Daten
Kommune
Leipzig
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1368829.pdf
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263 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
03.03.18, 17:08
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02023-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
1. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-Brockhaus-Schule
(Nebenstelle) - Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig Maßnahmenerweiterung Sanitäranlagen / Schönheitsreparatur im Schulgebäude sowie
Mehrbedarf energetische Sanierung i.V.m. außerplanmäßigen Aufwendungen nach §
78 SächsGemO in Anlehnung an § 79(1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Nordost
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.03.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-BrockhausSchule (Nebenstelle) – Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig (VI-DS02023 vom 10.02.16) wird bestätigt.
Die Maßnahmenerweiterung Instandsetzung der Sanitäranlagen und
Schönheitsreparatur im Schulgebäude wird realisiert (Baubeschluss gemäß
Hauptsatzung § 8, Abs. 3 Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten erhöhen sich durch die Kostenfortschreibung der energetischen
Sanierung und Maßnahmenerweiterung Instandsetzung Sanitäranlagen und
Schönheitsreparartur von 1.600.000 € um 1.122.300 € auf 2.722.300 €.
Erträge sind für die energetische Sanierung wie folgt geplant:
2019: 1.672.500 €
3. Die Aufwendungen in Höhe von 342.300 € für die Maßnahmeerweiterung Sanitär
werden im PSP-Element F.-A.-Brockhaus-Schule (1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto
42119000) bereitgestellt. Die Deckung der Zusatzaufwendungen
- in 2017: 150.000 €
- in 2018: 192.300 €
erfolgt gemäß § 20 SächsKommHVO innerhalb des Budgets der baulichen
Unterhaltung (51_UH2).
1/4
4. Die Aufwendungen in Höhe von 150.000 € für die Maßnahmeerweiterung
Schönheitsreparatur werden im PSP-Element F.-A.-Brockhaus-Schule
(1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto 42119000) werden im Haushaltsjahr 2019 innerhalb
des Budgets der baulichen Unterhaltung 51_UH2 bereitgestellt.
5. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an den
§ 79 (1) SächsGemO zur Sanierung der Äußeren Hülle in Höhe von 630.000 €
werden im PSP-Element F.-A.-Brockhaus-Schule (1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto
42119000) in 2018 bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus dem Budget der baulichen und technischen Unterhaltung 1
(51_UH1) in 2018, davon stellen 322.500 € eine Vorfinanzierung der geplanten
Mehreinnahmen in 2019 dar.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2019
Energ. Sanierg.
1.672.500
Siehe BB Punkt 7 Seite
8
2015
2016
2017
2018
Energ. Sanierg.
80.000
300.000
1.220.000
630.000
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
X
1.100.21.7.1.01.02
Sanitär
2017
2018
150.000
192.300
2019
Schönheitsrep.
150.000
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Eilbedürftigkeitsbegründung:
Die Vorlage ist eildürftig. Eine Einreichung muss in den Stadtrat am 21.03.2018 erfolgen, um
die geplanten Sanierungsarbeiten einschl. der Maßnahmenerweiterung Sanitär zügig
beauftragen und den geplanten Bauablauf realisieren zu können. Die Schule muss in den
Sommerferien 2019 wieder in Nutzung überführt werden.
Das Schulgebäude in der Samuel-Lampel-Str. 1 ist eine städtische Einrichtung und wird als
Gymnasium (Nebenstelle) genutzt.
Das Gebäude ist ein über 40 Jahre alter Plattenbau, Schultyp Leipzig. Es ist voll unterkellert,
hat ein Erdgeschoss und 3 Obergeschosse. Das Dach wurde als Flachdach ausgebildet. Der
Baukörper entspricht der Montagebauweise AG 17.1, Reihe Leipzig, mit örtlicher Anpassung.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
In der gesamten Nutzungszeit wurde es als Schulgebäude genutzt.
