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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1297554.pdf
Größe
744 kB
Erstellt
26.07.17, 12:00
Aktualisiert
16.03.18, 11:45

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03713-VSP-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Neufassung - Ausführung des Geh- und Radweges über den Sportplatz Lützschena zum Zipfel ( OR 0010/ 17) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters OR Lützschena-Stahmeln FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 09.04.2018 10.04.2018 18.04.2018 Bestätigung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Geh- und Radweg, westlich am Rand des Sportplatzes und östlich entlang des Heidegrabens zum Zipfel, wird gemäß der vorliegenden Machbarkeitsstudie und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter geplant und gebaut. Weil die Mittel im Doppelhaushalt 2017/2018 nicht geplant sind, wird die Entscheidung unter Vorbehalt der entsprechenden Mittelanmeldung und Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2019/2020 gestellt. Voraussetzung dafür ist auch, dass der Sportverein Sternburg Lützschena-Stahmeln e.V. einen Teil seiner gepachteten Sportfläche dauerhaft aufgibt und diese für die Planung und den Bau zur Verfügung stellt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Sachverhalt: Im Rahmen der Sofortmaßnahmen zum Nordraumkonzept Leipzig 2025+, für die Jahre 2015 und 2016, in Verbindung mit der Bestätigung Über- / Außerplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-01222, Anlage 1, lfd. Nummer 6) wurde eine Machbarkeitsstudie für das Anlegen eines öffentlichen Gehweges im Bereich der verpachteten Sportplatzanlage Lützschena in Auftrag gegeben. Das Gutachten empfiehlt aufgrund der gesicherten kommunalen Eigentumsverhältnisse eine Variante für den Verlauf westlich der Sportplatzanlage und östlich des Heidegrabens (siehe Anlage 1 – blaue Linie). Der im Gutachten favorisierte Weg hat eine Länge von ca. 250 Metern. Geschätzt wird der grundhafte Ausbau ca. 300.000 EUR kosten. Bei diesem Verlauf sind Teile der Pachtfläche betroffen. Diese müssen aus dem Pachtvertragsumgriff ausgegliedert werden. Nach Fertigstellung wird der Weg im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes öffentlich gewidmet. Der Sportverein hat am 30.05.2017 seine Bereitschaft zur notwendigen Flächenausgliederung erklärt, aber bereits in einem Vorortgespräch am 24.03.2017 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pachtvertragsfläche künftig mit einem Zaun vom öffentlichen Weg abgegrenzt werden muss. Deshalb ist der Bau eines Zaunes beim Bau des Weges bautechnisch und finanziell zu berücksichtigen. Aufgrund des Heidegrabens sind bei der Planung und beim Bau des Geh- und Radweges besondere wasser- und umweltrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen (z.B. Gewässerrandstreifen von 10 Metern, gemessen ab Böschungsoberkante beidseitig). Das ist dem Sportverein bekannt. Sofern die Baumaßnahme im Außenbereich gemäß § 35 Bau GB stattfindet, sind Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen und im Finanzplan zu berücksichtigen. Anlagen: Varianten für Wegverläufe (Anmerkung: auf dem Plan ist noch die Nummer des Ausgangsflurstückes angegeben, der geplante Geh- und Radweg befindet sich auf dem neuen Flurstück 212/4) 3/3 Vorschlag Ortschaftsrat Auftrag für Machbarkeitsstudie nach OT 15.10.2015 Ergebnis der Machbarkeitsstudie Vorschlag Verwaltung