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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1318621.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
22.09.17, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:55

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04750-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Abwasser-/Abflussprobleme bei starken Regenfällen in der Südvorstadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Petitionsausschuss Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung ☐ Zustimmung und Abhilfe ☐ Alternativvorschlag ☒ Berücksichtigung ☐ Erledigt ☐ Ablehnung Beschlussvorschlag: Die Petition wird bei der Erarbeitung von Lösungsstrategien durch die Verwaltung und die Leipziger Wasserwerke berücksichtigt. Begründung: Die Problematik der sich verändernden klimatischen Verhältnisse und die daraus resultierenden häufiger auftretenden Starkregenereignisse sind der Verwaltung und den Leipziger Wasserwerken bekannt. Daher wird seit einiger Zeit bereits an Lösungsstrategien gearbeitet. In der jüngeren Vergangenheit kam es in Leipzig mittlerweile jährlich zu Starkregenereignissen, die in jeweils unterschiedlichen Stadtteilen zu Rückstau der Abwasseranlagen und den einhergehenden Probleme führten. Starkregen, der auf öffentliche Flächen auftritt, wird derzeit überwiegend in die öffentliche Kanalisation eingeleitet. Mit den Auswirkungen des Klimawandels wird für die Zukunft prognostiziert, dass Starkregenereignisse häufiger auftreten und auch heftiger ausfallen können. Leipzig wächst derzeit sehr stark. Die angestrebte und an sich zu begrüßende Bebauung von Baulücken wird das genannte Problem eher noch verstärken. 1/4 Die Stadt Leipzig hat dies erkannt und deshalb Anpassungsstrategien an den Klimawandel und dabei Maßnahmen für ein klimawandelangepasstes Regenwassermanagement vorgesehen. Als eine erste Maßnahme wurde das Projekt „KAWI-L – Kommunale Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen – Projekt Starkregen“ gemeinsam mit den Leipziger Wasserwerken initiiert. Dazu lliegt die Vorlage VI-DS-02303 vor. Darin wird festgehalten, dass sowohl auf kurzfristige Maßnahmen zur Risikoprävention als auch auf langfristige und nachhaltig wirkende Anpassungsmaßnahmen für stadtplanerische Vorgaben zu fokussieren ist. Derzeit werden noch die Grundlagen erarbeitet, um im Rahmen einer Gefährdungsanalyse konkrete Maßnahmen für gefährdete Gebiete oder Quartiere vorschlagen zu können. Zudem hat sich die Stadt Leipzig zum Ziel gesetzt, die Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur auch in der wachsenden Stadt und im Zuge des Klimawandels zu erhalten und weiterzuentwickeln, sowie in potenziell von Überstauungen bei Starkregenereignissen betroffenen Gebieten die Wasserrückhaltung und Schutzmaßnahmen zu verbessern (Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030, Ziele Leistungsfähige technische Infrastruktur sowie Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität). Die Veränderungen im Zuge des Klimawandels bedeuten für die Dimensionierung der Abwasserkanäle in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung. Einerseits sind längere Trockenperioden zu verzeichnen, andererseits zunehmende Starkregenereignisse bis hin zu häufiger eintretenden Hochwassersituationen, die 2017 insbesondere in den südlichen Stadtbezirken von Leipzig zu verzeichnen waren. Das Kanalnetz der Leipziger Wasserwerke wird auf ein sogenanntes 3 - 5 jähriges Regenereignis ausgelegt, d. h. auf eine Regenmenge, die im Schnitt alle 3 - 5 Jahre auftreten kann. Der 10.07.2017 ist als ein 10-jähriges Regenereignis einzustufen, d. h. als ein außergewöhnliches Regenwasserereignis, für das Kanalnetze nicht ausgelegt werden können, u. a. auch aufgrund der Trockenperioden. Erschwerend kam hinzu, dass die vorangegangene Trockenperiode bei Starkregen zu Schlammabgängen vom Fockeberg führte und die Überstausituation verschärfte. D. h. allein durch den Ausbau der Kanalnetze können die Folgen außergewöhnlicher