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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1379276.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
19.03.18, 12:00
Aktualisiert
18.04.18, 06:22

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-05142-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Petition - Kohleausstieg der Stadtwerke Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.04.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Petition wird abgelehnt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/4 Sachverhalt: Sachverhalt der Petition: 1.Machen Sie Leipzig zu einem Vorreiter der Energiewende und setzen Sie die Klimaziele von Paris in Leipzig um! 2.Beschließen Sie, dass die Leipziger Stadtwerke ab 2018 den Kohlestrom aus ihrem Angebot ausschließen müssen! Stattdessen soll mit zertifiziertem Ökostrom gehandelt werden. 3.Beschließen Sie ein zukunftsfähiges Wärmekonzept! 2030 enden die Lieferverträge mit dem Braunkohlekraftwerk Lippendorf. Das ist der richtige Zeitpunkt, um in Leipzig auf 100 % Wärme ohne Kohle umzusteigen. Begründung der Ablehnung: Zu 1. Das Übereinkommen von Paris ist eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Entscheidungen über die Umsetzung der Ziele dieses Übereinkommens fallen nicht in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters oder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig. Darüber hinaus ist eine Erfüllung der Zielvorgaben auch nicht ansatzweise durch die Stadt Leipzig allein beeinflussbar. Zu 2. Eine grundsätzliche Umstellung der durch die Stadtwerke Leipzig abgegebenen Strommengen im Sinne eines vollständigen Ausschlusses von Kohlestrom gemäß Beschlussvorschlag 2 ab 2018 ist im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten nicht vertretbar, da diese im Ergebnis über 200.000 Stromkunden (Privatkunden, Industrie und Gewerbetreibende) in einem sehr wettbewerbsintensiven Markt zusätzlich belasten würden und infolgedessen mit negativen Effekten auf das Geschäftsfeld der Stadtwerke verbunden wären. Als kommunales Infrastrukturunternehmen für zentrale Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Stadt und Region Leipzig ist die LVV-Gruppe eng mit den gesamtstädtischen Herausforderungen verknüpft. Von besonderer Bedeutung für den Klimaschutz ist eine kontinuierliche Verbesserung der CO2-Effizienz in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Daneben geht es insbesondere um die Anpassung der Infrastruktur in den Bereichen ÖPNV, Energie und Wasser an das dynamische Bevölkerungswachstum sowie um sichere Ergebnisbeiträge zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben im Querverbund. Im Unternehmensverbund der LVV tragen die Stadtwerke Leipzig GmbH mit ihrem Strom- und Fernwärmesystem eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Das Unternehmen bringt sich daher aktiv in vielfältige kommunalpolitische Initiativen ein, wie beispielsweise bei der Ausarbeitung des „Energie- und Klimaschutzprogrammes der Stadt Leipzig 2014 – 2020“. Für die Stadtwerke sind – wie für die gesamte LVV-Gruppe – die klimapolitischen Zielsetzungen der Stadt Leipzig verbindlich. Mit zahlreichen Maßnahmen trägt das Unternehmen zur Erreichung der Leipziger Klimaschutzziele bei. Insbesondere setzen die Stadtwerke seit vielen Jahren und frühzeitig auf die nachhaltige Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien sowie auf Basis der besonders effizienten Kraft-Wärmekopplung. Dabei orientiert sich das Unternehmen als Grundversorger für die Stadt Leipzig an einer ausgewogenen Balance der energiepolitischen Ziele Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit. Die vorliegende Petition „Kohleausstieg der Stadtwerke Leipzig“ greift die energiepolitische Debatte um die Relevanz der energetischen Nutzung von Kohle bei der Stromund Wärmeerzeugung auf. In der energiepolitischen Debatte zur Dekarbonisierung 3/4 der Stromerzeugung stellt sich immer wieder die Frage nach dem heutigen und zukünftigen Strommix der Stadtwerke: im Mittel der Jahre 2015 und 2016 beträgt der Anteil der in der Stadtwerke-Gruppe auf Basis Erneuerbarer