Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1378508.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
15.03.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-05055-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen, Los "Kita", Flst. 1197/19 Gemarkung
Lindenau inkl. Übertragung einer Bareinlage als Gesellschaftereinlage an die LWB
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Finanzen
Ratsversammlung
18.04.2018
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Grundstückskaufvertrag mit der Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) über den Verkauf des städtischen Flurstücks
1197/19, Gemarkung Lindenau (Fläche 3.408,5 m², Verkehrswert 560.000 EUR)
abzuschließen.
2. Zur Finanzierung des Kaufpreises in Höhe von 560.000 € erfolgt bei der LWB eine
Bareinlage in die Kapitalrücklage in gleicher Höhe durch die Gesellschafterin. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu
fassen.
3. Die Bareinlage i.H.v. 560.000 € erfolgt als außerplanmäßige Auszahlung nach § 78 in
Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO auf dem PSP-Element Werterhöhung LWB
(7.0001260.730) / Sachkonto Erwerb Sonstige Anteilsrechte verbund. Untern. mit
Deckung aus der Kostenstelle 1098720000 (Unterjährige Finanzierung formale Deckung
im Finanzhaushalt).
4. Es ist u.a. sicherzustellen, dass die LWB auf dem Grundstück bis zum Jahr 2021 eine
Kindertagesstätte mit 105 Plätzen errichtet. Das Gebäude ist um ca. 20 Wohneinheiten zu
ergänzen, die bei Gewährung der nach dem Förderprogramm des Freistaates Sachsen zu
beantragenden Fördermittel gemäß der Richtlinie gebundener Mitwohnraum
mietpreisgebunden vermietet werden (derzeit 6,50 €/m² netto, kalt). Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Investitionsverpflichtung in geeigneter Form
gegenüber der LWB vertraglich zu sichern.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
nanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2018
560.000
7.0001253.770
Auszahlungen
2018
560.000
7.0001260.730
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
Objekt
1.1
Grundstücksangaben
lfd.
Nr.
Gemarkung
Flurstück
insges.
m²
benöt.
m²
GB-Eintragung
Eigentümer
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Kita
1.2
Lindenau
1197/19
3.408,5
3.408,5
Stadt Leipzig
Ansprüche
lfd. Nr.
städt. VA
ja / nein
sonst. VA
ja / nein
LWB-Notarliste
ja / nein
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
nein
1.3
nein
nein
Gegenwärtige Bebauung und Nutzung
Brachfläche in Neuentwicklung entsprechend B-Plan Nr. 359 vom 21.09.2013
Kita, Mischgebiet, GRZ 0,4, max. 5 Geschosse
1.4
Bodenrichtwert lt. Verkehrswertgutachten vom 03.07.2017
Kita nach Neuordnung und Erschließung
1.5
165 EUR/m² = 560.000 EUR
Kaufpreis
Entsprechend Verkehrswert laut Gutachten v. 03.07.2017 = 560.000 EUR
Der Kaufpreis wird der LWB nach Zahlung in Form einer Bareinlage in die
Kapitalrücklage gut geschrieben.
2.
Verfahren / Käufer
2.1
Beschreibung des Verfahrens
Inhaltliche Zielsetzung
Das Grundstück soll als Bareinlage in die Kapitalrücklage in die stadteigene Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) mit dem Ziel der Errichtung einer
Kindertagesstätte mit 105 Plätzen (s. Bedarfsplan der Stadt) in Verbindung mit rd. 20
mietpreisgebundenen Wohneinheiten entsprechend dem Förderprogramm des
Freistaates Sachsen eingelegt werden (Voraussetzung für die Umsetzung des
mietpreisgebundenen Wohnungsbaus ist die Bewilligung der Fördermittel).
Grundsätzlich würde die LWB aus wirtschaftlichen Gründen eine Umsetzung des
Vorhabens auf gesellschaftseigenen Grundstücken bevorzugen. Aufgrund der o. g.
städtischen Ziele soll für die LWB die Umsetzung dieser Maßnahmen auf diesem
Grundstück einer Entwicklung auf gesellschaftseigenen Grundstücken durch eine
Bareinlage in die Kapitalrücklage in Höhe des Verkehrswertes wirtschaftlich
gleichgestellt werden.
Die Bareinlage ist ausreichend, um der LWB eine wirtschaftliche Umsetzung des
Gesamtvorhabens zu ermöglichen.
