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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1376476.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
12.03.18, 12:00
Aktualisiert
20.03.18, 19:01

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05572-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Herr Detlef Bartholomäus Betreff: Einwohneranfrage zum B-Plan in Dölitz-Dösen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.03.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Herr Bartholomäus, Ihre Einwohneranfrage für die Ratsversammlung darf ich Ihnen wie gewünscht gerne und folgendermaßen schriftlich beantworten: 1. Welchen Status hat die Fläche zwischen Liberta-, Johanna- und Eigenheimstrasse (Grünfläche – Flurstück 87) im derzeitigen Bebauungsplan (B-Plan)? Das Flurstück 87 der Gemarkung Dösen liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Nach § 34 BauGB ist eine Bebauung hier zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Im Flächennutzungsplan ist das Flurstück als Teil einer Wohnbaufläche dargestellt. 2. Ist eine Veränderung des derzeitigen B-Planes, speziell das Flurstück 87 betreffend, vorgesehen oder kann davon ausgegangen werden, dass der gegenwärtige Status als öffentliche Grünfläche erhalten bleibt ? Eine Veränderung der bauplanungsrechtlichen Situation des Grundstücks ist nicht vorgesehen. Ob das bereits bestehende Baurecht wahrgenommen wird, liegt im Ermessen des Eigentümers, hier also der Stadt Leipzig. Derzeit werden in DölitzDösen verschiedene Grundstücke auf ihre Eignung zur Errichtung einer Kindertagesstätte geprüft. Die Entscheidung, ob diese auf dem Flurstück 87 oder auf einem anderen Grundstück gebaut wird, trifft die Ratsversammlung. 3. Sind seitens der Stadt Leipzig oder seiner Ämter (Grünflächenamt) Massnahmen zur Aufwertung der Grünfläche als Spiel- und Tummelplatz, z.B. durch Aufstellung von Sitzbänken und die Wiedererrichtung von Spielgeräten vorgesehen ? 1/2 Die Errichtung zusätzlicher Sitzmöglichkeiten und eine Ergänzung der Ausstattung für eine Erhöhung des Spielwertes hängt verständlicherweise davon ab, welche Entscheidung die Ratsversammlung zur künftigen Nutzung auf dieser Fläche trifft. Mit freundlichen Grüßen Dorothee Dubrau Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtenwticklung und Bau 2/2