Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1318621.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
22.09.17, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04750-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Abwasser-/Abflussprobleme bei starken Regenfällen in der Südvorstadt
Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
☐
Zustimmung und Abhilfe
☐
Alternativvorschlag
☒
Berücksichtigung
☐
Erledigt
☐
Ablehnung
Beschlussvorschlag:
Die Petition wird bei der Erarbeitung von Lösungsstrategien durch die Verwaltung und die
Leipziger Wasserwerke berücksichtigt.
Begründung:
Die Problematik der sich verändernden klimatischen Verhältnisse und die daraus
resultierenden häufiger auftretenden Starkregenereignisse sind der Verwaltung und den
Leipziger Wasserwerken bekannt. Daher wird seit einiger Zeit bereits an Lösungsstrategien
gearbeitet.
In der jüngeren Vergangenheit kam es in Leipzig mittlerweile jährlich zu
Starkregenereignissen, die in jeweils unterschiedlichen Stadtteilen zu Rückstau der
Abwasseranlagen und den einhergehenden Probleme führten. Starkregen, der auf
öffentliche Flächen auftritt, wird derzeit überwiegend in die öffentliche Kanalisation
eingeleitet.
Mit den Auswirkungen des Klimawandels wird für die Zukunft prognostiziert, dass
Starkregenereignisse häufiger auftreten und auch heftiger ausfallen können. Leipzig wächst
derzeit sehr stark. Die angestrebte und an sich zu begrüßende Bebauung von Baulücken
wird das genannte Problem eher noch verstärken.
1/4
Die Stadt Leipzig hat dies erkannt und deshalb Anpassungsstrategien an den Klimawandel
und dabei Maßnahmen für ein klimawandelangepasstes Regenwassermanagement
vorgesehen. Als eine erste Maßnahme wurde das Projekt „KAWI-L – Kommunale
Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen – Projekt Starkregen“ gemeinsam
mit den Leipziger Wasserwerken initiiert. Dazu lliegt die Vorlage VI-DS-02303 vor. Darin wird
festgehalten, dass sowohl auf kurzfristige Maßnahmen zur Risikoprävention als auch auf
langfristige und nachhaltig wirkende Anpassungsmaßnahmen für stadtplanerische Vorgaben
zu fokussieren ist.
Derzeit werden noch die Grundlagen erarbeitet, um im Rahmen einer Gefährdungsanalyse
konkrete Maßnahmen für gefährdete Gebiete oder Quartiere vorschlagen zu können.
Zudem hat sich die Stadt Leipzig zum Ziel gesetzt, die Leistungsfähigkeit der technischen
Infrastruktur auch in der wachsenden Stadt und im Zuge des Klimawandels zu erhalten und
weiterzuentwickeln, sowie in potenziell von Überstauungen bei Starkregenereignissen
betroffenen Gebieten die Wasserrückhaltung und Schutzmaßnahmen zu verbessern
(Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030, Ziele Leistungsfähige technische
Infrastruktur sowie Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität).
Die Veränderungen im Zuge des Klimawandels bedeuten für die Dimensionierung der
Abwasserkanäle in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung. Einerseits sind längere
Trockenperioden zu verzeichnen, andererseits zunehmende Starkregenereignisse bis hin zu
häufiger eintretenden Hochwassersituationen, die 2017 insbesondere in den südlichen
Stadtbezirken von Leipzig zu verzeichnen waren.
Das Kanalnetz der Leipziger Wasserwerke wird auf ein sogenanntes 3 - 5 jähriges
Regenereignis ausgelegt, d. h. auf eine Regenmenge, die im Schnitt alle 3 - 5 Jahre
auftreten kann. Der 10.07.2017 ist als ein 10-jähriges Regenereignis einzustufen, d. h. als
ein außergewöhnliches Regenwasserereignis, für das Kanalnetze nicht ausgelegt werden
können, u. a. auch aufgrund der Trockenperioden. Erschwerend kam hinzu, dass die
vorangegangene Trockenperiode bei Starkregen zu Schlammabgängen vom Fockeberg
führte und die Überstausituation verschärfte.
