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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1374768.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
06.03.18, 12:00
Aktualisiert
06.03.18, 19:39

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05566 Status: öffentlich Eingereicht von Herr Cornelius Hölzel (BUND) Betreff: Maßnahmen der Stadt Leipzig bezüglich des Insektensterbens Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.03.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, das Artensterben hat weltweit, auch in Deutschland, ein bedrohliches Ausmaß angenommen. Das Thema Insektensterben ist zurzeit in aller Munde. In den vergangenen 27 Jahren ist die Biomasse von fliegenden Insekten insgesamt um über 76,7 Prozent (Krefelder Publikation, Plos One) zurückgegangen. Laut der Universität Leipzig belegen Untersuchungen aus dem Auwald, dass zum Beispiel seit Anfang der 2000er-Jahre der Bestand der Wildbienen um 90 Prozent zurückgegangen ist. Bereits mit der "Konvention für biologische Vielfalt" von 1992 hat die Staatengemeinschaft auf die Bedrohung der Biodiversität hingewiesen, und auch Deutschland hat sich zu deren Schutz verpflichtet. Die sächsische Staatsregierung hat bisher kein Landesprogramm zur Sicherung der heimischen Artenvielfalt. Doch die Zeit drängt, es muss auf kommunaler Ebene etwas zum Schutz von Bestäubern getan werden. In Sachsen sind aktuell 1275 Insektenarten für die Rote Liste bearbeitet, davon gelten 98 Arten (7,7 %) als ausgestorben und 122 (9,6 %) als vom Aussterben bedroht. Allein von den 407 in Sachsen nachgewiesenen Bienenarten werden in der Roten Liste 287 Arten als ausgestorben oder gefährdet eingestuft (LfULG 2005) – mit 70,5 Prozent hat Sachsen einen der höchsten Anteile der Roten Listen deutschlandweit. Dem Artenschutz-Report 2015 (Bundesamt für Naturschutz) zufolge ist jede dritte untersuchte Art in Deutschland gefährdet. Es ist zu befürchten, dass die Aussterberate in nächster Zeit rapide ansteigt, wenn wir den Ursachen nicht schnell entgegenwirken. Als Lösungsansatz fordert das Bundesnaturschutzgesetz gezielte Biotopvernetzungen. Vor allem (aber nicht ausschließlich) in landwirtschaftlichen Gebieten sind „zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen“ (Bundesnaturschutzgesetz § 21 (6)). Ohnehin sind die Kommunen im Rahmen der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ verpflichtet, die kommunalen Wegränder für neue Biotopverbundlinien in Form von ökologisch bedeutsamen Hecken (mit Kernzone, Mantel und Saum) bzw. Dauerblühstreifen mit heimischen Wildkräutern zu nutzen. Die Biodiversität ist im urbanen Raum nachweislich höher als auf konventionell landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen. Seit 2012 bekennt sich die Stadt Leipzig zur „Kommune der biologischen Vielfalt“. 1/2 Wir fragen an: Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Stadt Leipzig, um den bundesnaturschutzrechtlichen Zielen, den nationalen Zielen sowie selbstgesteckten Zielen als „Kommune der biologischen Vielfalt“ gerade bezüglich des oben genannten Insektensterbens gerecht zu werden? Unterfragen: 1. Findet im Rahmen von landesweiten Biotopverbundlinien eine ökologische Aufwertung und zielorientierte Pflege des Straßenbegleitgrüns statt, da Straßenbegleitgrün eine wesentliche Rolle als Biotopverbundelement erfüllen kann und eine Wiedervernetzung von Lebensräumen als Wanderkorridore und zum genetischen Austausch darstellt? 2. In welcher Form findet die Schaffung von bundesnaturschutzrechtlich festgeschriebenen Biotopvernetzungen innerhalb von Stadtentwicklungsplänen und Verkehrskonzepten sowie bei Ausgleichsmaßnahmen Berücksichtigung? 3. Mit Beschluss vom 25.03.2016, Vorlage – A-00146/14, wurde vom Stadtrat ein schrittweiser Verzicht auf Pestizide auf kommunalen Flächen beschlossen. Auf Nachfrage zum Sachstand zum betreffenden Ratsbeschluss Leipzig auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune (Vorlage – VI-F-03983) wurden verschiedene Akteure, die mithilfe von Ausnahmegenehmigungen weiterhin Pestizide verwenden, sichtbar. Hierzu zählen der Stadtforst, die Leipziger Wohnungsgenossenschaf-ten, Friedhöfe, der Leipziger Zoo, die Leipziger Verkehrsbetriebe, Botanischer Garten Leipzig, Kleingärten, Städtische Werke (swb), kommunale Landwirtschaftsflächen, welche auch an FFH- Gebiete angrenzen sowie Flächen mit laufenden Verträgen. In welchem Umfang hat die Stadt Leipzig im Jahr 2017 als sogenannte „pestizidfreie Kommune“ Ausnahmegenehmigungen zum Pestizideinsatz auf kommunalen Flächen an welche Akteure und mit welcher Begründung erteilt? Wir bitten um detaillierte mündliche Beantwortung. Vielen Dank! 2/2