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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1340487.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
20.11.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:52

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05071 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen SBB Südost FA Stadtentwicklung und Bau 19.02.2018 20.02.2018 27.02.2018 Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.02.2018: 1. Die Baumaßnahme Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 653.000 € (brutto) bei einem Stadtanteil von 653.000 € (brutto). Darin enthalten sind 66.045 € (brutto) für die Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 3. Die Auszahlungen in Höhe von 586.955 € (brutto) werden im PSP-Element "Deckenbauprogramm" (7.0000639.700) in 2018 bereitgestellt. Die Aufwendungen sind im Haushaltsjahr 2018 im Innenauftrag "Straßenbeleuchtunginvestiv" (106654100010) in Höhe von 66.045 € zu finanzieren. 4. Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltjahr 2018 in Höhe von 66.045 € im Innenauftrag „Straßenbeleuchtung investiv“ (106654100010) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen, Sachkonto 31120000 – investive Schlüsselzuweisungen. Im PSP-Element „Deckenbauprogramm" (7.0000639.700) werden in 2018 Mittel in gleicher Höhe gesperrt. 5. Die im Haushaltsjahr 2019 ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das Verkehrs- und Tiefbauamt angemeldet. 6. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird beauftragt, eine Kostenteilungs- und Leistungsabgrenzungsvereinbarung mit der LVB GmbH abzuschließen. 1/9 2/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2018 2018 66.045,00 € 1066541000010/ 42211000 2018 2018 586.955,00 € 7.0000639.700 7851 2000 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis nein wenn ja, von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab 2019 Jährlich 450 630 1.100.54.1.0.01.09 1.100.54.1.0.01 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 3/9 Sachverhalt: 1. Grundlagen - Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ (STEP) mit Beschluss Ratsversammlung am 25.02.2015 (DS-00523/14-DS-008) - Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020“ mit Beschluss Ratsversammlung am 18.09.2013 (RB IV-1774/13), Anlage 3/Nummer 91 - „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09 vom 20.05.2009) - „Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig 2012“ (RB V-1914/13 vom 11.12.2013) - Petition Lärmschutz für die Anwohner der Riebeckbrücke (Beschluss P-00675/14-VSP001 vom 08.07.2015) - Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS), Stand 30.10.2017 - Haushaltssatzung 2017/2018 vom 01.02.2017 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Die Riebeckstraße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung als NordSüd-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. Im Baubereich verkehrt die Straßenbahnlinie 4. Im geplanten Baubereich ist keine bauliche Trennung der Gleisanlagen zur Fahrbahn vorhanden. Die Riebeckstraße kreuzt im Planungsbereich die Flächen der ehemaligen Bahnlagen zum „Eilenburger Bahnhof“. Nach der aufgegebenen Bahnnutzung erfolgten die Beräumung des Bahnhofsgeländes und die Umgestaltung zum heutigen Lene-Voigt-Park. Direkt neben der vorhandenen Brücke Riebeckstraße (IV/R01)über die ehemaligen Bahnanlagen bildet ein zweites Brückenbauwerk (Gewölbebrücke) eine Straßenverbindung zwischen der Reichpietschstraße und der Tiefen Straße. Vom Knotenpunkt am Täubchenweg steigt die Riebeckstraße auf einem Straßendamm bis zur Brückenhöhe an. Beidseitig sind straßenbegleitende Gehwege vorhanden. Zählungen im Jahr 2012 ergaben für den anstehenden Baubereich eine Verkehrsbelegung von 21.077 Kfz/24 h im Querschnitt; nach der Prognoseberechnung für 2030 gibt es nur unwesentliche Änderungen (22.460 Kfz/24 h). Das Radverkehrsaufkommen im Querschnitt beträgt rund 850 Rad/24 Std. Die vorhandene Fahrbahndecke ist stark wellig und weist Spurrinnen sowie lokale Aufgrabungen mit Asphaltdeckenschluss