Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1363570.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
31.01.18, 12:00
Aktualisiert
09.04.18, 16:36

öffnen download melden Dateigröße: 1,2 MB

Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05419 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Kulturcafe´ Schloss Schönefeld und Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Nordost FA Finanzen Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 02.05.2018 Bestätigung Vorberatung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Kulturcafe Schloss Schönefeld im Bund-Länder-Programm Stadtumbau, Programmteil Aufwertung wird gemäß § 13 Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung bestätigt. Die Gesamtkosten betragen 1.495.399 €. Davon werden 872.107 € gefördert ( 581.404 € Finanzhilfen des Landes und Bundes und 290.703 € kommunale Mittel). 2. Die Finanzierung im Investitionshaushalt wird vorbehaltlich der Beschlussfassung über die mittelfristige Haushaltsplanung wie folgt kassenwirksam: Ermächtigungsübertragung aus 2017: 185.707 € Auszahlung (in Folge EÜ aus 2017 genannt) 2018: PSP-Element 7.0001629.740 FK 78170000 686.400 € Auszahlung PSP-Element 7.0001629.740 FK 78170000 50.000 € Einzahlung PSP-Element.7.0001629.705 FK 68110000 2019: 461.404 € Einzahlung PSP-Element.7.0001629.705 FK 68110000 2020: 70.000 € Einzahlung PSP-Element.7.0001629.705 FK 68110000 3. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 471.950 € im PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0001629.740) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0000380.700). 1/4 Ein eventuell sich ergebender finanzieller Mehrbedarf des Maßnahmeträgers aufgrund einer Änderung der Investitionskosten, einer geringeren Förderung durch Änderung der Berechnung zur Kostenerstattung etc. werden haushaltsneutral im Rahmen des Vorhabens durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen oder aber werden im Rahmen des Budgets des ASW gedeckt. 4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses als Ermächtigung aus den Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der jeweiligen Haushaltssatzung. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen x x Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen 2018 2018 2019 2019 2020 2020 EÜ aus 2017 50.000 461.404 70.000 185.707 2018 2018 nein x 686.400 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam von Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Zu Lasten anderer OE bis 7.0001629.705 FK 68110000 7.0001629.740 FK 78170000 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Auf dem Areal des Schlosses Schönefeld soll durch Umbaumaßnahmen ein Kulturcafe Schönefeld eingerichtet werden, das neben der Tätigkeit von und mit Menschen mit Behinderungen ein Treffpunkt für Bürger und Anwohner werden soll. Mit der Sanierung des Gebäudes wird das denkmalgeschützte Gebäudeensemble fertiggestellt. Die Gesamtkosten betragen 1.495.399 €. Davon werden 872.107 € gefördert. Die Förderung gliedert sich in 581.404 € Fördermittel Bund und Land (2/3) und 290.703 € kommunale Mittel (1/3). Gebaut wird in den Jahren 2018 und 2019. Anlagen: Lageplan Foto Begründung 4/4 31.01.2018 Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Kulturcafe´ Schloss Schönefeld und Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO Begründung Grundlagen - 2. Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Stadtumbau Ost (Beschluss Nr. 02167) Fortsetzungsantrag Bund-Länder-Programm Stadtumbau für Programmjahr 2017 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld mit Beschluss der Ratsversammlung am 18.05.2016 (Beschluss Nr. 01039) Förderrechtliche Zustimmung der Sächsischen Aufbaubank vom 15.01.2018 Veranlassung und Zielstellung Das Schloss Schönefeld mit seinem Ensemble ist ein historischer und für die Identität des Stadtteils und des Aufwertungsgebietes zentraler Bereich mit hoher städtebaulicher Bedeutung. Verschiedene Angebote auf dem Areal (Förderschule, Kindertagesstätte, behindertengerechtes Wohnen im Torbogenhaus, kulturelle Veranstaltungen) sind Anziehungspunkt für die Bewohner des Stadtteils. In den Jahren 2015 bis 2017 wurde die Modernisierung und Instandsetzung des Torbogenhauses Schloss Schönefeld durchgeführt und mit Fördermitteln des Bund-LänderProgramms Stadtumbau gefördert. Damit konnte ein großer Schritt zur Revitalisierung des denkmalgeschützten Ensembles getan werden. Nun soll der benachbarte Anbau, der bisher unsaniert ist und leer steht zu einer kultur-historischen Begegnungsstätte ausgebaut werden und damit das Freizeitangebot in Schönefeld, das noch nicht ausreichend ist, erweitert werden. Damit soll ein Kommunikationsort für die Anwohner des Stadtteiles geschaffen werden. Insbesondere Menschen mit Behinderungen sollen aktiv eingebunden werden. Mit der Sanierung des Anbaus kann die Wiedernutzbarmachung des Schlossareals abgeschlossen werden. Die Sanierung der Gebäude auf dem Schlossareal ist von besonderer städtebaulicher Bedeutung für das Aufwertungsgebiet Schönefeld. Die Maßnahme entspricht der Schwerpunktsetzung im Gebiet. Auch im Rahmen der Stadtentwicklungsstrategie des INSEK Leipzig 2030 wird für Schönefeld im Handlungsfeld Soziales, Bildung und Kultur der Bedarf zur Qualifizierung von kulturellen Angeboten