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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1367040.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
08.02.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:20

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05385-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Einführung einer Strategischen Sozialplanung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Seniorenbeirat Behindertenbeirat FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 12.04.2018 23.04.2018 26.04.2018 16.05.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag Der Oberbürgermeister legt bis zum Ende des IV. Quartals 2018 dar, wie Angebote bei freien Trägern im Rahmen der Sozialplanung im Doppelhaushalt 2019/2020 weiter entwickelt werden sollen. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Begründung Die bestehenden und bislang neu geplanten Prozesse und Instrumente sowie die perspektivisch vorgesehene personelle wie sächliche Ausstattung der Sozialplanung im Sozialamt werden als angemessen und bedarfsgerecht bewertet. In Bezug auf die Ausgestaltung sozialer Angebote und die Förderung freier Träger sind Veränderungen erforderlich, um die Angebote bei freien Trägern an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen anpassen zu können. 1. Sozialplanung a. Aktueller Stand und geplante Maßnahmen im Jahr 2018 Das Sozialamt verfügt über eine strategisch ausgerichtete Sozialplanung, um Angebote der sozialen Daseinsvorsorge und sozialen Fürsorge bei freien Trägern und der Stadt Leipzig bedarfsgerecht zu entwickeln. Im Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 sind die übergreifenden Ziele und Handlungsansätze sowie sozialräumliche Schwerpunktsetzungen für Zielgruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf beschrieben. Einzelne Fachplanungen beschreiben Ziele und Maßnahmen für spezifische Themen und Zielgruppen: Seniorenhilfe: - RBV-1165/12 „3. Altenhilfeplan Leipzig 2012 und Seniorenpolitische Leitlinien“, RB-V-1433/12: „Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit“, Teilhabe von Menschen mit Behinderung: - VI-DS-04839-NF-01: "Auf dem Weg zur Inklusion" - Teilhabeplan der Stadt Leipzig 2017 bis 2024, Wohnungsnotfallhilfe: - DS-00077/14: „Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig – Überblick und strategische Ausrichtung 2014“, Migrantenhilfe: - RBV-1293/12 am 18.07.2012: Konzept "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“, RBV-1826/13 am 21.11.2013: […] Fortschreibung des Konzeptes "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" […], VI-DS-03588: Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten in 2017/2018. Die Fachplanungen werden bei Bedarf fortgeschrieben. Im Jahr 2018 werden im Rahmen der Sozialplanung folgende Prozesse begleitet und Fachplanungen neu- bzw. fortgeschrieben: a) Fortschreibung Konzept offene Seniorenarbeit Die Angebote der offenen Seniorenarbeit wurden 2016 evaluiert. Derzeit wird vom Sozialamt in Abstimmung mit freien Trägern und dem Seniorenbeirat ein Konzept erarbeitet, welches 3/5 die Ergebnisse der Evaluation auswertet und Vorschläge zur Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Leipzig unterbreitet. Ein Konzept für eine kultursensible offene Seniorenarbeit wird erarbeitet. b) Erarbeitung eines Fachplans Seniorenarbeit Ein Fachplan Seniorenarbeit wird erarbeitet und soll im III. Quartal 2019 vorliegen. Dort soll die Thematik der kultursensiblen offenen Seniorenarbeit einfließen. Im Rahmen des Tages der Senioren 2018 wird eine Zukunftswerkstatt durchgeführt. c) Fortschreibung Konzept Wohnungsnotfallhilfe In der Wohnungsnotfallhilfe bedarf es einer Fortschreibung des Konzeptes von 2014. Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe bedürfen mit Blick auf neuere Entwicklungen einer Überprüfung und Weiterentwicklung. Die Fortschreibung des Konzeptes soll im III. Quartal 2018 vorliegen. d) Fortschreibung Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten Aufgrund rückläufiger Zuweisungszahlen von Geflüchteten bedarf es einer Anpassung der Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten. Eine Fortschreibung der Kapazitätsbedarfsplanung wird vorgelegt. e) Umsetzung des Teilhabeplans Der Umsetzungsprozess des im Dezember 2017 beschlossenen Teilhabeplans wird mit einem 2. Teilhabeforum eröffnet. Für alle 115 weiterführenden Maßnahmen des Teilhabeplans wird ein Controlling aufgebaut und die Umsetzung einzelner Maßnahmen wird begleitet. Bei den beschriebenen Planungsprozessen werden freie Träger über die bestehenden Fachgremien beteiligt: - Zentraler Arbeitskreis Offene Seniorenarbeit, Fachforum Wohnhilfen, AG Flüchtlingsozialarbeit. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Gespräche der Amtsleitung mit der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Leipzigerinnen und Leipziger werden über verschiedene Formate, wie beispielsweise das Teilhabeforum, an Planungsprozessen beteiligt. Ein fachlicher Austausch zu Fragen der Sozialplanung erfolgt u.a. im Rahmen der AG Sozialberichterstattung des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in Arbeitsgruppen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., über das Benchmarking der 16 Großstädte und zu Fachtagungen, wie beispielsweise dem diesjährigen Deutschen Fürsorgetag, der in verschiedenen Foren auf Fragen der Sozialplanung eingeht. Es ist bewährte Praxis im Sozialamt, Konzepte und Planungen selbst zu erstellen und für abgegrenzte Teilaufgaben die Dienste Dritter (z. B. zur Evaluation der Angebote offener Seniorenarbeit) in Anspruch zu nehmen. 1.2 Personelle Ausstattung 4/5 Die Personelle Ausstattung der Sozialplanung im Sozialamt umfasst derzeit 2,0 VZÄ Sozialplaner/-in sowie 1,0 VZÄ Sachbearbeiter/-in Statistik. Befristet für zwei Jahre stehen 1,0 VZÄ für die Erstellung eines Konzeptes zur kultursensiblen offenen Seniorenarbeit zur Verfügung. 1.3 Ausblick In den kommenden Jahren sind neue Konzepte geplant, um die Angebote freier Träger bedarfsgerecht weiter zu entwickeln (z. B. Konzept offene Behindertenarbeit, ambulante tagesstrukturierende Angebote für Ältere, Konzept zur Förderung von Beratungsstellen der Behindertenhilfe). Je nach Zielstellung und Bedarf sollen Konzepte und Planungen künftig verstärkt sozialräumliche Schwerpunktsetzungen berücksichtigen und Angebote entsprechend am sozialräumlichen Bedarf ausgerichtet werden, wie dies im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 im Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ mit der Maßnahme „Sozialraumorientierung sozialer Angebote“ formuliert ist. Hierbei werden sowohl der Handlungsbedarf in Bezug auf spezifische Themen (z. B. offene Seniorenarbeit) als auch die themenübergreifenden Schwerpunkträume des Fachkonzeptes „Soziale Teilhabe“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in den Blick genommen. 2 Förderung von freien Trägern Bei der Fortschreibung der Konzepte und Planungen wird auf veränderte Bedarfslagen eingegangen. Der für die Anpassung der künftigen Angebotsstruktur notwendige Finanzbedarf wird projektkonkret anhand der jeweils zu bindenden personellen und materiellen Ressourcen ermittelt und zwischen den Trägern und dem Sozialamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel vereinbart. Das Sozialamt fördert jährlich etwa 110 Projekte bei rund 80 verschiedenen Trägern. Die Trägerlandschaft ist sehr vielgestaltig. Um Angebote bei freien Trägern an Tarifsteigerungen der zurückliegenden Jahre anzupassen, erhalten die Träger im Doppelhaushalt 2017/2018 zusätzliche Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus ist eine weitere Erhöhung der Fördermittel für Personalkostensteigerungen in Höhe von 65.000 Euro im Jahr 2018 vorgesehen. Darüber hinaus werden Mehraufwendungen im Bereich offene Seniorenarbeit und Wohnungsnotfallhilfe im Jahr 2018 und für den Doppelhaushalt 2019/2020 geplant. 5/5