auf. Die vorhandenen Bordeinfassungen sind zum Teil abgekippt. Die Riebeckstraße befindet sich in einem baulich schlechten Straßenzustand mit der Straßenzustandsnote 4 („ausreichend“ – von 1 - 6). In Verbindung mit dem hohen 4/9 Verkehrsaufkommen führen die Rollgeräusche auf der unebenen Pflasterdecke zu einer erheblichen Lärmbelastung für die angrenzenden Wohngebäude in der Köbisstraße und in der Tiefen Straße. Durch die Dammlage wird diese Belastung noch zusätzlich verstärkt. Die vorhandenen Anlagen der Straßenbeleuchtung sind veraltet und in erheblichem Maße erneuerungsbedürftig. Zielstellung Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich vorrangig aus den Erfordernissen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit mit folgenden Zielen: - Verbesserung des baulichen Zustandes der Verkehrsanlage - Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr - Verminderung der Belastung durch Verkehrslärm für die angrenzenden Wohngebäude in der Köbisstraße und der Tiefen Straße 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes mit den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen und umweltrelevanten Mängeln. 3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung 3.1 Allgemeines Die Baumaßnahme beinhaltet die Deckenerneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in ihren bestehenden Grenzen zwischen Eilenburger Straße und Täubchenweg. Der Baubereich umfasst einen geradlinigen Streckenabschnitt zwischen zwei vorhandenen Knotenpunkten mit zwei kleinen Einmündungen. Der vorhandene, mittig eingeordnete Gleiskörper der Straßenbahn trennt die Fahrtrichtungen auf der Straße ohne bauliche Abgrenzungen. 3.2 Fahrbahn Die Fahrbahnen werden mit Bodenaustausch grundhaft ausgebaut. Es entsteht pro Richtung ein Fahrstreifen auf dem Gleis (Mischnutzung durch Kraftfahrzeuge und Straßenbahn) in einer Breite von mindestens 3,25 m. Außen angelagert werden jeweils 1,85 m breite Radfahrstreifen. Im Rahmen des Straßenausbaus werden neue Straßenabläufe gesetzt und über die vorhandenen Anschlussleitungen der alten Straßenabläufe an die vorhandenen Mischwasserkanäle angeschlossen. 3.3 Knotenpunkte Im Baubereich sind keine Knotenpunkte vorhanden. Der Knotenpunktanschluss am Täubchenweg wird in der baulichen Gestaltung nicht verändert. Grundstückszufahrten sind im Baubereich nicht vorhanden. 5/9 3.4 Radverkehr/Fußgängerverkehr Im Zuge der Baumaßnahme ist keine bauliche Änderung der Aufteilung des Straßenquerschnittes vorgesehen. Durch Änderung der Art des Fahrbahnbelages und die Einordnung von beidseitigen Radfahrstreifen wird die Verkehrssicherheit für Radfahrer erheblich verbessert. Für Fußgänger sind an beiden Seiten der Riebeckstraße straßenbegleitende Gehwege vorhanden. Die Gehwegbreiten orientieren sich an den Bestandsbreiten und sind ca. 2,20 m breit (Ostseite im Bereich Knoten Täubchenweg nur 1,60 m). Sie erhalten einen Belag aus diagonal verlegten Betonplatten 25 cm x 25 cm mit einseitiger Einfassung aus Mosaikpflaster. Für die Überquerung der Riebeckstraße stehen an den mit Lichtsignalanlagen geregelten Knotenpunkten (Täubchenweg und Oststraße sichere Querungsmöglichkeiten zur Verfügung. 3.5 ÖPNV-Anlagen (Maßnahme der LVB GmbH) Die LVB GmbH sanieren eigenständig im gesamten Baubereich den Deckenschluss im Gleisbereich auf ca. 285 m Länge zwischen Riedelstraße und Täubchenweg. Weiterhin wird die vorhandene Gleisbauweise mit Pflasterdeckenschluss (ca.10m, nahe Kreuzungsbereich Täubchenweg) festgelegt und der umgebenden Gleisbauweise angepasst (einschließlich Deckenschluss in Gussasphalt). Eine Gleisaufweitung und ein Neubau der Straßenbahnhaltestelle erfolgen nicht. 3.6 Straßenbeleuchtung Es ist eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Riebeckstraße vorgesehen. Dafür wird die vorhandene Anlage verändert und ergänzt (zweiseitige Beleuchtungsanlage in den Gehwegen der Riebeckstraße in Fortführung der bestehenden Anlagen). Als Straßenleuchte kommt die LED-Leuchte „Luma 1“ des Herstellers Philips zum Einsatz. Für die Lichtpunkte sind Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 10 m, mit einer Auslegerlänge von 1,35 m vorgesehen. 