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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1374189.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
05.03.18, 12:00
Aktualisiert
06.03.18, 20:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-05285-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Feuerwerksverbot zu Silvester in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 21.03.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Petition wird abgelehnt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 Sachverhalt: Gemäß § 23 Abs. 2 der 1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Bundesgesetzgeber hat davon abweichend ein Verbot zum Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zu deren Schutz erlassen (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV). Darüber hinaus ist jedoch ein generelles Verbot von Feuerwerken an den Silvester- und Neujahrstagen entgegen der bundeseinheitlichen Erlaubnisnorm auf lokaler Ebene rechtlich nicht möglich. Der Stadtrat hat hier keine Entscheidungsbefugnis etwaige Abweichungen von der bundesgesetzlichen Rechtsnorm zu regeln. Für ein generelles Verbot zum Abbrennen von Pyrotechnik im Rahmen des Jahreswechsels fehlt somit die gesetzliche Grundlage und es wäre daher rechtlich auch nicht durchsetzbar. Die negativen Begleiterscheinungen wie Lärm und erhöhte Feinstaubbelastung sind Feuerwerken immanent. Darüber und auch über die Kosten, Gefahren bei unsachgemäßer Anwendung und Auswirkungen auf die Tierwelt wird bereits jetzt von Jahr zu Jahr eine öffentliche Debatte geführt. Wie in vielen anderen Sachverhalten auch, gibt es zu dieser Thematik ebenso Befürworter und Gegner. Im Übrigen sind Verhaltensweisen, wie z. B. der richtige Umgang mit Feuerwerken, der Verpflichtung entstandenen Abfall zu entsorgen oder Verunreinigungen aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen, gesetzlich klar definiert. Über diese Verpflichtungen wird seitens der Stadtverwaltung jährlich im Vorfeld ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des Bekanntwerdens etwaiger konkreter Zuwiderhandlungen werden einzelfallbezogen die Einleitungen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft. Anlage: - Petition 3/3 VI-P-05285 Einreicherin: Frau Friebel Feuerwerksverbot zu Silvester in Leipzig Guten Tag Herr Jung, das Zünden von Feuerwerk und Böllern ist eine unnötige Umweltverschmutzung mit Dreck und Lärm, welche viele Haustiere und Tiere aus der Natur erschreckt und die Luft unnötig verdreckt und Schäden in Millionenhöhe verursacht. Zum Jahreswechsel wurden erneut Einsatzkräfte und Polizisten unter anderem mit Böllern attackiert. Der Müll in/auf den Straßen ist unerträglich - leider übernehmen nicht alle Menschen Verantwortung und räumen ihre mitgebrachten Feuerwerkskörper, Flaschen und Ähnliches weg. Viele Länder und Städte haben erkannt, dass ein Jahreswechsel sauber und besinnlich gestaltet werden kann, ohne "Gefahren", Verletzungen, Dreck, Lärm und tagelangen Aufräumarbeiten unserer Stadtreinigung. Ein Feuerwerksverbot zu Silvester ist - so finde ich - schon längst überfällig! Gibt es bereits eine ernsthafte Debatte im Stadtrat? Was darf ich unternehmen um diesen Wunsch erfolgreich zu begleiten? Ich bedanke mich für ihre Kenntnisnahme/Beantwortung.