Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1376476.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
12.03.18, 12:00
Aktualisiert
20.03.18, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05572-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Herr Detlef Bartholomäus
Betreff:
Einwohneranfrage zum B-Plan in Dölitz-Dösen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.03.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Bartholomäus,
Ihre Einwohneranfrage für die Ratsversammlung darf ich Ihnen wie gewünscht gerne
und folgendermaßen schriftlich beantworten:
1. Welchen Status hat die Fläche zwischen Liberta-, Johanna- und
Eigenheimstrasse (Grünfläche – Flurstück 87) im derzeitigen
Bebauungsplan (B-Plan)?
Das Flurstück 87 der Gemarkung Dösen liegt nicht im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans, sondern im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Nach § 34
BauGB ist eine Bebauung hier zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt. Im Flächennutzungsplan ist das Flurstück als Teil einer
Wohnbaufläche dargestellt.
2. Ist eine Veränderung des derzeitigen B-Planes, speziell das Flurstück 87
betreffend, vorgesehen oder kann davon ausgegangen werden, dass der
gegenwärtige Status als öffentliche Grünfläche erhalten bleibt ?
Eine Veränderung der bauplanungsrechtlichen Situation des Grundstücks ist nicht
vorgesehen. Ob das bereits bestehende Baurecht wahrgenommen wird, liegt im
Ermessen des Eigentümers, hier also der Stadt Leipzig. Derzeit werden in DölitzDösen verschiedene Grundstücke auf ihre Eignung zur Errichtung einer
Kindertagesstätte geprüft. Die Entscheidung, ob diese auf dem Flurstück 87 oder
auf einem anderen Grundstück gebaut wird, trifft die Ratsversammlung.
3. Sind seitens der Stadt Leipzig oder seiner Ämter (Grünflächenamt)
Massnahmen zur Aufwertung der Grünfläche als Spiel- und Tummelplatz,
z.B. durch Aufstellung von Sitzbänken und die Wiedererrichtung von
Spielgeräten vorgesehen ?
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Die Errichtung zusätzlicher Sitzmöglichkeiten und eine Ergänzung der
Ausstattung für eine Erhöhung des Spielwertes hängt verständlicherweise davon
ab, welche Entscheidung die Ratsversammlung zur künftigen Nutzung auf dieser
Fläche trifft.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtenwticklung und Bau
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