Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1378588.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
15.03.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05623
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Tempo 30/ Radfahr-Schutzstreifen im südlichen Bereich der Erich-Zeigner-Allee
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Im April 2014 wurde vom Stadtrat beschlossen, die Einrichtung von Tempo 30 vor Kitas und
Schulen zu prüfen und wo möglich auch einzurichten. Mittlerweile hat der Bund die
Einrichtung dieser Tempo-30-Zonen, auch an Hauptverkehrsstraßen, noch einmal deutlich
durch eine Novellierung der StVO vereinfacht und mittels einer Durchführungsverordnung
konkretisiert. Entsprechend wurde mit StVO §45 Abs. 9 Nr.6 eine Anordnung von
„innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen
274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von
an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden
Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“ möglich gemacht.
Die Erich-Zeigner-Allee ist eine vielbefahrene Straße, auf der sich zahlreiche
Sozialeinrichtungen wie Kitas, Altenpflegeheime und eine Grundschule befinden. Seit über
zwei Jahren wird daher die Einrichtung einer zeitlich begrenzten Tempo-30-Regelung
gefordert, welche bislang aber nur im nördlichen Bereich an der Erich-Zeigner-Schule
umgesetzt wurde. Auch an den bestehenden Kindertagesstätten (Kita Zwergenland und Kita
Wilde Hummeln) und dem Altenpflegeheim (Alloheim Seniorenresidenz „An der Weißen
Elster“ Leipzig) ist eine Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrezung aus Sicht der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zwingend geboten. Zudem befindet sich eine weitere
Kindertagesstätte befindet in unmittelbarer Nähe auf dem Baugebiet der ehemaligen
Naumann´schen Brauerei im Zustand der Errichtung.
Unabhängig von dieser weiter bestehenden Forderung im südlichen Straßenabschnitt ist es
für Radfahrende notwendig, Schutzstreifen zu markieren, um das Sicherheitsbedürfnis der
Radfahrenden zu erhöhen. Dazu wurde auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Juni 2017 vom Stadtrat beschlossen die Einrichtung von Radfahr-Schutzstreifen zu prüfen.
Diese Prüfung sollte bis Ende 2017 abgeschlossen sein.
Tempo 30 und die Einrichtung von Radfahr-Schutzstreifen – zwei verkehrliche Maßnahmen,
die im südlichen Bereich der Erich-Zeigner-Allee längst überfällig sind, um dem hohen
Verkehrsaufkommen und dem damit verbundenen Sicherheitsbedürfnis von Familien und
Kindern sowie Radfahrenden zu entsprechen.
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Hierzu fragen wir den Stand an:
1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die verkehrliche Situation für alle Verkehrsteilnehmer
im betreffenden Bereich der Erich-Zeigner-Allee ein?
2. Warum wurde bis jetzt noch keine Tempo-30-Zone an den Kindergärten und dem
Altenheim in der Erich-Zeigner-Allee eingericht und wann ist mit einem Prüfergebnis
und einer Umsetzung zu rechnen?
3. Wie lautet das Ergebnis der Prüfung zur Einrichtung des Radfahr-Schutzstreifen in
der Erich-Zeigner-Allee und welche Konsequenzen und Maßnahmen entwickeln sich
daraus?
Anlagen:
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