Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1363570.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
31.01.18, 12:00
Aktualisiert
09.04.18, 16:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05419
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Kulturcafe´
Schloss Schönefeld und Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach § 79(1)
SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Nordost
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
02.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Kulturcafe Schloss
Schönefeld im Bund-Länder-Programm Stadtumbau, Programmteil Aufwertung wird gemäß § 13
Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung bestätigt. Die Gesamtkosten
betragen 1.495.399 €. Davon werden 872.107 € gefördert ( 581.404 € Finanzhilfen des Landes und
Bundes und 290.703 € kommunale Mittel).
2. Die Finanzierung im Investitionshaushalt wird vorbehaltlich der Beschlussfassung über die
mittelfristige Haushaltsplanung wie folgt kassenwirksam:
Ermächtigungsübertragung aus 2017:
185.707 € Auszahlung
(in Folge EÜ aus 2017 genannt)
2018:
PSP-Element 7.0001629.740
FK 78170000
686.400 € Auszahlung
PSP-Element 7.0001629.740
FK 78170000
50.000 € Einzahlung
PSP-Element.7.0001629.705
FK 68110000
2019:
461.404 € Einzahlung
PSP-Element.7.0001629.705
FK 68110000
2020:
70.000 € Einzahlung
PSP-Element.7.0001629.705
FK 68110000
3. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 in
Höhe von 471.950 € im PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0001629.740) werden bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Stadtumbau Ost (7.0000380.700).
1/4
Ein eventuell sich ergebender finanzieller Mehrbedarf des Maßnahmeträgers aufgrund einer
Änderung der Investitionskosten, einer geringeren Förderung durch Änderung der Berechnung zur
Kostenerstattung etc. werden haushaltsneutral im Rahmen des Vorhabens durch
Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen oder aber werden im Rahmen des Budgets des ASW
gedeckt.
4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen
Jahresabschlusses als Ermächtigung aus den Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Regelungen der jeweiligen
Haushaltssatzung.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
x
x
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
2018
2018
2019
2019
2020
2020
EÜ aus
2017
50.000
461.404
70.000
185.707
2018
2018
nein
x
686.400
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
von
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Zu Lasten anderer OE
bis
7.0001629.705
FK 68110000
7.0001629.740
FK 78170000
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Auf dem Areal des Schlosses Schönefeld soll durch Umbaumaßnahmen ein Kulturcafe
Schönefeld eingerichtet werden, das neben der Tätigkeit von und mit Menschen mit
Behinderungen ein Treffpunkt für Bürger und Anwohner werden soll. Mit der Sanierung des
Gebäudes wird das denkmalgeschützte Gebäudeensemble fertiggestellt.
Die Gesamtkosten betragen 1.495.399 €. Davon werden 872.107 € gefördert. Die Förderung
gliedert sich in 581.404 € Fördermittel Bund und Land (2/3) und 290.703 € kommunale Mittel
(1/3). Gebaut wird in den Jahren 2018 und 2019.
Anlagen:
Lageplan
Foto
Begründung
4/4
31.01.2018
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Kulturcafe´
Schloss Schönefeld und Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO
Begründung
Grundlagen
-
2.
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Stadtumbau Ost (Beschluss
Nr. 02167)
Fortsetzungsantrag Bund-Länder-Programm Stadtumbau für Programmjahr 2017
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld mit Beschluss der Ratsversammlung am 18.05.2016 (Beschluss Nr. 01039)
Förderrechtliche Zustimmung der Sächsischen Aufbaubank vom 15.01.2018
Veranlassung und Zielstellung
Das Schloss Schönefeld mit seinem Ensemble ist ein historischer und für die Identität des
Stadtteils und des Aufwertungsgebietes zentraler Bereich mit hoher städtebaulicher Bedeutung. Verschiedene Angebote auf dem Areal (Förderschule, Kindertagesstätte, behindertengerechtes Wohnen im Torbogenhaus, kulturelle Veranstaltungen) sind Anziehungspunkt für
die Bewohner des Stadtteils.
