Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1297554.pdf
Größe
744 kB
Erstellt
26.07.17, 12:00
Aktualisiert
16.03.18, 11:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03713-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Neufassung - Ausführung des Geh- und Radweges über den Sportplatz Lützschena
zum Zipfel ( OR 0010/ 17)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
OR Lützschena-Stahmeln
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
09.04.2018
10.04.2018
18.04.2018
Bestätigung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Geh- und Radweg, westlich am Rand des Sportplatzes und östlich entlang des
Heidegrabens zum Zipfel, wird gemäß der vorliegenden Machbarkeitsstudie und im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten weiter geplant und gebaut.
Weil die Mittel im Doppelhaushalt 2017/2018 nicht geplant sind, wird die Entscheidung unter
Vorbehalt der entsprechenden Mittelanmeldung und Beschlussfassung zum Doppelhaushalt
2019/2020 gestellt.
Voraussetzung dafür ist auch, dass der Sportverein Sternburg Lützschena-Stahmeln e.V.
einen Teil seiner gepachteten Sportfläche dauerhaft aufgibt und diese für die Planung und
den Bau zur Verfügung stellt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
Im Rahmen der Sofortmaßnahmen zum Nordraumkonzept Leipzig 2025+, für die Jahre 2015
und 2016, in Verbindung mit der Bestätigung Über- / Außerplanmäßiger Aufwendungen /
Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-01222, Anlage 1, lfd. Nummer 6) wurde
eine Machbarkeitsstudie für das Anlegen eines öffentlichen Gehweges im Bereich der
verpachteten Sportplatzanlage Lützschena in Auftrag gegeben.
Das Gutachten empfiehlt aufgrund der gesicherten kommunalen Eigentumsverhältnisse eine
Variante für den Verlauf westlich der Sportplatzanlage und östlich des Heidegrabens (siehe
Anlage 1 – blaue Linie).
Der im Gutachten favorisierte Weg hat eine Länge von ca. 250 Metern. Geschätzt wird der
grundhafte Ausbau ca. 300.000 EUR kosten. Bei diesem Verlauf sind Teile der Pachtfläche
betroffen. Diese müssen aus dem Pachtvertragsumgriff ausgegliedert werden. Nach
Fertigstellung wird der Weg im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes öffentlich gewidmet.
Der Sportverein hat am 30.05.2017 seine Bereitschaft zur notwendigen
Flächenausgliederung erklärt, aber bereits in einem Vorortgespräch am 24.03.2017
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pachtvertragsfläche künftig mit einem Zaun vom
öffentlichen Weg abgegrenzt werden muss. Deshalb ist der Bau eines Zaunes beim Bau des
Weges bautechnisch und finanziell zu berücksichtigen.
Aufgrund des Heidegrabens sind bei der Planung und beim Bau des Geh- und Radweges
besondere wasser- und umweltrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen (z.B.
Gewässerrandstreifen von 10 Metern, gemessen ab Böschungsoberkante beidseitig). Das ist
dem Sportverein bekannt. Sofern die Baumaßnahme im Außenbereich gemäß § 35 Bau GB
stattfindet, sind Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen und im Finanzplan zu
berücksichtigen.
Anlagen:
Varianten für Wegverläufe
(Anmerkung: auf dem Plan ist noch die Nummer des Ausgangsflurstückes angegeben, der
geplante Geh- und Radweg befindet sich auf dem neuen Flurstück 212/4)
3/3
Vorschlag
Ortschaftsrat
Auftrag für
Machbarkeitsstudie
nach OT 15.10.2015
Ergebnis der
Machbarkeitsstudie
Vorschlag
Verwaltung