Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1346996.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
11.12.17, 12:00
Aktualisiert
17.03.18, 07:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05064-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Antrag auf Schaffung eines Fuß- und Radweges Seifertshainer Straße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
27.02.2018
20.03.2018
21.03.2018
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
x
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
Ablehnung
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Die Seifertshainer Straße (K 6501) mit einer Gesamtlänge von ca. 3.600 m zwischen Holzhausen und Seifertshain wurde im Rahmen des Deckenbauprogramms 2017 zwischen
Holzhausen und der Stadtgrenze/Baulastgrenze Leipzig auf einer Länge von ca. 2.500 m im
Bestand mit 5,50 m Fahrbahnbreite saniert. Abschnittsweise wurden Leitplanken
vorgesehen. Zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall sind die Leitplanken vor Bestandsbäumen,
vor geplanten Nachpflanzungen der historischen Baumreihe und vor Freileitungsmasten
angeordnet.
Die Leitplanken sind erforderlich, da die Seifertshainer Straße außerorts mit 100 km/h
befahren werden darf. Gemäß der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch
Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009) sind Leitplanken erforderlich, wenn der Abstand der
Bäume/ Masten in Bereichen mit Geschwindigkeiten von 70 km/h kleiner als 4,50 m sowie in
Bereichen mit Geschwindigkeiten von 100 km/h kleiner 7,50 m vom Fahrbahnrand ist.
Da sich mit dem Bau der Leitplanken der seitliche Bewegungsspielraum für Fußgänger und
Radfahrer in der Seifertshainer Straße verschlechtert hat, wurde die zulässige
Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer auf 70km/h herabgesetzt.
Im Weiteren gelten die Grundregeln der §§ 1 und 3 der StVO, nach denen eine Teilnahme
am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und die
Kraftfahrer zu einer der örtlichen Verhältnisse angemessenen Geschwindigkeit verpflichtet.
Die Kraftfahrer müssen sich auch ohne zusätzliche Regelungen gegenüber Kindern,
hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch eine Verminderung der
Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung
ausgeschlossen ist.
Von Fußgängern wird die Seifertshainer Straße aufgrund der großen Abstände der einzelnen
Ortsteile untereinander selten genutzt. Im Radverkehrsentwicklungsplan 2010 – 2020 der
Stadt Leipzig ist die Seifertshainer Straße weder als Hauptroute noch als Nebenroute
enthalten. Die Radverkehrsführung von Holzhausen in Richtung Osten erfolgt laut RVEP
über die Kleinpösnaer Straße und von Liebertwolkwitz über die Naunhofer Landstraße.
Aus Erfahrungen vergleichbarer Planungen liegt der Realisierungsaufwand für einen
straßenbegleitenden Geh-/Radweg von 2,50 m Breite bei ca. 900 €/m für Bau, Entwässerung
und Grunderwerb. Bei einer Ausbaulänge von 2.500 m würden sich daraus Kosten von ca.
2.3 Mio € ergeben.
Aufgrund der oben genannten Aspekte gibt es derzeit für den Abschnitt der Seifertshainer
Straße keine Planungs- und Umsetzungsabsichten für den Bau eines straßenbegleitenden
Geh-/Radweg.
3/3