In den Jahren 2015 bis 2017 wurde die Modernisierung und Instandsetzung des Torbogenhauses Schloss Schönefeld durchgeführt und mit Fördermitteln des Bund-LänderProgramms Stadtumbau gefördert. Damit konnte ein großer Schritt zur Revitalisierung des
denkmalgeschützten Ensembles getan werden. Nun soll der benachbarte Anbau, der bisher
unsaniert ist und leer steht zu einer kultur-historischen Begegnungsstätte ausgebaut werden
und damit das Freizeitangebot in Schönefeld, das noch nicht ausreichend ist, erweitert werden. Damit soll ein Kommunikationsort für die Anwohner des Stadtteiles geschaffen werden.
Insbesondere Menschen mit Behinderungen sollen aktiv eingebunden werden. Mit der Sanierung des Anbaus kann die Wiedernutzbarmachung des Schlossareals abgeschlossen
werden. Die Sanierung der Gebäude auf dem Schlossareal ist von besonderer städtebaulicher Bedeutung für das Aufwertungsgebiet Schönefeld. Die Maßnahme entspricht der
Schwerpunktsetzung im Gebiet. Auch im Rahmen der Stadtentwicklungsstrategie des INSEK Leipzig 2030 wird für Schönefeld im Handlungsfeld Soziales, Bildung und Kultur der
Bedarf zur Qualifizierung von kulturellen Angeboten und Ausbau von Netzwerken, um kulturelle Teilhabe zu ermöglichen sowie die Unterstützung bei der Entwicklung wohnortnaher
soziokultureller Angebote abgeleitet. In Abstimmung mit den Akteuren vor Ort wurde die
Idee zur Einrichtung eines Bürgercafés entwickelt, das zum Treffpunkt für den gesamten
Stadtteil werden soll.
3.
Beschreibung der Maßnahme
Das Erdgeschoss ist im südlichen Bereich als Mehrzweckraum (u.a. mit den Themenbereichen Bewegung, Kultur und Spiel) mit kleinbühnentechnischem Ausbaustandard ausgewiesen. Neben dem Foyerbereich, einer Küche und öffentlich genutzten Flächen wird im Erdgeschoss der Cafebereich mit ca.100 qm vorgesehen. Als Betreuung ist ein integratives Konzept des Trägers konzipiert.
Im Obergeschoss soll eine pädagogische Tagesbetreuung für 2 Gruppen (12 Menschen mit
Behinderung) mit einem Kunstraum und zwei Gruppenräumen und integrierter Küche ausgestattet werden. Nutzungsspezifische Toiletten, Lager, Garderobe, Büro und Krisenraum
1
vervollständigen die Räumlichkeiten. Ein Lifteinbau ist zur barrierefreien Erschließung vorgesehen.
Die Angebote des Cafes stehen sowohl für den Verein Schloss Schönefeld als auch für die
Lernen plus gGmbH Schloss Schönefeld und die Wohnen plus gGmbH sowie in zweiter Stufe als Öffnung für den Stadtteil und Begleitung eines öffentlichen Angebots (Lesungen, Konzerte, Theateraufführungen, Bastelnachmittage, Ausstellungen) zur Verfügung.
Mit der Betreibung des Cafes und der öffentlichen Angebote sollen die Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Fähigkeiten betraut werden. Die wirtschaftliche Betreibung ist
nicht vordergründiges Ziel.
Der Vermögensgegenstand ist der der Realisierung der Fördermaßnahme dem Finanzhaushalt als Investition infolge einer Wesensänderung zuzuordnen. Begründet wird dies mit der
vorherigen Nutzung als Viehstall und Remise und dem jetzt geplanten Umbau zu einer Begegnungsstätte für die Anwohner des Stadtteils als auch für die Arbeit mit und von Menschen mit Behinderungen.
4.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten betragen 1.495.399 € brutto. Davon sind 279.500 € Baunebenkosten.