Diese Beschlussvorlage soll als Fortschreibung des bereits vorhandenen Bau- und
Finanzierungsbeschlusses für die energetische Modernisierung der Gebäudehülle
betrachtet werden und behandelt die Maßnahmeerweiterungen durch die Teilbaumaßnahme
Instandsetzung der Sanitäranlagen , da diese verschlissen und unzumutbar sind und eine
Ergänzung der Maler-und Bodenbelagsarbeiten im Objekt. Des Weiteren ist bei der aktuell
laufenden Modernisierung der Gebäudehülle ein Mehrbedarf zu verzeichnen, welcher
ebenfalls mit dieser Vorlage bestätigt werden soll.
Die Maßnahmeerweiterung Instandsetzung Sanitäranlagen soll bis 12/2018 parallel zur
Baumaßnahme der energetischen Sanierung realisiert werden. Die Maßnahmeerweiterung
Schönheitsreparatur (Maler-/ Bodenbelagsarbeiten) soll erst mit Beginn Haushaltsjahr 2019
im Ergebnishaushalt beauftragt und bis zum 2. Quartal 2019 realisiert werden.
Das Schulgebäude ist vor Baubeginn der energetischen Sanierung in den Sommerferien
2017 freigelenkt worden.
Anlage:
Begründungstext
4/4
HAUSHALTSVORLAGE
1. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.Brockhaus-Schule (Nebenstelle) – Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1,
04357 Leipzig - Maßnahmenerweiterung Instandsetzung der
Sanitäranlagen, Ergänzung Maler- und Bodenbelagsarbeiten im
Schulgebäude sowie Mehrbedarf energetische Sanierung i.V.m.
außerplanmäßigen Aufwendungen § 78 SächsGemO in Anlehnung an
den § 79 (1) SächsGemO
Bauvorhaben:
Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten +
Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Gymnasium,
Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
28.02.2018
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
Stand vom: 28.02.2018
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Beschlüsse
3
2 Begründung der Mehrkosten – äußere Hülle
3
2.1 Stand der Umsetzung der Baumaßnahme
3
2.2 Problemstellung
4
2.3 Beschreibung und Darstellung der Mehrkosten
4
3 Erweiterung der Maßnahme - Erneuerung Sanitäranlagen
5
3.1 Beschreibung des Ist-Zustandes - Sanitäranlagen
5
3.2 Ableitung des Bedarfes
5
3.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
5
3.4 Alternativlösungen
5
3.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
5
3.6 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
6
3.7 Barrierefreies Bauen
6
3.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
6
4 Zusatzleistungen Schönheitsreparatur (Maler und Bodenbelagsarbeiten)
6
5 Finanzieller Aufwand
7
5.1 Zusammenfassung des Mehrbedarfs
7
5.2 Zusammenfassung nach Kostengruppen
7
6 Finanzierungsplan
8
7 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
8
8 Fristenplan
9
9 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
9
10 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
10
10.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
10
10.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 – nur für Sanitäranlagen
10
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Lageplan
Grundrisse EG
Grundriss 2.OG
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
Stand vom: 28.02.2018
Kurzerläuterung
Die Vorlage ist eildürftig. Eine Einreichung muss in den Stadtrat am 21.03.2018 erfolgen, um die geplanten Sanierungsarbeiten einschl. der Maßnahmenerweiterung Sanitär zügig beauftragen und den geplanten Bauablauf realisieren zu können. Die Schule muss in den Sommerferien 2019 wieder in Nutzung überführt werden.
Das Schulgebäude in der Samuel-Lampel-Str. 1 ist eine städtische Einrichtung und wird als Gymnasium
(Nebenstelle) genutzt.
Das Gebäude ist ein über 40 Jahre alter Plattenbau, Schultyp Leipzig. Es ist voll unterkellert, hat ein Erdgeschoss und 3 Obergeschosse. Das Dach wurde als Flachdach ausgebildet. Der Baukörper entspricht
der Montagebauweise AG 17.1, Reihe Leipzig, mit örtlicher Anpassung.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
In der gesamten Nutzungszeit wurde es als Schulgebäude genutzt.
