Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1340487.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
20.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05071
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis
Täubchenweg
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
SBB Südost
FA Stadtentwicklung und Bau
19.02.2018
20.02.2018
27.02.2018
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.02.2018:
1. Die Baumaßnahme Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg wird
realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit
gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 653.000 € (brutto) bei einem Stadtanteil
von 653.000 € (brutto). Darin enthalten sind 66.045 € (brutto) für die
Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
3. Die Auszahlungen in Höhe von 586.955 € (brutto) werden im PSP-Element
"Deckenbauprogramm" (7.0000639.700) in 2018 bereitgestellt.
Die Aufwendungen sind im Haushaltsjahr 2018 im Innenauftrag "Straßenbeleuchtunginvestiv" (106654100010) in Höhe von 66.045 € zu finanzieren.
4. Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltjahr 2018 in
Höhe von 66.045 € im Innenauftrag „Straßenbeleuchtung investiv“ (106654100010) wird
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 – Steuern,
allgemeine Zuweisungen, Umlagen, Sachkonto 31120000 – investive
Schlüsselzuweisungen. Im PSP-Element „Deckenbauprogramm" (7.0000639.700) werden
in 2018 Mittel in gleicher Höhe gesperrt.
5. Die im Haushaltsjahr 2019 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung
2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das Verkehrs- und
Tiefbauamt angemeldet.
6. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird beauftragt, eine Kostenteilungs- und
Leistungsabgrenzungsvereinbarung mit der LVB GmbH abzuschließen.
1/9
2/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
2018
66.045,00 €
1066541000010/
42211000
2018
2018 586.955,00 €
7.0000639.700
7851 2000
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
nein
wenn ja,
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab 2019
Jährlich
450
630
1.100.54.1.0.01.09
1.100.54.1.0.01
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
3/9
Sachverhalt:
1.
Grundlagen
-
Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ (STEP) mit Beschluss
Ratsversammlung am 25.02.2015 (DS-00523/14-DS-008)
-
Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020“ mit
Beschluss Ratsversammlung am 18.09.2013 (RB IV-1774/13), Anlage 3/Nummer 91
-
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09 vom
20.05.2009)
-
„Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012“ (RB V-1914/13 vom 11.12.2013)
-
Petition Lärmschutz für die Anwohner der Riebeckbrücke (Beschluss P-00675/14-VSP001 vom 08.07.2015)
-
Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur
Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS),
Stand 30.10.2017
-
Haushaltssatzung 2017/2018 vom 01.02.2017
2.
Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Die Riebeckstraße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung als NordSüd-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist eine
wichtige Nahverkehrstrasse.
Im Baubereich verkehrt die Straßenbahnlinie 4. Im geplanten Baubereich ist keine bauliche
Trennung der Gleisanlagen zur Fahrbahn vorhanden.
Die Riebeckstraße kreuzt im Planungsbereich die Flächen der ehemaligen Bahnlagen zum
„Eilenburger Bahnhof“. Nach der aufgegebenen Bahnnutzung erfolgten die Beräumung des
Bahnhofsgeländes und die Umgestaltung zum heutigen Lene-Voigt-Park. Direkt neben der
vorhandenen Brücke Riebeckstraße (IV/R01)über die ehemaligen Bahnanlagen bildet ein
zweites Brückenbauwerk (Gewölbebrücke) eine Straßenverbindung zwischen der
Reichpietschstraße und der Tiefen Straße. Vom Knotenpunkt am Täubchenweg steigt die
Riebeckstraße auf einem Straßendamm bis zur Brückenhöhe an. Beidseitig sind
straßenbegleitende Gehwege vorhanden.
Zählungen im Jahr 2012 ergaben für den anstehenden Baubereich eine Verkehrsbelegung
von 21.077 Kfz/24 h im Querschnitt; nach der Prognoseberechnung für 2030 gibt es nur
unwesentliche Änderungen (22.460 Kfz/24 h). Das Radverkehrsaufkommen im Querschnitt
beträgt rund 850 Rad/24 Std.
