Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1371560.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
27.02.18, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05486-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Grundschulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.02.2018
schriftliche Beantwortung
Unter VI-EF-05324-AW-01, Antwort 3 benennen Sie, dass einen Stellenteilung von SSA
in der Praxis nicht umsetzbar wäre, sofern die SSA über andere Träger gestaltet wäre.
Hierzu frage ich:
1. Unterscheiden sich die Stellenausschreibungen, sowie die Aufgabenbenennung der
SSA hinsichtlich der Trägerschaft? (So dass Ihre Antwort plausibel und
nachvollziehbar wäre.)
Grundsätzlich sind die übergeordneten Ziele von Schulsozialarbeit für alle Schulen gleich.
Für die Ausgestaltung der Aufgaben vor Ort werden schulkonkrete Zielvereinbarungen
geschlossen. Die Stellenausschreibungen können sich im Detail je nach Träger leicht
unterscheiden.
Stetig erneuern wir die Frage WANN der sozialindikative Schlüssel an Leipziger
Grundschulen erneuert wird und erwarten nunmehr eine KONKRETE ANTWORT, da
eben nach drei Jahren schon mindestens 75% neue Schüler an der jeweiligen
Grundschule beschult werden. Weiterführende Schulen haben dann nicht mal die
Hälfte der Schüler „ausgewechselt“.
2. Wann beabsichtigt die Stadt Leipzig den sozialindikativen Schlüssel an Grundschulen NEU ZU BERECHNEN? (Da sonst am tatsächlichen Bedarf vorbei geplant
wird.)
Der sozialindikative Schlüssel für Grundschulen wird mindestens alle drei Jahre neu
berechnet. Die Errechnung aus dem Jahr 2017 wird daher spätestens 2020 erneuert.
Unter VI-EF-05094-AW-01, Antwort 2 zitiere ich Sie wie folgt: „Diese Auffassung beruht
auf jahrelanger Erfahrung in der Praxis von Schulsozialarbeit“. Hierzu frage ich:
3. An welcher konkreten Grundschule wurde jahrelang mit einem Stellenumfang von
unter 0,75 VzÄ belegt, dass Schulsozialarbeit in keiner angemessenen Qualität
umgesetzt werden kann? (Dies würde ebenfalls bedeuten, wenn ein SSA durch
Krankheit, Urlaub o.ä. unter 0,75 VzÄ tatsächliche Arbeitszeit käme, würde seine
Arbeit keiner „angemessenen Qualität“ entsprechen, man müsste ihm einen MehrStunden-Vertrag geben, damit – trotz Urlaub, seine Arbeitszeit noch Qualität liefere.)
Es gibt in Leipzig derzeit keinen Grundschulstandort, an dem Schulsozialarbeit mit einem
Stellenumfang unter 0,75 VzÄ umgesetzt wurde. Die Erfahrung in der Umsetzung von
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Schulsozialarbeit, nicht nur in Leipzig, zeigt, dass dieser Stellenumfang mindestens
notwendig ist, um Schulsozialarbeit in angemessener Qualität umzusetzen.
Die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen sieht vor, Schulstandorte mit
Schulsozialarbeit im Umfang von mindestens 0,75 VzÄ auszustatten. Diese Regelungen sind
von der Stadt Leipzig verbindlich einzuhalten, da sonst keine Fördermittel an die Stadt
ausgereicht werden. Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer mit einem Stellenumfang von 0,75
VzÄ seinen gesetzlich vorgeschriebenen Jahresurlaub in Anspruch nimmt bedeutet nicht,
dass seine tatsächliche Arbeitszeit unter 0,75 VzÄ liegt und eine Qualitätsminderung vorliegt.
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