Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1374189.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
05.03.18, 12:00
Aktualisiert
06.03.18, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-05285-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Feuerwerksverbot zu Silvester in Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
21.03.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Petition wird abgelehnt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
Gemäß § 23 Abs. 2 der 1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) dürfen
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) in der Zeit vom 2. Januar
bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines
Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach
§ 24 Abs. 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Sie
auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Bundesgesetzgeber hat davon abweichend ein Verbot zum Abbrennen von
pyrotechnischen Erzeugnissen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen zu deren
Schutz erlassen (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV).
Darüber hinaus ist jedoch ein generelles Verbot von Feuerwerken an den Silvester- und
Neujahrstagen entgegen der bundeseinheitlichen Erlaubnisnorm auf lokaler Ebene rechtlich
nicht möglich. Der Stadtrat hat hier keine Entscheidungsbefugnis etwaige Abweichungen von
der bundesgesetzlichen Rechtsnorm zu regeln. Für ein generelles Verbot zum Abbrennen
von Pyrotechnik im Rahmen des Jahreswechsels fehlt somit die gesetzliche Grundlage und
es wäre daher rechtlich auch nicht durchsetzbar.
Die negativen Begleiterscheinungen wie Lärm und erhöhte Feinstaubbelastung sind
Feuerwerken immanent. Darüber und auch über die Kosten, Gefahren bei unsachgemäßer
Anwendung und Auswirkungen auf die Tierwelt wird bereits jetzt von Jahr zu Jahr eine
öffentliche Debatte geführt. Wie in vielen anderen Sachverhalten auch, gibt es zu dieser
Thematik ebenso Befürworter und Gegner.
Im Übrigen sind Verhaltensweisen, wie z. B. der richtige Umgang mit Feuerwerken, der
Verpflichtung entstandenen Abfall zu entsorgen oder Verunreinigungen aus dem öffentlichen
Verkehrsraum zu entfernen, gesetzlich klar definiert. Über diese Verpflichtungen wird seitens
der Stadtverwaltung jährlich im Vorfeld ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des
Bekanntwerdens etwaiger konkreter Zuwiderhandlungen werden einzelfallbezogen die
Einleitungen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft.
Anlage:
-
Petition
3/3
VI-P-05285
Einreicherin: Frau Friebel
Feuerwerksverbot zu Silvester in Leipzig
Guten Tag Herr Jung,
das Zünden von Feuerwerk und Böllern ist eine unnötige Umweltverschmutzung mit Dreck
und Lärm, welche viele Haustiere und Tiere aus der Natur erschreckt und die Luft unnötig
verdreckt und Schäden in Millionenhöhe verursacht.
Zum Jahreswechsel wurden erneut Einsatzkräfte und Polizisten unter anderem mit Böllern
attackiert.
Der Müll in/auf den Straßen ist unerträglich - leider übernehmen nicht alle Menschen
Verantwortung und räumen ihre mitgebrachten Feuerwerkskörper, Flaschen und Ähnliches
weg.
Viele Länder und Städte haben erkannt, dass ein Jahreswechsel sauber und besinnlich
gestaltet werden kann, ohne "Gefahren", Verletzungen, Dreck, Lärm und tagelangen
Aufräumarbeiten unserer Stadtreinigung.
Ein Feuerwerksverbot zu Silvester ist - so finde ich - schon längst überfällig!
Gibt es bereits eine ernsthafte Debatte im Stadtrat?
Was darf ich unternehmen um diesen Wunsch erfolgreich zu begleiten?
Ich bedanke mich für ihre Kenntnisnahme/Beantwortung.