Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1338366.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
15.11.17, 12:00
Aktualisiert
21.03.18, 13:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04932-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Radwegemarkierung am Hauptbahnhof umsetzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
21.03.2018
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Die Flächen vor den Ein- und Ausgängen zum Hauptbahnhof sind aktuell als Mischverkehrsflächen für Rad Fahrende und zu Fuß Gehende ausgewiesen, wobei die Rad Fahrenden
aufgrund der angeordneten Beschilderung Schrittgeschwindigkeit fahren und auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen müssen. Bei der jetzigen Lösung mit der Beschilderung
Gehweg + Radfahrer, verteilen sich die potentiellen Konflikte auf die Gesamtfläche vor den
Eingängen. Die aktuelle Prüfung der Unfallsituation zwischen zu Fuß Gehenden und Rad
Fahrenden ergab:
Westhalle:
2015 bis 2017 kein Unfall mit Personenschaden
2017 kein Unfall
Osthalle:
2015 bis 2017 zwei Unfälle mit Personenschaden
2017 ein Unfall.
Aus der Unfallsituation lässt sich somit kein Handlungsbedarf für den Gehwegbereich vor
den Ausgängen West- und Osthalle ableiten.
Ein Aufbringen von Radfahrpiktogrammen, wie beantragt, impliziert eine Trennung der Verkehrsflächen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrern, d.h. es müsste zugleich auch ein
getrennter Geh-/Radweg ausgewiesen und der Radverkehr in die Signalisierung einbezogen
werden. Für den Radverkehr besteht dann kein Geschwindigkeitslimit mehr. Diese Lösung
war bereits nach Fertigstellung des Hauptbahnhofes realisiert worden, hatte sich aber nicht
bewährt, weil aufgrund der nicht deutlichen optischen Trennung zwischen Geh-/ und Radweg
die Fuß Gehenden regelmäßig den Radweg als Wartefläche an der Ampel genutzt hatten.
Rad Fahrende mussten dann, obwohl sie Grün hatten, auf den Gehweg ausweichen und
gefährdeten dort die zu Fuß Gehenden.
Da ein Umbau, d.h. die bauliche Herstellung eines deutlich vom Gehweg abgesetzten Radweges kurz- und mittelfristig nicht möglich ist, bestünde nur die Möglichkeit, mittels einer Einfärbung des Radweges eine zumindest optisch deutliche Abtrennung des Radweges vom
Gehweg herzustellen. Da der dann in die Signalisierung einbezogene Radverkehr eine relativ lange Rotphase zu beachten hätte, besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass viele Rad
Fahrende das rote Signal missachten. Entweder fahren sie dann auf dem Radweg durch und
gefährden die zu Fuß Gehenden, vor allem in dem Moment, wenn diese Grün bekommen
und auf den Radweg treten oder sie weichen auf den Gehweg aus, wo sich, wenn die zu Fuß
Gehenden den Radweg freihalten, mehr aufhalten als heute. Dabei könnte das Unfallrisiko
steigen.
Da die heutige Lösung vor allem in Hinblick auf die Unfallsituation als sicher gilt, aber eine
Trennung des Radverkehrs vom Fußgängerverkehr wegen des dann fehlenden Geschwindigkeitslimits für den Radverkehr eine Verschlechterung der Unfallsituation erwarten lässt,
darf diese verkehrsrechtlich nicht angeordnet werden. Eine solche Trennung hätte nur dann
Sinn, wenn sie baulich so erfolgt, dass Rad Fahrende nicht mehr auf den Gehweg ausweichen können. Dies aber wird sich aufgrund der vorhandenen Ein- und Ausfahrten zum/vom
Taxihalteplatz bzw. Busbahnhof selbst nach Durchführung entsprechender baulicher Maßnahmen nicht erreichen lassen.
Fazit: Es ist bei der heutigen gestalterischen Situation keine Führungsvariante des Radverkehrs umsetzbar, die eine Verbesserung des Konfliktpotenzials bzw. der Unfallsituation zwischen zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden erwarten ließe.
3/3