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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1338366.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
15.11.17, 12:00
Aktualisiert
21.03.18, 13:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04932-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Radwegemarkierung am Hauptbahnhof umsetzen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 21.03.2018 Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Flächen vor den Ein- und Ausgängen zum Hauptbahnhof sind aktuell als Mischverkehrsflächen für Rad Fahrende und zu Fuß Gehende ausgewiesen, wobei die Rad Fahrenden aufgrund der angeordneten Beschilderung Schrittgeschwindigkeit fahren und auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen müssen. Bei der jetzigen Lösung mit der Beschilderung Gehweg + Radfahrer, verteilen sich die potentiellen Konflikte auf die Gesamtfläche vor den Eingängen. Die aktuelle Prüfung der Unfallsituation zwischen zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden ergab: Westhalle: 2015 bis 2017 kein Unfall mit Personenschaden 2017 kein Unfall Osthalle: 2015 bis 2017 zwei Unfälle mit Personenschaden 2017 ein Unfall. Aus der Unfallsituation lässt sich somit kein Handlungsbedarf für den Gehwegbereich vor den Ausgängen West- und Osthalle ableiten. Ein Aufbringen von Radfahrpiktogrammen, wie beantragt, impliziert eine Trennung der Verkehrsflächen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrern, d.h. es müsste zugleich auch ein getrennter Geh-/Radweg ausgewiesen und der Radverkehr in die Signalisierung einbezogen werden. Für den Radverkehr besteht dann kein Geschwindigkeitslimit mehr. Diese Lösung war bereits nach Fertigstellung des Hauptbahnhofes realisiert worden, hatte sich aber nicht bewährt, weil aufgrund der nicht deutlichen optischen Trennung zwischen Geh-/ und Radweg die Fuß Gehenden regelmäßig den Radweg als Wartefläche an der Ampel genutzt hatten. Rad Fahrende mussten dann, obwohl sie Grün hatten, auf den Gehweg ausweichen und gefährdeten dort die zu Fuß Gehenden. Da ein Umbau, d.h. die bauliche Herstellung eines deutlich vom Gehweg abgesetzten Radweges kurz- und mittelfristig nicht möglich ist, bestünde nur die Möglichkeit, mittels einer Einfärbung des Radweges eine zumindest optisch deutliche Abtrennung des Radweges vom Gehweg herzustellen. Da der dann in die Signalisierung einbezogene Radverkehr eine relativ lange Rotphase zu beachten hätte, besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass viele Rad Fahrende das rote Signal missachten. Entweder fahren sie dann auf dem Radweg durch und gefährden die zu Fuß Gehenden, vor allem in dem Moment, wenn diese Grün bekommen und auf den Radweg treten oder sie weichen auf den Gehweg aus, wo sich, wenn die zu Fuß Gehenden den Radweg freihalten, mehr aufhalten als heute. Dabei könnte das Unfallrisiko steigen. Da die heutige Lösung vor allem in Hinblick auf die Unfallsituation als sicher gilt, aber eine Trennung des Radverkehrs vom Fußgängerverkehr wegen des dann fehlenden Geschwindigkeitslimits für den Radverkehr eine Verschlechterung der Unfallsituation erwarten lässt, darf diese verkehrsrechtlich nicht angeordnet werden. Eine solche Trennung hätte nur dann Sinn, wenn sie baulich so erfolgt, dass Rad Fahrende nicht mehr auf den Gehweg ausweichen können. Dies aber wird sich aufgrund der vorhandenen Ein- und Ausfahrten zum/vom Taxihalteplatz bzw. Busbahnhof selbst nach Durchführung entsprechender baulicher Maßnahmen nicht erreichen lassen. Fazit: Es ist bei der heutigen gestalterischen Situation keine Führungsvariante des Radverkehrs umsetzbar, die eine Verbesserung des Konfliktpotenzials bzw. der Unfallsituation zwischen zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden erwarten ließe. 3/3