Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1364622.pdf
Größe
934 kB
Erstellt
01.02.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05400-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Überweg Harkort-/Dimitroffstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Mitte
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
05.04.2018
10.04.2018
18.04.2018
Bestätigung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Der Beschlussvorschlag zur Einrichtung einer Querungshilfe auf Höhe der Dimitroffstraße über die Harkortstraße wird abgelehnt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die notwendigen Kriterien gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) für
den Einsatzbereich von Überquerungsanlagen sind auf Grund des Querschnittes und der
Verkehrsbelastung nicht erfüllt. Die Anordnung einer weiteren Lichtsignalanlage wäre aus
Gründen des Abstandes zu benachbarten Anlagen, der Leistungsfähigkeit und des Verkehrsablaufes nicht gegeben.
Um eine gesicherte Querung der Harkortsstraße für den Fuß- und Radverkehr von oder zur
Universität und zum Clara-Zetkin-Park zu ermöglichen, wurde im Jahr 2013 bereits eine zusätzliche Lichtsignalanlage (LSA) in Höhe der benachbarten Straße des 17. Juni/Beethovenstraße eingerichtet. Ebenso kann der in der anderen Richtung benachbarte signalisierte Knoten Karl-Tauchnitz-Straße/Martin-Luther-Ring genutzt werden, auch wenn damit ggf. kleinere
Umwege in Kauf genommen werden müssen.
Sicher ist die Situation an der o. g. Querungsstelle, welche gegenüber der Dimitroffstraße mit
einer vorhandene Bordabsenkung und der westlichen Wegeführung über eine Brücke zum
Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht ermöglicht wird, nicht einfach zu bewältigen. Von
allen Verkehrsteilnehmern wird hier ein hohes Maß an Aufmerksamkeit verlangt. Diese Situation unterscheidet sich allerdings nicht von der anderer Hauptnetzstraßen in Leipzig, an
welchen aufgrund der verschiedenen Nutzungsansprüche die Gewährleistung optimaler
Querungsbedingungen nicht an jeder Stelle möglich ist. Auch Hinweise der Polizei zu Unfallhäufungen liegen der Straßenverkehrsbehörde bisher nicht vor.
3/3