3.7 Versorgungsleitungen Sämtliche Versorgungsunternehmen wurden im Verlauf der Planung auch zu eigenen Bauabsichten befragt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein koordinierter Leitungsbau erfolgen wird. Durch die Baumaßnahme sind keine Umverlegungen erforderlich. Für die neue Beleuchtungsanlage müssen neue Kabel verlegt werden. Die Schutzrohrtrasse zur LSAKoordinierung wird ebenfalls neu verlegt. 3.8 Ingenieurbauwerke Im Baubereich sind zwei Brückenbauwerke vorhanden. Die Tragkonstruktionen der beiden Bauwerke werden durch die geplante Deckenbaumaßnahme nicht berührt. Beide Bauwerke erhalten einen neuen Brückenbelag mit Asphaltschichten. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme werden bei der Brücke Riebeckstraße (Brückenkonstruktion aus Stahlträgern mit Füllbeton) Leistungen zur Erneuerung der Brückenabdichtung unter dem neuen Brückenbelag vorgesehen. 6/9 Für die vorhandene Stützwand zur Tiefen Straße sind Unterhaltungsmaßnahmen zur Erhöhung der Standsicherheit als gesondertes Projekt und mit separater Finanzierung vor der Straßenbaumaßnahme geplant. In die Bauleistungen der Stützwandsicherung wird die Errichtung neuer Geländer auf der Stützwand und auf den Böschungsoberkanten des Straßendammes aufgenommen. Es erfolgt eine zeitliche Koordinierung mit der Straßenbaumaßnahme Riebeckstraße. 4. Finanzierung 4.1 Grundlagen Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Leipzig. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel beantragt werden. 4.2 Bau- und Planungskosten Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten nach Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) vom 30.10.2017 und wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt. Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):  Baukosten: 593.000 €  Planungskosten (Ansatz rund 10 % der Baukosten) (Leistungsphasen 7 - 9, Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen, Öffentlichkeitsarbeit) 60.000 €  Gesamtkosten Planung und Bau 653.000 € Die Leistungsphasen 3 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSPElement 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Das gilt auch für die noch zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI). 4.3 Kosten zu Ausstattung und Interim Kosten für Umzug/Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant. 4.4 Straßenausbaubeiträge Der grundhafte Ausbau der Riebeckstraße erfolgt lediglich im anbaufreien Bereich der Riebeckbrücke bzw. –brückenrampe. Entlang dieser dient die Riebeckstraße nicht der Erschließung von Grundstücken. Der grundhafte Ausbau der Einmündungsbereiche ist aufgrund des geringen Umfangs der beitragsfreien Instandsetzung zuzuordnen. Eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Maßnahme ist nicht möglich. 4.5 Fördermittel/Einzahlungen und Ausgaben Für dieses Vorhaben werden beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Fördermittel nach der Richtlinie KStB, Teil A, in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Kosten (ca. 484.000 €) beantragt. Da jedoch aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation im Rahmen des Programms „Kommunaler Straßen-und Brückenbau“ nicht mit einer zeitnahen Bestätigung von diesbezüglichen Zuwendungen gerechnet werden kann, das Vorhaben jedoch im 7/9 Zusammenhang mit der stetigen Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der erheblichen Lärmbelästigung für die Anwohner eine hohe bauliche Priorität besitzt, geht der vorliegende Beschluss von einer vollständigen städtischen Eigenfinanzierung aus. Sofern es zu einer Förderung kommt, führt dies zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes. Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt: in EURO Gesamt Deckenbauprogramm 7.0000639.700 (Auszahlung Finanzhaushalt) 106654100010 (Aufwand) *davon Planung Stadtanteil insgesamt 2018 586.955 €* 586.955 €* 66.045 € 60.000 € 66.045 € 60.000 € 653.000 € 653.000 € Ein vorzeitiger Baubeginn wird beim Zuwendungsgeber (im Zusammenhang mit der Beantragung der Fördermittel) beantragt. Die Maßnahme wird erst nach Erteilung des förderunschädlichen Baubeginns realisiert. 