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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1376224.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
09.03.18, 12:00
Aktualisiert
27.03.18, 19:13

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05592 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff: Sachgrundlose Befristungen bei der Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.03.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Das Thema Sachgrundlose Befristungen steht aktuell auf der politischen Agenda. Die Art der Befristung ist arbeitsrechtlich möglich, allerdings wird darüber diskutiert sie zu erschweren. Gerade im öffentlichen Dienst wird von sachgrundlosen Befristungen oft Gebrauch gemacht, indem Neueinstellungen zunächst nur eine 24-monatige Laufzeit haben. Dies betrifft oft den Bildungssektor, aber auch in der Verwaltung selbst spielen sachgrundlose Befristungen oft eine Rolle. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Gehörte es in den vergangenen 10 Jahren zur Praxis der Stadtverwaltung, neue Mitarbeiter zunächst befristet einzustellen, auch ohne einen Sachgrund (Elternzeitvertretung etc.)? 2. Wenn ja, wie viele Mitarbeiter hat das betroffen und wurden diese Verträge in der Regel dann in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt? 3. Greift die Stadt Leipzig noch heute zum Mittel der sachgrundlosen Befristung bei Neueinstellungen zurück? Wenn ja, warum? 4. Wie stellt sich der Sachverhalt bei Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen dar? Anlagen: 1/1