Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1368683.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
13.03.18, 09:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05349-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
"Kaufhallengipfel" - Wohnungsbau über Lebensmittelmärkten!
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
27.03.2018
18.04.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in diesem Jahr eine öffentliche Veranstaltung zum
Umgang mit knapper werdenden Flächenressourcen in der wachsenden Stadt
durchzuführen. Dabei soll auch das Thema Mischnutzungen von Wohnungsbau und
Lebensmittelmärkten aufgegriffen werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Die Ankündigungen großer Handelsunternehmen, die monofunktionale Struktur ihrer
Gebäude an urbanen Standorten sukzessive aufzulösen und ihre Handelsfunktion zukünftig
mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu kombinieren (Pressemitteilung Fa. ALDI:
„Aldi baut jetzt auch Wohnungen“), sind vor dem Hintergrund der wachsenden
Nutzungskonflikte um die verbleibenden Potenzialstandorte in den prosperierenden
Großstädten grundsätzlich zu begrüßen.
Dem Ansatz der verbesserten Inwertsetzung von vorhandenen Flächenreserven und der
Beförderung von Mischnutzungen von Gebäuden tragen auch die aktuellen
Stadtentwicklungspläne und –konzepte der Stadt Leipzig bereits gegenwärtig Rechnung. So
thematisiert das aktuell gültige Wohnungspolitische Konzept (VI-DS-1475-NF-002) im
Interesse eines flächensparenden Bauens nach Möglichkeit eine Kombination verschiedener
Nutzungen in einem Objekt und hat dies als separaten Prüfaspekt für Neubaustandorte
implementiert. Ferner sind gemäß Beschluss zum STEP Zentren 2017 (VI-DS-04512) „bei
allen Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben (innerhalb und außerhalb der Zentren)
urbane Qualitäten mit angemessener baulicher Dichte am Standort zu berücksichtigen sowie
ihre funktionale und städtebauliche Einbindung in das Umfeld zu gewährleisten.“ Somit sind
die Grundlagen für die Ausgestaltung durch die Marktakteure gegeben, sofern die
grundsätzlichen Zielstellungen des STEP Zentren gewahrt bleiben.
Herausforderungen ergeben sich in der Umsetzungspraxis neben den teilweise bereits seit
mehreren Jahren laufenden Planungsprozessen aktuell durch die spezifischen
Rahmenbedingungen in Leipzig. So treten beispielsweise die großen
Lebensmittelhandelsketten in Leipzig vielfach nur als Mieter auf und nicht als Eigentümer.
Andererseits bietet die hier aufgeworfene Fragestellung die Chance, das Thema der
Mehrfachnutzung auch grundsätzlicher zu diskutieren und weitere Nutzungskombinationen,
z.B. Wohnen und Kindertagesstätten, aufzugreifen.
Vor diesem Hintergrund folgt die Stadtverwaltung dem Vorschlag des Antragstellers, eine
öffentliche Expertenanhörung durchzuführen, grundsätzlich. Es wird jedoch eine Ergänzung
um andere Nutzungsarten und eine Einbettung in einen größeren thematischen Kontext
vorgeschlagen, um im Sinne eines nachhaltigen Flächenmanagements auch dem
gesteigerten Nachfragedruck gerecht werden zu können.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, im Jahr 2018 eine öffentliche Veranstaltung zum
Umgang mit knapper werdenden Flächenressourcen und den Chancen von Mischnutzungen
in der wachsenden Stadt durchzuführen. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung sollen
Marktakteure, Interessensvertreter und Experten gezielt eingeladen und Best-PracticeBeispiele aus anderen Kommunen sowie die Chancen und Hemmnisse diskutiert werden.
Das genaue Format (Expertenanhörung, Workshop o.ä.) wird unter Berücksichtigung der
Erfahrungen mit „Leipzig weiter denken“ entwickelt. Bei Bedarf können weiterführende
Veranstaltungen ergänzt werden.
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