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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1354699.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
05.01.18, 12:00
Aktualisiert
14.03.18, 11:00

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05277 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Information über Kostenerhöhungen und deren Finanzierung zum Baubeschluss VIDS-02999: Bau- und Finanzierungsbeschluss "Energetische Sanierung Fenster 2. Bauabschnitt (2016/2017) im Gewandhaus zu Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters BA Kulturstätten Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 04.04.2018 Bestätigung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.03.2018: Die mit der Maßnahme DS-02999: „Energetische Sanierung Fenster 2. Bauabschnitt (2016/2017) im Gewandhaus zu Leipzig“ eingetretene Kostenerhöhung und deren Finanzierung wird zur Kenntnis genommen. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Ausgangssituation: Im Jahr 2017 wurde der 2. Bauabschnitt der energetischen Sanierung im Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig durchgeführt. Die Maßnahme wurde im Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2016 beschlossen (VI-DS-02999). Bis auf die große Glasfassade in Richtung Augustusplatz sind nun alle Fenster im Gewandhaus vollständig energetisch saniert. Die Arbeiten verliefen gut; Restarbeiten finden noch im Jahr 2018 statt. Entsprechend des Baubeschlusses VI-DS-02999 waren folgende Kosten einschließlich Finanzierung vorgesehen: Gesamtkosten: 1.220T€ Finanzierung - Fördermittel: 830 T€ (Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz, Erhaltungsgebiet Leipzig – Innenstadt“) - Städtischer Zuschuss: 310 T€ - Eigenmittel Gewandhaus: 80 T€ Nachdem Ende Dezember 2017 90 % der Arbeiten abgeschlossen werden konnten, rechnet das Gewandhaus mit Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme von rund 1.615 T€ (Brutto). Unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzuges betragen die endgültigen Gesamtkosten somit ca. 1.535 T€. Fördermittel wurden dem Gewandhaus zunächst lediglich in einer Höhe von ca. 773 T€ zur Verfügung gestellt. Abzüglich des städtischen Zuschusses und der Eigenmittel des Gewandhauses sind zunächst Mehrkosten in Höhe von ca. 373 T€. entstanden. Dem Gewandhaus wurden jedoch in einem zweiten Schritt im Vergleich zum Baubeschluss VI-DS-02999 weitere Fördermittel in Aussicht gestellt (+179 T€), so dass sich die tatsächliche NettoKostenerhöhung auf 194 T€ beläuft (vgl. auch Anlage 1). 3/5 Gemäß Punkt 3.2.6 Absatz 5 der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters DA 41/2012 vom 18.12.2012 muss der Verwaltungsausschuss über die Kostenerhöhungen und deren Finanzierung informiert werden. Gründe: 1. Kurzfristige Planung Dem Gewandhaus konnte durch das ASW erst im Mai 2016 angezeigt werden, dass für eine Fortsetzung der energetischen Fenstersanierung noch Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können. Laut ASW standen diese Mittel nur noch im Jahr 2016 zur Verfügung, sodass der Baubeschluss unverzüglich vorbereitet werden musste, um mit den Ausschreibungen unverzüglich beginnen zu können (Zuschlagserteilung nach Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss noch im Jahr 2016). Die im Zuge der Erarbeitung des Baubeschlusses erstellten Planungsunterlagen für die sehr kurzfristig durchzuführenden Ausschreibungen beruhten auf den Planungen des aus dem 1. Bauabschnitt der energetischen Fenstersanierung aus dem Jahr 2015. Trotz eines Mehrkostenzuschlages (Preisaufschlag) fielen die Ergebnisse der Ausschreibungen höher aus als geplant. 2. Zusätzliche Brandschutzmaßnahmen Nach Abschluss der Brandschutzertüchtigung wurden in der Spielzeitpause 2016 abschließenden Rauchversuche u.a. in den Foyers des Gewandhauses durchgeführt, um die Wirksamkeit der installierten Brandschutzmaßnahmen nachzuweisen. Im Ergebnis forderte der Brandschutzgutachter noch zusätzliche RWA-Anlagen (Rauchwärmeabzüge) in den Foyers. Da für 2017 der Austausch der Foyerfenster im Rahmen der energetischen Sanierung vorgesehen war, konnte diese Baumaßahme sehr gut mit der Fenstersanierung verbunden werden. Allerdings konnte diese zusätzlichen Baumaßnahmen nicht mehr im Baubeschluss aufgenommen und ebenfalls nicht bei der Beantragung der Fördermittel berücksichtigt werden. 4/5 3. Abzug bei den Fördermitteln Durch den Fördermittelgeber wurden Abzüge bei der Anerkennung der förderfähigen Baukosten vorgenommen. Dies betraf die Kostengruppe 730 (Planung). Laut der förderrechtlichen Zustimmung liegt der Baumaßnahme im Gewandhaus keine vollumfassende Planung zugrunde. Deshalb wurden 10% der Planungskosten nicht für die Förderung anerkannt. Vorschläge zur Deckung des Mehrbedarfes: 1. Über das ASW wurden beim Fördermittelgeber die zu erwartenden Mehrausgaben angezeigt und eine Erhöhung der Fördermittelsumme beantragt. Am 20.12.2017 wurde die förderrechtliche Zustimmung für den Nachtrag bei den Fördermitteln durch die SAB bestätigt. Somit stehen weitere ca. 179 T€ zur Verfügung. 2. Die verbleibende Differenz in Höhe von 194 T€ wird vollständig aus dem städtischen Zuschuss für Bauinstandhaltung beglichen, der dem Gewandhaus 2017 zu Verfügung steht. Die Finanzierung der Kostenerhöhung ist somit gesichert. Weitere städtische Zuschüsse sind nicht erforderlich. Anlage: Übersicht Kostenerhöhung 2. BA Fenstersanierung 2017 Gewandhaus (GH) 5/5 ANLAGE 1: Kostenerhöhung 2. BA Fenstersanierung 2017 Gewandhaus (GH) Kostenplanung nach Baubeschluss geplante Kosten Fördermittelsumme Eigenanteil (städtischer Zuschuss) Eigenanteil aus op. Geschäftsergebnis des GH Differenz tatsächliche Kosten nach Ausschreibungen und zusätzlichen Baumaßnahmen (RWA) voraussichtliche Kosten (Stand 17.01.2018) in EUR 1.220.000,00 830.000,00 310.000,00 0,00 in EUR 1.535.552,94 772.627,00 Eigenanteil (laut Baubeschluss) 310.000,00 Differenz Finanzierung des Differenzbetrages zusätzliche Fördermittel Differenz brutto 80.000,00 ursprüngliche Fördermittelsumme Eigenanteil aus op. Geschäftsergebnis des GH (laut Baubeschluss)-> genehmigte Aufwandserhöhung in 2016 und 2017 Bemerkungen Bemerkungen nach Vorsteuerabzug förderrechtliche Zustimmung vom 29.09.2016 80.000,00 372.925,94 in EUR Bemerkungen 179.194,60 förderrechtliche Zustimmung vom 20.12.2017 193.731,34 wird finanziert aus städitischem Zuschuss aus Bauinstandhaltungen 2017