Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1367040.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05385-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Einführung einer Strategischen Sozialplanung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Seniorenbeirat
Behindertenbeirat
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
12.04.2018
23.04.2018
26.04.2018
16.05.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag
Der Oberbürgermeister legt bis zum Ende des IV. Quartals 2018 dar, wie Angebote bei freien
Trägern im Rahmen der Sozialplanung im Doppelhaushalt 2019/2020 weiter entwickelt
werden sollen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung
Die bestehenden und bislang neu geplanten Prozesse und Instrumente sowie die perspektivisch vorgesehene personelle wie sächliche Ausstattung der Sozialplanung im Sozialamt
werden als angemessen und bedarfsgerecht bewertet.
In Bezug auf die Ausgestaltung sozialer Angebote und die Förderung freier Träger sind
Veränderungen erforderlich, um die Angebote bei freien Trägern an die Entwicklungen von
Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen anpassen zu können.
1. Sozialplanung
a. Aktueller Stand und geplante Maßnahmen im Jahr 2018
Das Sozialamt verfügt über eine strategisch ausgerichtete Sozialplanung, um Angebote der
sozialen Daseinsvorsorge und sozialen Fürsorge bei freien Trägern und der Stadt Leipzig
bedarfsgerecht zu entwickeln.
Im Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig
2030 sind die übergreifenden Ziele und Handlungsansätze sowie sozialräumliche
Schwerpunktsetzungen für Zielgruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf beschrieben.
Einzelne Fachplanungen beschreiben Ziele und Maßnahmen für spezifische Themen und
Zielgruppen:
Seniorenhilfe:
-
RBV-1165/12 „3. Altenhilfeplan Leipzig 2012 und Seniorenpolitische Leitlinien“,
RB-V-1433/12: „Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen
Seniorenarbeit“,
Teilhabe von Menschen mit Behinderung:
-
VI-DS-04839-NF-01: "Auf dem Weg zur Inklusion" - Teilhabeplan der Stadt Leipzig
2017 bis 2024,
Wohnungsnotfallhilfe:
-
DS-00077/14: „Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig – Überblick und strategische
Ausrichtung 2014“,
Migrantenhilfe:
-
RBV-1293/12 am 18.07.2012: Konzept "Wohnen für Berechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“,
RBV-1826/13 am 21.11.2013: […] Fortschreibung des Konzeptes "Wohnen für
Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" […],
VI-DS-03588: Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten in
2017/2018.
Die Fachplanungen werden bei Bedarf fortgeschrieben. Im Jahr 2018 werden im Rahmen
der Sozialplanung folgende Prozesse begleitet und Fachplanungen neu- bzw.
fortgeschrieben:
a) Fortschreibung Konzept offene Seniorenarbeit
Die Angebote der offenen Seniorenarbeit wurden 2016 evaluiert. Derzeit wird vom Sozialamt
in Abstimmung mit freien Trägern und dem Seniorenbeirat ein Konzept erarbeitet, welches
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die Ergebnisse der Evaluation auswertet und Vorschläge zur Weiterentwicklung der offenen
Seniorenarbeit in Leipzig unterbreitet.
Ein Konzept für eine kultursensible offene Seniorenarbeit wird erarbeitet.
b) Erarbeitung eines Fachplans Seniorenarbeit
Ein Fachplan Seniorenarbeit wird erarbeitet und soll im III. Quartal 2019 vorliegen. Dort soll
die Thematik der kultursensiblen offenen Seniorenarbeit einfließen. Im Rahmen des Tages
der Senioren 2018 wird eine Zukunftswerkstatt durchgeführt.
c) Fortschreibung Konzept Wohnungsnotfallhilfe
In der Wohnungsnotfallhilfe bedarf es einer Fortschreibung des Konzeptes von 2014. Die
Angebote der Wohnungsnotfallhilfe bedürfen mit Blick auf neuere Entwicklungen einer
Überprüfung und Weiterentwicklung. Die Fortschreibung des Konzeptes soll im III. Quartal
2018 vorliegen.
d) Fortschreibung Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund rückläufiger Zuweisungszahlen von Geflüchteten bedarf es einer Anpassung der
Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten. Eine Fortschreibung der
Kapazitätsbedarfsplanung wird vorgelegt.
e) Umsetzung des Teilhabeplans
Der Umsetzungsprozess des im Dezember 2017 beschlossenen Teilhabeplans wird mit
einem 2. Teilhabeforum eröffnet. Für alle 115 weiterführenden Maßnahmen des
Teilhabeplans wird ein Controlling aufgebaut und die Umsetzung einzelner Maßnahmen wird
begleitet.