Diese Beschlussvorlage soll als Fortschreibung des bereits vorhandenen Bau- und Finanzierungsbeschlusses für die energetische Modernisierung der Gebäudehülle betrachtet werden und behandelt die
Maßnahmeerweiterungen durch die Teilbaumaßnahme Instandsetzung der Sanitäranlagen , da diese verschlissen und unzumutbar sind und eine Ergänzung der Maler-und Bodenbelagsarbeiten im Objekt. Des
Weiteren ist bei der aktuell laufenden Modernisierung der Gebäudehülle ein Mehrbedarf zu verzeichnen,
welcher ebenfalls mit dieser Vorlage bestätigt werden soll.
Die Maßnahmeerweiterung Instandsetzung Sanitäranlagen soll bis 12/2018 parallel zur Baumaßnahme
der energetischen Sanierung realisiert werden. Die Maßnahmeerweiterung Schönheitsreparatur (Maler-/
Bodenbelagsarbeiten) soll erst mit Beginn Haushaltsjahr 2019 im Ergebnishaushalt beauftragt und bis
zum 2. Quartal 2019 realisiert werden.
Das Schulgebäude ist vor Baubeginn der energetischen Sanierung in den Sommerferien 2017 freigelenkt
worden.
1
Grundlagen
1.1
Beschlüsse
•
•
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RB-V-1301 vom 21.03.2012 Schulentwicklungsplan der
Stadt Leipzig – Fortschreibung 2012
Beschluss des Verwaltungsausschusses VA-IV-DS-02023 vom 10.02.2016 zur Realisierung der
Energetischen Modernisierung
2
Begründung der Mehrkosten – äußere Hülle
2.1
Stand der Umsetzung der Baumaßnahme
Planung:
Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Planungsanpassungen und Details werden nach Erfordernis
erstellt.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
Stand vom: 28.02.2018
Ausschreibung und Vergabe
Die Lose Dach, Abbruch, Gerüst, Fenster und Rohbau sind vergeben. Die Lose Heizung/Sanitär und
Fassadendämmung sind im Vergabeverfahren. Um die restlichen Lose ausschreiben zu können, werden
die zusätzlichen Finanzmittel dringend im 1. Quartal 2018 benötigt.
Ausführung:
Die bauvorbereitenden Maßnahmen (Rodungsarbeiten) sind abgeschlossen. Das Objekt ist eingerüstet
und die Abbruch-, Dach- und Rohbauarbeiten laufen zur Zeit.
2.2
Problemstellung
Für die Baumaßnahme „Energetische Sanierung“ wurden mit dem Baubeschluss Finanzmittel in Höhe
von 1.600.000,00 € im Haushalt 2015/2016 bereitgestellt.
Für Mitte 2016 wurde der vorzeitige Baubeginn genehmigt und mit der Ausführungsplanung begonnen.
Dabei wurden sämtliche Plattenfugen durch einen Gutachter auf Schadstoffe untersucht. Im Ergebnis
wurde festgestellt, dass am Objekt alle Fugen auch in den Fensterbereichen schadstoffbelastet sind, was
zu erheblichen zusätzlichen Leistungen sowie Mehrkosten führt.
Diese Untersuchungsergebnisse gaben den Anlass, dass man sich zur Freilenkung der Schule mit Beginn
des Schuljahres 2017/ 2018 entschied, da der Ausbau der schadstoffbelasteten Bauteile bei laufenden
Schulbetrieb die Mehrkosten für Absperr- und Schutzmaßnahmen innerhalb des Gebäudes unter Berücksichtigung des Brandschutzes zu weiteren erheblichen Mehrkosten und Bauzeitverlängerungen geführt
hätte.
2.3
Beschreibung und Darstellung der Mehrkosten
Los Gerüst
Mehrkosten bei Asbestsanierung durch maßnahmespezifische Baustelleneinrichtung. Die Gefährdungsbeurteilung erfordert die Gesamt-Abplanung des Gerüstes sowie eine nochmalige Einhausung der einzelnen Arbeitsbereiche auf dem Gerüst.
Weiterhin die Absperrung des Objektes zu den öffentlichen Wegen und Umverlegung des Schulweges
der Schüler vom Haus 1, damit keine Berührungspunkte mit asbesthaltigem Materialien bestehen.
