Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1376546.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
12.03.18, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05603
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Schulverweigerung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.04.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Wir bitten um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der
Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach
Schuljahr 2015/16 und 2016/17, Schulart, Anzahl der Schüler)
2.
Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die
zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der
Stadt Leipzig durchschnittlich?
a.
Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des
unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?
b.
Gibt es vereinheitlichte Meldebögen?
c.
Wie hoch ist der Bußgeldbescheid im Durchschnitt pro Fehltag? Werden hier neben
dem Einkommen der Eltern auch andere Faktoren mit einbezogen? Wenn ja, welche?
3.
Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des
Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den
Schulen, den Ämtern der Stadt Leipzig und dem Landesamt für Schule und Bildung (früher
SBAL)?
4.
Mit welchen Maßnahmen versucht Schulsozialarbeit Schulverweigerung
entgegenzuwirken? Gibt es schon erste Erfolge an Schulen durch den Einsatz von
Schulsozialarbeitern?
Anlagen:
1/1