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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1375207.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
07.03.18, 12:00
Aktualisiert
27.03.18, 19:13

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05570 Status: öffentlich Eingereicht von Frau Monique Vogt Betreff: Einwohneranfrage zu einem möglichen Fahrradplatz (praktische Verkehrserziehung) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.03.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach meiner Kenntnis möchte an der 46. Schule der Förderverein auf dem Schulhofuntergrund (Pflaster) Flächen mit Heißplastik gestalten lassen (bspw. mit einzelnen auftragbaren Spielen wie Himmel-und-Hölle). In Folge des LVZ Zeitungsartikels zur Radfahrausbildung an Leipziger Grundschulen (vom 05. März 2018) kam der Gedanke auf, dass man durchaus auch Straßen, Kreuzungen oder sonstige Verkehrshindernisse auf dem Pflaster auftragen lassen könnte, vor allem weil bisher an der 46. Schule sowieso die Radfahrausbildung der eigenen 4. Klassen auf dem Schulhof stattfindet. Um diese „Gestaltung“ des Schulhofs im Bereich des auch für die praktische Verkehrserziehung nutzen zu können, muss man sicher bestimmte Grundstandarts/Gestaltungsvorschriften der Stadtverwaltung, Verkehrswacht oder Polizei erfüllen. 1. Handelt es sich hierbei um Standarts (Vorgaben zu Straßenkreuzung, Fußgängerüberweg etc.) der Stadt Leipzig oder der Polizei? 2. An wen (Polizei oder welche städtische Abteilung) muss sich der Förderverein diesbezüglich wenden? 3. Wie viele 3. und 4. Klassen (gerne auch mit insgesamt Schüleranzahl) müssen noch im Schuljahr 2017/18 ihre Fahrradausbildung in Leipzig absolvieren? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/2 2/2