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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1379325.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
19.03.18, 12:00
Aktualisiert
27.03.18, 19:13

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05571-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Einwohneranfrage zur Einwohneranfrage VI-EF-05487 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Herr Gehrhardt, auch diese Nachfrage darf ich Ihnen wiederum gerne beantworten: 1. Wann (Monat / Jahr) erreichten die Stadt Leipzig erstmals Hinweise / Wünsche / Notwendigkeitsanmeldungen von Sanierungsbedarfen der 84. Schule? (bspw. durch Schulleitung, Eltern, Gesundheitsamt nach Hygienebegehungen usw.) Hinweise zum Sanierungsbedarf erreichen uns regelmäßig, der erste Eintrag der 84. Schule im zentralen CAFM System ist von 02/2010. 2. Wie viele Schulen haben aktuell Sanierungs- bzw. Instandsetzungsbedarf „angemeldet“? Eine Statistik zur Anmeldung von Sanierungsbedarf durch die Schulen selbst (gemeint ist hier die jeweilige Schulleitung bzw. der Schulhausmeister) wird nicht geführt. Die Mängelanzeigen aus den Schulen werden nach fachlicher Beurteilung entweder im laufenden Haushaltjahr erledigt (kleine Werterhaltung, Abwehr akuter Gefährdungen) oder gehen in den Priorisierungsprozess, wie in der Antwort zur Frage 1 aus Ihrer Anfrage 5322 beschrieben, ein. Aktuell sind 161 Maßnahmen infolge notwendiger Reparaturen / Auflagen / Bedarfsmeldungen von der Werterhaltung erfasst. 3. Wie viele der unter 2. benannten Schulen werden in die Maßnahmen der Planung zum Doppelhaushalt 2019/20 eingeordnet? Die Planung des Doppelhaushaltes 2019/20 in den Teilen Finanz- und Ergebnishaushalt für Bauinvestitionen und Sanierung / Werterhaltung im Bereich Bau 1/2 ist zurzeit im zuständigen Fachamt (Amt für Jugend Familie und Bildung) in Arbeit. Im Rahmen der Einbeziehung der Öffentlichkeit und der politischen Gremien kann zu gegebener Zeit der Entwurf im Sinne Ihrer Fragestellung ausgewertet werden bzw. steht dann (Herbst 2018) wie immer im Prozess der Haushaltsaufstellung und – diskussion zur Einsichtnahme und für Bürgereinwendungen zur Verfügung. 2/2