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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1362550.pdf
Größe
154 kB
Erstellt
30.01.18, 12:00
Aktualisiert
14.06.18, 20:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05412 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Abs. 1 SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 aus Rechtsanspruch über die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes und die damit verbundenen Kostenübernahme bei Unterbringung in privaten Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 640.000 € werden bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit 50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber“. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01/2018 12/2018 640.000 1.100.36.5.0.01.01.30 Sachkonto: 4317 1000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: 1. Ausgangssituation Seit dem 01.08.2013 besteht gem. § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII (sowie § 3 SächsKitaG) ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Es gehört zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, ein bedarfsgerechtes Angebot für die Kinder in dessen Zuständigkeit vorzuhalten. Kann die Behörde diesen Rechtsanspruch nicht erfüllen, obwohl dieser vorher rechtzeitig durch die Sorgeberechtigten beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe angezeigt wurde (i. d. R. mit einer Frist von 6 Monaten vor dem gewünschten Betreuungsbeginn), ist eine Kostenübernahme auch in einer Einrichtung außerhalb des Bedarfsplanes durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung zu prüfen. Dies kann immer nur als Einzelfallentscheidung in Abstimmung mit der Fachabteilung erfolgen. Gemäß § 36 a Abs. 3 SGB VIII ist die Stadt Leipzig als Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, die Aufwendungen für selbst beschaffte Betreuung zu übernehmen, wenn sie Kenntnis vom Betreuungsbedarf hatte, der Anspruch gemäß § 24 SGB VIII besteht und die Erfüllung des Anspruches bis zur Entscheidung der Stadt Leipzig, hier das Unterbreiten eines Platzangebotes, keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat. Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen erfolgt eine Kostenübernahme durch die Stadt Leipzig. 2. Private Kindereinrichtungen der Stadt Leipzig und der Stadt Markkleeberg Innerhalb der Stadt Leipzig befinden sich 6 Kindereinrichtungen in privater Trägerschaft. Diese sind:  „Villa Kindertraum“ in der Birkenstraße 18 und der Ludwig-Erhard-Straße 55 und Am Ring 24, derzeit 29 Kinder,  „Leipziger Löwenkids“ in der Schwägerichenstraße 9, derzeit 30 Kinder,  Kinderhaus „Sonnenmond“ in der Ziolkowskistraße 25, derzeit 13 Kinder,  „Die kleine Gesellschaft mbH“ in der Ferdinand-Rhode-Straße 16, derzeit 49 Kinder,  K.I.T.Z. Verwaltung GmbH, in der Karl-Heine-Straße 27, derzeit 22 Kinder, für die die Stadt Leipzig die anfallenden Mehrkosten trägt, Diese Einrichtungen haben gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Bildung die vom Landesjugendamt erteilte Betriebserlaubnis und die Kostenkalkulation dargelegt. Im Ergebnis konnten Betreuungskosten in einer Höhe von monatlich 600,00 € bis 866,00 € für die gleiche Betreuungsleistung ermittelt werden. Im Rahmen einer Mischkalkulation werden diese Kosten unabhängig vom Alter der zu betreuenden Kinder, sowohl für Kinderkrippe und Kindergarten erhoben. Im Amt für Jugend, Familie und Bildung erfolgte die Prüfung der einzelnen Bestandteile zur Erhebung der o. g. Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten. Dabei wurde festgestellt, dass in den Betreuungskosten der Sorgeberechtigten je Träger Leistungen enthalten sind, welche gemäß der §§ 14 und 15 SächsKitaG nicht zur Ermittlung der Elternbeiträge zu Grunde gelegt werden dürfen. So sind im jeweiligen Betreuungsbeitrag Leistungen, wie z. B. die Bereitstellung von Windeln oder Mittagessen, Frühstück und Vesper, eingerechnet. Diese Kosten sind von den Betreuungskosten abzusetzen. Seit August 2013 übernimmt bei Nichterfüllung des Rechtsanspruches die Stadt Leipzig die Mehraufwendungen in den privaten Kitas. In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung bis heute dargestellt: 3/5 Jahr bewilligte Fälle bis Jahresende beendete Fälle im laufenden Jahr Bemerkungen 2013 20 2014 111 26 2015 116 36 2016 77 13 2017 114 42 Beendigung wegen Platzangebot oder Wechsel in die Schule 2018 93 2 48 Fälle sind wegen Wechsel Krippe zu Kindergarten oder Abgang in die Schule befristet Dabei ist zu berücksichtigen, dass jährlich neue Anträge dazu