Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1374506.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
05.03.18, 12:00
Aktualisiert
13.03.18, 22:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05560
Status: öffentlich
Eingereicht von
Herr Matthias Gründig
Betreff:
Siedlungsbeschränkungsgebiet Flughafen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.03.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Stadt Leipzig wird für die nächsten Jahre ein Wachstum auf 700.000 Einwohner
prognostiziert. Schon jetzt ist der Stadtorganismus mit diesem Wachstum (Verkehr,
Parkplätze, Kita, Schulen usw.) überfordert. Deshalbfordern Sachverständigen, zur
Entlastung von Leipzig das Umland in dieses Wachstum, z.B. durch den Bau neuer
Wohngebiete, einzubeziehen.
Im Widerspruch zu dieser Zielstellung steht der Entwurf des „Regionalplan 2017“. Dieser
sieht vor, dass das als Folge des DHL- Frachtdrehkreuzes im Jahre 2008 verordnete
Siedlungsbeschränkungsgebiet im Nordwesten und nördlich von Leipzig um ein Vielfaches
erweitert wird und die Flächengröße der Stadt Leipzig erreicht. Grund für die Erweiterung ist
die einseitige Nutzung der SLB Süd. Diese Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsgebietes wäre nicht erforderlich, wenn der Flughafen, DHL und die Deutsche Flugsicherung
den Planfeststellungsbeschluss von 2004 mit der Auflage zur paritätischen Nutzung von SLB
Nord und Süd sowie den Stadtratsbeschluss RBV- 650/11 „Verbesserung des aktiven
Lärmschutzes am Flughafen Leipzig- Halle“ umsetzen würden.
Meine Fragen dazu:
- Hat es im Vorfeld der Erarbeitung dieser vom Flughafen geforderten Erweiterung eine
Abwägung zwischen den Interessen von DHL und den der betroffenen Städten und
Gemeinden gegeben?
- Falls ja, sind dabei Maßnahmen/Erfahrungen anderer Flughäfen zur Reduzierung der
Siedlungsbeschränkung wie Lärmpausen (Frankfurt/ Main), Start-/Landeverbot besonders
lauter Maschinen auf der stadtnahen Südbahn (Hannover) oder lärmabhängige Start- und
Landeentgelte (Frachtflughafen Köln) geprüft wurden?
- Wann und wie sind die Stadträte/ -innen über diese geplante Vervielfachung des
Siedlungsbeschränkungsgebietes informiert worden?
- Wird die Stadt Leipzig das bis 29. März 2018 laufende Beteiligungsverfahren nutzen und
gegen die Erweiterung Einspruch erheben?
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- Welcher wirtschaftliche Schaden entsteht durch diese Erweiterung und den damit
verbundenen Verlust der Nutzung dieser Flächen für Wohnbebauung etc.?
Ich bitte um mündliche Beantwortung zur Ratsversammlung am 21.03.2018.
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