Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1362550.pdf
Größe
154 kB
Erstellt
30.01.18, 12:00
Aktualisiert
14.06.18, 20:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05412
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1
SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 aus Rechtsanspruch über die Bereitstellung eines
Betreuungsplatzes und die damit verbundenen Kostenübernahme bei Unterbringung
in privaten Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.04.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von
640.000 € werden bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit 50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber“.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01/2018
12/2018
640.000
1.100.36.5.0.01.01.30
Sachkonto: 4317 1000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Seit dem 01.08.2013 besteht gem. § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII (sowie § 3 SächsKitaG) ein
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Es gehört
zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, ein
bedarfsgerechtes Angebot für die Kinder in dessen Zuständigkeit vorzuhalten. Kann die
Behörde diesen Rechtsanspruch nicht erfüllen, obwohl dieser vorher rechtzeitig durch die
Sorgeberechtigten beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe angezeigt wurde (i. d. R. mit
einer Frist von 6 Monaten vor dem gewünschten Betreuungsbeginn), ist eine
Kostenübernahme auch in einer Einrichtung außerhalb des Bedarfsplanes durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung zu prüfen. Dies kann immer nur als Einzelfallentscheidung in
Abstimmung mit der Fachabteilung erfolgen.
Gemäß § 36 a Abs. 3 SGB VIII ist die Stadt Leipzig als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
verpflichtet, die Aufwendungen für selbst beschaffte Betreuung zu übernehmen, wenn sie
Kenntnis vom Betreuungsbedarf hatte, der Anspruch gemäß § 24 SGB VIII besteht und die
Erfüllung des Anspruches bis zur Entscheidung der Stadt Leipzig, hier das Unterbreiten
eines Platzangebotes, keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat. Nur bei Erfüllung dieser
Voraussetzungen erfolgt eine Kostenübernahme durch die Stadt Leipzig.
2. Private Kindereinrichtungen der Stadt Leipzig und der Stadt Markkleeberg
Innerhalb der Stadt Leipzig befinden sich 6 Kindereinrichtungen in privater Trägerschaft.
Diese sind:
„Villa Kindertraum“ in der Birkenstraße 18 und der Ludwig-Erhard-Straße 55 und Am
Ring 24, derzeit 29 Kinder,
„Leipziger Löwenkids“ in der Schwägerichenstraße 9, derzeit 30 Kinder,
Kinderhaus „Sonnenmond“ in der Ziolkowskistraße 25, derzeit 13 Kinder,
„Die kleine Gesellschaft mbH“ in der Ferdinand-Rhode-Straße 16, derzeit 49 Kinder,
K.I.T.Z. Verwaltung GmbH, in der Karl-Heine-Straße 27, derzeit 22 Kinder,
für die die Stadt Leipzig die anfallenden Mehrkosten trägt,
Diese Einrichtungen haben gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Bildung die vom
Landesjugendamt erteilte Betriebserlaubnis und die Kostenkalkulation dargelegt. Im
Ergebnis konnten Betreuungskosten in einer Höhe von monatlich 600,00 € bis 866,00 € für
die gleiche Betreuungsleistung ermittelt werden. Im Rahmen einer Mischkalkulation werden
diese Kosten unabhängig vom Alter der zu betreuenden Kinder, sowohl für Kinderkrippe und
Kindergarten erhoben.
Im Amt für Jugend, Familie und Bildung erfolgte die Prüfung der einzelnen Bestandteile zur
Erhebung der o. g. Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten. Dabei wurde festgestellt, dass
in den Betreuungskosten der Sorgeberechtigten je Träger Leistungen enthalten sind, welche
gemäß der §§ 14 und 15 SächsKitaG nicht zur Ermittlung der Elternbeiträge zu Grunde
gelegt werden dürfen.
So sind im jeweiligen Betreuungsbeitrag Leistungen, wie z. B. die Bereitstellung von Windeln
oder Mittagessen, Frühstück und Vesper, eingerechnet. Diese Kosten sind von den
Betreuungskosten abzusetzen.
Seit August 2013 übernimmt bei Nichterfüllung des Rechtsanspruches die Stadt Leipzig die
Mehraufwendungen in den privaten Kitas. In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung bis
heute dargestellt:
3/5
Jahr
bewilligte Fälle
bis Jahresende
beendete Fälle im
laufenden Jahr
Bemerkungen
2013
20
2014
111
26
2015
116
36
2016
77
13
2017
114
42
Beendigung wegen
Platzangebot oder
Wechsel in die
Schule
2018
93
2
48 Fälle sind wegen
Wechsel Krippe zu
Kindergarten oder
Abgang in die Schule
befristet
Dabei ist zu berücksichtigen, dass jährlich neue Anträge dazu kommen, für die die Stadt den
Rechtsanspruch auf Betreuung ab einem Jahr nicht erfüllen kann. Gleichzeitig stehen noch
Verwaltungsgerichtsentscheidungen aus, in denen Sorgeberechtigte gegen eine Umsetzung
in eine andere Einrichtung klagen. Die hier zu erwartenden Entscheidungen werden für das
zukünftige Verfahren richtungsweisend sein.
