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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1368829.pdf
Größe
263 kB
Erstellt
15.02.18, 12:00
Aktualisiert
03.03.18, 17:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02023-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 1. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig Maßnahmenerweiterung Sanitäranlagen / Schönheitsreparatur im Schulgebäude sowie Mehrbedarf energetische Sanierung i.V.m. außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79(1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Stadtentwicklung und Bau SBB Nordost Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.03.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-BrockhausSchule (Nebenstelle) – Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig (VI-DS02023 vom 10.02.16) wird bestätigt. Die Maßnahmenerweiterung Instandsetzung der Sanitäranlagen und Schönheitsreparatur im Schulgebäude wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8, Abs. 3 Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten erhöhen sich durch die Kostenfortschreibung der energetischen Sanierung und Maßnahmenerweiterung Instandsetzung Sanitäranlagen und Schönheitsreparartur von 1.600.000 € um 1.122.300 € auf 2.722.300 €. Erträge sind für die energetische Sanierung wie folgt geplant: 2019: 1.672.500 € 3. Die Aufwendungen in Höhe von 342.300 € für die Maßnahmeerweiterung Sanitär werden im PSP-Element F.-A.-Brockhaus-Schule (1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto 42119000) bereitgestellt. Die Deckung der Zusatzaufwendungen - in 2017: 150.000 € - in 2018: 192.300 € erfolgt gemäß § 20 SächsKommHVO innerhalb des Budgets der baulichen Unterhaltung (51_UH2). 1/4 4. Die Aufwendungen in Höhe von 150.000 € für die Maßnahmeerweiterung Schönheitsreparatur werden im PSP-Element F.-A.-Brockhaus-Schule (1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto 42119000) werden im Haushaltsjahr 2019 innerhalb des Budgets der baulichen Unterhaltung 51_UH2 bereitgestellt. 5. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an den § 79 (1) SächsGemO zur Sanierung der Äußeren Hülle in Höhe von 630.000 € werden im PSP-Element F.-A.-Brockhaus-Schule (1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto 42119000) in 2018 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Budget der baulichen und technischen Unterhaltung 1 (51_UH1) in 2018, davon stellen 322.500 € eine Vorfinanzierung der geplanten Mehreinnahmen in 2019 dar. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2019 Energ. Sanierg. 1.672.500 Siehe BB Punkt 7 Seite 8 2015 2016 2017 2018 Energ. Sanierg. 80.000 300.000 1.220.000 630.000 Aufwendungen Finanzhaushalt nein X 1.100.21.7.1.01.02 Sanitär 2017 2018 150.000 192.300 2019 Schönheitsrep. 150.000 Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen X Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Eilbedürftigkeitsbegründung: Die Vorlage ist eildürftig. Eine Einreichung muss in den Stadtrat am 21.03.2018 erfolgen, um die geplanten Sanierungsarbeiten einschl. der Maßnahmenerweiterung Sanitär zügig beauftragen und den geplanten Bauablauf realisieren zu können. Die Schule muss in den Sommerferien 2019 wieder in Nutzung überführt werden. Das Schulgebäude in der Samuel-Lampel-Str. 1 ist eine städtische Einrichtung und wird als Gymnasium (Nebenstelle) genutzt. Das Gebäude ist ein über 40 Jahre alter Plattenbau, Schultyp Leipzig. Es ist voll unterkellert, hat ein Erdgeschoss und 3 Obergeschosse. Das Dach wurde als Flachdach ausgebildet. Der Baukörper entspricht der Montagebauweise AG 17.1, Reihe Leipzig, mit örtlicher Anpassung. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. In der gesamten Nutzungszeit wurde es als Schulgebäude genutzt. Diese Beschlussvorlage soll als Fortschreibung des bereits vorhandenen Bau- und Finanzierungsbeschlusses für die energetische Modernisierung der Gebäudehülle betrachtet werden und behandelt die Maßnahmeerweiterungen durch die Teilbaumaßnahme Instandsetzung der Sanitäranlagen , da diese verschlissen und unzumutbar sind und eine Ergänzung der Maler-und Bodenbelagsarbeiten im Objekt. Des Weiteren ist bei der aktuell laufenden Modernisierung der Gebäudehülle ein Mehrbedarf zu verzeichnen, welcher ebenfalls mit dieser Vorlage bestätigt werden soll. Die Maßnahmeerweiterung Instandsetzung Sanitäranlagen soll bis 12/2018 parallel zur Baumaßnahme der energetischen Sanierung realisiert werden. Die Maßnahmeerweiterung Schönheitsreparatur (Maler-/ Bodenbelagsarbeiten) soll erst mit Beginn Haushaltsjahr 2019 im Ergebnishaushalt beauftragt und bis zum 2. Quartal 2019 realisiert werden. Das Schulgebäude ist vor Baubeginn der energetischen Sanierung in den Sommerferien 2017 freigelenkt worden. Anlage: Begründungstext 4/4 HAUSHALTSVORLAGE 1. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.Brockhaus-Schule (Nebenstelle) – Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig - Maßnahmenerweiterung Instandsetzung der Sanitäranlagen, Ergänzung Maler- und Bodenbelagsarbeiten im Schulgebäude sowie Mehrbedarf energetische Sanierung i.V.m. außerplanmäßigen Aufwendungen § 78 SächsGemO in Anlehnung an den § 79 (1) SächsGemO Bauvorhaben: Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Gymnasium, Samuel-Lampel-Str. 1, 04357 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 28.02.2018 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle Stand vom: 28.02.2018 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Beschlüsse 3 2 Begründung der Mehrkosten – äußere Hülle 3 2.1 Stand der Umsetzung der Baumaßnahme 3 2.2 Problemstellung 4 2.3 Beschreibung und Darstellung der Mehrkosten 4 3 Erweiterung der Maßnahme - Erneuerung Sanitäranlagen 5 3.1 Beschreibung des Ist-Zustandes - Sanitäranlagen 5 3.2 Ableitung des Bedarfes 5 3.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 5 3.4 Alternativlösungen 5 3.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 5 3.6 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 6 3.7 Barrierefreies Bauen 6 3.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 6 4 Zusatzleistungen Schönheitsreparatur (Maler und Bodenbelagsarbeiten) 6 5 Finanzieller Aufwand 7 5.1 Zusammenfassung des Mehrbedarfs 7 5.2 Zusammenfassung nach Kostengruppen 7 6 Finanzierungsplan 8 7 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 8 8 Fristenplan 9 9 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte 9 10 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 10 10.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 10 10.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 – nur für Sanitäranlagen 10 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Lageplan Grundrisse EG Grundriss 2.OG Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle Stand vom: 28.02.2018 Kurzerläuterung Die Vorlage ist eildürftig. Eine Einreichung muss in den Stadtrat am 21.03.2018 erfolgen, um die geplanten Sanierungsarbeiten einschl. der Maßnahmenerweiterung Sanitär zügig beauftragen und den geplanten Bauablauf realisieren zu können. Die Schule muss in den Sommerferien 2019 wieder in Nutzung überführt werden. Das Schulgebäude in der Samuel-Lampel-Str. 1 ist eine städtische Einrichtung und wird als Gymnasium (Nebenstelle) genutzt. Das Gebäude ist ein über 40 Jahre alter Plattenbau, Schultyp Leipzig. Es ist voll unterkellert, hat ein Erdgeschoss und 3 Obergeschosse. Das Dach wurde als Flachdach ausgebildet. Der Baukörper entspricht der Montagebauweise AG 17.1, Reihe Leipzig, mit örtlicher Anpassung. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. In der gesamten Nutzungszeit wurde es als Schulgebäude genutzt. Diese Beschlussvorlage soll als Fortschreibung des bereits vorhandenen Bau- und Finanzierungsbeschlusses für die energetische Modernisierung der Gebäudehülle betrachtet werden und behandelt die Maßnahmeerweiterungen durch die Teilbaumaßnahme Instandsetzung der Sanitäranlagen , da diese verschlissen und unzumutbar sind und eine Ergänzung der Maler-und Bodenbelagsarbeiten im Objekt. Des Weiteren ist bei der aktuell laufenden Modernisierung der Gebäudehülle ein Mehrbedarf zu verzeichnen, welcher ebenfalls mit dieser Vorlage bestätigt werden soll. Die Maßnahmeerweiterung Instandsetzung Sanitäranlagen soll bis 12/2018 parallel zur Baumaßnahme der energetischen Sanierung realisiert werden. Die Maßnahmeerweiterung Schönheitsreparatur (Maler-/ Bodenbelagsarbeiten) soll erst mit Beginn Haushaltsjahr 2019 im Ergebnishaushalt beauftragt und bis zum 2. Quartal 2019 realisiert werden. Das Schulgebäude ist vor Baubeginn der energetischen Sanierung in den Sommerferien 2017 freigelenkt worden. 1 Grundlagen 1.1 Beschlüsse • • Beschluss der Ratsversammlung Nr. RB-V-1301 vom 21.03.2012 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2012 Beschluss des Verwaltungsausschusses VA-IV-DS-02023 vom 10.02.2016 zur Realisierung der Energetischen Modernisierung 2 Begründung der Mehrkosten – äußere Hülle 2.1 Stand der Umsetzung der Baumaßnahme Planung: Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Planungsanpassungen und Details werden nach Erfordernis erstellt. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle Stand vom: 28.02.2018 Ausschreibung und Vergabe Die Lose Dach, Abbruch, Gerüst, Fenster und Rohbau sind vergeben. Die Lose Heizung/Sanitär und Fassadendämmung sind im Vergabeverfahren. Um die restlichen Lose ausschreiben zu können, werden die zusätzlichen Finanzmittel dringend im 1. Quartal 2018 benötigt. Ausführung: Die bauvorbereitenden Maßnahmen (Rodungsarbeiten) sind abgeschlossen. Das Objekt ist eingerüstet und die Abbruch-, Dach- und Rohbauarbeiten laufen zur Zeit. 2.2 Problemstellung Für die Baumaßnahme „Energetische Sanierung“ wurden mit dem Baubeschluss Finanzmittel in Höhe von 1.600.000,00 € im Haushalt 2015/2016 bereitgestellt. Für Mitte 2016 wurde der vorzeitige Baubeginn genehmigt und mit der Ausführungsplanung begonnen. Dabei wurden sämtliche Plattenfugen durch einen Gutachter auf Schadstoffe untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass am Objekt alle Fugen auch in den Fensterbereichen schadstoffbelastet sind, was zu erheblichen zusätzlichen Leistungen sowie Mehrkosten führt. Diese Untersuchungsergebnisse gaben den Anlass, dass man sich zur Freilenkung der Schule mit Beginn des Schuljahres 2017/ 2018 entschied, da der Ausbau der schadstoffbelasteten Bauteile bei laufenden Schulbetrieb die Mehrkosten für Absperr- und Schutzmaßnahmen innerhalb des Gebäudes unter Berücksichtigung des Brandschutzes zu weiteren erheblichen Mehrkosten und Bauzeitverlängerungen geführt hätte. 