Die vorhandene Fahrbahndecke ist stark wellig und weist Spurrinnen sowie lokale
Aufgrabungen mit Asphaltdeckenschluss auf. Die vorhandenen Bordeinfassungen sind zum
Teil abgekippt. Die Riebeckstraße befindet sich in einem baulich schlechten Straßenzustand
mit der Straßenzustandsnote 4 („ausreichend“ – von 1 - 6). In Verbindung mit dem hohen
4/9
Verkehrsaufkommen führen die Rollgeräusche auf der unebenen Pflasterdecke zu einer
erheblichen Lärmbelastung für die angrenzenden Wohngebäude in der Köbisstraße und in
der Tiefen Straße. Durch die Dammlage wird diese Belastung noch zusätzlich verstärkt.
Die vorhandenen Anlagen der Straßenbeleuchtung sind veraltet und in erheblichem Maße
erneuerungsbedürftig.
Zielstellung
Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich vorrangig aus den Erfordernissen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit mit folgenden Zielen:
-
Verbesserung des baulichen Zustandes der Verkehrsanlage
-
Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr
-
Verminderung der Belastung durch Verkehrslärm für die angrenzenden Wohngebäude
in der Köbisstraße und der Tiefen Straße
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes mit
den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen und umweltrelevanten Mängeln.
3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung
3.1 Allgemeines
Die Baumaßnahme beinhaltet die Deckenerneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in
ihren bestehenden Grenzen zwischen Eilenburger Straße und Täubchenweg. Der
Baubereich umfasst einen geradlinigen Streckenabschnitt zwischen zwei vorhandenen
Knotenpunkten mit zwei kleinen Einmündungen.
Der vorhandene, mittig eingeordnete Gleiskörper der Straßenbahn trennt die Fahrtrichtungen
auf der Straße ohne bauliche Abgrenzungen.
3.2 Fahrbahn
Die Fahrbahnen werden mit Bodenaustausch grundhaft ausgebaut.
Es entsteht pro Richtung ein Fahrstreifen auf dem Gleis (Mischnutzung durch Kraftfahrzeuge
und Straßenbahn) in einer Breite von mindestens 3,25 m.
Außen angelagert werden jeweils 1,85 m breite Radfahrstreifen.
Im Rahmen des Straßenausbaus werden neue Straßenabläufe gesetzt und über die
vorhandenen Anschlussleitungen der alten Straßenabläufe an die vorhandenen
Mischwasserkanäle angeschlossen.
3.3 Knotenpunkte
Im Baubereich sind keine Knotenpunkte vorhanden. Der Knotenpunktanschluss am
Täubchenweg wird in der baulichen Gestaltung nicht verändert.
Grundstückszufahrten sind im Baubereich nicht vorhanden.
5/9
3.4 Radverkehr/Fußgängerverkehr
Im Zuge der Baumaßnahme ist keine bauliche Änderung der Aufteilung des
Straßenquerschnittes vorgesehen. Durch Änderung der Art des Fahrbahnbelages und die
Einordnung von beidseitigen Radfahrstreifen wird die Verkehrssicherheit für Radfahrer
erheblich verbessert.
Für Fußgänger sind an beiden Seiten der Riebeckstraße straßenbegleitende Gehwege
vorhanden. Die Gehwegbreiten orientieren sich an den Bestandsbreiten und sind ca. 2,20 m
breit (Ostseite im Bereich Knoten Täubchenweg nur 1,60 m). Sie erhalten einen Belag aus
diagonal verlegten Betonplatten 25 cm x 25 cm mit einseitiger Einfassung aus
Mosaikpflaster.
Für die Überquerung der Riebeckstraße stehen an den mit Lichtsignalanlagen geregelten
Knotenpunkten (Täubchenweg und Oststraße sichere Querungsmöglichkeiten zur
Verfügung.