Los Abbruch
Die notwendige Asbestsanierung der Fugen mit asbesthaltigen Fugenkitt (Morinol) war ursprünglich nicht
Bestandteil der Aufgabenstellung. Nunmehr sind folgende zusätzliche Maßnahmen erforderlich: Ausbau
des Plattenfugenfüllstoffes Morinol, den Fensterrahmenausbau mit Morinolanhaftungen,den Fensterblechausbau mit Morinolanhaftungen, den Ausbau asbesthaltiger Zementplatten mit Morinolanhaftungen sowie
den Einbau von Staubschutzeinrichtungen im Innenbereich aller Räume. Die asbesthaltigen Stoffe werden
in Sixpacks verpackt und auf eine Sonderdeponie verbracht.
Los Wärmedämmverbundsystem
Während der Ausschreibung des WDVS gab es seitens der Abfallwirtschaft Einschränkungen hinsichtlich
einer späteren Entsorgung (Polystyrol wurde von den Entsorgern nicht mehr angenommen). Daher entschied man sich für eine Umstellung des Systems von Polystyrol auf Mineralwolle, was mit Mehrkosten
verbunden war.
Los Betonsanierung
Die Betonsanierung war ebenfalls kein Bestandteil der Aufgabenstellung, ergibt sich aber zwingend in einigen Räumen aus einem Gutachten, da es zu größeren bis großen Abplatzungen des Betons im Brüstungsbereich gekommen ist und die Bewehrungsstähle frei liegen.
Los Dacharbeiten
Um die Abbrucharbeiten auf dem Dach bei den zur Zeit vorherrschenden Witterungsverhältnissen ausführen zu können, müssen Schutzmaßnahmen in Form eines Schutzdaches geschaffen werden, damit größere Schäden durch Wassereindringungen in das 3.OG vermieden werden.
Los Sicherung und Sanierung des Kunstwerkes über dem Eingangsbereich
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
Stand vom: 28.02.2018
Die Sanierung dieses Kunstwerkes war nicht Bestandteil der Aufgabenstellung. Durch Nachfragen beim
Land Sachsen hat sich ergeben, dass dieses Kunstwerk Bestandteil der Denkmalliste ist und dementsprechend zu bearbeiten und zu erhalten ist.
Sicherungsmaßnahmen
Das Objekt muss ganztägig durch die Wachschutzfirma überwacht werden, da alle Fenster ausgebaut
sind und die Öffnungen nur mit Folien verschlossen wurden. In allen Räumen sind die Schulmöbel weiterhin abgestellt.
Schadensbeseitigung
Bei der Ausführung der energetischen Sanierung des Dachbereichs ist Niederschlagswasser in das Gebäude eingedrungen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten für die Schadensbeseitigung an.
Planungsleistungen
Für alle genannten Leistungen sind zusätzliche Planungsleistungen und Planungsanpassungen nötig.
Restrisiken
Die Entwurfsplanung mit Erstellung der Kostenberechnung für die Schule wurde im Oktober 2015 abgeschlossen. Ergänzend zur normalen Baupreissteigerung, besteht aufgrund der aktuellen Marktlage, den
gegenwärtigen Erfahrungen im gleichen Projekt und bei einem Großteil anderer Projekte ein erhebliches
Kostenrisiko bei den Ausschreibungsergebnissen.
Zur Abfangung der finanziellen Risiken, die noch im weiteren Bauverlauf auftreten können, wird zusätzlich
zu den bereits bekannten Mehrkosten, losbezogen eine individuelle Risikoeinschätzung vorgenommen.
Es werden Risikozuschläge zwischen 2% und ca. 30%, bezogen auf die Auftragssumme, ermittelt und als
Risikofaktor in der Gesamtaufstellung der Kosten mitberücksichtigt.
3
Erweiterung der Maßnahme - Erneuerung Sanitäranlagen
3.1
Beschreibung des Ist-Zustandes - Sanitäranlagen
Die Sanitäranlagen sind verschlissen und unzumutbar. Die Rohrdurchführungen durch Decken entsprechen nicht den aktuellen Brandschutzforderungen. Es sind 3 WC-Stränge im Haus vorhanden:
Strang A (1.OG - 3.OG), Strang B (1.OG - 3.OG) und Strang C (EG – 3.OG).