2.3 Beschreibung und Darstellung der Mehrkosten Los Gerüst Mehrkosten bei Asbestsanierung durch maßnahmespezifische Baustelleneinrichtung. Die Gefährdungsbeurteilung erfordert die Gesamt-Abplanung des Gerüstes sowie eine nochmalige Einhausung der einzelnen Arbeitsbereiche auf dem Gerüst. Weiterhin die Absperrung des Objektes zu den öffentlichen Wegen und Umverlegung des Schulweges der Schüler vom Haus 1, damit keine Berührungspunkte mit asbesthaltigem Materialien bestehen. Los Abbruch Die notwendige Asbestsanierung der Fugen mit asbesthaltigen Fugenkitt (Morinol) war ursprünglich nicht Bestandteil der Aufgabenstellung. Nunmehr sind folgende zusätzliche Maßnahmen erforderlich: Ausbau des Plattenfugenfüllstoffes Morinol, den Fensterrahmenausbau mit Morinolanhaftungen,den Fensterblechausbau mit Morinolanhaftungen, den Ausbau asbesthaltiger Zementplatten mit Morinolanhaftungen sowie den Einbau von Staubschutzeinrichtungen im Innenbereich aller Räume. Die asbesthaltigen Stoffe werden in Sixpacks verpackt und auf eine Sonderdeponie verbracht. Los Wärmedämmverbundsystem Während der Ausschreibung des WDVS gab es seitens der Abfallwirtschaft Einschränkungen hinsichtlich einer späteren Entsorgung (Polystyrol wurde von den Entsorgern nicht mehr angenommen). Daher entschied man sich für eine Umstellung des Systems von Polystyrol auf Mineralwolle, was mit Mehrkosten verbunden war. Los Betonsanierung Die Betonsanierung war ebenfalls kein Bestandteil der Aufgabenstellung, ergibt sich aber zwingend in einigen Räumen aus einem Gutachten, da es zu größeren bis großen Abplatzungen des Betons im Brüstungsbereich gekommen ist und die Bewehrungsstähle frei liegen. Los Dacharbeiten Um die Abbrucharbeiten auf dem Dach bei den zur Zeit vorherrschenden Witterungsverhältnissen ausführen zu können, müssen Schutzmaßnahmen in Form eines Schutzdaches geschaffen werden, damit größere Schäden durch Wassereindringungen in das 3.OG vermieden werden. Los Sicherung und Sanierung des Kunstwerkes über dem Eingangsbereich Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 4 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle Stand vom: 28.02.2018 Die Sanierung dieses Kunstwerkes war nicht Bestandteil der Aufgabenstellung. Durch Nachfragen beim Land Sachsen hat sich ergeben, dass dieses Kunstwerk Bestandteil der Denkmalliste ist und dementsprechend zu bearbeiten und zu erhalten ist. Sicherungsmaßnahmen Das Objekt muss ganztägig durch die Wachschutzfirma überwacht werden, da alle Fenster ausgebaut sind und die Öffnungen nur mit Folien verschlossen wurden. In allen Räumen sind die Schulmöbel weiterhin abgestellt. Schadensbeseitigung Bei der Ausführung der energetischen Sanierung des Dachbereichs ist Niederschlagswasser in das Gebäude eingedrungen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten für die Schadensbeseitigung an. Planungsleistungen Für alle genannten Leistungen sind zusätzliche Planungsleistungen und Planungsanpassungen nötig. Restrisiken Die Entwurfsplanung mit Erstellung der Kostenberechnung für die Schule wurde im Oktober 2015 abgeschlossen. Ergänzend zur normalen Baupreissteigerung, besteht aufgrund der aktuellen Marktlage, den gegenwärtigen Erfahrungen im gleichen Projekt und bei einem Großteil anderer Projekte ein erhebliches Kostenrisiko bei den Ausschreibungsergebnissen. Zur Abfangung der finanziellen Risiken, die noch im weiteren Bauverlauf auftreten können, wird zusätzlich zu den bereits bekannten Mehrkosten, losbezogen eine individuelle Risikoeinschätzung vorgenommen. Es werden Risikozuschläge zwischen 2% und ca. 30%, bezogen auf die Auftragssumme, ermittelt und als Risikofaktor in der Gesamtaufstellung der Kosten mitberücksichtigt. 