Regenereignisse auch in Zukunft nicht aufgefangen werden und es wird noch mehr darauf ankommen, dass alle Betroffenen - die Leipziger Wasserwerke, die Stadt und die Grundstückseigentümer - umfassende Maßnahmen ergreifen, um die durch Starkregenereignisse verursachten Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Wasserwerke und die Stadt Leipzig tragen derzeit dazu bei, z. B. durch regelmäßige Überwachung und Instandhaltung von Schäden und Beeinträchtigungen am Kanalnetz und den Straßenentwässerungseinrichtungen. Darüber hinaus sind Stadt Leipzig und die Leipziger Wasserwerke im ständigen Austausch, wie in Schwerpunktgebieten Anpassungsstrategien an zunehmende Starkregenereignisse entwickelt und umgesetzt werden können. Neben der Gesamtstrategie haben sich das Verkehrs- und Tiefbauamt und die Leipziger Wasserwerke insbesondere auch mit der Situation in der Fockestraße beschäftigt. Dabei wurden die zur Ableitung des Regenwassers im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen Straßenabläufe und deren Anschlussleitungen, für die das Verkehrs- und Tiefbauamt zuständig ist, geprüft. Es wurde festgestellt, dass sie sich in einem ordnungsgemäßen, funktionsfähigen Zustand befinden. Die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Abwasseranlagen obliegt den Leipziger Wasserwerken. Der Verwaltung liegt eine Stellungnahme des Unternehmens vor. Darin wird auf die bereits beschriebene klimatische Entwicklung und die sich daraus ergebenden Probleme eingegangen. 2/4 Das Kanalnetz der Leipziger Wasserwerke unterliegt einer turnusmäßigen Überwachung. Dadurch werden Schäden oder Beeinträchtigungen rechtzeitig festgestellt und können beseitigt werden. In dem von dem Petitionsverfasser beschriebenen Leitungsbereich bewirkten die Anlagen bis zu der durch ein Starkregenereignis verursachte Havarie im Juli 2015, einen sehr guten Entwässerungskomfort. Nach dem Ereignis wurden sofort Maßnahmen ergriffen, um die Schäden zu beseitigen, das Bauwerk zu sichern und eine fortwährende Ableitung zu gewährleisten. Im November 2016 wurde dann mit der Sanierung des 2. südlichen Hauptsammlers begonnen. Durch die stattfindenden Baumaßnahmen ist die Entwässerungskapazität zwar verringert, befindet sich jedoch immer noch im Bemessungsmaßstab eines 3-jährigen Regenereignisses. Den 10.07.2017 ist, wie oben bereits ausgeführt, aufgrund seiner Daten als ein 10-jähriges Regenereignis einzustufen. Erschwerend kam an diesem Tag noch hinzu, dass sich durch die vorangegangene Trockenperiode Schlammabgänge vom Fockeberg lösten und die Überstausituation verschärften. Gemeinsam mit der Feuerwehr wurden die Wassermassen zeitlich verzögert von den betroffenen Bereichen entfernt und zurück blieben Schlamm und Austräge aus dem Kanalnetz. Von den Leipziger Wasserwerken und dem Eigenbetrieb Stadtreinigung initiierte Reinigungsmaßnahmen wurden durch eine Vielzahl parkender Fahrzeuge erschwert. Somit konnten die Verunreinigungen erst nach mehreren Tagen beseitigt werden. Die Stadt Leipzig und die Leipziger Wassserwerke bedauern die Unannehmlichkeiten der betroffenen Anlieger und haben Verständnis für ihre Unzufriedenheit mit der Situation. Der Ausbau des Entlastungskanals durch die Leipziger Wasserwerke gehört zu den Maßnahmen, die zu einer Verbesserung beitragen. Der Grundstückseigentümer wiederum sollte dafür Sorge tragen, dass eine Rückstausicherung in der Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut und funktionsfähig ist. Als Rückstauebene ist die Straßenoberfläche verbindlich vorgegeben. Alle darunter befindliche Entwässerungspunkte müssen gegen Rückstau gesichert werden. Die Leipziger Wasserwerke bieten hierfür Beratungen vor Ort an. Zusammenfassend muss leider festgestellt werden, dass Extremereignisse durch den Klimawandel begünstigt werden und dass der regelgerechte Bau und Betrieb des Kanalnetzes auf Wassermengen, wie sie im Extremfall auftreten, nicht ausgerichtet ist. Leider können Beeinträchtigungen von Anliegern auch in Zukunft nicht immer vermieden werden. 3/4 4/4