3.2
Ableitung des Bedarfes
Der Bedarf leitet sich aus dem unhygienischen Zustand und den Brandschutzanforderungen ab.
3.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die Notwendigkeit ist unstrittig.
3.4
Alternativlösungen
Es gibt keine Alternativlösungen.
3.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung besteht die Gefahr der Nutzungsuntersagung oder nur noch teilweisen Nutzung des Schulgebäudes.
3.6
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
Die Sanitärobjekte wurden nach den bestehenden Richtlinien für 200 Schüler, 200 Schülerinnen und 25
Lehrer/innen hergerichtet. Es werden vier Sanitärräume für Jungen (Strang A und 1 x im Strang C), fünf
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
Stand vom: 28.02.2018
Sanitärräume für Mädchen mit jeweils einem Reinigungsraum (Strang B und 2 x im Strang C) sowie WCs
für Lehrer (Strang A) und Lehrerinnen (Strang B und 1 x im Strang C) geplant.
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Alle zu modernisierenden Sanitärräume werden entkernt. Danach erfolgt der Aufbau nach den geltenden
Regeln der Technik (z.B. Unterhangdecke, Wandfliesen, Fußboden: Trittschalldämmung und Bodenfliesen, WC-Trennwände). Es erfolgen ebenfalls ein Rückbau der Bodeneinläufe und ein Schließen dieser
Öffnungen.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
• Die vorhandene Heizungsanlage bleibt weiter bestehen.
• Es ist eine generelle Kaltwasserversorgung geplant.
• Für die innen liegenden Bereiche ist eine Lüftungsanlage vorgesehen
• Es erfolgt eine komplette Sanierung der Fall-und Anschlussleitungen im Bereich der Sanitärräume
unter Beachtung der Brandschutzanforderungen im Bereich der Deckendurchgänge sowie die Erneuerung aller Sanitärgegenstände. Des Weiteren erfolgt die Erneuerung der Trinkwasser-Verteilleitungen (6 Steigestränge) für die Waschtische in den Klassenzimmern.
• Die Elektroinstallationen in den Sanitärräumen werden komplett demontiert und neu errichtet.
• Es werden Anbauleuchten mit Prismenwannen an der Decke montiert. Über den Spiegeln werden
Spiegelleuchten montiert. Die Schaltung der Leuchten erfolgt über Präsenzmelder.
3.6
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Durch die Baumaßnahme werden bessere hygienische Bedingungen für Schüler und Lehrerschaft am
Standort ermöglicht.
3.7
Barrierefreies Bauen
Die Sanitärräume werden nicht barrierefrei geplant (z.B. Türbreiten, Sanitärgegenstände, Bewegungsräume). Sollte das Schulgebäude später barrierefrei hergerichtet werden, wird ein separates barrierefreies
WC geplant.
3.8
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Zusätzlich zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes werden Mittel für Schönheitsreparaturen wie
z. B. für Maler- und Fußbodenlagsarbeiten bereitgestellt. Für das dafür erforderliche Farbkonzept erfolgt
eine Schülerbeteiligung.
4
Zusatzleistungen Schönheitsreparatur (Maler und Bodenbelagsarbeiten)
Die Schule wird nach Fertigstellung der energetischen Modernisierung und Erneuerung der Sanitäranlagen in einem im Inneren weitgehend unsanierten Zustand übergeben. Aus diesem Grund sollen in besonders verschlissenen Bereichen zumindest der Bodenbelag erneuert werden.
