Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1371096.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
23.02.18, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05484-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Essensanbieter für Kitas
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.02.2018
schriftliche Beantwortung
1. Wie sieht der genaue Verfahrensablauf aus?
Das Vergabeverfahren zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig beinhaltete folgenden Ablauf: vorbereitende Maßnahmen zur Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen (Informationsveranstaltungen mit den Leitungen der
Kindertageseinrichtungen und Elternvertretern; Aufnahme der Hinweise/Anregungen in die
Ausschreibungsunterlagen, sofern dies vergaberechtlich möglich war), Veröffentlichung der
Neuvergabe, Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote der Bieter durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung, Durchführung eines Testessens unter Beteiligung der Kindertageseinrichtungen sowie der Elternvertreter sowie Zuschlagserteilung.
2. Welche genauen Vorgaben gibt es bei der Vergabe von Aufträgen an die Essenanbieter und wer hat diese Vorgaben bestimmt?
Bis zur Novellierung des Europäischen Vergaberechts gab es für die Durchführung von
Konzessionsvergaben keine gesetzlichen Vorgaben. Mit dieser hat die EU für die Durchführung von Vergabeverfahren Richtlinien erlassen, welche die EU-Mitgliedsstaaten bis
spätestens 18.04.2018 in nationales Recht überleiten müssen:
· RL 2014/24/EU - klassische Auftragsvergabe (mehr Transparenz innerhalb der Verfahren
für die Bieter)
· RL 2014/23/EU - Vergabe von Konzessionen (verbindlicher Rechtsrahmen für die
Durchführung von Konzessionsvergaben)
Die Bundesregierung fasste daraufhin am 17.12.2015 den Beschluss zur Novellierung des
deutschen Vergaberechts. Das neue Vergabegesetz (VgV) trat am 18.04.2016 in Kraft. Im
Zuge dessen wurden die Konzessionsvergaben ins deutsche Vergaberecht aufgenommen
und der gesetzliche Durchführungsrahmen festgelegt. Darüber hinaus wurde die "Auslieferung von Mahlzeiten für Schulen und Kitas mit dem CPV-Code 55523100-3 den "sozialen
und anderen besonderen Dienstleistungen" zugeordnet, welche gemäß dem Vergaberecht
auszuschreiben sind.
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Unter Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber die Vergabe des Auftrages Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig im Rahmen einer Ausschreibung durchgeführt.
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