4.6 Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Für gegenüber dem Bestand zusätzliche bzw. neu hinzukommende Anlagen (9 zusätzliche Lichtpunkte) entstehen diese Folgekosten: Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element Kosten/Einheit und Jahr Beleuchtung 1.100.54.1.0.01.09 ca. 50 (Konto 42211000) €/Lichtpunkt Unterhaltung 450 € 1.100.54.1.0.01 (Konto 42711200) Stromkosten 630 € ca. 70 €/Lichtpunkt Beschreibung Kosten pro Jahr in Euro 5. Grunderwerb Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 6. Kinderfreundlichkeit Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich Bordabsenkungen wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. 7. Barrierefreiheit Fußgängerquerungsstellen werden mit Bordabsenkungen auf 3 cm versehen. 8/9 8. Bauzeiten und Umleitungsführungen Es ist geplant, die Baumaßnahme im Zeitraum vom 02.07.2018 bis 28.09.2018 zu realisieren. Die Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt auf Basis einer Umleitungskonzeption. Die großräumige Verkehrsführung erfolgt stadtwärts über Riebeckstraße/Stötteritzer Straße/ Holsteinstraße/Martinstraße/Zweinaundorfer Straße und landwärts über Breite Straße/Täubchenweg/Gerichtsweg/Prager Straße/Oststraße. Es ist geplant Radfahrer über die Köbisstraße/Geh-Radweg in der Parkanlage/ Eilenburger Straße und Fußgänger einseitig durch das Baufeld zu führen. Für den Straßenbau ist eine Vollsperrung für den Kraftverkehr über die gesamte Bau-zeit und eine Sperrung für die Straßenbahn während der Sommerferien (6 Wochen zu Baubeginn) vorgesehen. Die Umleitungsplanung und Umleitungseinrichtung erfolgt koordiniert für mehrere zeitgleiche und zeitversetzte Baumaßnahmen im Umfeld. 9. Sonstiges Kampfmittel Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist notwendig. Nachweis Vorstellung in AG Rad Die Planung wurde am 13.11.2017 in der AG Rad mit dem Resümee, dass für den Radverkehr eine einvernehmliche und praktikable Lösung gefunden wurde, vorgestellt. Die gegebenen Hinweise (2 m breiter Radfahrstreifen landwärts, Entfall der Linksabbiegespur zu Gunsten von Radverkehrsanlagen in der westlichen Knotenpunktzufahrt Täubchenweg, durchgängiger Radfahrstreifen in Richtung Breite Straße) werden im Zuge der verkehrsrechtlichen Anordnung geprüft. Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit) Eine Information zur Baumaßnahme erfolgt im Stadtbezirksbeirat Südost. Anlagen: Anlage 1 – Prüfkatalog Anlage 2 – Zusammenfassung Anlage 3 – Fotodokumentation Anlage 4 – Übersichtsplan Anlage 5 – Lageplan - M 1:750 Blatt 1 Anlage 6 - Lageplan - M 1:750 Blatt 2 9/9 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☒ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☒ ja ☒ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☒ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☒ ☐ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg 20.11.2017 Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg Die Riebeckstraße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung als Nord-Süd-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. Die vorhandene Fahrbahndecke ist stark wellig und weist Spurrinnen sowie lokale Aufgrabungen mit Asphaltdeckenschluss auf. Die vorhandenen Bordeinfassungen sind zum Teil abgekippt. Die Riebeckstraße befindet sich in einem baulich schlechten Straßenzustand mit der Straßenzustandsnote 4. In Verbindung mit dem hohen Verkehrsaufkommen führen die Rollgeräusche auf der unebenen Pflasterdecke zu einer erheblichen Lärmbelastung für die angrenzenden Wohngebäude in der Köbisstraße und in der Tiefen Straße. Durch die Dammlage wird diese Belastung noch zusätzlich verstärkt. Die Baumaßnahme beinhaltet die Deckenerneuerung der Fahrbahn und der Gehwege in ihren bestehenden Grenzen zwischen Eilenburger Straße und Täubchenweg. Der Baubereich umfasst einen geradlinigen Streckenabschnitt zwischen zwei vorhandenen Knotenpunkten mit zwei kleinen Einmündungen. Durch