3.5 ÖPNV-Anlagen (Maßnahme der LVB GmbH)
Die LVB GmbH sanieren eigenständig im gesamten Baubereich den Deckenschluss im
Gleisbereich auf ca. 285 m Länge zwischen Riedelstraße und Täubchenweg. Weiterhin wird
die vorhandene Gleisbauweise mit Pflasterdeckenschluss (ca.10m, nahe Kreuzungsbereich
Täubchenweg) festgelegt und der umgebenden Gleisbauweise angepasst (einschließlich
Deckenschluss in Gussasphalt).
Eine Gleisaufweitung und ein Neubau der Straßenbahnhaltestelle erfolgen nicht.
3.6 Straßenbeleuchtung
Es ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Riebeckstraße vorgesehen. Dafür
wird die vorhandene Anlage verändert und ergänzt (zweiseitige Beleuchtungsanlage in den
Gehwegen der Riebeckstraße in Fortführung der bestehenden Anlagen). Als Straßenleuchte
kommt die LED-Leuchte „Luma 1“ des Herstellers Philips zum Einsatz. Für die Lichtpunkte
sind Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 10 m, mit einer Auslegerlänge von 1,35 m
vorgesehen.
3.7 Versorgungsleitungen
Sämtliche Versorgungsunternehmen wurden im Verlauf der Planung auch zu eigenen
Bauabsichten befragt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein koordinierter Leitungsbau
erfolgen wird.
Durch die Baumaßnahme sind keine Umverlegungen erforderlich. Für die neue
Beleuchtungsanlage müssen neue Kabel verlegt werden. Die Schutzrohrtrasse zur LSAKoordinierung wird ebenfalls neu verlegt.
3.8 Ingenieurbauwerke
Im Baubereich sind zwei Brückenbauwerke vorhanden. Die Tragkonstruktionen der beiden
Bauwerke werden durch die geplante Deckenbaumaßnahme nicht berührt. Beide Bauwerke
erhalten einen neuen Brückenbelag mit Asphaltschichten.
Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme werden bei der Brücke Riebeckstraße
(Brückenkonstruktion aus Stahlträgern mit Füllbeton) Leistungen zur Erneuerung der
Brückenabdichtung unter dem neuen Brückenbelag vorgesehen.
6/9
Für die vorhandene Stützwand zur Tiefen Straße sind Unterhaltungsmaßnahmen zur
Erhöhung der Standsicherheit als gesondertes Projekt und mit separater Finanzierung vor
der Straßenbaumaßnahme geplant. In die Bauleistungen der Stützwandsicherung wird die
Errichtung neuer Geländer auf der Stützwand und auf den Böschungsoberkanten des
Straßendammes aufgenommen. Es erfolgt eine zeitliche Koordinierung mit der
Straßenbaumaßnahme Riebeckstraße.
4. Finanzierung
4.1
Grundlagen
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Leipzig. Für die Baumaßnahme sollen
Fördermittel beantragt werden.
4.2 Bau- und Planungskosten
Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten nach Anweisung zur
Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) vom
30.10.2017 und wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt
vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt.
Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):
Baukosten:
593.000 €
Planungskosten (Ansatz rund 10 % der Baukosten)
(Leistungsphasen 7 - 9, Bauüberwachung, Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen, Öffentlichkeitsarbeit)
60.000 €
Gesamtkosten Planung und Bau
653.000 €
Die Leistungsphasen 3 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSPElement 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Das gilt auch für die noch
zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI).
4.3 Kosten zu Ausstattung und Interim
Kosten für Umzug/Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant.
4.4 Straßenausbaubeiträge
Der grundhafte Ausbau der Riebeckstraße erfolgt lediglich im anbaufreien Bereich der
Riebeckbrücke bzw. –brückenrampe. Entlang dieser dient die Riebeckstraße nicht der
Erschließung von Grundstücken. Der grundhafte Ausbau der Einmündungsbereiche ist
aufgrund des geringen Umfangs der beitragsfreien Instandsetzung zuzuordnen.
Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Maßnahme ist nicht möglich.