Des Weiteren kommt es zu Zerstörungen infolge des Fensteraustauschs und der Betonsanierung der
Brüstungselemente. In diesen Bereichen sollen die bisher geplanten Malerarbeiten erweitert werden.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
Stand vom: 28.02.2018
5
Finanzieller Aufwand
5.1
Zusammenfassung des Mehrbedarfs
Begründung
Summe
Mehrbedarf äußere Hülle
630.000 €
386.000 €
•
Mehrbedarf nach Beauftragung aller Lose äußere Hülle
•
Kleinaufträge
35.000 €
•
Schutzabdeckung Dach
15.000 €
•
Sicherung/Sanierung Kunstwerk
25.000 €
•
Honorarerhöhung infolge Mehrbedarf
95.000 €
•
Restrisiken
34.000 €
•
Sicherheitsdienst
10.000 €
•
Schadensbeseitigung
30.000 €
Erweiterung Maßnahme – Sanierung Sanitäranlagen
342.300 €
Zusatzleistungen Schönheitsreparatur (Maler- und Bodenbelagsarbeiten)
150.000 €
Summe
5.2
1.122.300 €
Zusammenfassung nach Kostengruppen
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 31.01.2018
Kostengruppe
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließung
300 Bauwerk - Baukonstruktionen
400 Bauwerk - Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und
Kunstwerke
700 Baunebenkosten
Summe
Leistungserstattung des
Amtes für Gebäudemanagement fiktiv
Kosten gemäß
Baubeschluss
„Energetische
Sanierung“
VI-DS-02023
Mehrbedarf
laufende
Maßnahme
(Hülle)
0
0
1.205.956
Maßnahmeerweiterung
Sanitär
Maßnahmeerweiterung
Maler/
Bodenbelag
Gesamtkosten neu
Gegenstand der Vorlage
0
0
0
0
535.000
132.200
0
0
150.000
2.023.156
102.455
124.500
226.955
66.589
0
0
0
66.589
0
85.600
342.300
20.500
405.600
2.722.300
101.200
225.000
1.600.000
56.700
95.000
630.000
24.000
150.000
Insgesamt beläuft sich der Mehrbedarf auf 1.122.300 €.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
Stand vom: 28.02.2018
6
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
Gebäudehülle
Sanitäranlagen
VwV Investkraft, Budget Bund
75
1.800.000
1.800.000
1.350.000
nicht vorgesehen
10.08.15
21.08.2017
Änderungsantrag Fördermittel geplant
Gesamtkosten in € (= förderfähig)
Anteil Fördermittel in €
I. Quartal 2018
2.230.000
1.672.500
7
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Energet. Sanierung
VI-DS-02023 +
Mehrbedarf
(davon Mehrbedarf Energet.
Sanierg.)
Maßnahmeerweiterung
Sanitär
Maßnahmenerweiterung
Maler/Bodenbelag
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
Anteil Stadt gemäß VI-DS02023
saldierte Eigenmittelfreilenkung
im Budget
51_UH2
2015 + 2016
380.000
0
380.000
2017
1.220.000
150.000
1.370.000
380.000
1.370.000
260.000
740.000
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2018
630.000
2019
Gesamtkosten
2.230.000
(630.000)
(630.000)
192.300
342.300
0
150.000
150.000
822.300
150.000
2.722.300
0
1.672.500
1.672.500
822.300
-1.522.500
1.049.800
1.000.000
-49.800
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
Stand vom: 28.02.2018
Die Gesamtkosten erhöhen sich durch die Kostenfortschreibung der energetischen Sanierung und Maßnahmeerweiterung Instandsetzung Sanitäranlagen und Schönheitsreparatur von 1.600.000 € um
1.122.300 € auf 2.722.300 €, davon
– Kostenfortschreibung energetische Sanierung: um 630.000 € auf 2.230.000 €
– Maßnahmeerweiterung Sanitär: 342.300 €
– Maßnahmeerweiterung Schönheitsreparatur: 150.000 €.
Der städtische Anteil beträgt
– für die energetische Sanierung 557.500 €
– für die Sanitärmaßnahme 342.300 €
– für die Schönheitsreparatur 150.000 €,
d.h. insgesamt 1.049.800 €.
Erträge sind für die energetische Sanierung im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.672.500 € geplant.
Der zusätzliche Bedarf i.H.v. 342.300 € für die Maßnahmeerweiterung Sanitär sowie die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an den § 79 (1) SächsGemO für die energetische Sanierung in Höhe von 630.000 € werden im PSP-Element F.-A.-Brockhaus-Schule
(1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto 42119000) in 2018 bereitgestellt.