D. h. allein durch den Ausbau der Kanalnetze können die Folgen außergewöhnlicher
Regenereignisse auch in Zukunft nicht aufgefangen werden und es wird noch mehr darauf
ankommen, dass alle Betroffenen - die Leipziger Wasserwerke, die Stadt und die
Grundstückseigentümer - umfassende Maßnahmen ergreifen, um die durch
Starkregenereignisse verursachten Schäden so gering wie möglich zu halten. Die
Wasserwerke und die Stadt Leipzig tragen derzeit dazu bei, z. B. durch regelmäßige
Überwachung und Instandhaltung von Schäden und Beeinträchtigungen am Kanalnetz und
den Straßenentwässerungseinrichtungen. Darüber hinaus sind Stadt Leipzig und die
Leipziger Wasserwerke im ständigen Austausch, wie in Schwerpunktgebieten
Anpassungsstrategien an zunehmende Starkregenereignisse entwickelt und umgesetzt
werden können.
Neben der Gesamtstrategie haben sich das Verkehrs- und Tiefbauamt und die Leipziger
Wasserwerke insbesondere auch mit der Situation in der Fockestraße beschäftigt.
Dabei wurden die zur Ableitung des Regenwassers im öffentlichen Verkehrsraum
befindlichen Straßenabläufe und deren Anschlussleitungen, für die das Verkehrs- und
Tiefbauamt zuständig ist, geprüft. Es wurde festgestellt, dass sie sich in einem
ordnungsgemäßen, funktionsfähigen Zustand befinden.
Die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Abwasseranlagen obliegt den Leipziger
Wasserwerken. Der Verwaltung liegt eine Stellungnahme des Unternehmens vor. Darin wird
auf die bereits beschriebene klimatische Entwicklung und die sich daraus ergebenden
Probleme eingegangen.
2/4
Das Kanalnetz der Leipziger Wasserwerke unterliegt einer turnusmäßigen Überwachung.
Dadurch werden Schäden oder Beeinträchtigungen rechtzeitig festgestellt und können
beseitigt werden. In dem von dem Petitionsverfasser beschriebenen Leitungsbereich
bewirkten die Anlagen bis zu der durch ein Starkregenereignis verursachte Havarie im Juli
2015, einen sehr guten Entwässerungskomfort. Nach dem Ereignis wurden sofort
Maßnahmen ergriffen, um die Schäden zu beseitigen, das Bauwerk zu sichern und eine
fortwährende Ableitung zu gewährleisten.
Im November 2016 wurde dann mit der Sanierung des 2. südlichen Hauptsammlers
begonnen. Durch die stattfindenden Baumaßnahmen ist die Entwässerungskapazität zwar
verringert, befindet sich jedoch immer noch im Bemessungsmaßstab eines 3-jährigen
Regenereignisses. Den 10.07.2017 ist, wie oben bereits ausgeführt, aufgrund seiner Daten
als ein 10-jähriges Regenereignis einzustufen. Erschwerend kam an diesem Tag noch hinzu,
dass sich durch die vorangegangene Trockenperiode Schlammabgänge vom Fockeberg
lösten und die Überstausituation verschärften. Gemeinsam mit der Feuerwehr wurden die
Wassermassen zeitlich verzögert von den betroffenen Bereichen entfernt und zurück blieben
Schlamm und Austräge aus dem Kanalnetz. Von den Leipziger Wasserwerken und dem
Eigenbetrieb Stadtreinigung initiierte Reinigungsmaßnahmen wurden durch eine Vielzahl
parkender Fahrzeuge erschwert. Somit konnten die Verunreinigungen erst nach mehreren
Tagen beseitigt werden.
Die Stadt Leipzig und die Leipziger Wassserwerke bedauern die Unannehmlichkeiten der
betroffenen Anlieger und haben Verständnis für ihre Unzufriedenheit mit der Situation.
Der Ausbau des Entlastungskanals durch die Leipziger Wasserwerke gehört zu den
Maßnahmen, die zu einer Verbesserung beitragen.
Der Grundstückseigentümer wiederum sollte dafür Sorge tragen, dass eine
Rückstausicherung in der Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut und funktionsfähig
ist. Als Rückstauebene ist die Straßenoberfläche verbindlich vorgegeben. Alle darunter
befindliche Entwässerungspunkte müssen gegen Rückstau gesichert werden. Die Leipziger
Wasserwerke bieten hierfür Beratungen vor Ort an.
Zusammenfassend muss leider festgestellt werden, dass Extremereignisse durch den
Klimawandel begünstigt werden und dass der regelgerechte Bau und Betrieb des
Kanalnetzes auf Wassermengen, wie sie im Extremfall auftreten, nicht ausgerichtet ist.
Leider können Beeinträchtigungen von Anliegern auch in Zukunft nicht immer vermieden
werden.
3/4
4/4