kommen, für die die Stadt den Rechtsanspruch auf Betreuung ab einem Jahr nicht erfüllen kann. Gleichzeitig stehen noch Verwaltungsgerichtsentscheidungen aus, in denen Sorgeberechtigte gegen eine Umsetzung in eine andere Einrichtung klagen. Die hier zu erwartenden Entscheidungen werden für das zukünftige Verfahren richtungsweisend sein. 3. Ablauf des Prüfverfahrens Die Sorgeberechtigten stellen beim Amt für Jugend, Familie und Bildung einen formlosen Antrag auf die Kostenbeteiligung für die Betreuung Ihres Kindes in einer privaten Kindertageseinrichtung. a) Die Sorgeberechtigten erhalten ein Schreiben, in dem der Prüfungssachstand erläutert wird und eventuell noch fehlende Unterlagen abgefordert werden. Bei Bedarf erfolgt eine persönliche Anhörung im Amt. b) Parallel erfolgen eine Prüfung der Bedarfsanmeldung und nochmals auf Verfügbarkeit von Plätzen in öffentlichen Betreuungsangeboten. c) Nach Sichtung aller Unterlagen erfolgt die Entscheidung pro Einzelfall zur Kostenübernahme, durch Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Die Erstattung der Kosten in Höhe der Differenz zum regulären Elternbeitrag erfolgt direkt monatlich an die Sorgeberechtigten, auf der Grundlage des Nachweises über die Zahlung an die private Einrichtung. Die Bescheide gegenüber den Sorgeberechtigten werden dem Grunde nach bewilligt. Bei einem Wechsel von Krippe zu Kindergarten erfolgen Änderungsbescheide. Unabhängig davon entwickelt das Amt für Jugend, Familie und Bildung weitere Aktivitäten um eine zeitnahe Versorgung (unter Beachtung der Kündigungsfristen, die sich in einer Einrichtung auf zwei und drei Monate und in allen anderen Einrichtungen auf Jahresverträge bzw. 24 Monate beziehen) für diese Kinder in Einrichtungen des Bedarfsplanes der Stadt Leipzig sicher zu stellen. Dies ist jedoch in der derzeitigen Versorgungssituation kaum möglich. Vorrangig müssen die Kinder aus der Tagespflege und Kinder von zu Hause, die ab drei Jahre in Einrichtungen wollen, versorgt werden (Erfüllung Rechtsanspruch). Bei den Kindern in den privaten Kitas wurde dieser Anspruch mit der Kostenzusicherung bereits erfüllt. Der Umsetzungsstand der Neu- und Erweiterungsvorhaben wird den Gremien monatlich mit Handreichung zur Kenntnis gegeben. Dabei ist festzuhalten, dass sich der Inbetriebnahme- 4/5 termin mehrerer Maßnahmen aus unterschiedlichen Gründen nach hinten verschoben hat. Daher fehlen erneut zusätzliche Platzkapazitäten, um die Kinder umzulenken. 4. Finanzielle Auswirkungen Zum Stand 23.01.2018 wurde abzüglich des zu leistenden Elternbeitrages und der Kosten für Verpflegung auf der Grundlage der 143 derzeit bewilligten Übernahmeanträge ein monatlicher Finanzaufwand in Höhe von 68.244,66 € ermittelt. Zur Kostenübernahme wurden den Sorgeberechtigten Bewilligungsbescheide ab 01.01.2018 erteilt. Für das Jahr 2018 ergeben sich damit unter Berücksichtigung der Befristungen Gesamtaufwendungen in Höhe von 677.800,94 €. Mit Stand 23.01.2018 gibt es weitere 5 Anfragen zur Kostenübernahme in einer privaten Kita und einen Antrag mit Einzelfallentscheidung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Beachtet man das ab März 2018 zwei Einrichtungen die Kosten um 50,00 € anheben werden, kommt ein zusätzlicher finanzieller Mehraufwand in Höhe von 39.500 € zu den o.g. Aufwendungen hinzu. Berücksichtigt werden müssen weitere Fälle im Widerspruchs- und Klageverfahren, die bei negativem Ausgang zusätzlich ca. 40.000,00 € Mehrkosten bedeuten könnten. Nicht enthalten sind die Kosten für Rückstellungen anhängiger Gerichtsverfahren und zusätzliche Kosten für bereits abgeschlossene Jahre und das Jahr 2017 (Schätzung 30.000 €). Dabei ist zu beachten, dass täglich neue Anfragen/Anträge zur Übernahme der Zusatzkosten in privaten Kindereinrichtungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung eingehen. Im Haushaltsplan 2018 stehen insgesamt 150 T€ zur Verfügung. Auf der Basis der oben dargestellten Berechnung ergibt sich ein vorläufiger Mehrbedarf in Höhe von 640 T€. Die Deckung der Mehraufwendungen für das Jahr 2018 kann nicht aus dem Haushalt des AfJFB gedeckt werden, daher erfolgt die Deckung aus der Budgeteinheit 50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber“. 5/5 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☒ ☐ ☐ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☒ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☒ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☒ ☐ ☐ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in 1 Vorlage Seite Begründung in 1 Vorlage, Seite