3 Erweiterung der Maßnahme - Erneuerung Sanitäranlagen 3.1 Beschreibung des Ist-Zustandes - Sanitäranlagen Die Sanitäranlagen sind verschlissen und unzumutbar. Die Rohrdurchführungen durch Decken entsprechen nicht den aktuellen Brandschutzforderungen. Es sind 3 WC-Stränge im Haus vorhanden: Strang A (1.OG - 3.OG), Strang B (1.OG - 3.OG) und Strang C (EG – 3.OG). 3.2 Ableitung des Bedarfes Der Bedarf leitet sich aus dem unhygienischen Zustand und den Brandschutzanforderungen ab. 3.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Die Notwendigkeit ist unstrittig. 3.4 Alternativlösungen Es gibt keine Alternativlösungen. 3.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung besteht die Gefahr der Nutzungsuntersagung oder nur noch teilweisen Nutzung des Schulgebäudes. 3.6 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme Die Sanitärobjekte wurden nach den bestehenden Richtlinien für 200 Schüler, 200 Schülerinnen und 25 Lehrer/innen hergerichtet. Es werden vier Sanitärräume für Jungen (Strang A und 1 x im Strang C), fünf Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 5 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle Stand vom: 28.02.2018 Sanitärräume für Mädchen mit jeweils einem Reinigungsraum (Strang B und 2 x im Strang C) sowie WCs für Lehrer (Strang A) und Lehrerinnen (Strang B und 1 x im Strang C) geplant. KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Alle zu modernisierenden Sanitärräume werden entkernt. Danach erfolgt der Aufbau nach den geltenden Regeln der Technik (z.B. Unterhangdecke, Wandfliesen, Fußboden: Trittschalldämmung und Bodenfliesen, WC-Trennwände). Es erfolgen ebenfalls ein Rückbau der Bodeneinläufe und ein Schließen dieser Öffnungen. KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) • Die vorhandene Heizungsanlage bleibt weiter bestehen. • Es ist eine generelle Kaltwasserversorgung geplant. • Für die innen liegenden Bereiche ist eine Lüftungsanlage vorgesehen • Es erfolgt eine komplette Sanierung der Fall-und Anschlussleitungen im Bereich der Sanitärräume unter Beachtung der Brandschutzanforderungen im Bereich der Deckendurchgänge sowie die Erneuerung aller Sanitärgegenstände. Des Weiteren erfolgt die Erneuerung der Trinkwasser-Verteilleitungen (6 Steigestränge) für die Waschtische in den Klassenzimmern. • Die Elektroinstallationen in den Sanitärräumen werden komplett demontiert und neu errichtet. • Es werden Anbauleuchten mit Prismenwannen an der Decke montiert. Über den Spiegeln werden Spiegelleuchten montiert. Die Schaltung der Leuchten erfolgt über Präsenzmelder. 3.6 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Durch die Baumaßnahme werden bessere hygienische Bedingungen für Schüler und Lehrerschaft am Standort ermöglicht. 3.7 Barrierefreies Bauen Die Sanitärräume werden nicht barrierefrei geplant (z.B. Türbreiten, Sanitärgegenstände, Bewegungsräume). Sollte das Schulgebäude später barrierefrei hergerichtet werden, wird ein separates barrierefreies WC geplant. 3.8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Zusätzlich zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes werden Mittel für Schönheitsreparaturen wie z. B. für Maler- und Fußbodenlagsarbeiten bereitgestellt. Für das dafür erforderliche Farbkonzept erfolgt eine Schülerbeteiligung. 4 Zusatzleistungen Schönheitsreparatur (Maler und Bodenbelagsarbeiten) Die Schule wird nach Fertigstellung der energetischen Modernisierung und Erneuerung der Sanitäranlagen in einem im Inneren weitgehend unsanierten Zustand übergeben. Aus diesem Grund sollen in besonders verschlissenen Bereichen zumindest der Bodenbelag erneuert werden. Des Weiteren kommt es zu Zerstörungen infolge des Fensteraustauschs und der Betonsanierung der Brüstungselemente. In diesen Bereichen sollen die bisher geplanten Malerarbeiten erweitert werden. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 6 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle Stand vom: 28.02.2018 5 Finanzieller Aufwand 5.1 Zusammenfassung des Mehrbedarfs Begründung Summe Mehrbedarf äußere Hülle 630.000 € 386.000 € • Mehrbedarf nach Beauftragung aller Lose äußere Hülle • Kleinaufträge 35.000 € • Schutzabdeckung Dach 15.000 € • Sicherung/Sanierung Kunstwerk 25.000 € • Honorarerhöhung infolge Mehrbedarf 95.000 € • Restrisiken 34.000 € • Sicherheitsdienst 10.000 € • Schadensbeseitigung 30.000 € Erweiterung Maßnahme – Sanierung Sanitäranlagen 342.300 € Zusatzleistungen Schönheitsreparatur (Maler- und Bodenbelagsarbeiten) 150.000 € Summe 5.2 1.122.300 € Zusammenfassung nach Kostengruppen Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 31.01.2018 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv Kosten gemäß Baubeschluss „Energetische Sanierung“ VI-DS-02023 Mehrbedarf laufende Maßnahme (Hülle) 0 0 1.205.956 Maßnahmeerweiterung Sanitär Maßnahmeerweiterung Maler/ Bodenbelag Gesamtkosten neu Gegenstand der Vorlage 0 0 0 0 535.000 132.200 0 0 150.000 2.023.156 102.455 124.500 226.955 66.589 0 0 0 66.589 0 85.600 342.300 20.500 405.600 2.722.300 101.200 225.000 1.600.000 56.700 95.000 630.000 24.000 150.000 Insgesamt beläuft sich der Mehrbedarf auf 1.122.300 €. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 7 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle Stand vom: 28.02.2018 6 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom Gebäudehülle Sanitäranlagen VwV Investkraft, Budget Bund 75 1.800.000 1.800.000 1.350.000 nicht vorgesehen 10.08.15 21.08.2017 Änderungsantrag Fördermittel geplant Gesamtkosten in € (= förderfähig) Anteil Fördermittel in € I. Quartal 2018 2.230.000 1.672.500 7 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Jahr Energet. Sanierung VI-DS-02023 + Mehrbedarf (davon Mehrbedarf Energet. Sanierg.) Maßnahmeerweiterung Sanitär Maßnahmenerweiterung Maler/Bodenbelag Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt Anteil Stadt gemäß VI-DS02023 saldierte Eigenmittelfreilenkung im Budget 51_UH2 2015 + 2016 380.000 0 380.000 2017 1.220.000 150.000 1.370.000 380.000 1.370.000 260.000 740.000 Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2018 630.000 2019 Gesamtkosten 2.230.000 (630.000) (630.000) 192.300 342.300 0 150.000 150.000 822.300 150.000 2.722.300 0 1.672.500 1.672.500 822.300 -1.522.500 1.049.800 1.000.000 -49.800 Seite 8 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle Stand vom: 28.02.2018 Die Gesamtkosten erhöhen sich durch die Kostenfortschreibung der energetischen Sanierung und Maßnahmeerweiterung Instandsetzung Sanitäranlagen und Schönheitsreparatur von 1.600.000 € um 1.122.300 € auf 2.722.300 €, davon – Kostenfortschreibung energetische Sanierung: um 630.000 € auf 2.230.000 € – Maßnahmeerweiterung Sanitär: 342.300 € – Maßnahmeerweiterung Schönheitsreparatur: 150.000 €. Der städtische Anteil beträgt – für die energetische Sanierung 557.500 € – für die Sanitärmaßnahme 342.300 € – für die Schönheitsreparatur 150.000 €, d.h. insgesamt 1.049.800 €. Erträge sind für die energetische Sanierung im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.672.500 € geplant. Der zusätzliche Bedarf i.H.v. 342.300 € für die Maßnahmeerweiterung Sanitär sowie die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an den § 79 (1) SächsGemO für die energetische Sanierung in Höhe von 630.000 € werden im PSP-Element F.-A.