Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1360604.pdf
Größe
197 kB
Erstellt
24.01.18, 12:00
Aktualisiert
20.03.18, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05369
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
12.03.2018
21.03.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stelle Projektleiter/Projektleiterin für
strategische und konzeptionelle Infrastrukturplanung im Amt für Jugend, Familie und Bildung
zum 1. April 2018 mit Herrn Jochem Lunebach besetzt wird.
2.
Aufgrund des Tätigkeitswechsels wird die derzeit gezahlte außertarifliche Vergütung AT II
abgesenkt und ab 1. April 2018 eine außertarifliche Vergütung nach AT I vereinbart.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Begründung der Eilbedürftigkeit
Die Besetzung der Stelle als Projektleiter für strategische und konzeptionelle
Infrastrukturplanung im Amt für Jugend, Familie und Bildung soll zum 1. April 2018 erfolgen.
Aufgrund der Dringlichkeit der anstehenden Aufgaben ist die schnellstmögliche Aufnahme
der Tätigkeit durch Herrn Lunebach erforderlich; die vorbereitenden Schritte sind zwischen
den beteiligten Ämtern abgestimmt und veranlasst.
Mit dem Tätigkeitswechsel geht aufgrund der geänderten Stellenanforderungen eine
Änderung der Vergütung einher. Die bisher für die Tätigkeit als Leiter des
Stadtplanungsamtes gezahlte außertarifliche Vergütung nach AT II wird abgesenkt auf eine
außertarifliche Vergütung nach AT I. Über außertarifliche Vergütungen beschließt der
Stadtrat gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung. Um die Besetzung der Projektleiterstelle
ab 1. April 2018 sicherzustellen, bedarf es der Beschlussfassung in der Ratsversammlung im
März 2018.
3/5
Sachverhalt:
Begründung
In der Abteilung Infrastruktur des Amtes für Jugend, Familie und Bildung wird zum 1. März
2018 eine Stelle „Projektleiter/-in für strategische und konzeptionelle Infrastrukturplanung“
mit folgenden Aufgaben eingerichtet:
Schulnetzplanung/Schulentwicklungsplanung
Erarbeitung der Schulnetzplanung auf Grundlage neuer gesetzlicher
Regelungen (Sächsische Schulnetzplanungsverordnung) im vorgeschriebenen
Rhythmus
Strategische Neuausrichtung der Herangehensweise zur Analyse der Bedarfe in
allen relevanten Schularten und Bedarfsräumen
langfristige Sicherung bedarfsgerechter Kapazitäten im Zusammenhang mit der
jährlichen Klassenbildung
Ableitung schulnetzplanerischer Bedarfe als Grundlage für die Mittelanmeldung
im Rahmen der Haushaltsplanung
Kontinuierliche Sicherstellung eines Berichtswesens zur Umsetzung der aus
dem Schulentwicklungsplan abgeleiteten Bedarfe, auch im Zusammenhang mit
rechtsaufsichtsbehördlichen Auflagen
Mitwirkung bei der inhaltlich-pädagogischen Weiterentwicklung der Leipziger
Schullandschaft (Inklusion, Etablierung von Projekt-/Modellstrukturen, Planung
von Schulneubauten/Erweiterungen
Konzeptionelle Umsetzung der Prozesse zur Aufhebung, Änderung, Einrichtung
von Schulen und der Bildung von Schulbezirken und Einzugsbereichen im
Verantwortungsbereich; Analyse der kleinräumigen Ausgangssituation, der
spezifischen Schulorganisation, der sächlichen Bedingungen
Durchführung von Schulweganalysen, Ermittlung von Schülerströmen zu
den Schulstandorten und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur
Einhaltung der Schulwegsicherheit
Kindertagesstättenbedarfsplanung