Bei den beschriebenen Planungsprozessen werden freie Träger über die bestehenden
Fachgremien beteiligt:
-
Zentraler Arbeitskreis Offene Seniorenarbeit,
Fachforum Wohnhilfen,
AG Flüchtlingsozialarbeit.
Darüber hinaus gibt es regelmäßige Gespräche der Amtsleitung mit der Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.
Leipzigerinnen und Leipziger werden über verschiedene Formate, wie beispielsweise das
Teilhabeforum, an Planungsprozessen beteiligt.
Ein fachlicher Austausch zu Fragen der Sozialplanung erfolgt u.a. im Rahmen der AG
Sozialberichterstattung des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in
Arbeitsgruppen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., über das
Benchmarking der 16 Großstädte und zu Fachtagungen, wie beispielsweise dem
diesjährigen Deutschen Fürsorgetag, der in verschiedenen Foren auf Fragen der
Sozialplanung eingeht.
Es ist bewährte Praxis im Sozialamt, Konzepte und Planungen selbst zu erstellen und für
abgegrenzte Teilaufgaben die Dienste Dritter (z. B. zur Evaluation der Angebote offener
Seniorenarbeit) in Anspruch zu nehmen.
1.2 Personelle Ausstattung
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Die Personelle Ausstattung der Sozialplanung im Sozialamt umfasst derzeit 2,0 VZÄ
Sozialplaner/-in sowie 1,0 VZÄ Sachbearbeiter/-in Statistik. Befristet für zwei Jahre stehen
1,0 VZÄ für die Erstellung eines Konzeptes zur kultursensiblen offenen Seniorenarbeit zur
Verfügung.
1.3 Ausblick
In den kommenden Jahren sind neue Konzepte geplant, um die Angebote freier Träger
bedarfsgerecht weiter zu entwickeln (z. B. Konzept offene Behindertenarbeit, ambulante
tagesstrukturierende Angebote für Ältere, Konzept zur Förderung von Beratungsstellen der
Behindertenhilfe).
Je nach Zielstellung und Bedarf sollen Konzepte und Planungen künftig verstärkt
sozialräumliche Schwerpunktsetzungen berücksichtigen und Angebote entsprechend am
sozialräumlichen Bedarf ausgerichtet werden, wie dies im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 im Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ mit der
Maßnahme „Sozialraumorientierung sozialer Angebote“ formuliert ist. Hierbei werden sowohl
der Handlungsbedarf in Bezug auf spezifische Themen (z. B. offene Seniorenarbeit) als auch
die themenübergreifenden Schwerpunkträume des Fachkonzeptes „Soziale Teilhabe“ des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in den Blick genommen.
2
Förderung von freien Trägern
Bei der Fortschreibung der Konzepte und Planungen wird auf veränderte Bedarfslagen
eingegangen. Der für die Anpassung der künftigen Angebotsstruktur notwendige
Finanzbedarf wird projektkonkret anhand der jeweils zu bindenden personellen und
materiellen Ressourcen ermittelt und zwischen den Trägern und dem Sozialamt im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Fördermittel vereinbart.
Das Sozialamt fördert jährlich etwa 110 Projekte bei rund 80 verschiedenen Trägern. Die
Trägerlandschaft ist sehr vielgestaltig.
Um Angebote bei freien Trägern an Tarifsteigerungen der zurückliegenden Jahre
anzupassen, erhalten die Träger im Doppelhaushalt 2017/2018 zusätzliche Fördermittel in
Höhe von 100.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus ist eine weitere Erhöhung der Fördermittel
für Personalkostensteigerungen in Höhe von 65.000 Euro im Jahr 2018 vorgesehen.
Darüber hinaus werden Mehraufwendungen im Bereich offene Seniorenarbeit und
Wohnungsnotfallhilfe im Jahr 2018 und für den Doppelhaushalt 2019/2020 geplant.
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