Haushaltstechnische Abwicklung
Wie in der Vorlage VI-DS-04726 (Lindenauer Hafen – Verwendung der
Mehreinnahmen i.V.m. außerplanmäßiger Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO)
dargestellt, konnten bei der Vermarktung der Grundstücke in Entwicklungsgebiet
3/5
Lindenauer Hafen Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt etwa 2,87 Mio. EUR
erzielt werden, von denen ein großer Teil dem allgemeinen Haushalt zugeführt
wurde. Gleichzeitig verschoben sich die Einnahmen gegenüber der Haushaltsplanung
nach vorne. Die im Haushaltsplan geplanten Einnahmen verteilten sich auf die Jahre
2015 bis 2019. Die tatsächlichen Einnahmen konzentrieren sich auf die Jahre 2016
und 2017; z.B. stehen 2017 einem Planansatz von 1,2 Mio. EUR realisierte
Einnahmen von ca. 5,1 Mio. EUR gegenüber. Folge ist, dass die Planansätze 2018
und 2019 nicht bzw. nur in geringem Maße bedient werden können. Damit entsteht
durch die hier betrachteten 560.000 EUR keine „überplanmäßige Einnahme“ in 2018,
die zur Deckung der Bareinlage in die Kapitalrücklage dienen könnte. Demzufolge
muss die Deckung aus der allgemeinen unterjährigen Finanzierung erfolgen.
3
Aussagen zum Antragsteller
3.1
Geschäftsform/Privatperson
GmbH
3.2
Name der Gesellschaft
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
3.3
Firmensitz/Anschrift:
Wintergartenstraße 4, 04103 Leipzig
4.
Kurzbeschreibung des gegenwärtigen Zustandes des Objektes
s. Punkt 1.4
5.
Ziel der Veräußerung
Bereitstellung von Bauflächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 105
Plätzen sowie ca. 20 mietpreisgebundenen Wohneinheiten (bei Bereitstellung der
Fördermittel), Bebauung des voll erschlossenen Baugrundstücks Lindenauer Hafen
entsprechend der Zielsetzungen der Rahmenvorlagen zur Entwicklung des
Lindenauer Hafens (Nr. RBIV-1444/08 vom 17.12.2008, Nr. RB V-429/10 vom
16.06.2010 und Nr. RBV-1329/12 vom 18.07.2012) sowie dem Vermarktungskonzept
Lindenauer Hafen (Drucksache Nr. V/2690, Ratsversammlung vom 23.01.2013).
6.
Aussagen zum Investitionsvorhaben
Das Investitionsvorhaben wird in der Anlage 2 beschrieben. Es soll 1 Gebäudekörper
mit 5 Vollgeschossen entstehen. Das Wohngebäude mit ca. 20 mietpreisgebundenen
Wohneinheiten soll mit einer Kindertagesstätte mit 105 Plätzen unterlagert werden. Im
Zuge des Vorhabens entsteht ein Wohnungsmix aus 2- bis 4 Raumwohnungen. Die
Wohnungen werden barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht errichtet und sollen bei
Bereitstellung der Fördermittel als mietpreisgebundene Wohnungen (6,50 EUR/ m²
nettokalt, entsprechend Förderprogramms des Freistaates Sachsen) vermarktet
werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage gesichert.
Um die Eigenkapitalbasis der LWB mit Hinblick auf die Vielzahl weiter anstehender
Investitionsvorhaben zu stärken, beabsichtigt die Stadt Leipzig, das Vorhaben durch
die Einlage des Grundstücks in die LWB bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung mittels
Bareinlage in die Kapitalrücklage der LWB zu unterstützen.
Die Grundstückseinlage wurde durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH EUBeihilferechtlich geprüft (Anlage 3). Demnach bestehen gegen eine Bareinlage in die
Kapitalrücklage in Höhe des Verkehrswertes des Grundstückes keine
beihilferechtlichen Bedenken. Auf den entsprechend Vorlage VI-DS-04726
angedachten Baukostenzuschuss wird aufgrund beihilferechtlicher Bedenken (s.
Gutachten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Anlage 3) verzichtet. Die
Umsetzung des Gesamtvorhabens ist auch mit der Bareinlage wirtschaftlich
gesichert, da der nicht in Anspruch genommene Baukostenzuschuss über eine
höhere Miete der Kita zukünftig refinanziert wird und somit keine wirtschaftliche
Schlechterstellung der LWB erfolgt
4/5
7.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt
Die vom Stadtrat gewollte Kapitaleinlage in Form des Grundstücks könnte nur in
Höhe des aktuellen Buchwertes in Höhe von 27.294,71 € erfolgen. Diese
Kapitaleinlage wäre für die Stadt bilanzneutral.
Alternativ dazu hat der Verkauf des Grundstücks zum Verkehrswert und die
anschließende
Kapitaleinlage
der
Kaufpreisforderung
einen
deutlich
wirtschaftlicheren
Vorteil
für
die
Stadt
Leipzig
und
die
LWB.
Die Kapitaleinlage erfolgt in Höhe des Verkehrswertes von 560.000 €, der
außerordentliche Ertrag im Ergebnishaushalt der Stadt hat eine Höhe von 532.705,29
€. In Bezug auf den Finanzhaushalt ist der Vorgang liquiditätsneutral. Der Vorgang
wird
wie
folgt
gebucht:
Buchungssätze:
Verkauf:
Forderung gegenüber LWB 560.000 € an
außerordentliche Erträge aus Anlageverkauf in Höhe von 560.000 €
Abgang
Anlagevermögen:
Außerordentlicher Aufwand an Grund und Boden 27.294,71 €
Ausgleich Forderung LWB über
Gesellschaftereinlage: Finanzanlagevermögen an Forderungen LWB 560.000 €
Damit wird unter dem Strich im Haushalt der Stadt ein außerordentlicher Ertrag i.H.v.