4.5 Fördermittel/Einzahlungen und Ausgaben
Für dieses Vorhaben werden beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Fördermittel
nach der Richtlinie KStB, Teil A, in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Kosten (ca.
484.000 €) beantragt.
Da jedoch aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation im Rahmen des Programms
„Kommunaler Straßen-und Brückenbau“ nicht mit einer zeitnahen Bestätigung von
diesbezüglichen Zuwendungen gerechnet werden kann, das Vorhaben jedoch im
7/9
Zusammenhang mit der stetigen Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der erheblichen
Lärmbelästigung für die Anwohner eine hohe bauliche Priorität besitzt, geht der vorliegende
Beschluss von einer vollständigen städtischen Eigenfinanzierung aus.
Sofern es zu einer Förderung kommt, führt dies zu einer Entlastung des städtischen
Haushaltes.
Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt:
in EURO
Gesamt
Deckenbauprogramm
7.0000639.700 (Auszahlung Finanzhaushalt)
106654100010 (Aufwand)
*davon Planung
Stadtanteil insgesamt
2018
586.955 €*
586.955 €*
66.045 €
60.000 €
66.045 €
60.000 €
653.000 €
653.000 €
Ein vorzeitiger Baubeginn wird beim Zuwendungsgeber (im Zusammenhang mit der
Beantragung der Fördermittel) beantragt. Die Maßnahme wird erst nach Erteilung des
förderunschädlichen Baubeginns realisiert.
4.6 Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage. Für gegenüber dem Bestand zusätzliche bzw. neu hinzukommende
Anlagen (9 zusätzliche Lichtpunkte) entstehen diese Folgekosten:
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element
Kosten/Einheit
und Jahr
Beleuchtung
1.100.54.1.0.01.09 ca. 50
(Konto 42211000) €/Lichtpunkt
Unterhaltung
450 €
1.100.54.1.0.01
(Konto 42711200)
Stromkosten
630 €
ca. 70
€/Lichtpunkt
Beschreibung Kosten pro
Jahr in Euro
5. Grunderwerb
Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
6. Kinderfreundlichkeit
Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich Bordabsenkungen
wird auch den Belangen von Kindern entsprochen.
7. Barrierefreiheit
Fußgängerquerungsstellen werden mit Bordabsenkungen auf 3 cm versehen.
8/9
8. Bauzeiten und Umleitungsführungen
Es ist geplant, die Baumaßnahme im Zeitraum vom 02.07.2018 bis 28.09.2018 zu
realisieren. Die Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt auf Basis einer
Umleitungskonzeption.
Die großräumige Verkehrsführung erfolgt stadtwärts über Riebeckstraße/Stötteritzer Straße/
Holsteinstraße/Martinstraße/Zweinaundorfer Straße und landwärts über Breite Straße/Täubchenweg/Gerichtsweg/Prager Straße/Oststraße. Es ist geplant Radfahrer über die
Köbisstraße/Geh-Radweg in der Parkanlage/ Eilenburger Straße und Fußgänger einseitig
durch das Baufeld zu führen.
Für den Straßenbau ist eine Vollsperrung für den Kraftverkehr über die gesamte Bau-zeit
und eine Sperrung für die Straßenbahn während der Sommerferien (6 Wochen zu
Baubeginn) vorgesehen. Die Umleitungsplanung und Umleitungseinrichtung erfolgt
koordiniert für mehrere zeitgleiche und zeitversetzte Baumaßnahmen im Umfeld.
9. Sonstiges
Kampfmittel
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten
zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist notwendig.
Nachweis Vorstellung in AG Rad
Die Planung wurde am 13.11.2017 in der AG Rad mit dem Resümee, dass für den
Radverkehr eine einvernehmliche und praktikable Lösung gefunden wurde, vorgestellt. Die
gegebenen Hinweise (2 m breiter Radfahrstreifen landwärts, Entfall der Linksabbiegespur zu
Gunsten von Radverkehrsanlagen in der westlichen Knotenpunktzufahrt Täubchenweg,
durchgängiger Radfahrstreifen in Richtung Breite Straße) werden im Zuge der
verkehrsrechtlichen Anordnung geprüft.
Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit)
Eine Information zur Baumaßnahme erfolgt im Stadtbezirksbeirat Südost.
Anlagen:
Anlage 1 – Prüfkatalog
Anlage 2 – Zusammenfassung
Anlage 3 – Fotodokumentation
Anlage 4 – Übersichtsplan
Anlage 5 – Lageplan - M 1:750 Blatt 1
Anlage 6 - Lageplan - M 1:750 Blatt 2
9/9
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☒
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☒ ja
☒ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☒ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg
20.11.2017
Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg
Die Riebeckstraße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung als
Nord-Süd-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße)
und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. Die vorhandene Fahrbahndecke ist stark
wellig und weist Spurrinnen sowie lokale Aufgrabungen mit Asphaltdeckenschluss
auf. Die vorhandenen Bordeinfassungen sind zum Teil abgekippt. Die Riebeckstraße
befindet sich in einem baulich schlechten Straßenzustand mit der Straßenzustandsnote 4. In Verbindung mit dem hohen Verkehrsaufkommen führen die Rollgeräusche
auf der unebenen Pflasterdecke zu einer erheblichen Lärmbelastung für die angrenzenden Wohngebäude in der Köbisstraße und in der Tiefen Straße. Durch die
Dammlage wird diese Belastung noch zusätzlich verstärkt.
Die Baumaßnahme beinhaltet die Deckenerneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in ihren bestehenden Grenzen zwischen Eilenburger Straße und Täubchenweg.
Der Baubereich umfasst einen geradlinigen Streckenabschnitt zwischen zwei vorhandenen Knotenpunkten mit zwei kleinen Einmündungen. Durch Änderung der Art des
Fahrbahnbelages und die Einordnung von beidseitigen Radfahrstreifen wird die Verkehrssicherheit für Radfahrer erheblich verbessert. Die LVB GmbH sanieren eigenständig im gesamten Baubereich den Deckenschluss im Gleisbereich. Es ist eine
zweiseitige Beleuchtungsanlage in den Gehwegen der Riebeckstraße in Fortführung
der bestehenden Anlagen geplant. Im Baubereich sind zwei Brückenbauwerke vorhanden. Die Tragkonstruktionen der beiden Bauwerke werden durch die geplante
Deckenbaumaßnahme nicht berührt. Beide Bauwerke erhalten einen neuen Brückenbelag mit Asphaltschichten.
Für die Stadt Leipzig wurden Kosten für Planung und Bau in Höhe von 653.000 €
brutto berechnet. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel beantragt werden.
Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
Einordnung in den Finanzhaushalt (Bau- und Planungskosten):
in EURO
Gesamt
2018
Deckenbauprogramm
7.0000639.700 (Auszahlung Finanzhaushalt)
586.955 €*
586.955 €*
66.045 €
60.000 €
66.045 €
60.000 €
653.000 €
653.000 €
106654100010 (Aufwand)
*davon Planung
Stadtanteil insgesamt
Für die Erneuerung der Beleuchtung entstehen Folgekosten (zusätzliche
Lichtpunkte).
Das Bauvorhaben soll vom 02.07.2018 bis 28.09.2018 realisiert werden.
Bau- und Finanzierungsbeschluss Riebeckstraße
von Eilenburger Straße bis Täubchenweg
Bild 1: stadteinwärts
Bild 2: landwärts
Anlage 1
Baubereich
Übersichtsplan
Riebeckstraße
von Eilenburger Straße bis
Täubchenweg
5
1
63
4
3
65
3
4
LI
LI
LI
Köbisstraße
LI
Anschluss Blatt 2
1
2
51c
Bauanfang
Ausbau Riebeckstraße
2
Charlottenstraße
67
Reichpietschstraße
21a
Eilenburger Straße
51b
1
5
6
Köbisstraße
LVB/RV 46 2
53a
53b
17 Stufen
LI
Podest
LI
Weg unbef.
