Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1376224.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
09.03.18, 12:00
Aktualisiert
27.03.18, 19:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05592
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Sachgrundlose Befristungen bei der Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.03.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Das Thema Sachgrundlose Befristungen steht aktuell auf der politischen Agenda. Die Art der
Befristung ist arbeitsrechtlich möglich, allerdings wird darüber diskutiert sie zu erschweren. Gerade
im öffentlichen Dienst wird von sachgrundlosen Befristungen oft Gebrauch gemacht, indem
Neueinstellungen zunächst nur eine 24-monatige Laufzeit haben. Dies betrifft oft den Bildungssektor,
aber auch in der Verwaltung selbst spielen sachgrundlose Befristungen oft eine Rolle. Vor diesem
Hintergrund fragen wir:
1. Gehörte es in den vergangenen 10 Jahren zur Praxis der Stadtverwaltung, neue Mitarbeiter
zunächst befristet einzustellen, auch ohne einen Sachgrund (Elternzeitvertretung etc.)?
2. Wenn ja, wie viele Mitarbeiter hat das betroffen und wurden diese Verträge in der Regel
dann in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt?
3. Greift die Stadt Leipzig noch heute zum Mittel der sachgrundlosen Befristung bei
Neueinstellungen zurück? Wenn ja, warum?
4. Wie stellt sich der Sachverhalt bei Eigenbetrieben und kommunalen
Beteiligungsunternehmen dar?
Anlagen:
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