Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1358985.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
18.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.03.18, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05149-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und
finden
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Mitte
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
05.04.2018
10.04.2018
12.04.2018
17.04.2018
18.04.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Vorschlag zur Einberufung eines runden Tisches, um die Situation im Außenbereich des
Leipziger Hauptbahnhofes gemeinsam zu erörtern, wird abgelehnt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Neben den vielen Nutzer/-innen des Nah- und Fernverkehrs, des Einzelhandels, der
Gaststätten sowie Touristen wird der Raum von Menschen allen Alters genutzt, welche sich
regelmäßig im engeren und weiteren Bahnhofsbereich aufhalten.
Der Hauptbahnhof nimmt, wie in anderen Städten auch, unter den öffentlichen Plätzen eine
Sonderstellung ein. Er ist für nicht wenige Menschen, insbesondere für Personen mit
vergleichbaren prekären Lebenssituationen der Lebensmittelpunkt. In den vergangenen
Jahren kam es immer wieder zu Konflikten, meist ordnungspolitischer Natur. Bettelei,
öffentliches Urinieren und Lagerung sind die häufigsten Themen.
Die Verwaltung reagierte bisher anlassbezogen unter Beteiligung verschiedener Akteure zur
Bearbeitung dieser Themen.
Die von der Antragstellerin geforderte Einrichtung eines Runden Tisches für eine
abgestimmte Kommunikation verschiedener Akteure und Interessenvertreter ist aus Sicht der
Stadtverwaltung bereits aktives Verwaltungshandeln. Benannte Problemlagen werden in
nachstehenden Gremien fortlaufend behandelt und kooperativ abgestimmt:
Drogenrapport (erweiterter Drogenrapport unter Einbeziehung der Leitungsebene)
Teilnehmende Institutionen:
Dezernat V (Suchtbeauftragte, AfJFB), Dezernat III (Ordnungsamt), Polizeidirektion Leipzig,
Zentrum für Drogenhilfe, Bildungsagentur
Qualitätszirkel Erwachsenenstreetwork
Teilnehmende Institutionen:
Suchtbeauftragte (Gesundheitsamt), Sozialamt, Ordnungsamt, AfJFB, Amt für
Stadtsanierung
und
Wohnungsbauförderung,
Polizeidirektion
Leipzig,
Träger
Erwachsenenstreetwork (SZL Suchtzentrum gGmbH, Diakonisches Werk, Innere Mission
Leipzig e. V., Zentrum für Drogenhilfe)
AG Innenstadt
Teilnehmende Institutionen:
Kommunaler Präventionsrat, ECE Leipziger Hauptbahnhof, Promenaden Hauptbahnhof
Projekt „SiBa“- Sicherheit im Bahnhofsviertel
Darüber hinaus ist die Suchtbeauftragte Mitglied im Lenkungsrat des Kommunalen
Präventionsrates, der diese Problematik ebenfalls aufgreift.
Um der Entwicklung gerecht zu werden, werden benannte Arbeitskreise kontinuierlich
fortgeführt. Die Installation einer neuen/weiteren Arbeitsgruppe oder eines Runden Tisches
ist somit entbehrlich.
Die Antragstellerin schätzt ein, dass die Funktionalität der Flächen unter den Vordächern des
Hauptbahnhofes als kommunaler Gehweg aufgegeben wird und eine rechtliche Zuordnung
zum Hauptbahnhof erfolgen soll. Sie kritisiert, dass eine „faktische Privatisierung der
Außenbereiche des Bahnhofs“ ein falscher Ansatz sei.
Diese Sachverhaltsannahmen sind nicht korrekt. Tatsächlich verhält es sich wie folgt:
Die zwischen Ordnungsamt, Verkehrs- und Tiefbauamt und DB AG abgestimmte
Vereinbarung stellt die kraft Gesetzes bestehende Zuordnung der Verantwortlichkeiten klar.
So gehören die Flächen unter den Vordächern des Hauptbahnhofgebäudes nach § 4 Abs. 1
EBO (Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung) zur Funktion des Bahnhofgebäudes als
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überdachter Eingangsbereich und sind damit Bestandteil der Bahnanlage. Damit fällt dieser
Bereich in die Zuständigkeit der DB AG und der Bundespolizei.
Die Gehwegnutzung wird dadurch nicht ausgeschlossen und bleibt wie bisher erhalten. Die
Nutzungsvereinbarung ist damit lediglich klarstellend und lässt andere Maßnahmen zur
Verhinderung sozialer Probleme unberührt.
Die Vereinbarung hat somit nicht die von der Antragstellerin befürchtete Folgewirkung.
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