Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1372481.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
28.02.18, 12:00
Aktualisiert
22.03.18, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05543
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Wann kommt das Nachbarschaftszentrum Ostwache?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.03.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Im Januar 2017 hat der Stadtrat den „Masterplan Parkbogen Ost“ beschlossen. In diesem
Zusammenhang hat sich die Ratsversammlung des Weiteren dafür ausgesprochen, dass die
Stadtverwaltung die notwendigen Voraussetzungen zumindest für eine Zwischennutzung der
ehemaligen Feuerwache Ost durch die IG Ostwache schaffen soll. Vorbehaltlich der Klärung
mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung soll außerdem eine langfristige Lösung für das Objekt
im Sinne des Konzeptes der IG Ostwache geschaffen werden.
Im Frühjahr 2017 ist aus der IG Ostwache ein eingetragener gemeinnütziger Verein, nämlich
der Ostwache e. V. geworden. Zwischen Branddirektion und dem Amt für Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung (ASW) wurden im letzten Jahr erste Gespräche zur Möglichkeit
einer Zwischennutzung geführt. Konkret geht es um das Gebäude der ehemaligen Tischlerei
und einen Teilbereich des Hauptgebäudes.
Der Verein erhält immer wieder vielfältige Anfragen mit Nutzer*inneninteresse. Diese
Anfragen müssen allerdings negativ beantwortet werden, weil es noch nicht zum Abschluss
einer bzw. von Nutzungsvereinbarung(en) gekommen ist. Viele im Verein ehrenamtlich
engagierte Menschen, lokale Akteure und die Nachbarschaft würden gerne im Sinne des
gemeinsam erarbeiteten Nutzungskonzeptes weitere Schritte zur Etablierung des geplanten
„Nachbarschaftszentrums“ leidenschaftlich und motiviert angehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1.
2.
3.
Welche Pläne verfolgt die Branddirektion aktuell mit der Liegenschaft? Wann ist
vorgesehen, dass die Branddirektion den Standort zur eigenen Nutzung aufgibt
und die Gebäude vollständig leer gezogen werden?
Wann kann davon ausgegangen werden, dass zwischen Branddirektion und dem
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, zumindest in Bezug auf
das Gebäude der ehemaligen Tischlerei, ein erster Zwischennutzungsvertrag
unterzeichnet wird? Welche Schritte bis zur Vertragsunterzeichnung und Nutzung
durch den Verein sind ggf. noch notwendig?
Wann ist mit der Unterzeichnung des ggf. zweiten Nutzungsvertrages in Bezug auf
einen Teilbereich des Hauptgebäudes zu rechnen? Welche Umbaumaßnahmen
sind hierfür noch erforderlich? Wann sollen diese Umbaumaßnahmen
ausgeführt werden? Welche weiteren Schritte sind darüber hinaus bis zur
Vertragsunterzeichnung und Nutzung durch den Verein noch notwendig?
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Anlagen:
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