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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1358985.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
18.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.03.18, 15:28

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05149-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und finden Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Mitte FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 05.04.2018 10.04.2018 12.04.2018 17.04.2018 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Vorschlag zur Einberufung eines runden Tisches, um die Situation im Außenbereich des Leipziger Hauptbahnhofes gemeinsam zu erörtern, wird abgelehnt. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Neben den vielen Nutzer/-innen des Nah- und Fernverkehrs, des Einzelhandels, der Gaststätten sowie Touristen wird der Raum von Menschen allen Alters genutzt, welche sich regelmäßig im engeren und weiteren Bahnhofsbereich aufhalten. Der Hauptbahnhof nimmt, wie in anderen Städten auch, unter den öffentlichen Plätzen eine Sonderstellung ein. Er ist für nicht wenige Menschen, insbesondere für Personen mit vergleichbaren prekären Lebenssituationen der Lebensmittelpunkt. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Konflikten, meist ordnungspolitischer Natur. Bettelei, öffentliches Urinieren und Lagerung sind die häufigsten Themen. Die Verwaltung reagierte bisher anlassbezogen unter Beteiligung verschiedener Akteure zur Bearbeitung dieser Themen. Die von der Antragstellerin geforderte Einrichtung eines Runden Tisches für eine abgestimmte Kommunikation verschiedener Akteure und Interessenvertreter ist aus Sicht der Stadtverwaltung bereits aktives Verwaltungshandeln. Benannte Problemlagen werden in nachstehenden Gremien fortlaufend behandelt und kooperativ abgestimmt: Drogenrapport (erweiterter Drogenrapport unter Einbeziehung der Leitungsebene) Teilnehmende Institutionen: Dezernat V (Suchtbeauftragte, AfJFB), Dezernat III (Ordnungsamt), Polizeidirektion Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe, Bildungsagentur Qualitätszirkel Erwachsenenstreetwork Teilnehmende Institutionen: Suchtbeauftragte (Gesundheitsamt), Sozialamt, Ordnungsamt, AfJFB, Amt für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung, Polizeidirektion Leipzig, Träger Erwachsenenstreetwork (SZL Suchtzentrum gGmbH, Diakonisches Werk, Innere Mission Leipzig e. V., Zentrum für Drogenhilfe) AG Innenstadt Teilnehmende Institutionen: Kommunaler Präventionsrat, ECE Leipziger Hauptbahnhof, Promenaden Hauptbahnhof Projekt „SiBa“- Sicherheit im Bahnhofsviertel Darüber hinaus ist die Suchtbeauftragte Mitglied im Lenkungsrat des Kommunalen Präventionsrates, der diese Problematik ebenfalls aufgreift. Um der Entwicklung gerecht zu werden, werden benannte Arbeitskreise kontinuierlich fortgeführt. Die Installation einer neuen/weiteren Arbeitsgruppe oder eines Runden Tisches ist somit entbehrlich. Die Antragstellerin schätzt ein, dass die Funktionalität der Flächen unter den Vordächern des Hauptbahnhofes als kommunaler Gehweg aufgegeben wird und eine rechtliche Zuordnung zum Hauptbahnhof erfolgen soll. Sie kritisiert, dass eine „faktische Privatisierung der Außenbereiche des Bahnhofs“ ein falscher Ansatz sei. Diese Sachverhaltsannahmen sind nicht korrekt. Tatsächlich verhält es sich wie folgt: Die zwischen Ordnungsamt, Verkehrs- und Tiefbauamt und DB AG abgestimmte Vereinbarung stellt die kraft Gesetzes bestehende Zuordnung der Verantwortlichkeiten klar. So gehören die Flächen unter den Vordächern des Hauptbahnhofgebäudes nach § 4 Abs. 1 EBO (Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung) zur Funktion des Bahnhofgebäudes als 3/4 überdachter Eingangsbereich und sind damit Bestandteil der Bahnanlage. Damit fällt dieser Bereich in die Zuständigkeit der DB AG und der Bundespolizei. Die Gehwegnutzung wird dadurch nicht ausgeschlossen und bleibt wie bisher erhalten. Die Nutzungsvereinbarung ist damit lediglich klarstellend und lässt andere Maßnahmen zur Verhinderung sozialer Probleme unberührt. Die Vereinbarung hat somit nicht die von der Antragstellerin befürchtete Folgewirkung. 4/4