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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1374506.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
05.03.18, 12:00
Aktualisiert
13.03.18, 22:57

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-05560 Status: öffentlich Eingereicht von Herr Matthias Gründig Betreff: Siedlungsbeschränkungsgebiet Flughafen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.03.2018 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, für die Stadt Leipzig wird für die nächsten Jahre ein Wachstum auf 700.000 Einwohner prognostiziert. Schon jetzt ist der Stadtorganismus mit diesem Wachstum (Verkehr, Parkplätze, Kita, Schulen usw.) überfordert. Deshalbfordern Sachverständigen, zur Entlastung von Leipzig das Umland in dieses Wachstum, z.B. durch den Bau neuer Wohngebiete, einzubeziehen. Im Widerspruch zu dieser Zielstellung steht der Entwurf des „Regionalplan 2017“. Dieser sieht vor, dass das als Folge des DHL- Frachtdrehkreuzes im Jahre 2008 verordnete Siedlungsbeschränkungsgebiet im Nordwesten und nördlich von Leipzig um ein Vielfaches erweitert wird und die Flächengröße der Stadt Leipzig erreicht. Grund für die Erweiterung ist die einseitige Nutzung der SLB Süd. Diese Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsgebietes wäre nicht erforderlich, wenn der Flughafen, DHL und die Deutsche Flugsicherung den Planfeststellungsbeschluss von 2004 mit der Auflage zur paritätischen Nutzung von SLB Nord und Süd sowie den Stadtratsbeschluss RBV- 650/11 „Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig- Halle“ umsetzen würden. Meine Fragen dazu: - Hat es im Vorfeld der Erarbeitung dieser vom Flughafen geforderten Erweiterung eine Abwägung zwischen den Interessen von DHL und den der betroffenen Städten und Gemeinden gegeben? - Falls ja, sind dabei Maßnahmen/Erfahrungen anderer Flughäfen zur Reduzierung der Siedlungsbeschränkung wie Lärmpausen (Frankfurt/ Main), Start-/Landeverbot besonders lauter Maschinen auf der stadtnahen Südbahn (Hannover) oder lärmabhängige Start- und Landeentgelte (Frachtflughafen Köln) geprüft wurden? - Wann und wie sind die Stadträte/ -innen über diese geplante Vervielfachung des Siedlungsbeschränkungsgebietes informiert worden? - Wird die Stadt Leipzig das bis 29. März 2018 laufende Beteiligungsverfahren nutzen und gegen die Erweiterung Einspruch erheben? 1/2 - Welcher wirtschaftliche Schaden entsteht durch diese Erweiterung und den damit verbundenen Verlust der Nutzung dieser Flächen für Wohnbebauung etc.? Ich bitte um mündliche Beantwortung zur Ratsversammlung am 21.03.2018. 2/2