und Ausbau von Netzwerken, um kulturelle Teilhabe zu ermöglichen sowie die Unterstützung bei der Entwicklung wohnortnaher soziokultureller Angebote abgeleitet. In Abstimmung mit den Akteuren vor Ort wurde die Idee zur Einrichtung eines Bürgercafés entwickelt, das zum Treffpunkt für den gesamten Stadtteil werden soll. 3. Beschreibung der Maßnahme Das Erdgeschoss ist im südlichen Bereich als Mehrzweckraum (u.a. mit den Themenbereichen Bewegung, Kultur und Spiel) mit kleinbühnentechnischem Ausbaustandard ausgewiesen. Neben dem Foyerbereich, einer Küche und öffentlich genutzten Flächen wird im Erdgeschoss der Cafebereich mit ca.100 qm vorgesehen. Als Betreuung ist ein integratives Konzept des Trägers konzipiert. Im Obergeschoss soll eine pädagogische Tagesbetreuung für 2 Gruppen (12 Menschen mit Behinderung) mit einem Kunstraum und zwei Gruppenräumen und integrierter Küche ausgestattet werden. Nutzungsspezifische Toiletten, Lager, Garderobe, Büro und Krisenraum 1 vervollständigen die Räumlichkeiten. Ein Lifteinbau ist zur barrierefreien Erschließung vorgesehen. Die Angebote des Cafes stehen sowohl für den Verein Schloss Schönefeld als auch für die Lernen plus gGmbH Schloss Schönefeld und die Wohnen plus gGmbH sowie in zweiter Stufe als Öffnung für den Stadtteil und Begleitung eines öffentlichen Angebots (Lesungen, Konzerte, Theateraufführungen, Bastelnachmittage, Ausstellungen) zur Verfügung. Mit der Betreibung des Cafes und der öffentlichen Angebote sollen die Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Fähigkeiten betraut werden. Die wirtschaftliche Betreibung ist nicht vordergründiges Ziel. Der Vermögensgegenstand ist der der Realisierung der Fördermaßnahme dem Finanzhaushalt als Investition infolge einer Wesensänderung zuzuordnen. Begründet wird dies mit der vorherigen Nutzung als Viehstall und Remise und dem jetzt geplanten Umbau zu einer Begegnungsstätte für die Anwohner des Stadtteils als auch für die Arbeit mit und von Menschen mit Behinderungen. 4. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten betragen 1.495.399 € brutto. Davon sind 279.500 € Baunebenkosten. Die aus der Kostenerstattungsbetragsberechnung ermittelten unrentierlichen und damit förderfähigen Kosten belaufen sich auf 872.107 €. Dies entspricht 58,32% der Gesamtkosten. Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen: Förderung Bund und Land: kommunaler Eigenanteil: 581.404 EUR 290.703 EUR förderfähige Kosten: 872.107 EUR Eigenmittel Maßnahmeträger*: 623.292 EUR Gesamtfinanzierung: 1.495.399 EUR * Der Eigentümer des Grundstücks ist die Stadt Leipzig. Diese hat das Grundstück mit den aufstehenden Gebäuden in Erbbaupacht für 90 Jahre an die - Lernen plus gGmbH Schloss Schönefeld - Zeumerstraße 1 in 04347 Leipzig (Pächter) vergeben. Die Lernen plus gGmbH Schloss Schönefeld ist hier der Maßnahmeträger. 2 Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens stellt sich auf die Jahresscheiben bezogen wie folgt dar: Jahr förderfähige Kosten Eigenanteil Stadt Fördermittel Eigenmittel Gesamtfinanzierung Maßnahmeträger Auszahlung Auszahlung Einzahlungen in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR 2018 280.000 116.704 163.296 113.296 50.000 2019 1.215.399 506.588 708.811 247.407 461.404 2020 0 0 0 -70.000 70.000 1.495.399 623.292 872.107 290.703 581.404 SUMME Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll 2018 bis 2019 erfolgen. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung stellt sich auf die Jahresscheiben bezogen wie folgt dar: Kulturcafe Schloss Schönefeld Auszahlungen (PSP 7.0001629.740) 2018 Ermächtigungsübertragung aus 2017 185.707 € Einzahlungen (PSP 7.0001629.705) Städtische Eigenmittel 185.707 € 2018* 2019 2020 Gesamt 686.400 € 0€ 0 872.107 € 50.000 € 461.404 € 70.000 € 581.404 € 636.400 € - 461.404 € - 70.000 € 290.703 € * inklusive überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 471.950 € aus PSP-Element 7.0000380.700 (Stadtumbau Ost). Folgen bei Ablehnung Im Rahmen der Stadtentwicklungsstrategie des INSEK Leipzig 2030 wird Schönefeld als ein Schwerpunktraum der Stadtentwicklung mit integriertem Handlungsbedarf benannt. Während der Modernisierung und Instandsetzung des Torbogenhauses Schloss Schönefeld wurden Konzepte für den noch unsanierten Anbau entwickelt. In Abstimmung mit den Akteuren vor Ort wurde die Idee eines Bürger-/Kulturcafes entwickelt, das zum Treffpunkt für den gesamten Stadtteil werden soll. Durch Haushaltsantrag der CDU-Fraktion (A 0010/17/18) wurden kommunale Eigenmittel in den Finanzhaushalt in den Jahren 2017 und 2018 eingestellt. 3 Bei Ablehnung kann die Schaffung eines Kulturcafes, das auf einer bürgerschaftlichen Meinungsbildung beruht, nicht geschaffen werden. Wertvolle Ansätze der Inklusion von Menschen mit Behinderungen können nicht in dieser Einrichtung erprobt und fortgesetzt werden. Aufwertungseffekte für den Bereich und den Stadtteil zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Verbesserung der kulturellen Vielfalt werden nicht erreicht. Anlagen: Lageplan Foto 4 Lageeinordnung der Maßnahme im Programmgebiet Stadtumbau Ost Aufwertungsgebiet "Schönefeld" Maßnahme: Umbau des Anbaus am Torbogenhaus Schloss Schönefeld zum Kulturcafé Schönefeld ´ Stand: 12/2017 Maßstab: 1:2.500 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung