichkeiten für den Aufbau eines Berichtswesens
jeweils ausgehend von Prozessaufnahmen mit Risikoermittlung und IKS-Kontrolle zur
Fehlerminimierung
-
Modellierung des IKS-Prozesses
-
Erste Überlegungen zur Pilotierung
Das IKS ist neben Risikofrühwarnsystem und Controlling eines der drei Elemente des
kommunalen Risikomanagements. Der Aufbau eines Risikomanagementsystems ist nicht
Gegenstand dieses Projektes.
3
Weiterarbeit
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses erfolgt in Form eines Projektes unter Leitung des
Hauptamtes mit zwei zusätzlichen Stellen. Diese werden aus dem Stellenpool der
Stadtverwaltung 2018 bereitgestellt und im Rahmen der Stellenplanung 2019/20
angemeldet.
Bereits im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag wurde verdeutlicht, dass die Umsetzung des
Stadtratsbeschlusses im vorgegebenen Zeitraum mit den vorhandenen Ressourcen nicht
leistbar ist. Durch die Stellenzuführung wird eine „nahtlose“ Einführung des IKS nach
Bestätigung des IKS-Konzeptes gewährleistet.
Die Einführung des Internen Kontrollsystems für die gesamte Stadtverwaltung erfolgt in
folgenden Projektphasen:
4/5
Mit Abschluss des Projektes erfolgt der Übergang des IKS in den Regelbetrieb
einschließlich der Prüfungstätigkeit durch das Rechnungsprüfungsamt.
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