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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1368683.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
13.03.18, 09:03

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05349-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: "Kaufhallengipfel" - Wohnungsbau über Lebensmittelmärkten! Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 27.03.2018 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in diesem Jahr eine öffentliche Veranstaltung zum Umgang mit knapper werdenden Flächenressourcen in der wachsenden Stadt durchzuführen. Dabei soll auch das Thema Mischnutzungen von Wohnungsbau und Lebensmittelmärkten aufgegriffen werden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Ankündigungen großer Handelsunternehmen, die monofunktionale Struktur ihrer Gebäude an urbanen Standorten sukzessive aufzulösen und ihre Handelsfunktion zukünftig mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu kombinieren (Pressemitteilung Fa. ALDI: „Aldi baut jetzt auch Wohnungen“), sind vor dem Hintergrund der wachsenden Nutzungskonflikte um die verbleibenden Potenzialstandorte in den prosperierenden Großstädten grundsätzlich zu begrüßen. Dem Ansatz der verbesserten Inwertsetzung von vorhandenen Flächenreserven und der Beförderung von Mischnutzungen von Gebäuden tragen auch die aktuellen Stadtentwicklungspläne und –konzepte der Stadt Leipzig bereits gegenwärtig Rechnung. So thematisiert das aktuell gültige Wohnungspolitische Konzept (VI-DS-1475-NF-002) im Interesse eines flächensparenden Bauens nach Möglichkeit eine Kombination verschiedener Nutzungen in einem Objekt und hat dies als separaten Prüfaspekt für Neubaustandorte implementiert. Ferner sind gemäß Beschluss zum STEP Zentren 2017 (VI-DS-04512) „bei allen Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben (innerhalb und außerhalb der Zentren) urbane Qualitäten mit angemessener baulicher Dichte am Standort zu berücksichtigen sowie ihre funktionale und städtebauliche Einbindung in das Umfeld zu gewährleisten.“ Somit sind die Grundlagen für die Ausgestaltung durch die Marktakteure gegeben, sofern die grundsätzlichen Zielstellungen des STEP Zentren gewahrt bleiben. Herausforderungen ergeben sich in der Umsetzungspraxis neben den teilweise bereits seit mehreren Jahren laufenden Planungsprozessen aktuell durch die spezifischen Rahmenbedingungen in Leipzig. So treten beispielsweise die großen Lebensmittelhandelsketten in Leipzig vielfach nur als Mieter auf und nicht als Eigentümer. Andererseits bietet die hier aufgeworfene Fragestellung die Chance, das Thema der Mehrfachnutzung auch grundsätzlicher zu diskutieren und weitere Nutzungskombinationen, z.B. Wohnen und Kindertagesstätten, aufzugreifen. Vor diesem Hintergrund folgt die Stadtverwaltung dem Vorschlag des Antragstellers, eine öffentliche Expertenanhörung durchzuführen, grundsätzlich. Es wird jedoch eine Ergänzung um andere Nutzungsarten und eine Einbettung in einen größeren thematischen Kontext vorgeschlagen, um im Sinne eines nachhaltigen Flächenmanagements auch dem gesteigerten Nachfragedruck gerecht werden zu können. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, im Jahr 2018 eine öffentliche Veranstaltung zum Umgang mit knapper werdenden Flächenressourcen und den Chancen von Mischnutzungen in der wachsenden Stadt durchzuführen. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung sollen Marktakteure, Interessensvertreter und Experten gezielt eingeladen und Best-PracticeBeispiele aus anderen Kommunen sowie die Chancen und Hemmnisse diskutiert werden. Das genaue Format (Expertenanhörung, Workshop o.ä.) wird unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit „Leipzig weiter denken“ entwickelt. Bei Bedarf können weiterführende Veranstaltungen ergänzt werden. 3/3