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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1371087.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
23.02.18, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05478-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Essensvergabe Kita Seidelstraße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 28.02.2018 schriftliche Beantwortung Antwort: 1. Wie sehen diese Richtlinien aus? Bis zur Novellierung des Europäischen Vergaberechts gab es für die Durchführung von Konzessionsvergaben keine gesetzlichen Vorgaben. Mit dieser hat die EU für die Durchführung von Vergabeverfahren Richtlinien erlassen, welche die EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens 18.04.2018 in nationales Recht überleiten müssen: · RL 2014/24/EU - klassische Auftragsvergabe (mehr Transparenz innerhalb der Verfahren für die Bieter) · RL 2014/23/EU - Vergabe von Konzessionen (verbindlicher Rechtsrahmen für die Durchführung von Konzessionsvergaben) Die Bundesregierung fasste daraufhin am 17.12.2015 den Beschluss zur Novellierung des deutschen Vergaberechts. Das neue Vergabegesetz (VgV) trat am 18.04.2016 in Kraft. Im Zuge dessen wurden die Konzessionsvergaben ins deutsche Vergaberecht aufgenommen und der gesetzliche Durchführungsrahmen festgelegt. Darüber hinaus wurde die "Auslieferung von Mahlzeiten für Schulen und Kitas mit dem CPV-Code 55523100-3 den "sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen" zugeordnet, welche gemäß dem Vergaberecht auszuschreiben sind. Unter Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber die Vergabe des Auftrages Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig im Rahmen einer Ausschreibung durchgeführt. 2. Welche Kriterien müssen die Essenanbieter erfüllen? Die Anforderungen/Kriterien an die Bieter wurden in einer Leistungsbeschreibung zusammengestellt. Dabei wurden, sofern es vergaberechtlich möglich war, auch die Hinweise und Anmerkungen seitens der Eltern aus den Informationsveranstaltungen eingearbeitet. 3. Wie erfolgt die Vergabe? Bei der Vergabe der Leistung erfolgte die Wertung der eingereichten Angebote der Bieter nach den Kriterien „Preis“, „Qualität“ und „Testessen“. 1/2 4. Welches Einspruchrecht haben die Kita/Eltern gegen die Wahl des Essenanbieters durch die Stadt Leipzig? Die Vergabeunterlagen wurden im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfverfahrens bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen geprüft. Eine Beanstandung gab es nicht. Ein Einspruchsrecht seitens der Kindertageseinrichtungen bzw. seitens der Eltern besteht demnach nicht. 2/2