Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1366871.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
07.02.18, 12:00
Aktualisiert
16.03.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-05279-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Wichtige Angelegenheit (WA) des Stadtbezirksbeirates Nordwest zum zeitnahen
Ersatzneubau der Bauernbrücke
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.04.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Sachverhalt:
1. Die Verwaltung prüft bis April 2018, ob zeitnah eine Behelfslösung neben der
Bauernbrücke bis zur Realisierung des Ersatzneubaus errichtet werden kann.
Die Vorbereitung des Ersatzneubaus der Bauernbrücke läuft bereits. Mit dem beauftragten
Planungsbüro wird eine Brücke aus Aluminium (Baukastenprinzip) geplant. Durch die weitere
Nutzung der Unterbauten ohne Verstärkungsmaßnahmen ist es möglich, den Planungs- und
Bauzeitraum auf das Auswechseln des Überbaus zu beschränken und somit zu straffen.
Allerdings sind aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet Auewald, im Vogelschutzund FFH-Gebiet die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen und auf der Basis
entsprechender Fachplanungen deren Einhaltung nachzuweisen.
Eine Realisierung des Ersatzneubaus ist ab Oktober 2018 mit einer Fertigstellung bis Ende
März 2019 vorgesehen und finanziell gesichert.
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Ein zwischenzeitlicher Behelf neben dem vorhandenen Bauwerk ist kurzfristig aus folgenden
Gründen nicht zu realisieren:
- erforderlicher Zugriff und Inanspruchnahme privater Grundstücke (Grundstücksmiet-/kaufvereinbarungen),
- erheblicher Planungsmehraufwand, da auch eine Behelfsbrücke gegründet werden muss
(Baugrunduntersuchungen, Gründungsberechnungen u. a.),
- Belange des Umweltschutzes sind auch bei Behelfsbrücken zu beachten,
- Eingriff in die Uferbereiche eines Gewässers 1. Ordnung (Abschluss einer
Gestattungsvereinbarung mit der Landestalsperrenverwaltung).
Der erforderliche Zeitaufwand würde den Baubeginn für den Behelf nach dem derzeit
geplanten Baubeginn für den Ersatzneubau einordnen.
2. Die Planung und Realisierung des Ersatzneubaus der Bauernbrücke noch in 2018 ist mit
höchster Dringlichkeit weiter vorzubereiten.
Bereits Verwaltungshandeln, im Rahmen des Ersatzes der Brücken aus Leimholzbindern
erfolgt die Vorbereitung des Ersatzneubaus seit 10/2017. Der Ersatzneubau ist im
Zeitrahmen 10/2018 bis 03/2019 eingeplant.
3. Zur Realisierung des Ersatzneubaus der Bauernbrücke wird 2018 eine überplanmäßige
Ausgabe im PSP-Element 7.0000577.700 (Kommunale Brücken) in Höhe von 400.000 €
veranschlagt. Die Deckung erfolgt aus dem gesamtstädtischen Haushalt.
Bereits Verwaltungshandeln, erforderliche Planungskosten sind im PSP-Element
7.0000582.700 (Brückenplanung) mit 30.000 €, die Baukosten im PSP-Element
7.0000577.700 (Kommunale Brücken) in Höhe von 400.000 € im Rahmen der Eckwerte des
Haushaltes eingeordnet.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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