Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1371108.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
26.02.18, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05487-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Sanierung und Instandhaltung öffentlicher Gebäude (VI-EF-05322-AW-01)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Gehrhardt,
auch Ihre auf meine erste Antwort bezogenen Nachfragen, nun auch
konkret zur 84. Oberschule, darf ich Ihnen gerne beantworten.
Frage 1: Wie erklären Sie sich den baulichen Zustand der 84. Oberschule der Stadt Leipzig, bei derartigen von Ihnen benannten Bestandsaufnahmeverfahren? (zu Zustand, Bedarf, Schwerpunktprogrammen usw.)
Die in meiner ersten Antwort benannten Bestandsaufnahmeverfahren
bedeuten nicht automatisch eine Umsetzung der betreffenden Maßnahmen, da, wie bereits ausgeführt, der Haushalt der Stadt Leipzig nicht alle
aktuellen Bedarfe decken kann. Leipzig ist die am schnellsten wachsende Großstadt in der Bundesrepublik, was die Stadt vor sehr große Herausforderungen bei der Bereitstellung der gesetzlich bereitzustellenden
Infrastruktur an Kindertagesstätten und Schulen stellt. In diesem, vom
Haushalt der Stadt und unter Einbeziehung aller erreichbaren Fördermittel abzudeckenden Gesamtpaket Schule und Kita, werden bereits enorme Summen für den Schulbau, die Erweiterung von Standorten, die
komplexe Instandsetzung und auch für Einzelmaßnahmen wie äußere
Sanierung, Sanitär usw. bereitgestellt. Dies hat zur Folge, dass andere
Bedarfsbereiche der Stadt – wie u.a. die Verkehrsinfrastruktur – nicht in
1/3
dem Umfang mit Geldern ausgestattet werden können, wie es dort wiederum notwendig wäre.
Trotz dieses Sachverhaltes ist es nicht möglich, allein alle Bedarfe im
Bereich Schule/Kita umgehend zu decken. So konnte am konkreten Beispiel die Energetische Sanierung der 84. Schule erst in die Jahresscheiben 2017 (Planung) und 2018/19 (Realisierung) in Förderprogramme
des Bundes eingeordnet worden. Die Sanierungsarbeiten beginnen im
Sommer 2018 und werden voraussichtlich Ende 2019 abgeschlossen
sein.
Die Sanierung umfasst dabei u.a. die Bauteile Dach, Fassade und Fenster mit außenliegendem Sonnenschutz. Es erfolgt zudem eine Trockenlegung mit Erneuerung der Drainage, eine Erneuerung der Eingangsbereiche auf dem Schulhof, samt Türanlagen und Vordächer sowie der Eingangstreppe am ehemaligen Haupteingang einschließlich der Überdachung. Auch im Inneren erfolgt die putz- und malermäßige Instandsetzung aller durch den Abbruch und die Modernisierung betroffenen Wandund Deckenflächen. Es werden die gebäudenahen Freianlagen saniert,
neue Sitzelemente aufgestellt und die Betonböschungsplatten auf dem
Schulhof entfernt und durch Pflanzungen mit Bodendeckern ersetzt.
Somit werden mit Hilfe der Energetischen Sanierung die signifikantesten
Probleme des Gebäudes behoben und es werden kurzfristig sicht- und
spürbare Veränderungen auch durch die Durchführung von Malerarbeiten im Inneren des Gebäudes deutlich. Bereits in den Winterferien wurden jetzt z. B. fünf Unterrichtsräume malermäßig vorgerichtet und neun
Klassenraumtüren ausgetauscht.
Frage 2. Was unternimmt die Stadt Leipzig konkret, damit die aktuell bestehenden Bedarfe angemeldet werden können?
Entsprechend der vorgenommenen Priorisierung und den zur Verfügung
stehenden Mitteln erfolgt die Einordnung der Maßnahmen in die Planung
des jeweiligen Doppelhaushaltes. Der Begriff „Anmeldung“ meint genau
diesen Einordnungsprozess.
Frage 3. Gibt es ein konkretes „Vorgabenmuster“ wie mit Auflistung / Benennung von Mängeln in Hygieneprotokollen umzugehen
ist?
Hygieneprotokolle werden von gesetzlich bestellten Feststellern (z. B.
dem Gesundheitsamt) zentral im Auflagenmanagement der Stadt erfasst. Die dort aufgelisteten Mängel werden aufgenommen, mit einer
Realisierungsfrist (entsprechend den gesetzlichen Anforderungen) versehen und an die jeweils zuständigen Stellen (Bauherrenamt, Werterhal2/3
tung, Hausmeister, Nutzer usw.) zur Realisierung/Abstellung weitergeleitet. Größere Maßnahmen werden in die Einzelpläne des Ergebnis- und
Finanzhaushaltes des Amtes für Jugend, Familie und Bildung aufgenommen und dort entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen priorisiert.
Der Ersteller der Hygieneprotokolle wiederum erhält über ein kontinuierliches Berichtswesen den aktuellen Stand der Bearbeitung/Erledigung.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Dorothee Dubrau
Bürgeremeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau
3/3