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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1371514.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
27.03.18, 19:13

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05530 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Struktur des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.03.2018 schriftliche Beantwortung Anfrage Bereits bei der Fusion von Jugendamt und Schulverwaltungsamt zum Amt für Jugend, Familie und Bildung (AJFB) war die wirksame Steuerung dieser neuen Struktureinheit eine große Herausforderung. Unter den Bedingungen des Wachstums und ständiger Kapazitätsausweitungen bei Schulen und Kita ist diese Herausforderung deutlich gewachsen. Von Personalbestand und Budget her ist dieses Amt faktisch ein Dezernat, gesteuert wird es jedoch nur mit den begrenzten Möglichkeiten, die eine Amtsleitung hat. Die Fusion der Ämter erfolgte auf Grundlage der Dienstanweisung (DA) 08/2011 vom 29.03.2011. Begründet wurde dieser Akt mit den Vorteilen, die eine Zusammenführung von kommunaler Schulträgerschaft mit der Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe habe. Mit diesem Ansatz steht die Stadt Leipzig unter den vergleichbaren deutschen Großstädten weitgehend allein da. Eine Prüfung der Verwaltungsorganigramme der 7 deutschen Großstädte zwischen 500.000 und 700.00 Einwohnern (Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Dresden, Hannover, Nürnberg, ohne Stadtstaat Bremen) ergab folgendes Ergebnis: in allen 7 Städten gibt es ein klassisches Jugendamt und ein klassisches Schulamt (in Nürnberg sind es mehrere Schulämter). Dabei wurde in 2 Städten (Dresden und Dortmund) die Zuständigkeit für Kitas in einen Eigenbetrieb ausgelagert. Eine gleiche Ämterstruktur ist auch für die Stadt Chemnitz zu verzeichnen. Wir fragen an: 1. Welche Erklärung hat der Oberbürgermeister dafür, dass keine der vergleichbaren deutschen Großstädte eine Struktur wie in Leipzig aufgebaut hat, d.h. ein gemeinsames Jugend- und Schulverwaltungsamt ? Als Vorteile einer gemeinsamen Trägerschaft für Schulen und für Kinder- und Jugendhilfe innerhalb eines Amtes und als konkrete Sachziele benennt die DA 08/2011: Qualität ausbauen, Kooperationen verstärken, Angebote vernetzen, Schnittstellen optimieren usw. 1/3 Ein wesentliches Strukturziel war die Verschlankung der Aufbau- und Ablaufstrukturen. Wir fragen, bezugnehmend auf die DA 08/2011, an: 2.1.Wie wurde durch die neue Amtsstruktur konkret die Qualität kommunaler Bildungsangebote verbessert und ausgebaut ? 2.2. Welche konkreten Kooperationen zwischen unterschiedlichen Bildungseinrichtungen wurden verstärkt bzw. neu aufgebaut ? 2.3.Welche konkreten Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Schule wurden optimiert ? 2.4.Welche konkreten Vernetzungen zwischen Ganztagsangeboten, schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe wurden erreicht ? 2.5. In welcher konkreten Form konnten Horte und Kinderkrippen/Kindergärten besser miteinander abgestimmt werden ? 2.6. Inwieweit wurden die Aufbau- und Ablaufstrukturen tatsächlich verschlankt ? Den genannten fachliche Vorteilen steht aus unserer Sicht die inzwischen kaum noch mögliche Steuerung des AJFB mit den Mitteln einer Amtsleitung gegenüber. Die Alternative zur jetzigen Struktur wäre die Aufteilung des AJFB in zwei überschaubare und steuerbare Ämter, und zwar ausdrücklich nicht als bloßes Rückgängigmachen der damaligen Fusion, sondern durch Neuaufteilung nach funktionalen Kriterien. Das heißt zum einen ein klassisches Jugendamt mit seinen sowohl hoheitlichen wie helfenden Aufgaben (möglicher Titel: Amt für Jugend, Familie und Kindeswohl), zum anderen ein Amt, das die Trägerschaft für Schulen und für Kitas in sich vereinigt und das vor allem die Wachstumsdynamik in diesem Bereich managen soll (möglicher Titel: Amt für Bildung). Ein Blick auf das aktuelle Organigramm des AJFB legt diese Aufteilung sogar ausdrücklich nahe. Es gibt drei Fachabteilungen, die klassische Jugendamtsaufgaben erfüllen: Hoheitliche Jugendhilfe, Jugendhilfe sowie Allgemeiner Sozialdienst. Diese könnten in Gänze den Kernbereich des neuen Jugendamtes bilden. Weiterhin gibt es die drei Fachabteilungen Kindertagesstätten, Infrastruktur und Bildung, die ebenso in Gänze den Kernbereich des neuen Amtes für Schulen und Kitas bilden könnten. Neu zu ordnen wären somit nur noch die beiden Abteilungen mit Querschnittsfunktionen: Haushalt und Controlling sowie Verwaltung. Wir fragen an: 3. Ist der Oberbürgermeister bereit, eine solche Strukturreform für das AJFB zu prüfen ? Wenn ja: bis wann kann das Prüfergebnis vorgelegt werden ? Wenn nein: warum nicht ? 2/3 3/3