Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1371087.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
23.02.18, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05478-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Essensvergabe Kita Seidelstraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
28.02.2018
schriftliche Beantwortung
Antwort:
1. Wie sehen diese Richtlinien aus?
Bis zur Novellierung des Europäischen Vergaberechts gab es für die Durchführung von Konzessionsvergaben keine gesetzlichen Vorgaben. Mit dieser hat die EU für die Durchführung von
Vergabeverfahren Richtlinien erlassen, welche die EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens 18.04.2018
in nationales Recht überleiten müssen:
· RL 2014/24/EU - klassische Auftragsvergabe (mehr Transparenz innerhalb der Verfahren für
die Bieter)
· RL 2014/23/EU - Vergabe von Konzessionen (verbindlicher Rechtsrahmen für die Durchführung
von Konzessionsvergaben)
Die Bundesregierung fasste daraufhin am 17.12.2015 den Beschluss zur Novellierung des
deutschen Vergaberechts. Das neue Vergabegesetz (VgV) trat am 18.04.2016 in Kraft. Im Zuge
dessen wurden die Konzessionsvergaben ins deutsche Vergaberecht aufgenommen und der
gesetzliche Durchführungsrahmen festgelegt. Darüber hinaus wurde die "Auslieferung von Mahlzeiten für Schulen und Kitas mit dem CPV-Code 55523100-3 den "sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen" zugeordnet, welche gemäß dem Vergaberecht auszuschreiben sind.
Unter Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber
die Vergabe des Auftrages Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft
der Stadt Leipzig im Rahmen einer Ausschreibung durchgeführt.
2. Welche Kriterien müssen die Essenanbieter erfüllen?
Die Anforderungen/Kriterien an die Bieter wurden in einer Leistungsbeschreibung zusammengestellt. Dabei wurden, sofern es vergaberechtlich möglich war, auch die Hinweise und Anmerkungen seitens der Eltern aus den Informationsveranstaltungen eingearbeitet.
3. Wie erfolgt die Vergabe?
Bei der Vergabe der Leistung erfolgte die Wertung der eingereichten Angebote der Bieter
nach den Kriterien „Preis“, „Qualität“ und „Testessen“.
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4. Welches Einspruchrecht haben die Kita/Eltern gegen die Wahl des Essenanbieters
durch die Stadt Leipzig?
Die Vergabeunterlagen wurden im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfverfahrens
bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen geprüft. Eine Beanstandung gab es
nicht. Ein Einspruchsrecht seitens der Kindertageseinrichtungen bzw. seitens der Eltern
besteht demnach nicht.
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