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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1370199.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
21.02.18, 12:00
Aktualisiert
04.04.18, 11:14

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05397-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Fahrradstraßen im Musikviertel Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Mitte FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 05.04.2018 10.04.2018 18.04.2018 Bestätigung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, die Beethovenstraße, die Straße des 17. Juni, die Wächterstraße und die Wilhelm-Seyfferth-Straße im Musikviertel als Fahrradstraßen auszuweisen und in diesen den Autoverkehr nach den Regeln einer Fahrradstraße zuzulassen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Bei straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen besitzt der Stadtrat keine Entscheidungskompetenz. Insofern kann kein Auftrag zur Ausweisung von Fahrradstraßen beschlossen werden, sondern nur ein Prüfauftrag. Wie bei fast allen straßenverkehrsbehördlichen Entscheidungen ist auch hier für jede Straße eine Einzelfallprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich. Insbesondere sind die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit insgesamt abzuwägen. Zugleich muss der Nachweis erbracht werden, dass der Radverkehr in jeder der genannten Straßen die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Vor der abschließenden Entscheidung ist zudem ein straßenverkehrrechtliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Ein Prüfergebnis kann für das 2. Quartal 2018 zugesagt werden. 3/3