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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1346996.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
11.12.17, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 07:29

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05064-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Antrag auf Schaffung eines Fuß- und Radweges Seifertshainer Straße Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 27.02.2018 20.03.2018 21.03.2018 Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung x ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag Ablehnung Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Seifertshainer Straße (K 6501) mit einer Gesamtlänge von ca. 3.600 m zwischen Holzhausen und Seifertshain wurde im Rahmen des Deckenbauprogramms 2017 zwischen Holzhausen und der Stadtgrenze/Baulastgrenze Leipzig auf einer Länge von ca. 2.500 m im Bestand mit 5,50 m Fahrbahnbreite saniert. Abschnittsweise wurden Leitplanken vorgesehen. Zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall sind die Leitplanken vor Bestandsbäumen, vor geplanten Nachpflanzungen der historischen Baumreihe und vor Freileitungsmasten angeordnet. Die Leitplanken sind erforderlich, da die Seifertshainer Straße außerorts mit 100 km/h befahren werden darf. Gemäß der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009) sind Leitplanken erforderlich, wenn der Abstand der Bäume/ Masten in Bereichen mit Geschwindigkeiten von 70 km/h kleiner als 4,50 m sowie in Bereichen mit Geschwindigkeiten von 100 km/h kleiner 7,50 m vom Fahrbahnrand ist. Da sich mit dem Bau der Leitplanken der seitliche Bewegungsspielraum für Fußgänger und Radfahrer in der Seifertshainer Straße verschlechtert hat, wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer auf 70km/h herabgesetzt. Im Weiteren gelten die Grundregeln der §§ 1 und 3 der StVO, nach denen eine Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und die Kraftfahrer zu einer der örtlichen Verhältnisse angemessenen Geschwindigkeit verpflichtet. Die Kraftfahrer müssen sich auch ohne zusätzliche Regelungen gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch eine Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Von Fußgängern wird die Seifertshainer Straße aufgrund der großen Abstände der einzelnen Ortsteile untereinander selten genutzt. Im Radverkehrsentwicklungsplan 2010 – 2020 der Stadt Leipzig ist die Seifertshainer Straße weder als Hauptroute noch als Nebenroute enthalten. Die Radverkehrsführung von Holzhausen in Richtung Osten erfolgt laut RVEP über die Kleinpösnaer Straße und von Liebertwolkwitz über die Naunhofer Landstraße. Aus Erfahrungen vergleichbarer Planungen liegt der Realisierungsaufwand für einen straßenbegleitenden Geh-/Radweg von 2,50 m Breite bei ca. 900 €/m für Bau, Entwässerung und Grunderwerb. Bei einer Ausbaulänge von 2.500 m würden sich daraus Kosten von ca. 2.3 Mio € ergeben. Aufgrund der oben genannten Aspekte gibt es derzeit für den Abschnitt der Seifertshainer Straße keine Planungs- und Umsetzungsabsichten für den Bau eines straßenbegleitenden Geh-/Radweg. 3/3