Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1354699.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
05.01.18, 12:00
Aktualisiert
14.03.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05277
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Information über Kostenerhöhungen und deren Finanzierung zum Baubeschluss VIDS-02999: Bau- und Finanzierungsbeschluss "Energetische Sanierung Fenster 2.
Bauabschnitt (2016/2017) im Gewandhaus zu Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Kulturstätten
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
04.04.2018
Bestätigung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 06.03.2018:
Die mit der Maßnahme DS-02999: „Energetische Sanierung Fenster 2. Bauabschnitt
(2016/2017) im Gewandhaus zu Leipzig“ eingetretene Kostenerhöhung und deren
Finanzierung wird zur Kenntnis genommen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Ausgangssituation:
Im Jahr 2017 wurde der 2. Bauabschnitt der energetischen Sanierung im Eigenbetrieb
Gewandhaus zu Leipzig durchgeführt. Die Maßnahme wurde im Verwaltungsausschuss in
seiner Sitzung am 07.09.2016 beschlossen (VI-DS-02999).
Bis auf die große Glasfassade in Richtung Augustusplatz sind nun alle Fenster im
Gewandhaus vollständig energetisch saniert. Die Arbeiten verliefen gut; Restarbeiten finden
noch im Jahr 2018 statt.
Entsprechend des Baubeschlusses VI-DS-02999 waren folgende Kosten einschließlich
Finanzierung vorgesehen:
Gesamtkosten: 1.220T€
Finanzierung
-
Fördermittel: 830 T€ (Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz,
Erhaltungsgebiet Leipzig – Innenstadt“)
-
Städtischer Zuschuss: 310 T€
-
Eigenmittel Gewandhaus: 80 T€
Nachdem Ende Dezember 2017 90 % der Arbeiten abgeschlossen werden konnten, rechnet
das Gewandhaus mit Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme von rund 1.615 T€ (Brutto).
Unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzuges betragen die endgültigen Gesamtkosten
somit ca. 1.535 T€.
Fördermittel wurden dem Gewandhaus zunächst lediglich in einer Höhe von ca. 773 T€ zur
Verfügung gestellt.
Abzüglich des städtischen Zuschusses und der Eigenmittel des Gewandhauses sind
zunächst Mehrkosten in Höhe von ca. 373 T€. entstanden. Dem Gewandhaus wurden
jedoch in einem zweiten Schritt im Vergleich zum Baubeschluss VI-DS-02999 weitere
Fördermittel in Aussicht gestellt (+179 T€), so dass sich die tatsächliche NettoKostenerhöhung auf 194 T€ beläuft (vgl. auch Anlage 1).
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Gemäß Punkt 3.2.6 Absatz 5 der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters DA 41/2012
vom 18.12.2012 muss der Verwaltungsausschuss über die Kostenerhöhungen und deren
Finanzierung informiert werden.
Gründe:
1. Kurzfristige Planung
Dem Gewandhaus konnte durch das ASW erst im Mai 2016 angezeigt werden, dass für eine
Fortsetzung der energetischen Fenstersanierung noch Fördermittel zur Verfügung gestellt
werden können. Laut ASW standen diese Mittel nur noch im Jahr 2016 zur Verfügung,
sodass der Baubeschluss unverzüglich vorbereitet werden musste, um mit den
Ausschreibungen unverzüglich beginnen zu können (Zuschlagserteilung nach
Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss noch im Jahr 2016).
Die im Zuge der Erarbeitung des Baubeschlusses erstellten Planungsunterlagen für die sehr
kurzfristig durchzuführenden Ausschreibungen beruhten auf den Planungen des aus dem 1.
Bauabschnitt der energetischen Fenstersanierung aus dem Jahr 2015. Trotz eines
Mehrkostenzuschlages (Preisaufschlag) fielen die Ergebnisse der Ausschreibungen höher
aus als geplant.
2. Zusätzliche Brandschutzmaßnahmen
Nach Abschluss der Brandschutzertüchtigung wurden in der Spielzeitpause 2016
abschließenden Rauchversuche u.a. in den Foyers des Gewandhauses durchgeführt, um die
Wirksamkeit der installierten Brandschutzmaßnahmen nachzuweisen.
Im Ergebnis forderte der Brandschutzgutachter noch zusätzliche RWA-Anlagen
(Rauchwärmeabzüge) in den Foyers. Da für 2017 der Austausch der Foyerfenster im
Rahmen der energetischen Sanierung vorgesehen war, konnte diese Baumaßahme sehr gut
mit der Fenstersanierung verbunden werden.
Allerdings konnte diese zusätzlichen Baumaßnahmen nicht mehr im Baubeschluss
aufgenommen und ebenfalls nicht bei der Beantragung der Fördermittel berücksichtigt
werden.
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3. Abzug bei den Fördermitteln
Durch den Fördermittelgeber wurden Abzüge bei der Anerkennung der förderfähigen
Baukosten vorgenommen. Dies betraf die Kostengruppe 730 (Planung). Laut der
förderrechtlichen Zustimmung liegt der Baumaßnahme im Gewandhaus keine
vollumfassende Planung zugrunde. Deshalb wurden 10% der Planungskosten nicht für die
Förderung anerkannt.
Vorschläge zur Deckung des Mehrbedarfes:
1. Über das ASW wurden beim Fördermittelgeber die zu erwartenden Mehrausgaben
angezeigt und eine Erhöhung der Fördermittelsumme beantragt. Am 20.12.2017 wurde die
förderrechtliche Zustimmung für den Nachtrag bei den Fördermitteln durch die SAB bestätigt.
Somit stehen weitere ca. 179 T€ zur Verfügung.
2. Die verbleibende Differenz in Höhe von 194 T€ wird vollständig aus dem städtischen
Zuschuss für Bauinstandhaltung beglichen, der dem Gewandhaus 2017 zu Verfügung steht.
Die Finanzierung der Kostenerhöhung ist somit gesichert. Weitere städtische Zuschüsse sind
nicht erforderlich.
Anlage:
Übersicht Kostenerhöhung 2. BA Fenstersanierung 2017 Gewandhaus (GH)
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ANLAGE 1: Kostenerhöhung 2. BA Fenstersanierung 2017 Gewandhaus (GH)
Kostenplanung nach Baubeschluss
geplante Kosten
Fördermittelsumme
Eigenanteil (städtischer Zuschuss)
Eigenanteil aus op. Geschäftsergebnis des GH
Differenz
tatsächliche Kosten nach
Ausschreibungen und zusätzlichen
Baumaßnahmen (RWA)
voraussichtliche Kosten (Stand 17.01.2018)
in EUR
1.220.000,00
830.000,00
310.000,00
0,00
in EUR
1.535.552,94
772.627,00
Eigenanteil (laut Baubeschluss)
310.000,00
Differenz
Finanzierung des Differenzbetrages
zusätzliche Fördermittel
Differenz
brutto
80.000,00
ursprüngliche Fördermittelsumme
Eigenanteil aus op. Geschäftsergebnis des GH
(laut Baubeschluss)-> genehmigte
Aufwandserhöhung in 2016 und 2017
Bemerkungen
Bemerkungen
nach Vorsteuerabzug
förderrechtliche
Zustimmung vom
29.09.2016
80.000,00
372.925,94
in EUR
Bemerkungen
179.194,60
förderrechtliche
Zustimmung vom
20.12.2017
193.731,34
wird finanziert aus
städitischem Zuschuss aus
Bauinstandhaltungen
2017