Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1378725.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.03.18, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 07:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05629
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Badebrunnen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Umwelt und Ordnung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.03.2018
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig
1. prüft ihre Brunnen auf eine mögliche Ausweisung als Badebrunnen auf eigene Gefahr. Hierbei
werden eventuelle Kosten für eine Anpassung, Erreichbarkeit durch die Bürger, spätere
Wartungskosten sowie ein ggf. vorherrschender Denkmalschutz miteinander abgewogen. Die
Ergebnisse werden veröffentlicht sowie den Ausschüssen vorgelegt.
2. setzt aus der Auswahl möglicher Brunnen im Jahr 2019 einen Badebrunnen um. Im Jahr 2020
folgen zwei weitere. Bei der Auswahl der umzugestaltenden Brunnen findet eine Beteiligung
der Bürger statt.
Sachverhalt:
Leipzigs vielfältige Brunnenlandschaft gehört zum Stadtbild und damit zum öffentlichen Raum. Dieser
soll möglichst durch alle Leipziger nutzbar sein.
Seit Jahrzehnten ist ein Leipziger Sommer nicht ohne an und in Brunnen spielende Kinder (und auch
Erwachsene) denkbar. Auftretende Risiken wie z.B. gesundheitliche Schäden durch mangelnde
Wasserqualität oder Unfälle aufgrund glitschiger Böden, werden sowohl durch die Badenden als auch
durch die Stadt in Kauf genommen. Dennoch weist die Stadt Jahr für Jahr auf das geltende
Badeverbot für Brunnen hin, obwohl durch entsprechende Beschilderung dem Haftungsrisiko
entgegnet werden kann.
Darüber hinaus ist bei der Betrachtung aller Brunnen in Leipzig nicht von der Hand zu weisen, dass
der Badespaß nur begrenzt möglich sein kann. Ein Brunnen mit zerbrechlichen historischen
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Skulpturen ist dabei vermutlich weniger zum Baden geeignet, als eine jüngst installierte
Steingruppierung ohne historische Bedeutung.
Solange das Baden in keinen der Brunnen erlaubt ist, stehen prinzipiell alle Brunnen gleichermaßen
zur Erfrischung (nicht) zur Verfügung. Es ist anzunehmen, dass eine Ausweisung mehrerer geeigneter
Brunnen als solche zusätzlichen Schutz für dafür ungeeignete Brunnen darstellt.
Als möglicherweise geeignete Brunnen empfehlen die Antragsteller:
Brunnen vor dem Ring-Café, Pusteblumen-Brunnen, Opernbrunnen, Brunnen am Thomaskirchhof
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