Änderung der Art des Fahrbahnbelages und die Einordnung von beidseitigen Radfahrstreifen wird die Verkehrssicherheit für Radfahrer erheblich verbessert. Die LVB GmbH sanieren eigenständig im gesamten Baubereich den Deckenschluss im Gleisbereich. Es ist eine zweiseitige Beleuchtungsanlage in den Gehwegen der Riebeckstraße in Fortführung der bestehenden Anlagen geplant. Im Baubereich sind zwei Brückenbauwerke vorhanden. Die Tragkonstruktionen der beiden Bauwerke werden durch die geplante Deckenbaumaßnahme nicht berührt. Beide Bauwerke erhalten einen neuen Brückenbelag mit Asphaltschichten. Für die Stadt Leipzig wurden Kosten für Planung und Bau in Höhe von 653.000 € brutto berechnet. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel beantragt werden. Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Einordnung in den Finanzhaushalt (Bau- und Planungskosten): in EURO Gesamt 2018 Deckenbauprogramm 7.0000639.700 (Auszahlung Finanzhaushalt) 586.955 €* 586.955 €* 66.045 € 60.000 € 66.045 € 60.000 € 653.000 € 653.000 € 106654100010 (Aufwand) *davon Planung Stadtanteil insgesamt Für die Erneuerung der Beleuchtung entstehen Folgekosten (zusätzliche Lichtpunkte). Das Bauvorhaben soll vom 02.07.2018 bis 28.09.2018 realisiert werden. Bau- und Finanzierungsbeschluss Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg Bild 1: stadteinwärts Bild 2: landwärts Anlage 1 Baubereich Übersichtsplan Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg 5 1 63 4 3 65 3 4 LI LI LI Köbisstraße LI Anschluss Blatt 2 1 2 51c Bauanfang Ausbau Riebeckstraße 2 Charlottenstraße 67 Reichpietschstraße 21a Eilenburger Straße 51b 1 5 6 Köbisstraße LVB/RV 46 2 53a 53b 17 Stufen LI Podest LI Weg unbef. 17 Stufen LI LI LI LI LI LI LI LI LI LI Werbetafel Werbetafel Werbetafel Unterführung Werbetafel LI LI BUS BUS BUS Riebeckstraße Riebeckstraße Rabatte B SD SD MAPF MAPF 8 Tiefe Straße RQ 3 MAPF e Schirm 1a 1 3 10 9. 10a 2 33 31 4 24 5 24 26 rstraße 22 SD RQ 2 RQ 1 BB SD Riedelstraße 25 Garage Eilenburger Straße Anordnungsgrenze LSA Riebeckstraße / Oststraße Stand vom 02.08.2016 SD MAPF BB 7a W 7 W W 6. 27 29 22 26 29 Zeichenerklärung : Ausbau Fahrbahn mit vollgebundenem Asphaltoberbau Straßenentwässerung vorh. Anschlussleitung Straßenablauf Erneuerung Brückenbelag mit Asphaltdecke Neubau Straßenablauf mit Anschlussleitung Blatt: 8 Umbau Einmündung mit Asphaltdecke Bord neu setzen bzw. regulieren 2 neuer Lichtmast, LPH 10,0 m 28 Erneuerung Deckschicht im Anschlussbereich 27 24 Straßenbeleuchtung Ausbau Gehweg, Plattenbelag mit Mosaik-Randstreifen 31 Erneuerung Deckschicht Gleisbereich (Leistung LVB) Anlage zum Bau14 und Finanzierungsbeschluss Rinnenpflaster neu setzen, einzeilig Gradientenbrechpunkt mit Steigung (+) und Gelälle (-) 1 Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg Gradientenhochpunkt Maßstab: 1 : 750 aufgestellt: Leipzig, den 17.11.2017 Gesehen: 83 3 4 88 4 7 8 9 10 90 Bauende Ausbau Riebeckstraße 6 eg Wittstockstraße w Täubchen 2 1 5 Anschluss Blatt 1 2 4 Köbisstraße Köbisstraße 22 Weg unbef. 24 Riebeckstraße Werbetafel Werbetafel Haltestelle Breite Straße 17 2 3 2 1 5 4 6. 7a 7 Zweinaundorfer e Straß 1 3 2 24 31 Straße 19 1 26 rstraße haer Beuc e Schirm 33 RQ 4 RQ 3 Tiefe Straße H 3 2a 4 4 29 5 22 6. 8 1 12 Erneuerung Brückenbelag mit Asphaltdecke Neubau Straßenablauf mit Anschlussleitung Blatt: 5 Cic 2 ße vorh. Anschlussleitung Straßenablauf horiu 7 Erneuerung Deckschicht Gleisbereich (Leistung LVB) Straßenbeleuchtung 6. 4 Ausbau 1 Gehweg, Plattenbelag mit Mosaik-Randstreifen 7 27 sstra 3a Straßenentwässerung 3 10 Ausbau Fahrbahn mit vollgebundenem Asphaltoberbau Umbau Einmündung mit Asphaltdecke 5 Zeichenerklärung : neuer Lichtmast, LPH 10,0 m Erneuerung Deckschicht im Anschlussbereich 7 Bord neu setzen bzw. regulieren Anlage zum Bauund Finanzierungsbeschluss Rinnenpflaster neu setzen, einzeilig Gradientenbrechpunkt mit Steigung (+) und Gelälle (-) Riebeckstraße von Eilenburger Straße bis Täubchenweg Gradientenhochpunkt Maßstab: 1 : 750 aufgestellt: Leipzig, den 17.11.2017 Gesehen: 2