Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1375207.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.03.18, 12:00
Aktualisiert
27.03.18, 19:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05570
Status: öffentlich
Eingereicht von
Frau Monique Vogt
Betreff:
Einwohneranfrage zu einem möglichen Fahrradplatz (praktische Verkehrserziehung)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.03.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach meiner Kenntnis möchte an der 46. Schule der Förderverein auf dem
Schulhofuntergrund (Pflaster) Flächen mit Heißplastik gestalten lassen (bspw. mit einzelnen
auftragbaren Spielen wie Himmel-und-Hölle). In Folge des LVZ Zeitungsartikels zur
Radfahrausbildung an Leipziger Grundschulen (vom 05. März 2018) kam der Gedanke auf,
dass man durchaus auch Straßen, Kreuzungen oder sonstige Verkehrshindernisse auf dem
Pflaster auftragen lassen könnte, vor allem weil bisher an der 46. Schule sowieso die
Radfahrausbildung der eigenen 4. Klassen auf dem Schulhof stattfindet.
Um diese „Gestaltung“ des Schulhofs im Bereich des auch für die praktische
Verkehrserziehung
nutzen
zu
können,
muss
man
sicher
bestimmte
Grundstandarts/Gestaltungsvorschriften der Stadtverwaltung, Verkehrswacht oder Polizei
erfüllen.
1. Handelt es sich hierbei um Standarts (Vorgaben zu Straßenkreuzung,
Fußgängerüberweg etc.) der Stadt Leipzig oder der Polizei?
2. An wen (Polizei oder welche städtische Abteilung) muss sich der Förderverein
diesbezüglich wenden?
3. Wie viele 3. und 4. Klassen (gerne auch mit insgesamt Schüleranzahl) müssen
noch im Schuljahr 2017/18 ihre Fahrradausbildung in Leipzig absolvieren?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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