Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1370199.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
21.02.18, 12:00
Aktualisiert
04.04.18, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05397-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Fahrradstraßen im Musikviertel
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Mitte
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
05.04.2018
10.04.2018
18.04.2018
Bestätigung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, die Beethovenstraße, die Straße des 17. Juni,
die Wächterstraße und die Wilhelm-Seyfferth-Straße im Musikviertel als Fahrradstraßen
auszuweisen und in diesen den Autoverkehr nach den Regeln einer Fahrradstraße
zuzulassen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Bei straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen besitzt der Stadtrat keine Entscheidungskompetenz. Insofern kann kein Auftrag zur Ausweisung von Fahrradstraßen beschlossen
werden, sondern nur ein Prüfauftrag.
Wie bei fast allen straßenverkehrsbehördlichen Entscheidungen ist auch hier für jede Straße
eine Einzelfallprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich. Insbesondere sind die
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit insgesamt abzuwägen. Zugleich muss der
Nachweis erbracht werden, dass der Radverkehr in jeder der genannten Straßen die
vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Vor der abschließenden
Entscheidung ist zudem ein straßenverkehrrechtliches Anhörungsverfahren durchzuführen.
Ein Prüfergebnis kann für das 2. Quartal 2018 zugesagt werden.
3/3