-Brockhaus-Schule (1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto 42119000) in 2018 bereitgestellt. Die Deckung des zusätzlichen Bedarfes für die Maßnahmeerweiterung Sanitär (342.300 €) erfolgt gemäß § 20 SächsKommHVO innerhalb des Budgets 51_UH2 2017: 150.000 € aus PSP-Element (1.100.21.1.1.01.26) Grundschule Portitz 2018: 150.000 € aus PSP-Element (1.100.21.7.1.01) Gymnasien, Kollegs in öffentl. Tr. und 42.300 € aus PSP-Element (1.100.21.5.1.01) Oberschulen in öffentl. Trägerschaft. Die Deckung des Mehrbedarfes (außerplanmäßige Aufwendungen) für die energetische Sanierung (630.000 €) erfolgt in 2018 aus dem Budget der baulichen und technischen Unterhaltung 1 (51_UH1). Es wird geprüft, diesen Finanzmittelbetrag dem Budget 51_UH1 unterjährig in 2018 wieder zuzuführen. Vom Deckungsbetrag der außerplanmäßigen Aufwendungen in 2018 bildet ein Teilbetrag von 322.500 € eine Vorfinanzierung für geplante Mehreinnahmen in dieser Höhe, die dem Budget 51_UH2 erst in 2019 nach geplanter Fertigstellung zugeführt werden. Der zusätzliche Bedarf für die Maßnahmeerweiterung Schönheitsreparatur (Maler, Bodenbelag) i.H.v. 150.000 € wird durch das Bauherrenamt in der Haushaltsplanung 2019 im Budget 51_UH2 (1.100.21.7.1.01.02 Sachkonto 42119000) angemeldet. 8 Fristenplan Baubeginn Fertigstellung Gebäudehülle Sept. 2017 Febr. 2019 Sanitäranlagen 01.02.18 31.12.18 Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Schönheitsreparatur I. Quartal 2019 Ende II. Quartal 2019 Seite 9 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Maßnahmenerweiterung Teilmodernisierung der Sanitäranlagen , Ergänzung der Maler- und Bodenbelagsarbeiten + Mehrbedarf Teilmodernisierung Gebäudehülle Stand vom: 28.02.2018 9 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 Freianlagen nach § 38 Auspurg Borchowitz und Partner Anke Grundmann Landschaftsarchitektin Tragwerksplanung nach § 49 Bauplan GmbH & Co.KG Technische Ausrüstung nach § 53 GBS, Ingenieurbüro GmbH Technische Gesamtplanung 10 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 10.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Die Nutzungskosten ändern sich nicht im Vergleich zum ursprünglichen Baubeschluss VI-DS-02023. 10.2 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 – nur für Sanitäranlagen Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Kennwerte des Vorhabens: F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) Instandsetzung der Sanitäranlagen NF 176 m² BGF 229 m² BRI 525 m³ KG 300 + 400 256.700 € Zu den Leistungen der Instandsetzung der Sanitäranlagen sind keine spezifischen Kennwerte im BKI verfügbar. Deshalb wurde der Vergleich mit Kennwerten ähnlicher Maßnahmen unseres Amtes geführt. Kennwertvergleich: W.-Hauff-Schule 9. Schule 2015 2015 KG 300 + 400/NF 1.292 €/m² 888 €/m² KG 300 + 400/BGF 977 €/m² 685 €/m² KG 300 + 400/BRI 430 €/m³ 299 €/m³ Nikolaischule 2015 1.270 €/m² 1.169 €/m² 308 €/m³ F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) 2017 1.459 €/m² 1.121 €/m² 489 €/m³ Die Kennwerte für die Nebenstelle der F.-A.-Brockhaus-Schule liegen etwas über den Kennwerten der Vergleichsobjekte. Die Kostenberechnung für die Nebenstelle der F.-A.-Brockhaus-Schule geht von den Preisen für 2017 aus, die gegenüber 2015 gestiegen sind. Des Weiteren sind in den Kosten der Brockhaus-Schule neben den Sanitärräumen die Erneuerung von Trinkwasser-Verteilleitungen (6 Steigestränge) für die Waschtische in den Klassenzimmern enthalten, die zwar kostenmäßig, aber nicht flächenmäßig in die o. g. Kennwerten eingegangen sind. Stadt Leipzig 65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 10 von 10