Erarbeitung der Kindertagesstättenbedarfsplanung auf der Grundlage der
Bevölkerungsvorausschätzung in den hierfür relevanten Altersgruppen mit kurzbis mittelfristigem Prognosehorizont
bedarfsraumorientierte Ermittlung notwendiger Kapazitätszuwächse anhand des
Grundsatzes zur Gewährleistung einer wohnortnahen Kinderbetreuung unter
Berücksichtigung der allgemeinen Stadtentwicklung
Kontinuierliche Sicherstellung eines Berichtswesens zur Umsetzung der aus der
Kindertagesstättenbedarfsplanung abgeleiteten Bedarfe, auch im
Zusammenhang mit rechtsaufsichtsbehördlichen Auflagen
Kita-Entwicklungskonzeption
Fortschreibung der langfristigen Kita-Entwicklungskonzeption auf Grundlage der
unter 2. genannten Bedarfsplanung
Investorenakquise und Begleitung von Investorenvorhaben
Akquise potenzieller Investoren zur Realisierung von Kindertagesstätten durch
Dritte
Durchführung von Standortanalysen, Prüfung der Geeignetheit für Kita und
Schule
Begleitung der durch Dritte umzusetzenden Investorenvorhaben
Ansprechpartner des Amtes für die „Alternative Beschaffung Schulhausbau“ im
Dezernat II
4/5
Zukunftsthemen
Implementierung von amtsinternen Strukturen für kooperative
Baulandentwicklung
Entwicklung stadtplanerisch innovativer Konzeptideen zur Flächenoptimierung
Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgaben des Amtes als Träger öffentlicher
Belange in städtischen u. regionalen Leitplanungen
Task Force Schulhausbau/Kita
Controlling von TaskForce-Prozessen/Arbeitsaufträgen für das Amt
Steuerung/Prüfung von Stadtrats-/Einwohneranfragen und
Verwaltungsstandpunkten
Steuerung der behördlichen, öffentlichen und politischen Beteiligungsprozesse
und der Genehmigungsverfahren und Vertretung des Amtes
Die Besetzung dieser Stelle erfolgt zum 1. April 2018 mit Herr Jochem Lunebach. Er erhält
ab dem 1. April 2018 eine außertarifliche Vergütung gemäß Ratsbeschluss RBIV-785/07
vom 17. Januar 2007 nach AT I gezahlt. Die Höhe der entsprechenden außertariflichen
Vergütung beträgt derzeit 7.756,62 Euro monatlich.
Bis zum 31. März 2018 erhält Herr Lunebach als Amtsleiter des Stadtplanungsamtes eine
außertarifliche Vergütung gemäß Ratsbeschluss RBIV-970/07 vom 18. Juli 2007 nach AT II
gezahlt.
Anlage:
Lebenslauf
5/5
Lebenslauf
Personalien
Name:
Jochem Lunebach
geboren:
1958
Ausbildung
1977 – 1983
Studium der Stadt- und Regionalplanung, TU Berlin
Abschluss: Diplom-Ingenieur
1981 – 1983
Studium der Rechtswissenschaften, FU Berlin (Nebenfach)
1984 – 1986
Städtebaureferendariat beim Regierungspräsidium Arnsberg
Abschluss: Große Staatsprüfung
Berufliche Tätigkeit
1980 – 1983
Studienbegleitende Tätigkeit als Tutor am Institut für Stadt- und
Regionalplanung der TU Berlin
1986 – 1991
Stadtplaner bei der Thalen Consulting GmbH in Neuenburg
(Oldenburg)
bis 01/1987 – Projektbearbeiter
bis 09/1988 – Projektleiter
ab 10/1988 – Fachbereichsleiter Städtebau
1991 – 1993
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für
Urbanistik, Berlin
1993 – 1994
Projektleiter Sonderbereich Großprojekte bei der
LEG Brandenburg mbH
1994 – 1996
Leiter der Berliner Niederlassung der Thalen Consulting GmbH
1996 – 2006
Geschäftsführer der HGS Hennigsdorfer Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
2006 – 10/2011
Leiter des Stadtplanungsamtes der Stadt Halle/Saale
seit 11/2011
Leiter des Stadtplanungsamtes der Stadt Leipzig