Die Deckung des zusätzlichen Bedarfes für die Maßnahmeerweiterung Sanitär (342.300 €) erfolgt gemäß
§ 20 SächsKommHVO innerhalb des Budgets 51_UH2
2017: 150.000 € aus PSP-Element (1.100.21.1.1.01.26) Grundschule Portitz
2018: 150.000 € aus PSP-Element (1.100.21.7.1.01) Gymnasien, Kollegs in öffentl. Tr. und
42.300 € aus PSP-Element (1.100.21.5.1.01) Oberschulen in öffentl. Trägerschaft.
Die Deckung des Mehrbedarfes (außerplanmäßige Aufwendungen) für die energetische Sanierung
(630.000 €) erfolgt in 2018 aus dem Budget der baulichen und technischen Unterhaltung 1 (51_UH1).
Es wird geprüft, diesen Finanzmittelbetrag dem Budget 51_UH1 unterjährig in 2018 wieder zuzuführen.
Vom Deckungsbetrag der außerplanmäßigen Aufwendungen in 2018 bildet ein Teilbetrag von 322.500 €
eine Vorfinanzierung für geplante Mehreinnahmen in dieser Höhe, die dem Budget 51_UH2 erst in 2019
nach geplanter Fertigstellung zugeführt werden.
Der zusätzliche Bedarf für die Maßnahmeerweiterung Schönheitsreparatur (Maler, Bodenbelag) i.H.v.
150.000 € wird durch das Bauherrenamt in der Haushaltsplanung 2019 im Budget 51_UH2
(1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto 42119000) angemeldet.
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Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
Gebäudehülle
Sept. 2017
Febr. 2019
Sanitäranlagen
01.02.18
31.12.18
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Schönheitsreparatur
I. Quartal 2019
Ende II. Quartal 2019
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle
Stand vom: 28.02.2018
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VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
Freianlagen nach § 38
Auspurg Borchowitz und Partner
Anke Grundmann Landschaftsarchitektin
Tragwerksplanung nach § 49
Bauplan GmbH & Co.KG
Technische Ausrüstung nach § 53
GBS, Ingenieurbüro GmbH Technische Gesamtplanung
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Effektivität und Wirtschaftlichkeit
10.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Die Nutzungskosten ändern sich nicht im Vergleich zum ursprünglichen Baubeschluss VI-DS-02023.
10.2
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 – nur für Sanitäranlagen
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle)
Instandsetzung der Sanitäranlagen
NF
176 m²
BGF
229 m²
BRI
525 m³
KG 300 + 400
256.700 €
Zu den Leistungen der Instandsetzung der Sanitäranlagen sind keine spezifischen Kennwerte im BKI verfügbar. Deshalb wurde der Vergleich mit Kennwerten ähnlicher Maßnahmen unseres Amtes geführt.
Kennwertvergleich:
W.-Hauff-Schule 9. Schule
2015
2015
KG 300 + 400/NF
1.292 €/m²
888 €/m²
KG 300 + 400/BGF
977 €/m²
685 €/m²
KG 300 + 400/BRI
430 €/m³
299 €/m³
Nikolaischule
2015
1.270 €/m²
1.169 €/m²
308 €/m³
F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) 2017
1.459 €/m²
1.121 €/m²
489 €/m³
Die Kennwerte für die Nebenstelle der F.-A.-Brockhaus-Schule liegen etwas über den Kennwerten der
Vergleichsobjekte. Die Kostenberechnung für die Nebenstelle der F.-A.-Brockhaus-Schule geht von den
Preisen für 2017 aus, die gegenüber 2015 gestiegen sind.
Des Weiteren sind in den Kosten der Brockhaus-Schule neben den Sanitärräumen die Erneuerung von
Trinkwasser-Verteilleitungen (6 Steigestränge) für die Waschtische in den Klassenzimmern enthalten, die
zwar kostenmäßig, aber nicht flächenmäßig in die o. g. Kennwerten eingegangen sind.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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