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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1343125.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
28.11.17, 12:00
Aktualisiert
22.03.18, 13:07

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05037-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: (Schul)sozialarbeit - Schulen des 2. Bildungsweges Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss Migrantenbeirat FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 26.03.2018 12.04.2018 12.04.2018 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister richtet im Schuljahr 2018/19 im Rahmen der Fördermöglichkeiten eine Schulsozialarbeiterstelle an der Abendoberschule ein. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Neue Stellen für Schulsozialarbeit können aufgrund der derzeit geltenden Förderbedingungen erst zum Schuljahresbeginn 2018/19 eingerichtet werden. Im Zeitraum 01.01. bis 31.07.2018 ist lediglich eine Fortschreibung von bereits laufenden Projekten aus dem Jahr 2017 möglich. 3/3