532.705,29 € realisiert.
Anlagen:
1.
Lageplan
2.
Baubeschreibung
3.
Ergebnisbericht der EU-Beihilferechtlichen Prüfung (Entwurf) - nichtöffentlich
5/5
ANLAGE 1 – Lageplan Kita
ANLAGE 2 – Beschreibung der Bauaufgabe
Grundlagen
Im Lindenauer Hafen wird in den nächsten 3 bis 4 Jahren ein urbanes und lebendiges Stadtquartier mit etwa 470 Wohnungen sowie mehreren kleinen Laden- und Gewerbeeinheiten
entstehen. Die öffentliche Infrastruktur wurde bereits im Jahr 2015 fertiggestellt. Zwischenzeitlich konnten alle Grundstücke veräußert werden.
Die ersten Stadthäuser wurden bereits fertiggestellt und bezogen. Weitere Bauvorhaben sind
im Bau. In den nächsten Jahren werden so etwa 1.000 Bewohner das "Neue Stück Leipzig"
beziehen.
Zusätzlich zu den vermarkteten Bauflächen ist bereits seit Projektbeginn auf dem Flurstück
1197/19, Gemarkung Lindenau, die Errichtung einer Kindertagesstätte mit 105 Plätzen vorgesehen. Die Kita ist im Bedarfsplan des Amtes für Jugend, Familie und Bildung für das Jahr
2019 vorgesehen. Entsprechend den Festlegungen des rechtskräftigen B-Plans Nr. 359
"Lindenauer Hafen Zentraler Bereich" soll der Kindergarten in ein fünfgeschossiges Gebäude
integriert werden.
Aufbauend auf den Zielsetzungen des wohnungspolitischen Konzepts, dem Entwurf des
Fachkonzepts Wohnen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts und des städtebaulichen
und Nutzungskonzepts für den Lindenauer Hafen soll hier im Sinne eine möglichst breiten
Nutzer- und Bewohnermischung auch das Förderprogramm "Mietpreisgebundener Wohnungsbau" des Freistaates Sachsen implementiert werden.
Da die entsprechenden rechtlichen Grundlagen im Zuge der Vermarktung des zweiten Vermarktungsabschnitts im Jahr 2016 noch nicht vorlagen, war dies bis dato nicht möglich. Im
Zuge der Entwicklung des Grundstücks 1197/19 soll dies nun umgesetzt werden.
Kommunale Ziele
•
•
•
Errichtung einer Kindertagesstätte mit 105 Plätzen
Integration der Kindertagesstätte in ein fünfgeschossiges Gebäude; neben der Nutzung
als Kindertagesstätte sollte der Nutzungsschwerpunkt auf mietpreisgebundenem Wohnungsangeboten beruhen
Umsetzung des Vorhabens bis 2021 und Gewährleistung eines architektonischen Auswahlverfahrens, um die für die Quartiersentwicklung gewünschte städtebauliche und architektonische Qualität zu gewährleisten.
Beschreibung der Bauaufgabe
Gebäudetypologie
Städtebauliche Vorgaben
Zeile
2
Grundstück: 3.408,5 m GRZ: 0,4 BGF max.:
2
5.267,5 m
•
•
•
•
Maßgaben für das Gebäude
•
•
•
•
•
•
Bebauungsbeispiel
Bauliche Nutzung/Wohnkonzept
•
•
Es ist ein einzelnes Gebäude in Zeilenbauweise Länge max. 49,0 m, Tiefe max. 21,5 m - zu errichten
Die Ecke zur Kreuzung Hafenstraße / Hafentor ist
dabei baulich zu besetzen.
Das Gebäude muss zum Hafentor einen Abstand
von 5,75 m sowie zur Hafenstraße einen Abstand
von 3 ,00 m ausweisen und eine baufeldübergreifende Bauflucht ausbilden.
für die architektonische Ausformulierung muss ein
Auswahlverfahren erfolgen.
Gebäudetyp: Geschosswohnungsbau in Zeilenbauweise mit Funktionsunterlagerung (Kindertagestätte); eine Differenzierung in einzelne Hauseinheiten
ist möglich.
Die max. Gebäudehöhe darf 18,5 m nicht überschreiten.
Das Gebäude ist 5-geschossig auszubilden.
Im 4. und 5. Geschoss sind Rücksprünge zulässig.
Es sind Flachdächer auszubilden.
Es sind ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück in einer Tiefgarage vorzusehen. Dabei ist nur
eine an der Hafenstraße gelegene Tiefgaragenzufahrt zulässig.
In das Gebäude ist eine Kindertagesstätte mit 105
Plätzen zu integrieren und die entsprechenden Freiflächen vorzusehen.
Die Wohnungen sollen soweit wie möglich im Zuge
des Programms "Mietpreisgebundener Wohnraum"
errichtet und angeboten werden.