3. Ablauf des Prüfverfahrens
Die Sorgeberechtigten stellen beim Amt für Jugend, Familie und Bildung einen formlosen
Antrag auf die Kostenbeteiligung für die Betreuung Ihres Kindes in einer privaten
Kindertageseinrichtung.
a) Die Sorgeberechtigten erhalten ein Schreiben, in dem der Prüfungssachstand erläutert
wird und eventuell noch fehlende Unterlagen abgefordert werden. Bei Bedarf erfolgt eine
persönliche Anhörung im Amt.
b) Parallel erfolgen eine Prüfung der Bedarfsanmeldung und nochmals auf Verfügbarkeit von
Plätzen in öffentlichen Betreuungsangeboten.
c) Nach Sichtung aller Unterlagen erfolgt die Entscheidung pro Einzelfall zur Kostenübernahme, durch Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Die Erstattung der Kosten in
Höhe der Differenz zum regulären Elternbeitrag erfolgt direkt monatlich an die
Sorgeberechtigten, auf der Grundlage des Nachweises über die Zahlung an die private
Einrichtung.
Die Bescheide gegenüber den Sorgeberechtigten werden dem Grunde nach bewilligt. Bei
einem Wechsel von Krippe zu Kindergarten erfolgen Änderungsbescheide. Unabhängig
davon entwickelt das Amt für Jugend, Familie und Bildung weitere Aktivitäten um eine
zeitnahe Versorgung (unter Beachtung der Kündigungsfristen, die sich in einer Einrichtung
auf zwei und drei Monate und in allen anderen Einrichtungen auf Jahresverträge bzw. 24
Monate beziehen) für diese Kinder in Einrichtungen des Bedarfsplanes der Stadt Leipzig
sicher zu stellen. Dies ist jedoch in der derzeitigen Versorgungssituation kaum möglich.
Vorrangig müssen die Kinder aus der Tagespflege und Kinder von zu Hause, die ab drei
Jahre in Einrichtungen wollen, versorgt werden (Erfüllung Rechtsanspruch). Bei den Kindern
in den privaten Kitas wurde dieser Anspruch mit der Kostenzusicherung bereits erfüllt.
Der Umsetzungsstand der Neu- und Erweiterungsvorhaben wird den Gremien monatlich mit
Handreichung zur Kenntnis gegeben. Dabei ist festzuhalten, dass sich der Inbetriebnahme-
4/5
termin mehrerer Maßnahmen aus unterschiedlichen Gründen nach hinten verschoben hat.
Daher fehlen erneut zusätzliche Platzkapazitäten, um die Kinder umzulenken.
4. Finanzielle Auswirkungen
Zum Stand 23.01.2018 wurde abzüglich des zu leistenden Elternbeitrages und der Kosten
für Verpflegung auf der Grundlage der 143 derzeit bewilligten Übernahmeanträge ein
monatlicher Finanzaufwand in Höhe von 68.244,66 € ermittelt. Zur Kostenübernahme
wurden den Sorgeberechtigten Bewilligungsbescheide ab 01.01.2018 erteilt.
Für das Jahr 2018 ergeben sich damit unter Berücksichtigung der Befristungen Gesamtaufwendungen in Höhe von 677.800,94 €.
Mit Stand 23.01.2018 gibt es weitere 5 Anfragen zur Kostenübernahme in einer privaten Kita
und einen Antrag mit Einzelfallentscheidung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Beachtet man das ab März 2018 zwei Einrichtungen die Kosten um 50,00 € anheben
werden, kommt ein zusätzlicher finanzieller Mehraufwand in Höhe von 39.500 € zu den o.g.
Aufwendungen hinzu.
Berücksichtigt werden müssen weitere Fälle im Widerspruchs- und Klageverfahren, die bei
negativem Ausgang zusätzlich ca. 40.000,00 € Mehrkosten bedeuten könnten. Nicht
enthalten sind die Kosten für Rückstellungen anhängiger Gerichtsverfahren und zusätzliche
Kosten für bereits abgeschlossene Jahre und das Jahr 2017 (Schätzung 30.000 €).
Dabei ist zu beachten, dass täglich neue Anfragen/Anträge zur Übernahme der Zusatzkosten
in privaten Kindereinrichtungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung eingehen.
Im Haushaltsplan 2018 stehen insgesamt 150 T€ zur Verfügung. Auf der Basis der oben
dargestellten Berechnung ergibt sich ein vorläufiger Mehrbedarf in Höhe von 640 T€. Die
Deckung der Mehraufwendungen für das Jahr 2018 kann nicht aus dem Haushalt des AfJFB
gedeckt werden, daher erfolgt die Deckung aus der Budgeteinheit 50_313_ZW „Hilfen für
Asylbewerber“.
5/5
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☒
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☒
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☒
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☒
☐
☐
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
1
Vorlage Seite
Begründung in
1
Vorlage, Seite