Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1371514.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
27.03.18, 19:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-05530
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Struktur des Amtes für Jugend, Familie und Bildung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.03.2018
schriftliche Beantwortung
Anfrage
Bereits bei der Fusion von Jugendamt und Schulverwaltungsamt zum Amt für Jugend,
Familie und Bildung (AJFB) war die wirksame Steuerung dieser neuen Struktureinheit eine
große Herausforderung. Unter den Bedingungen des Wachstums und ständiger
Kapazitätsausweitungen bei Schulen und Kita ist diese Herausforderung deutlich gewachsen.
Von Personalbestand und Budget her ist dieses Amt faktisch ein Dezernat, gesteuert wird es
jedoch nur mit den begrenzten Möglichkeiten, die eine Amtsleitung hat.
Die Fusion der Ämter erfolgte auf Grundlage der Dienstanweisung (DA) 08/2011 vom
29.03.2011.
Begründet wurde dieser Akt mit den Vorteilen, die eine Zusammenführung von kommunaler
Schulträgerschaft mit der Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe habe. Mit diesem Ansatz
steht die Stadt Leipzig unter den vergleichbaren deutschen Großstädten weitgehend allein da.
Eine Prüfung der Verwaltungsorganigramme der 7 deutschen Großstädte zwischen 500.000
und 700.00 Einwohnern (Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Dresden, Hannover, Nürnberg, ohne Stadtstaat
Bremen) ergab
folgendes Ergebnis: in allen 7 Städten gibt es ein klassisches Jugendamt und ein
klassisches Schulamt (in Nürnberg sind es mehrere Schulämter). Dabei wurde in 2 Städten (Dresden und
Dortmund) die Zuständigkeit für Kitas in einen Eigenbetrieb ausgelagert. Eine gleiche Ämterstruktur ist
auch für die Stadt Chemnitz zu verzeichnen.
Wir fragen an:
1. Welche Erklärung hat der Oberbürgermeister dafür, dass keine der vergleichbaren deutschen
Großstädte eine Struktur wie in Leipzig aufgebaut hat, d.h. ein gemeinsames Jugend- und
Schulverwaltungsamt ?
Als Vorteile einer gemeinsamen Trägerschaft für Schulen und für Kinder- und Jugendhilfe innerhalb
eines Amtes und als konkrete Sachziele benennt die DA 08/2011: Qualität ausbauen, Kooperationen
verstärken, Angebote vernetzen, Schnittstellen optimieren usw.
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Ein wesentliches Strukturziel war die Verschlankung der Aufbau- und Ablaufstrukturen.
Wir fragen, bezugnehmend auf die DA 08/2011, an:
2.1.Wie wurde durch die neue Amtsstruktur konkret die Qualität kommunaler
Bildungsangebote verbessert und ausgebaut ?
2.2. Welche konkreten Kooperationen zwischen unterschiedlichen
Bildungseinrichtungen wurden verstärkt bzw. neu aufgebaut ?
2.3.Welche konkreten Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Schule wurden
optimiert ?
2.4.Welche konkreten Vernetzungen zwischen Ganztagsangeboten, schulischen
Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe wurden erreicht ?
2.5. In welcher konkreten Form konnten Horte und Kinderkrippen/Kindergärten besser
miteinander abgestimmt werden ?
2.6. Inwieweit wurden die Aufbau- und Ablaufstrukturen tatsächlich verschlankt ?
Den genannten fachliche Vorteilen steht aus unserer Sicht die inzwischen kaum noch mögliche
Steuerung des AJFB mit den Mitteln einer Amtsleitung gegenüber. Die Alternative zur jetzigen
Struktur wäre die Aufteilung des AJFB in zwei überschaubare und steuerbare Ämter, und zwar
ausdrücklich nicht als bloßes Rückgängigmachen der damaligen Fusion, sondern durch Neuaufteilung
nach funktionalen Kriterien.
Das heißt zum einen ein klassisches Jugendamt mit seinen sowohl hoheitlichen wie helfenden
Aufgaben (möglicher Titel: Amt für Jugend, Familie und Kindeswohl), zum anderen ein Amt, das die
Trägerschaft für Schulen und für Kitas in sich vereinigt und das vor allem die Wachstumsdynamik in
diesem Bereich managen soll (möglicher Titel: Amt für Bildung).
Ein Blick auf das aktuelle Organigramm des AJFB legt diese Aufteilung sogar ausdrücklich nahe. Es
gibt drei Fachabteilungen, die klassische Jugendamtsaufgaben erfüllen: Hoheitliche Jugendhilfe,
Jugendhilfe sowie Allgemeiner Sozialdienst. Diese könnten in Gänze den Kernbereich des neuen
Jugendamtes bilden.
Weiterhin gibt es die drei Fachabteilungen Kindertagesstätten, Infrastruktur und Bildung, die ebenso
in Gänze den Kernbereich des neuen Amtes für Schulen und Kitas bilden könnten.
Neu zu ordnen wären somit nur noch die beiden Abteilungen mit Querschnittsfunktionen: Haushalt
und Controlling sowie Verwaltung.
Wir fragen an:
3. Ist der Oberbürgermeister bereit, eine solche Strukturreform für das AJFB zu prüfen ?
Wenn ja: bis wann kann das Prüfergebnis vorgelegt werden ?
Wenn nein: warum nicht ?
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