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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1364622.pdf
Größe
934 kB
Erstellt
01.02.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:20

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05400-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Überweg Harkort-/Dimitroffstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Mitte FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 05.04.2018 10.04.2018 18.04.2018 Bestätigung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Der Beschlussvorschlag zur Einrichtung einer Querungshilfe auf Höhe der Dimitroffstraße über die Harkortstraße wird abgelehnt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die notwendigen Kriterien gemäß Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) für den Einsatzbereich von Überquerungsanlagen sind auf Grund des Querschnittes und der Verkehrsbelastung nicht erfüllt. Die Anordnung einer weiteren Lichtsignalanlage wäre aus Gründen des Abstandes zu benachbarten Anlagen, der Leistungsfähigkeit und des Verkehrsablaufes nicht gegeben. Um eine gesicherte Querung der Harkortsstraße für den Fuß- und Radverkehr von oder zur Universität und zum Clara-Zetkin-Park zu ermöglichen, wurde im Jahr 2013 bereits eine zusätzliche Lichtsignalanlage (LSA) in Höhe der benachbarten Straße des 17. Juni/Beethovenstraße eingerichtet. Ebenso kann der in der anderen Richtung benachbarte signalisierte Knoten Karl-Tauchnitz-Straße/Martin-Luther-Ring genutzt werden, auch wenn damit ggf. kleinere Umwege in Kauf genommen werden müssen. Sicher ist die Situation an der o. g. Querungsstelle, welche gegenüber der Dimitroffstraße mit einer vorhandene Bordabsenkung und der westlichen Wegeführung über eine Brücke zum Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht ermöglicht wird, nicht einfach zu bewältigen. Von allen Verkehrsteilnehmern wird hier ein hohes Maß an Aufmerksamkeit verlangt. Diese Situation unterscheidet sich allerdings nicht von der anderer Hauptnetzstraßen in Leipzig, an welchen aufgrund der verschiedenen Nutzungsansprüche die Gewährleistung optimaler Querungsbedingungen nicht an jeder Stelle möglich ist. Auch Hinweise der Polizei zu Unfallhäufungen liegen der Straßenverkehrsbehörde bisher nicht vor. 3/3