17 Stufen
LI
LI
LI
LI
LI
LI
LI
LI
LI
LI
Werbetafel
Werbetafel
Werbetafel
Unterführung
Werbetafel
LI
LI
BUS
BUS
BUS
Riebeckstraße
Riebeckstraße
Rabatte
B
SD
SD
MAPF
MAPF
8
Tiefe Straße
RQ 3
MAPF
e
Schirm
1a
1
3
10
9.
10a
2
33
31
4
24
5
24
26
rstraße
22
SD
RQ 2
RQ 1
BB
SD
Riedelstraße
25
Garage
Eilenburger Straße
Anordnungsgrenze
LSA Riebeckstraße / Oststraße
Stand vom 02.08.2016
SD
MAPF
BB
7a
W
7
W
W
6.
27
29
22
26
29
Zeichenerklärung :
Ausbau Fahrbahn mit vollgebundenem Asphaltoberbau
Straßenentwässerung
vorh. Anschlussleitung Straßenablauf
Erneuerung Brückenbelag mit Asphaltdecke
Neubau Straßenablauf mit Anschlussleitung
Blatt:
8
Umbau Einmündung mit Asphaltdecke
Bord neu setzen bzw. regulieren
2
neuer Lichtmast, LPH 10,0 m
28
Erneuerung Deckschicht im Anschlussbereich
27
24
Straßenbeleuchtung
Ausbau Gehweg, Plattenbelag mit Mosaik-Randstreifen
31
Erneuerung Deckschicht Gleisbereich (Leistung LVB)
Anlage zum Bau14
und Finanzierungsbeschluss
Rinnenpflaster neu setzen, einzeilig
Gradientenbrechpunkt
mit Steigung (+) und Gelälle (-)
1
Riebeckstraße
von Eilenburger Straße bis Täubchenweg
Gradientenhochpunkt
Maßstab: 1 : 750
aufgestellt: Leipzig, den 17.11.2017
Gesehen:
83
3
4
88
4
7
8
9
10
90
Bauende
Ausbau Riebeckstraße
6
eg
Wittstockstraße
w
Täubchen
2
1
5
Anschluss Blatt 1
2
4
Köbisstraße
Köbisstraße
22
Weg unbef.
24
Riebeckstraße
Werbetafel
Werbetafel
Haltestelle
Breite Straße
17
2
3
2
1
5
4
6.
7a
7
Zweinaundorfer
e
Straß
1
3
2
24
31
Straße
19
1
26
rstraße
haer
Beuc
e
Schirm
33
RQ 4
RQ 3
Tiefe Straße
H
3
2a
4
4
29
5
22
6.
8
1
12
Erneuerung Brückenbelag mit Asphaltdecke
Neubau Straßenablauf mit Anschlussleitung
Blatt:
5
Cic
2
ße
vorh. Anschlussleitung
Straßenablauf
horiu
7
Erneuerung Deckschicht Gleisbereich (Leistung LVB)
Straßenbeleuchtung
6.
4
Ausbau 1
Gehweg,
Plattenbelag mit Mosaik-Randstreifen
7
27
sstra
3a
Straßenentwässerung
3
10
Ausbau Fahrbahn mit vollgebundenem Asphaltoberbau
Umbau Einmündung mit Asphaltdecke
5
Zeichenerklärung :
neuer Lichtmast, LPH 10,0 m
Erneuerung Deckschicht im Anschlussbereich
7
Bord neu setzen bzw. regulieren
Anlage zum Bauund Finanzierungsbeschluss
Rinnenpflaster neu setzen, einzeilig
Gradientenbrechpunkt
mit Steigung (+) und Gelälle (-)
Riebeckstraße
von Eilenburger Straße bis Täubchenweg
Gradientenhochpunkt
Maßstab: 1 : 750
aufgestellt: Leipzig, den 17.11.2017
Gesehen:
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