Energien erzeugten Strommenge etwa 75 % der an Privat- und Gewerbekunden verkauften Strommenge im heutigen Konzessionsgebiet. Berücksichtigt man zudem die besonders energieeffiziente Stromerzeugung durch die Gas- und Dampfturbinenanlage, wird rechnerisch eine vollständige Abdeckung des gesamten Stromabsatzes im Konzessionsgebiet der Leipziger Stadtwerke durch umweltfreundlich erzeugten Strom erreicht. Der weitere Ausbau der Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien ist Teil der Stadtwerke-Unternehmensstrategie. Untermauert wird dies auch durch Investitionen in Windkraftwerke in 2016. Tatsächlich verkaufen die Stadtwerke den Strom, den sie selbst oder ihre WindparkBeteiligungen erzeugen, in der Regel am Großhandelsmarkt. Im Gegenzug wird der an Kunden gelieferte Strom an Großhandelsmärkten, u. a. an der Leipziger Energiebörse, eingekauft. Daher müssen die Stadtwerke gemäß der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht den Anteil des aus Kohle erzeugten Stroms an der Gesamtstromlieferung im Jahr 2015 mit 28 % ausweisen (siehe Anlage). Dieser Wert liegt deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 44 % und berücksichtigt nicht die durch die Stadtwerke physisch erzeugte Strommenge. Natürlich ist energiewirtschaftlich der Einkauf zusätzlicher Mengen zertifizierten Ökostroms möglich. Beispielsweise wird der Strombedarf für den Betrieb der Leipziger Straßenbahn seit dem 01.01.2018 zu 100 % aus CO2-freien Erneuerbaren Energien gedeckt. Grundsätzlich reagieren die Stadtwerke hier bedarfsorientiert, d. h. auf eine entsprechende Nachfrage von Kunden. Das bedeutet, das Ökostrom-Angebot der Stadtwerke kann kurzfristig auf Kundenwunsch deutlich ausgeweitet werden. Grundsätzlich ist es laufendes Geschäft der Stadtwerke, in Abhängigkeit von technischen und marktseitigen Entwicklungen, das Produktportfolio unter Berücksichtigung des energiepolitischen Zieldreiecks aus Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit einer kontinuierlichen Überprüfung zu unterziehen. Zu 3. Beschlussvorschlag 3 ist unter ausdrücklichem Bezug auf den Beschluss der Ratsversammlung vom 18.10.2017 „Konsequentes Eintreten für den Klimaschutz – Auch bei der Fernwärme!“ zum Antrag VI-A-04105-NF-02 sowie auf den dazu ergangenen Verwaltungsstandpunkt, in der vorliegenden Fassung der Petition ebenfalls abzulehnen. Beide Dokumente sich öffentlich über „leipzig.de“ einsehbar. Der Ratsbeschluss könnte dagegen durchaus ale Alternativvorschlag zu BPkt. 3 der Petition seitens des Petitionsausschusses aufgegriffen werden. Anlage: - Petition Anlage Stromkennzeichnung 4/4 Stromkennzeichnung Stromlieferungen im Jahr 2015 der Leipziger Stadtwerke, gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, Fassung 28. Juli 2011 Quelle: Leipziger Stadtwerke Kernkraft Kohle Erdgas Sonstige fossile Energieträger Quelle: BDEW Erneuerbare Energien, gefördert und auszuweisen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen bzw. sonstige Erneuerbare Energien 1 68 % der Menge wurde hilfsweise mit dem ENTSO-E-Energieträgermix für Deutschland berechnet. 2 32 % der Strombelieferung aus Erdgas erzeugen die Leipziger Stadtwerke selbst und diese zu 100 % durch umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung. 3 Der Residualmix stellt die Stromlieferung der Leipziger Stadtwerke an nichtprivilegierte Kunden dar. In diesem Mix sind nicht enthalten: Stromlieferungen an Kunden mit spezifischer Produkt-Stromkennzeichnung. Umweltauswirkungen des Energieträgermix: Leipziger Stadtwerke LeipzigerStadtwerke Leipziger Stadtwerke Leipziger Stadtwerke bundesdeutscher Gesamtstromlieferung bestpreis-Lieferung Ökostromlieferung Durchschnitt Residualmix 3 (g/kWh) (g/kWh) (g/kWh) (g/kWh) (g/kWh) Radioaktiver Abfall CO2-Emissionen 0,0003 329 0,0000 230 0,0000 0 0,0003 320 0,0004 476 Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet unter www.L.de/stadtwerke oder der Servicenummer 0341 121-3333 sowie im Energie- und Umweltzentrum, Katharinenstraße 17 (zwischen Brühl und Markt) oder im Service-Center, Markgrafenstraße 2 (Ecke Petersstraße). Stand der Informationen: 1. November 2016