Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1380422.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
16.03.18, 12:00
Aktualisiert
23.03.18, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05570-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Einwohneranfrage zu einem möglichen Fahrradplatz (praktische Verkehrserziehung)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.03.2018
schriftliche Beantwortung
Antwort:
1. Handelt es sich hierbei um Standards (Vorgaben zu Straßenkreuzung, Fußgängerüberweg etc.) der Stadt Leipzig oder der Polizei?
Die Gemeinsame Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung von
Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit
(RLVEA – RLVEA) vom 28. April 2017 legt die Mindestanforderungen für stationäre
Jugendverkehrsschulen fest (www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17243-RLVEA).
2. An wen (Polizei oder welche städtische Abteilung) muss sich der Förderverein
diesbezüglich wenden?
Die Abteilung Infrastruktur des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig ist
Ansprechpartner für den Förderverein (Sekretariat der Abteilungsleitung: Tel: 0341 1231289).
3. Wie viele 3. und 4. Klassen (gerne auch mit insgesamt Schüleranzahl) müssen
noch im Schuljahr 2017/18 ihre Fahrradausbildung in Leipzig absolvieren?
Der theoretische Verkehrsunterricht findet in der 3. Klasse statt. Im Schuljahr 2017/2018
besuchen 4.519 Schüler/-innen in 204 Klassen die 3. Klasse. Der praktische
Verkehrsunterricht findet in der 4. Klasse statt. Im Schuljahr 2017/2018 besuchen 4.031
Schüler/-innen in 177 Klassen die 4. Klasse. Wie viele Klassen davon ihre theoretische bzw.
praktische Fahrradausbildung bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits absolviert haben, wird nicht
zentral erfasst.
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