Die aus der Kostenerstattungsbetragsberechnung ermittelten unrentierlichen und damit förderfähigen Kosten belaufen sich auf 872.107 €. Dies entspricht 58,32% der Gesamtkosten.
Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
Förderung Bund und Land:
kommunaler Eigenanteil:
581.404 EUR
290.703 EUR
förderfähige Kosten:
872.107 EUR
Eigenmittel Maßnahmeträger*:
623.292 EUR
Gesamtfinanzierung:
1.495.399 EUR
* Der Eigentümer des Grundstücks ist die Stadt Leipzig. Diese hat das Grundstück mit den
aufstehenden Gebäuden in Erbbaupacht für 90 Jahre an die - Lernen plus gGmbH Schloss
Schönefeld - Zeumerstraße 1 in 04347 Leipzig (Pächter) vergeben. Die Lernen plus gGmbH
Schloss Schönefeld ist hier der Maßnahmeträger.
2
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens stellt sich auf die Jahresscheiben bezogen wie folgt
dar:
Jahr
förderfähige Kosten Eigenanteil Stadt Fördermittel
Eigenmittel
Gesamtfinanzierung Maßnahmeträger
Auszahlung
Auszahlung
Einzahlungen
in EUR
in EUR
in EUR
in EUR
in EUR
2018
280.000
116.704
163.296
113.296
50.000
2019
1.215.399
506.588
708.811
247.407
461.404
2020
0
0
0
-70.000
70.000
1.495.399
623.292
872.107
290.703
581.404
SUMME
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll 2018 bis 2019 erfolgen.
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung stellt sich auf die Jahresscheiben bezogen
wie folgt dar:
Kulturcafe Schloss Schönefeld
Auszahlungen (PSP
7.0001629.740)
2018
Ermächtigungsübertragung aus
2017
185.707 €
Einzahlungen (PSP 7.0001629.705)
Städtische Eigenmittel
185.707 €
2018*
2019
2020
Gesamt
686.400 €
0€
0
872.107 €
50.000 €
461.404 €
70.000 € 581.404 €
636.400 €
- 461.404 €
- 70.000 € 290.703 €
* inklusive überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 471.950 € aus PSP-Element
7.0000380.700 (Stadtumbau Ost).
Folgen bei Ablehnung
Im Rahmen der Stadtentwicklungsstrategie des INSEK Leipzig 2030 wird Schönefeld als ein
Schwerpunktraum der Stadtentwicklung mit integriertem Handlungsbedarf benannt. Während der Modernisierung und Instandsetzung des Torbogenhauses Schloss Schönefeld
wurden Konzepte für den noch unsanierten Anbau entwickelt. In Abstimmung mit den Akteuren vor Ort wurde die Idee eines Bürger-/Kulturcafes entwickelt, das zum Treffpunkt für den
gesamten Stadtteil werden soll. Durch Haushaltsantrag der CDU-Fraktion (A 0010/17/18)
wurden kommunale Eigenmittel in den Finanzhaushalt in den Jahren 2017 und 2018 eingestellt.
3
Bei Ablehnung kann die Schaffung eines Kulturcafes, das auf einer bürgerschaftlichen Meinungsbildung beruht, nicht geschaffen werden. Wertvolle Ansätze der Inklusion von Menschen mit Behinderungen können nicht in dieser Einrichtung erprobt und fortgesetzt werden.
Aufwertungseffekte für den Bereich und den Stadtteil zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität
und Verbesserung der kulturellen Vielfalt werden nicht erreicht.
Anlagen:
Lageplan
Foto
4
Lageeinordnung der Maßnahme im Programmgebiet
Stadtumbau Ost
Aufwertungsgebiet
"Schönefeld"
Maßnahme:
Umbau des Anbaus am
Torbogenhaus Schloss Schönefeld
zum Kulturcafé Schönefeld
´
Stand: 12/2017
Maßstab: 1:2.500
Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung