Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1319797.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
26.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:30
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04868
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Angebotsverbesserung auf den Buslinien 74E und 76
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.04.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum
Leipzig (ZVNL) einen „Zuwendungsvertrag zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet
Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bf. Leipzig MDR sowie der direkten
Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, Park-Klinikum) an den SPNV“
abzuschließen. Für die Sicherung der Verkehrsleistung wird vom ZVNL jährlich bis 2020 ein
gedeckelter Zuwendungsbetrag bereitgestellt.
2. In Fortschreibung der bisherigen Betrauung (gemäß Ratsbeschluss RBV-1754/09 vom
28.10.2009, ergänzt durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010, RBV-1842/13
vom 11.12.2013 sowie DS-00788/14 vom 25.03.2015) wird die Leipziger Verkehrsbetriebe
(LVB) GmbH entsprechend den dort vorgesehenen Verfahrensweisen und unter Beachtung
des vom Stadtrat am 28.10.2009 beschlossenen „Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in
der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“ mit der Angebotsverbesserung in Form einer
Taktverdichtung auf den Linien 74/74E sowie einer Verknüpfung der Linie 74E mit der Linie
76 (vgl. Abbildung 2 im Sachverhalt) als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung betraut.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Sicherstellung der Finanzierung der
fortgeschriebenen Betrauung eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von Buslinien im
Stadtgebiet Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bahnhofs Leipzig MDR sowie
der direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße an den SPNV“ mit der Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH abzuschließen.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der LVV die
Geschäftsführung der LVV gesellschaftsrechtlich anzuweisen, die Geschäftsführung der LVB
in der Gesellschafterversammlung der LVB gesellschaftsrechtlich anzuweisen, die im
vorliegenden Beschluss enthaltene Angebotsverbesserung bezogen auf die Linien 74/74E
sowie 76 als Fortschreibung der bereits bestehenden Betrauung der LVB rechtsverbindlich
zu beachten und umzusetzen.
5. Der Ausgleichsbedarf für die Angebotserweiterung auf den Buslinien 74E und 76 beträgt
bis 2020 insgesamt 1.043.000 € und wird in voller Höhe als Anschubfinanzierung durch den
ZVNL im PSP-Element Verkehrsplanung (1.100.51.1.1.06) bereitgestellt.
1/11
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2018
2019
2020
2018
2019
2020
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
688.000
272.000
83.000
688.000
272.000
83.000
PSP-Element
1.100.51.1.1.06 /
SK 31430000
PSP-Element
1.100.51.1.1.06 /
SK 43160000
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/11
Sachverhalt:
1. Veranlassung
Die Stadt Leipzig und die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH verfolgen im Rahmen der
Daseinsvorsorge sowie der Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele der Stadt
Leipzig gemeinsam die Intention, das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
stetig zu verbessern.
Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Wachstums der Stadt sowie der getroffenen
verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen in verschiedenen beschlossenen
Planungsgrundlagen wie dem Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP), dem
Luftreinhalteplan (LRP), dem Lärmaktionsplan (LAP) und dem Stadtentwicklungsplan
Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR) sowie des zuletzt im Fachkonzept Nachhaltige
Mobilität (INSEK) definierten Ziels zur Verlagerung von Verkehrsmittelanteilen zu Gunsten
des Umweltverbundes ist die Förderung dieser Verkehrsmittel – insbesondere des ÖPNV –
künftig von besonders großer Bedeutung.
Die Entwicklung und Bereitstellung eines adäquaten ÖPNV-Angebotes sowie die
Verknüpfung von ÖPNV-Angeboten untereinander stellen dabei einen Kernpunkt zur
Erreichung des Ziels, Anteile des motorisierten Individualverkehrs (MIV auf
umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verlagern, dar.
Aus diesem Grund sowie auf Grundlage der eingeschätzten Fahrgastpotenziale und NutzenKosten-Abwägung soll das Angebot auf den Buslinien 74/74E und 76 ausgeweitet werden. In
Bezug auf die Linien 74/74E betrifft dies eine Taktverdichtung; die Linie 76 soll verlängert
werden und erhält damit einen neuen End-/Startpunkt. Darüber hinaus ist für alle drei Linien
eine Verknüpfung vorgesehen.
2. Bisheriges ÖPNV-Angebot
Bisher verkehrt die Linie 74 zwischen Lindenau, Nathanaelkirche und Holzhausen über den
S-Bahnhof Leipzig MDR und die Naunhofer Straße und wird im Abschnitt Lindenau,
Nathanalkirche – Naunhofer Straße durch die Linie 74E verstärkt. Die Linien 74/74E sind
bisher die einzigen Linien, durch die der S-Bahnhof Leipzig MDR bedient wird.
Tabelle 1 zeigt das aktuelle Fahrplanangebot der Linien 74/74E (Stand: Dezember 2016).
Daraus wird ersichtlich, dass die Linien 74/74E im Abschnitt zwischen Lindenau und
Naunhofer Straße in der Hauptverkehrszeit im 10 Minuten-Takt, in der Normalverkehrszeit im
20 Minuten-Takt und in den Schwachverkehrszeiten sowie der Wochenendzeit (Ausnahme
Samstag 10:30 bis 19 Uhr) im 30 Minuten-Takt bedient wird. Der Abschnitt zwischen
Naunhofer Straße und Holzhausen wird in der Haupt- und Normalverkehrszeit im 20Minuten-Takt sowie in den Schwachverkehrs- und Wochenendzeiten im 30 Minuten-Takt
durch die Linie 74 und damit weniger häufig bedient.
Tag
Zeitraum (*)
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Betriebsbeginn – 6:30 Uhr
6:30 – 8:00 Uhr
8:00 – 13:30 Uhr
13:30 – 17:30 Uhr
17:30 – 19:00 Uhr
19:00 - Betriebsende
Takt Li. 74/74E im
Abschnitt Lindenau
– Naunhofer Straße
30 min
10 min
20 min
10 min
20 min
30 min
3/11
Takt Li. 74 im
Abschnitt Naunhofer
Straße – Holzhausen
30 min
20 min
20 min
20 min
20 min
30 min
Tag
Zeitraum (*)
Sa
Sa
Sa
Sa
So
So
Betriebsbeginn – 8:30 Uhr
8:30 – 10:30 Uhr
10:30 – 19:00 Uhr
19:00 - Betriebsende
Betriebsbeginn – 9:30 Uhr
9:00 - Betriebsende
Takt Li. 74/74E im
Abschnitt Lindenau
– Naunhofer Straße
--30 min
15 min
30 min
--30 min
Takt Li. 74 im
Abschnitt Naunhofer
Straße – Holzhausen
30 min
30 min
30 min
30 min
30 min
30 min
(*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am S-Bahnhof
Leipzig MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen.
Tab. 1: Bisheriges Fahrplanangebot auf den Linien 74/74E
Die Linie 76 verkehrt aktuell zwischen Probstheida, Buswendestelle und dem Herzzentrum
und bindet damit die Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum und Park-Klinikum) an die
Straßenbahnlinie 15 und die Buslinie 79 an.
Tabelle 2 zeigt das aktuelle Fahrplanangebot der Linie 76 (Stand: Dezember 2016). In der
Haupt- und Normalverkehrszeit verkehrt die Linie 76 im 20 Minuten-Takt, in der Schwachsowie der Wochenendverkehrszeit im 30 Minuten-Takt.
Tag
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Sa + So
Zeitraum (*)
Betriebsbeginn – 6:00 Uhr
6:00 – 19:00 Uhr
19:00 - Betriebsende
ganztägig
Takt Li. 76
30 min
20 min
30 min
30 min
(*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Abfahrtszeiten in Probstheida.
Tab. 2: Bisheriges Fahrplanangebot auf der Linie 76
Abbildung 1 zeigt die bisherige Linienführung beider Buslinien im Stadtgebiet.
Abb. 1: Bisherige Linienführung der Linien 74/74E und 76
4/11
3. Angebotsverbesserung: Künftiges ÖPNV-Angebot
Im Kernabschnitt Lindenau – Naunhofer Straße soll der Takt der Linien 74/74E ab dem
Fahrplanwechsel am 10.12.2017 montags bis freitags zwischen Betriebsbeginn und ca. 21
Uhr verdichtet werden. Damit wird der S-Bahnhof Leipzig MDR insgesamt deutlich häufiger
an das ÖPNV-Netz der Stadt Leipzig angeschlossen als bislang. Im Detail bedeutet dies,
dass Montag bis Freitag (tagsüber) eine durchgängige Anbindung alle 10 Minuten (statt
teilweise nur alle 20 Minuten) sowie in den frühen Morgen- und in den Abendstunden eine
Bedienung alle 15 Minuten (statt alle 30 Minuten) erfolgt. Das vorgesehene Fahrplanangebot
montags bis freitags ist in Tabelle 3 dargestellt (Zeiträume mit Angebotsverbesserungen sind
grün hinterlegt).
Tag
Zeitraum (*)
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Betriebsbeginn – 6:30 Uhr
6:30 – 19:00 Uhr
19:00 – 21:00 Uhr
21:00 - Betriebsende
Takt Li. 74/74E im
Abschnitt Lindenau –
Naunhofer Straße
15 min
10 min
15 min
30 min
Takt Li. 74 im
Abschnitt Naunhofer
Straße - Holzhausen
30 min
20 min
30 min
30 min
(*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am S-Bahnhof Leipzig
MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen.
Tab. 3: Fahrplanangebot auf den Linien 74/74E ab Fahrplanwechsel (10.12.2017)
Darüber hinaus soll montags bis freitags zwischen ca. 6:30 und 19 Uhr die Linie 74E mit der
Linie 76 verknüpft werden. Das bedeutet, die alle 20 Minuten an der Naunhofer Straße
endenden Fahrten der Linie 74E fahren anschließend als Linie 76 über die Prager Straße
und Probstheida zum Klinikstandort in der Strümpellstraße weiter. In der Rückrichtung
werden die Fahrten der Linie 76 vom Klinikstandort kommend ab Probstheida bis zur
Naunhofer Straße verlängert und verkehren ab Naunhofer Straße weiter als Linie 74E nach
Lindenau. Eine Taktverdichtung auf der Linie 76 zwischen Probstheida, Buswendeschleife
und dem Klinikstandort in der Strümpellstraße ist im Konzept derzeit noch nicht vorgesehen,
grundsätzlich steht dieser Punkt jedoch als weiterer Schritt zur Angebotsverbesserung auf
der Tagesordnung und soll separat zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
Durch die Verknüpfung der Buslinien 74E/74 und 76 erhalten Besucher und Beschäftigte der
Kliniken in der Strümpellstraße montags bis freitags tagsüber Direktverbindungen zu zwei SBahnhöfen (Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR). Die Verknüpfung kann als
Vorlaufbetrieb für eine perspektivische Straßenbahnanbindung des Klinikstandortes in der
Strümpellstraße gesehen werden, deren Realisierung jedoch nicht vor der zweiten Hälfte der
2020-er Jahre möglich ist.
Abbildung 2 zeigt die geplanten Änderungen auf den Linien 74/74E und 76.
5/11
Abb. 2: Linienführung der Linien 74/74E und 76 ab Fahrplanwechsel (10.12.2017)
4. Kosten und Finanzierung
Für gewöhnlich benötigen neue ÖPNV-Angebote einige Zeit, um sich zu etablieren
(sogenannte „Einschwingphase“), d. h. während die Kosten für den Linienbetrieb sofort
steigen, nehmen die Fahrgastzahlen und damit die Erlöse zunächst nur langsam zu. Es ist
davon auszugehen, dass die „Einschwingphase“ etwa 3 Jahre andauert. In dieser
Anfangsphase fällt zunächst ein hohes, jedoch anschließend kontinuierlich abschmelzendes
Betriebskostendefizit an. Hinzu kommen Einmalkosten (sog. „Vorlaufkosten“) zur
Angebotseinführung, insbesondere für das zusätzlich benötigte Personal.
Im Zusammenhang mit der deutlichen Verbesserung des städtischen ÖPNV-Angebotes
sowie insbesondere im Hinblick auf die verbesserte Verknüpfung zwischen ÖPNV und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV, Anbindung der S-Bahnhöfe Völkerschlachtdenkmal
und Leipzig MDR durch die Linie 76) wird durch den Zweckverband für den
Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) ein Zuschuss in Form einer Anschubfinanzierung gewährt.
Die Kosten bzw. der Zuschussbedarf setzen sich wie folgt zusammen:
Vorlaufkosten:
Rekrutierung und Fahrschulausbildung von 10 Fahrern (ca. 232 T €)
Marketingkosten (ca. 31 T €)
Planungskosten (ca. 10 T €)
Infrastrukturkosten:
Anpassung der Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Prager / Naunhofer Straße (ca.
15 T €)
Durch die Verknüpfung der Buslinien 74E und 76 entsteht am Knoten Prager Str. /
Naunhofer Str. eine neue Fahrtbeziehung für den Bus. Dieser soll künftig von der
6/11
Straßenbahnhaltestelle „Altes Messegelände“ wie die Buslinie 70 auf die Fahrbahn abfahren,
dann jedoch nicht nach rechts in den Friedhofsweg abbiegen, sondern geradeaus auf der
Prager Straße weiterfahren. Hierfür ist eine zusätzliche Ampelphase für den Bus und eine
Erweiterung der Außenanlagen erforderlich. Für die verkehrstechnische Untersuchung, die
Geräteversorgung und die Verlängerung eines Mastes inklusive Anbringung eines
zusätzlichen Signalgebers sind ca. 15 T € einzuplanen.
Erlösauffüllung
Durch die Angebotsverbesserung wird ein zusätzliches Fahrgastpotenzial von etwa 766.000
Fahrgästen im Zielzustand erwartet. Davon entfallen rund 613.000 Fahrgäste auf die
Taktverdichtung der Linie 74E (entspricht ca. 1/3 der Fahrgäste der Linie 74 im Jahr 2016)
und rund 153.000 Fahrgäste auf die Verknüpfung der Buslinien 74E und 76 (entspricht in
etwa der Hälfte der Fahrgäste der Linie 76 im Jahr 2016).
Der durchschnittliche Erlössatz der LVB betrug 2016 rund 0,6026 € je Fahrgast, wobei mit
einer jährlichen Steigerung von ca. 2 % gerechnet werden kann.
Hinsichtlich der Entwicklung der Fahrgäste in der Einschwingphase wird von folgenden
Annahmen ausgegangen:
im 1. Jahr: 1/3 der Fahrgäste im Zielzustand
im 2. Jahr: 2/3 der Fahrgäste im Zielzustand
im 3. Jahr: 5/6 der Fahrgäste im Zielzustand
ab dem 4. Jahr ist der Zielzustand erreicht.
In Bezug auf die Entwicklung des Erlössatzes in der Einschwingphase (zunächst fahren
überwiegend Zeitkartenkunden mit, die keine zusätzlichen Erlöse bringen) werden folgende
Werte angenommen:
im 1. Jahr: 1/2 des durchschnittlichen Erlössatzes
im 2. Jahr: 2/3 des durchschnittlichen Erlössatzes
ab dem 3. Jahr wird der normale durchschnittliche Erlössatz angenommen.
Tabelle 4 zeigt die Erlösentwicklung und die zu erwartende Erlösauffüllung bis 2020.
Fiktive Erlösrechnung mit der
Zahl der Fahrgäste im
Zielzustand und vollem
durchschnittlichen Erlössatz
Fahrgäste
Durchschnittlicher Erlössatz
Erlös bei durchschnittlichem
Erlössatz
2018
2019
2020
766.000
0,627 €
766.000
0,640 €
766.000
0,652 €
480 T €
490 T €
499 T €
Erwartete geringere Erlöse in
der Einschwingphase
Fahrgäste Einschwingphase
Erlössatz Einschwingphase
Erlös Einschwingphase
2018
2019
2020
255.000
0,313 €
80 T €
511.000
0,426 €
218 T €
638.000
0,652 €
416 T €
Erlösauffüllung
400 T €
272 T €
83 T €
Tab. 4: Erlösentwicklung und Erlösauffüllung bis 2020
7/11
Gesamtbetrachtung
Aus den zuvor betrachteten Einzelelementen ergibt sich bis 2020 in Summe ein Bedarf in
Höhe von rund 1,04 Mio. €. Tabelle 5 zeigt die benötigte Anschubfinanzierung pro Jahr
sowie die Gesamtsumme des Zuschussbedarfs.
Vorlaufkosten
Infrastrukturkosten
Erlösauffüllung
Summe
2017
273 T €
15 T €
--288 T€
2018
----400 T€
400 T€
2019
----272 T€
272 T€
2020
----83 T€
83 T€
Summe
273 T €
15 T €
755 T €
1.043 T €
Tab. 5: Zuschussbedarf bis 2020
Der Gesamtbetrag wird in voller Höhe als Anschubfinanzierung durch den ZVNL
bereitgestellt. Die Auszahlung der Anschubfinanzierung durch den ZVNL erfolgt in
entsprechender Höhe in den in Tab. 6 dargestellten Jahresscheiben an die Stadt Leipzig, die
die Mittel in voller Höhe an die LVB weiterleitet. Für die Stadt Leipzig sind die
Angebotsverbesserungen auf den Linien 74/74E und 76 somit haushaltsneutral.
Kalenderjahr
Vorlaufkosten
Infrastrukturkosten
Erlösauffüllung
Summe
2018
273 T €
15 T €
400 T €
688 T €
2019
----272 T€
272 T€
2020
----83 T€
83 T€
Summe
273 T €
15 T €
755 T €
1.043 T €
Tab. 6: Anschubfinanzierung bis 2020
5. Rechtliche Einschätzung
Genehmigungen gemäß PBefG für die Buslinien 74/74E und 76
Für die Verlängerung der Buslinie 76 ist nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die
Einholung einer Genehmigung (Änderungsgenehmigung) beim Landesamt für Straßenbau
und Verkehr (LASuV) erforderlich. In Bezug auf die Taktverdichtung auf den Linien 74/74E
ist eine Änderungsanzeige beim LASuV ausreichend.
Ergänzung der Betrauung der LVB, Vorabbekanntmachung und Notmaßnahme für die
Buslinie 76
Die Verkehrsleistung auf der Linie 74 ist durch die bestehende Betrauung abgedeckt, die
Verlängerung der Linie 76 hingegen nicht, diese ist in der Betrauung bislang nur mit der
Linienführung von Probstheida, Buswendestelle zum Klinikstandort in der Strümpellstraße
enthalten.
Die Beauftragung bezüglich der Verlängerung der Linie 76 muss durch die Stadt Leipzig als
zuständige Behörde erfolgen. Es bietet sich an, hier an die bestehende Betrauung der LVB
anzuknüpfen und die Betrauung um die beabsichtigte Verlängerung der Linienführung der 76
zu ergänzen. Da eine Verlegung des Anfangs- bzw. Endpunktes beabsichtigt ist, handelt es
sich im engeren Sinne um eine „Neueinrichtung von Linienverkehr auf Streckenabschnitten
(Verlängerung einer Linie)“. Die Ergänzungsbetrauung der Linie 76 kann analog der
Ergänzung der Betrauung der LVB um die Linie 91 erfolgen (vgl. Beschluss zu Vorlage Nr.
DS-00788/14). Damit wäre die Beauftragungsseite sichergestellt. Zu beachten ist dabei
jedoch, dass vor der Ergänzung der Betrauung eine entsprechende Vorabbekanntmachung
im Amtsblatt der EU zumindest aus formalen Gründen erforderlich ist, in welcher die Stadt
Leipzig die Absicht bekundet, die LVB mit der Erbringung von Verkehrsleistung auf der
8/11
verlängerten Linie 76 zu beauftragen. Zwar kann auch argumentiert werden, dass eine
Linienverlängerung aufgrund der bereits bestehenden Betrauung der Linie 76 keiner
Vorabbekanntmachung bedarf, am rechtlich unangreifbarsten ist es jedoch, die
entsprechende Vorabbekanntmachung durchzuführen.
Die Bekanntmachung muss mindestens ein Jahr vor dem Beginn der Leistung im
europäischen Amtsblatt erfolgen. Da die Angebotsverbesserung auf den Linien 74/74E und
76 jedoch bereits zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017 umgesetzt werden soll, kann die 1jährige Frist zur Vorabbekanntmachung nicht eingehalten werden. Daher ist es notwendig,
für die Zwischenzeit von einem Jahr die Betrauung als Notmaßnahme im Sinne von Art. 5
Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu ergänzen. Eine Notmaßnahme kann dann
ergriffen werden, wenn ansonsten die Unterbrechung eines Verkehrsdienstes droht. Dazu
muss klar sein, dass nur durch die Beauftragung im Wege einer Notmaßnahme ein
funktionierender Verkehr aufrechterhalten werden kann und dass es tatsächlich das
verkehrliche Bedürfnis zur Verlängerung aus Sicht der Stadt Leipzig gibt. Dann kann die
Betrauung bereits vor Ablauf der Jahresfrist ergänzt werden – allerdings zunächst nur
befristet auf einen Zeitraum von zwei Jahren.
Sowohl seitens der Stadt Leipzig als auch aus Sicht des ZVNL und der LVB liegt das
verkehrliche Bedürfnis zur Verlängerung der Buslinie 76 vor, da damit sowohl die Anbindung
zweier S-Bahnhöfe als auch die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel und das Angebot
des innerstädtischen ÖPNV verbessert werden können.
Auf dieser Grundlage wird die Genehmigung für die verlängerte Buslinie 76 auf Basis der
Betrauung durch die Stadt zunächst für 2 Jahre im Sinne einer Notmaßnahme durch die LVB
beim LASuV beantragt. Parallel dazu erfolgt seitens der Stadt Leipzig die
Vorabbekanntmachung zur Verlängerung der Buslinie 76 als Neueinrichtung von
Linienverkehr auf dem Streckenabschnitt zwischen Probstheida, Buswendestelle und der
Naunhofer Straße. Die Notmaßnahme an sich bedarf keiner Vorabbekanntmachung.
Für die Taktverdichtung der Buslinie 74/74E ist keine Änderung des Betrauungsbeschlusses
und damit auch keine Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt erforderlich.
Weisungen
Zur Umsetzung der Angebotsanpassungen auf den Buslinien 74/74E und 76 sind
entsprechende Weisungen von der Stadt Leipzig an die Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH bzw. von der LVV an die LVB erforderlich. Nur durch diese
Weisungen entsteht seitens der LVB eine Bindungswirkung im jeweiligen Umfang an die
Betrauung.
6. Vertragliche Regelungen
Unabhängig von der in Punkt 5 beschriebenen Beauftragungsseite kann die Finanzierung
der zusätzlichen Verkehrsleistungen in ihrer Einschwingphase geregelt werden. Die
Anschubfinanzierung durch den ZVNL soll den LVB über die Stadt Leipzig gewährt werden.
Die Gestaltung der vertraglichen Vereinbarung kann sich hierbei an dem bekannten und
bewährten Konstrukt orientieren, welches auch für die Ausreichung der Mittel für die
PlusBuslinien gewählt wurde (vgl. Beschluss zu Vorlage Nr. DS-00788/14).
Die Gewährung der Anschubfinanzierung für die Buslinien 74/74E und 76 über die Stadt
Leipzig als zuständige Behörde gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 erfolgt im Rahmen
vertraglicher Verhältnisse jeweils mit dem ZVNL als Zuschussgeber sowie den LVB als
Zuschussempfänger.
9/11
Zuwendungsvertrag mit dem ZVNL
Hierzu ist ein „Zuwendungsvertrag zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur
besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bf. Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der
Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, Park-Klinikum) an den SPNV“ (im Folgenden:
Zuwendungsvertrag) zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig abzuschließen. Dieser
Vertrag unterliegt nicht dem Vergaberecht oder dem Beihilfenrecht.
Zuschussvereinbarung mit den LVB
Zur Weiterleitung der Mittel ist zwischen der Stadt Leipzig und den LVB eine
„Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur besseren
ÖSPV-Erschließung des S-Bahnhofs Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der
Kliniken in der Strümpellstraße an den SPNV“ (im Folgenden: Zuschussvereinbarung)
notwendig. Die Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und den LVB orientiert
sich bezüglich der zu Grunde liegenden Konditionen (Vertragslaufzeit, Höhe der Mittel,
Nachweis der Verwendung, Kündigungsmöglichkeiten etc.) dabei am Vertragsverhältnis
zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig. Zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben
ist in der Zuschussvereinbarung weiterhin geregelt, dass die den LVB im Rahmen der
Anschubfinanzierung gewährten Mittel in den der Stadt Leipzig und im Rahmen des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages (VLFV) vorzulegenden Verwendungsnachweis
aufgenommen werden, um belegen zu können, dass beihilferechtlich keine
Überkompensation vorliegt.
7. Zusammenfassung
Die Angebotsverbesserungen auf den Linien 74/74E und 76 umfassen eine Taktverdichtung
zwischen Lindenau und Naunhofer Straße sowie ein neues Angebot zwischen der
Buswendestelle Probstheida und der Naunhofer Straße. Mit der Linienverlängerung der 76
und der Verknüpfung mit den Linien 74/74E wird eine neue Direktverbindung zwischen dem
Klinikstandort in der Strümpellstraße und dem Schienenpersonennahverkehr an den SBahnhöfen Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR geschaffen. Damit können das
innerstädtische ÖPNV-Angebot und die Verknüpfung (insbesondere zwischen ÖPNV und
SPNV) wesentlich verbessert werden. Durch die Angebotsverbesserungen ist mit einer
Steigerung der Fahrgastzahlen zu rechnen, sodass durch diese Maßnahmen letztlich auch
ein Beitrag zur Erreichung des in verschiedenen beschlossenen Planungsgrundlagen
definierten Ziels der Verlagerung von Verkehrsmittelanteilen zu Gunsten des
Umweltverbundes geleistet werden kann. Da jedoch neue ÖPNV-Angebote einige Zeit
benötigen, um sich zu etablieren, ist in der ca. 3 jährigen „Einschwingphase“ eine
Anschubfinanzierung notwendig, um die anfallenden Vorlauf-, Infrastruktur- und
Betriebskosten decken zu können. Hierfür wird in den Jahren 2017 bis 2020 ein
entsprechender Zuschuss durch den ZVNL gewährt. Die Mittel werden durch entsprechende
Verträge zunächst an die Stadt Leipzig ausgereicht und anschließend in voller Höhe an die
LVB weitergeleitet. Das Vorhaben ist für die Stadt Leipzig somit haushaltsneutral. Aus
genehmigungsrechtlicher Sicht sind zur Umsetzung der Angebotsanpassungen die
Taktverdichtung auf den Linien 74/74E beim LASuV anzuzeigen und für die Verlängerung
der Buslinie 76 eine Änderungsgenehmigung einzuholen. Für die Verlängerung der Linie 76
bis zur Naunhofer Straße bedarf es darüber hinaus im Sinne einer Neueinrichtung von
Linienverkehr auf Streckenabschnitten einer Ergänzung der Betrauung und damit im
Zusammenhang stehend auch einer entsprechenden Vorabbekanntmachung im EUAmtsblatt. Da die Angebotsverbesserungen jedoch bereits zum Fahrplanwechsel am
10.12.2017 umgesetzt werden sollen, die Vorabbekanntmachung jedoch 1 Jahr im Voraus
erfolgen muss, wird zur rechtskonformen Umsetzung zwischenzeitlich auf eine
Notmaßnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
zurückgegriffen. Die Vorabbekanntmachung erfolgt parallel dazu.
10/11
Anlagen:
Anlage 1: Zuwendungsvertrag ZVNL – Stadt Leipzig
Anlage 2: Anlage zum Zuwendungsvertrag ZVNL – Stadt Leipzig (Vorhabenbeschreibung
Linien 74E und 76)
Anlage 3: Zuschussvereinbarung Stadt Leipzig – LVB
11/11
Vertrag
zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bf.
Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, ParkKlinikum) an den SPNV durch Zuwendung
Zwischen
der Stadt Leipzig,
vertreten durch den Oberbürgermeister,
dieser vertreten durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung
und Bau, Frau Dorothee Dubrau,
diese vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Allgemeine
Verwaltung, Herrn Ulrich Hörning,
Martin-Luther-Ring 4 – 6
04109 Leipzig
-
und
nachfolgend Stadt Leipzig genannt -
dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig,
vertreten durch den Verbandsvorsitzenden,
Herrn Landrat Kai Emanuel,
dieser vertreten durch den Geschäftsführer,
Herrn Oliver Mietzsch
Emilienstraße 15,
04107 Leipzig
-
nachfolgend ZVNL genannt -
§ 1 Vertragsgegenstand
(1)
Der Stadt Leipzig obliegt als Aufgabenträgerin für den straßengebundenen ÖPNV (ÖSPV) die
Planung, Organisation und Ausgestaltung der in ihrem Territorium liegenden Buslinien. Der
ZVNL verfolgt das Ziel der nachhaltigen Erschließung der Potenziale entlang der im
Nahverkehrsplan des ZVNL definierten Verbindungen, die durch den SPNV bedient werden.
(2)
Die Stadt Leipzig verpflichtet sich zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bf. Leipzig MDR
verbunden mit einer direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum,
Park-Klinikum) an den SPNV, ein Angebotskonzept zu entwickeln, welches zum einen eine
Busbedienung des S-Bf. Leipzig MDR im durchgängigen 10-Minuten-Takt und zum anderen
eine direkte Busverbindung zwischen den Kliniken und den S-Bahnhöfen Leipzig
Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR herstellt (jeweils montags bis freitags zwischen ca.
6:30 und 19 Uhr). Dieses in der Anlage beschriebene Angebot wird zum Fahrplanwechsel der
Deutschen Bahn AG am 10.12.2017 umgesetzt.
(3)
Um die Kostendeckung des neuen Angebotes in den ersten drei Jahren nach seiner
Einführung („Einschwingphase“) zu gewährleisten sowie die Kosten der Einführung des
neuen Angebotes zu decken, beteiligt sich der ZVNL an der Finanzierung des Angebotes.
§ 2 Zuwendung
(1)
Der ZVNL sichert der Stadt Leipzig die Beteiligung an der Finanzierung der in § 1 Abs. 2
beschriebenen Busleistungen in der Einschwingphase bis zum 31. Dezember 2020 durch
Zuwendung zu. Die Zuwendungen sind als Anschubfinanzierung zu verstehen.
(2)
Werden dem ZVNL während der Laufzeit dieses Vertrages durch den Freistaat Sachsen
weniger Finanzmittel gemäß 1 Abs.1 Satz 1 der Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNVFinVO) vom 29. April 2009, die zuletzt durch die Verordnung vom
27.11.2017 geändert worden ist i.V.m. der Anlage zur Verordnung in dem jeweiligen
Kalenderjahr zur Verfügung gestellt, ist der ZVNL berechtigt, den von ihm jeweils
geschuldeten absoluten jährlichen Zuwendungsbetrag maximal im gleichen, der Kürzung der
dem ZVNL zugewiesenen Finanzmitteln entsprechenden prozentualen Umfang zu reduzieren.
Entsprechendes gilt auch, wenn die gemäß 1 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVFinVO zur Verfügung
stehenden Mittel nicht ausreichen, um das vom ZVNL mit Eisenbahnverkehrsunternehmen
vertraglich festgelegte SPNV-Angebot vollständig zu finanzieren. Vorrangig hat der ZVNL die
Leistungen des SPNV zu finanzieren.
(3)
Die Stadt Leipzig erhält jährlich bis 2020 einen gedeckelten Zuwendungsbetrag in folgender
Höhe
Kalenderjahr
2018
2019
2020
Vorlaufkosten
273 T €
Infrastrukturkosten
15 T €
Erlösauffüllung
400 T €
272 T €
83 T €
Summe
688 T €
272 T €
83 T €
für die Finanzierung der in der Anlage definierten Verkehrsleistungen. Die Anlage ist
Bestandteil des Vertrages und kann in den Leistungsparametern jährlich angepasst werden.
§ 3 Mittelauszahlung und -nachweis
(1)
Unverzüglich nach dem Abschluss des Vertrages wird der Stadt Leipzig ein Betrag in Höhe von
288 T€ gezahlt. Der restliche in § 2 Abs. 3 genannte jährliche Zuwendungsbetrag wird an die
Stadt Leipzig für die Jahre 2018 und 2019 in zwei Raten zu je 1/2, jeweils zum 15. Juni und
zum 15. Dezember eines jeden Jahres, und für das Jahr 2020 am 15. Juni 2020 ausgezahlt.
(2)
Die Stadt Leipzig weist gegenüber dem ZVNL die Verwendung der jährlich ausgereichten
Mittel jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres durch die Vorlage entsprechender Fahrpläne
nach.
(3)
Spätestens 2 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres des verkehrsausführenden
Unternehmens ist durch einen Wirtschaftsprüfers der Nachweis zu erbringen, dass keine
Überkompensation vorliegt.
§ 4 Änderungen im Verkehrsangebot
(1)
Soweit eine Kürzung der unter § 1 Abs. 2 definierten Verkehrsleistungen durch die Stadt
Leipzig vorgenommen wird, erfolgt eine Kürzung des Zuwendungsbetrages im gleichen
Verhältnis.
(2)
Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 und endet mit Ablauf des 31.
Dezember 2020. Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit kündbar mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten. Die bis zur Wirksamkeit der Kündigung nachweislich
zweckentsprechend verwendete Zuwendung verbleibt bei der Stadt Leipzig.
(3)
Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Veränderung dieser Regelung bedarf der Schriftform.
(4)
Jeder Vertragspartner erhält eine gezeichnete Ausfertigung dieses Vertrages.
Auch die
§ 5 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder künftig in ihm aufgenommene
Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch
solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am
nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Stadt Leipzig
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig
Leipzig, den ……….
Leipzig, den ……….
_________________________________
Ulrich Hörning
Bürgermeister und Beigeordneter
für Allgemeine Verwaltung
____________________________________
Oliver Mietzsch
Geschäftsführer
Anlage: Vorhabenbeschreibung Linien 74E und 76
Anlage
Vorhabenbeschreibung Linien 74E und 76
1. Ausgangslage
Die Linie 74 verkehrt zwischen Lindenau, Nathanaelkirche und Holzhausen über den S-Bahnhof
Leipzig MDR und Naunhofer Straße und wird im Abschnitt Lindenau, Nathanalkirche - Naunhofer
Straße durch die Linie 74E verstärkt. Die Linien 74/74E sind die einzigen Linien, die den S-Bahnhof
Leipzig MDR bedienen. Die folgende Tabelle zeigt das aktuelle Fahrplanangebot (Stand: Dezember
2016).
Tag
Zeitraum (*)
Takt Li. 74/74E im AbTakt Li. 74 im Abschnitt Lindenau –
schnitt Naunhofer
Naunhofer Straße
Straße - Holzhausen
Mo-Fr Betriebsbeginn – 6:30 Uhr
30 min
30 min
Mo-Fr 6:30 – 8:00 Uhr
10 min
20 min
Mo-Fr 8:00 – 13:30 Uhr
20 min
20 min
Mo-Fr 13:30 – 17:30 Uhr
10 min
20 min
Mo-Fr 17:30 – 19:00 Uhr
20 min
20 min
Mo-Fr 19:00 - Betriebsende
30 min
30 min
Sa
Betriebsbeginn – 8:30 Uhr
--30 min
Sa
8:30 – 10:30 Uhr
30 min
30 min
Sa
10:30 – 19:00 Uhr
15 min
30 min
Sa
19:00 - Betriebsende
30 min
30 min
So
Betriebsbeginn – 9:30 Uhr
--30 min
So
9:00 - Betriebsende
30 min
30 min
(*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am SBahnhof Leipzig MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen.
Die Linie 76 verkehrt zwischen Probstheida, Buswendestelle und Herzzentrum und bindet die
Kliniken an der Strümpellstraße (Herzzentrum und Park-Klinikum) an die Straßenbahnlinie 15 und
die tangentiale Buslinie 79 an. Die folgende Tabelle zeigt das aktuelle Fahrplanangebot (Stand:
Dezember 2016).
Tag
Zeitraum (*)
Takt Li. 76
Mo-Fr Betriebsbeginn – 6:00 Uhr
30 min
Mo-Fr 6:00 – 19:00 Uhr
20 min
Mo-Fr 19:00 - Betriebsende
30 min
Sa + So ganztägig
30 min
(*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Abfahrtszeiten in Probstheida.
Seite 1 von 5
Die folgende Grafik zeigt die Lage der Linien im Stadtgebiet Leipzig.
2. Planung
Im Kernabschnitt Lindenau – Naunhofer Straße soll der Takt der Linien 74/74E montags bis freitags
zwischen Betriebsbeginn und ca. 21 Uhr verdichtet werden. Der S-Bahnhof MDR würde damit
deutlich häufiger als heute an das ÖPNV-Netz der Stadt Leipzig angeschlossen werden, montags
bis freitags tagsüber dann durchgängig alle 10 Minuten statt teilweise nur alle 20 Minuten sowie in
den frühen Morgenstunden und in den Abendstunden alle 15 statt alle 30 Minuten. Das vorgesehene Fahrplanangebot montags bis freitags gibt die folgende Tabelle wieder (Zeiträume mit Angebotsverbesserungen sind grün hinterlegt):
Tag
Zeitraum (*)
Takt Li. 74/74E im AbTakt Li. 74 im Abschnitt Lindenau –
schnitt Naunhofer
Naunhofer Straße
Straße - Holzhausen
Mo-Fr Betriebsbeginn – 6:30 Uhr
15 min
30 min
Mo-Fr 6:30 – 19:00 Uhr
10 min
20 min
Mo-Fr 19:00 – 21:00 Uhr
15 min
30 min
Mo-Fr 21:00 - Betriebsende
30 min
30 min
(*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am SBahnhof Leipzig MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen.
Seite 2 von 5
Darüber hinaus soll montags bis freitags zwischen ca. 6:30 und 19 Uhr die Linie 74E mit der Linie
76 verknüpft werden, d.h. die alle 20 Minuten an der Naunhofer Straße endenden Fahrten der
Linie 74E fahren dann als Linie 76 über die Prager Straße und Probstheida zum Herzzentrum weiter. In der Rückrichtung werden die Fahrten der Linie 76 vom Herzzentrum kommend ab
Probstheida bis zur Naunhofer Straße verlängert und verkehren ab Naunhofer Straße weiter als
Linie 74E nach Lindenau. Damit erhalten Besucher und Beschäftigte der Kliniken in der Strümpellstraße montags bis freitags tagsüber Direktverbindungen zu zwei S-Bahnhöfen (Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR).
Die Verknüpfung kann als Vorlaufbetrieb für eine perspektivisch geplante Straßenbahnanbindung
des Herzzentrums gesehen werden, deren Realisierung jedoch frühestens in der zweiten Hälfte
der 2020er Jahre möglich erscheint. Die folgende Grafik zeigt die Linien 74 und 76 mit den geplanten Änderungen.
3. Wirtschaftliche Betrachtung
Üblicherweise benötigen neue Angebote einige Zeit, um sich zu etablieren (sogenannte „Einschwingphase“), d.h. während die Betriebskosten sofort steigen, nehmen die Fahrgastzahlen und
damit die Erlöse zunächst nur langsam zu, bis sie dann nach etwa 3 Jahren einen eingeschwungenen Zustand erreicht haben. In dieser Anfangsphase fällt also ein zunächst hohes, dann abschmelzendes Betriebskostendefizit an. Hinzu kommen Einmalkosten („Vorlaufkosten“) zur Angebotseinführung, insbesondere für die Rekrutierung und Ausbildung der zusätzlich benötigten Fahrer. Daher beantragen die Leipziger Verkehrsbetriebe für die Anfangsphase einen Zuschuss in Form einer
Anschubfinanzierung durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL). Der Zuschussbedarf wird im Folgenden genauer aufgeschlüsselt:
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Vorlaufkosten:
Rekrutierung und Fahrschulausbildung von 10 Fahrern: 232 T€
Marketingkosten (Nahverkehrsstadtplan Leipzig, Liniennetzpläne, Linienleporellos): 31 T€
Planungskosten: 10 T€
Infrastrukturkosten:
Anpassung der Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Prager / Naunhofer Straße: 15 T€
Durch die Verknüpfung 74E/76 entsteht an o.g. Kreuzung eine neue Fahrtbeziehung für den Bus:
Dieser soll künftig von der Straßenbahnhaltestelle Altes Messegelände wie die Linie 70 auf die
Fahrbahn abfahren, dann jedoch nicht nach rechts in den Friedhofsweg abbiegen, sondern geradeaus auf der Prager Straße weiterfahren. Hierfür ist eine zusätzliche Ampelphase für den Bus und
eine Erweiterung der Außenanlagen erforderlich. Für die verkehrstechnische Untersuchung, die
Geräteversorgung und die Verlängerung eines Mastes inklusive Anbringung eines zusätzlichen Signalgebers werden 15 T€ veranschlagt.
Erlösauffüllung:
Zusätzliche Fahrgäste im Zielzustand: 766.000
davon Taktverdichtung 74E: 613.000 (entspricht 1/3 der Fahrgäste der Linie 74 im Jahr
2016)
davon Verknüpfung 74E/76: 153.000 (entspricht der Hälfte der Fahrgäste der Linie 76 im
Jahr 2016)
Durchschnittlicher Erlössatz der Leipziger Verkehrsbetriebe im Ist 2016: 0,6026 € je Fahrgast, Steigerung 2% p.a.
Annahmen zur Entwicklung der Fahrgäste in der Einschwingphase:
im 1. Jahr: 1/3 der Fahrgäste im Zielzustand
im 2. Jahr: 2/3 der Fahrgäste im Zielzustand
im 3. Jahr: 5/6 der Fahrgäste im Zielzustand
ab dem 4. Jahr ist der Zielzustand erreicht
Annahmen zur Entwicklung des Erlössatzes in der Einschwingphase (zunächst fahren überwiegend
Zeitkartenkunden mit, die keine zusätzlichen Erlöse bringen):
im 1. Jahr: 1/2 des durchschnittlichen Erlössatzes
im 2. Jahr: 2/3 des durchschnittlichen Erlössatzes
ab dem 3. Jahr normaler durchschnittlicher Erlössatz
Fiktive Erlösrechnung mit der Zahl der Fahrgäste im Zielzustand und vollem durchschnittlichen
Erlössatz
Fahrgäste
durchschnittlicher Erlössatz
Erlös bei durchschnittlichem Erlössatz
2018
2019
2020
766.000
0,627
480 T€
766.000
0,640
490 T€
766.000
0,652
499 T€
Seite 4 von 5
Erwartete geringere Erlöse in der Einschwingphase
Fahrgäste Einschwingphase
Erlössatz Einschwingphase
Erlös Einschwingphase
Erlösauffüllung
2018
2019
2020
255.000
0,313
80 T€
400 T€
511.000
0,426
218 T€
272 T€
638.000
0,652
416 T€
83 T€
Gesamtbetrachtung:
In Summe ergibt sich ein Gesamtbedarf für die Anschubfinanzierung in Höhe von 1,043 Mio. €,
verteilt auf folgende Jahressscheiben:
Vorlaufkosten
Infrastrukturkosten
Erlösauffüllung
Summe
2017
273 T€
15 T€
--288 T€
2018
----400 T€
400 T€
2019
----272 T€
272 T€
2020
----83 T€
83 T€
Summe
273 T€
15 T€
755 T€
1.043 T€
Seite 5 von 5
Zuschussvereinbarung
Zwischen der
Stadt Leipzig,
vertreten durch den Oberbürgermeister,
dieser vertreten durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau,
diese vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Allgemeine
Verwaltung, Herrn Ulrich Hörning,
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
-
und den
nachfolgend Stadt Leipzig genannt –
Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführung,
Georgiring 3
04109 Leipzig
USt IdNr.: DE 141482754
-
nachfolgend LVB genannt –
zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des SBahnhofs Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße an den
SPNV.
Präambel
1. Mit dem am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzept zur Finanzierung
des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB” (RB IV/17-54/09) wurden die LVB auf
dem Busliniennetz im Territorium der Stadt Leipzig mit bestimmten gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen betraut. Zu den von der Betrauung erfassten Buslinien zählen auch
bestimmte Buslinien, welche Verbindungen zum SPNV im Stadtgebiet herstellen.
2. Zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bahnhofs Leipzig MDR sowie zur Herstellung einer
direkten Busverbindung zwischen den Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, ParkKlinikum) und den S-Bahnhöfen „Völkerschlachtdenkmal“ und „Leipzig MDR“ jeweils
montags bis freitags im Zeitraum von ca. 6:30 bis 19 Uhr stellt der ZVNL der Stadt Leipzig als
Aufgabenträger des ÖSPV in einem Zuwendungsvertrag bis Ende 2020 Zuschüsse bereit.
3. Mit der vorliegenden Vereinbarung sollen die dadurch bereitgestellten Mittel an die LVB
weitergeleitet werden.
4. Die Zuschüsse sind als Anschubfinanzierung zu verstehen, um die Kostendeckung des neuen
Angebots in den ersten drei Jahren nach seiner Einführung („Einschwingphase“) zu
gewährleisten. Ohne diese Zuschüsse sind die LVB nicht in der Lage, die zusätzlichen
Verkehrsleistungen auf den Buslinien ab dem Fahrplanwechsel 2017 zu erbringen.
5. Der mit dieser Vereinbarung gewährte Zuschuss und weitere Zuschüsse der Stadt Leipzig,
welche aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen den LVB gezahlt werden, werden
unabhängig vom im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in der Fassung der
Zusatzfestlegung vom 21.12.2016 (im Folgenden kurz VLFV genannt) vereinbarten Zuschuss
gewährt.
Seite 1 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die LVB stellen zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bahnhofs Leipzig MDR sowie zur
Herstellung einer direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum,
Park-Klinikum) an den SPNV montags bis freitags zwischen ca. 6:30 und 19 Uhr zusätzliche in
der Anlage beschriebene Busleistungen bereit. Dieses in der Anlage beschriebene Angebot
wird zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn AG am 10.12.2017 umgesetzt. Das Ziel ist die
nachhaltige Erschließung der Potenziale entlang der im Nahverkehrsplan des ZVNL
definierten Verbindungen, die durch den SPNV bedient werden.
(2) Die LVB sind im Besitz der für die Durchführung der Verkehrsleistungen erforderlichen
Genehmigungen gemäß § 42 PBefG bzw. einstweiliger Erlaubnisse. Die Linienführung auf den
Buslinien und das Fahrplanangebot zum Fahrplanwechsel 2017 ergeben sich aus der Anlage
zu diesem Vertrag.
(3) Ein Auftragsverhältnis entsteht durch diese Vereinbarung nicht.
(4) Die LVB weisen gegenüber der Stadt Leipzig die Verwendung der jährlich ausgereichten
Mittel jeweils zum 31.03. des Folgejahres durch Vorlage der Fahrpläne der angebotenen
Verkehrsleistung nach.
§ 2 Finanzierung
(1) Zur Finanzierung von Busverkehrsleistungen erhält die Stadt Leipzig vom ZVNL
zweckgebundene Zuwendungen in Form eines gedeckelten Zuwendungsbetrages in
folgender Höhe:
Kalenderjahr
Summe
2018
688 T€
2019
272 T€
2020
83 T€
(2) Diese Mittel leitet die Stadt als auffüllenden Zuschuss zur Finanzierung der in § 1 genannten
Leistungen in voller Höhe an die LVB weiter.
(3) Unverzüglich nach dem Abschluss des Vertrages wird der LVB ein Betrag in Höhe von 288 T€
gezahlt. Die Auszahlung der restlichen Mittel an die LVB, gemäß Absatz 1 erfolgt für die Jahre
2018 und 2019 in 2 Raten jeweils zum 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres und für das Jahr
2020 am 30.06.2020.
(4) Werden vom ZVNL weniger Mittel bereitgestellt, wird die Stadt Leipzig die LVB darüber
informieren und ist berechtigt, den jährlichen Zuschussbetrag im gleichen Umfang zu
reduzieren. Vermindert sich der Zuschussbetrag, sind die LVB berechtigt, das
Verkehrsangebot in Abstimmung mit der Stadt zu reduzieren.
(5) Die Stadt Leipzig wird die LVB über die Bedingungen und Termine der Zahlungen informieren.
(6) Es erfolgt keine Rechnungslegung, die Zahlungen sind auf Grund dieser Vereinbarung auf das
nachfolgende Konto der LVB zu leisten:
Commerzbank Leipzig
IBAN: DE 98 8604 0000 0100 1924 00
BIC: COBA DEFF XXX
Zahlungsgrund: Zuschussvereinbarung Stadt Leipzig Linien 74/74E und 76
Seite 2 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76
§ 3 Änderungen im Verkehrsangebot
Sollte es auf Grund von Änderungen von Liniengenehmigungen bzw. der einstweiligen Erlaubnis
zu Änderungen der Linienführung kommen, zeigen die LVB dies der Stadt unverzüglich an.
§ 4 Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Zur Vermeidung einer Überkompensation legen die LVB der Stadt Leipzig jährlich einen
Verwendungsnachweis gemäß § 2 Absatz 6 des VLFV in Verbindung mit Tz. 7.4 der
Finanzierungsrichtlinie der Stadt Leipzig vor. Dieser Verwendungsnachweis weist auch die
Zuschüsse gemäß dieser Vereinbarung aus.
§ 5 Vertragslaufzeit
(1) Dieser Vertrag beginnt mit Wirkung zum 01.10.2017 und endet spätestens mit Ablauf des
31.12.2020.
(2) Für den Fall, dass die von dieser Vereinbarung umfassten Mittel Gegenstand des VLFV
werden, werden sich die Parteien über eine Vertragsaufhebung verständigen.
(3) Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten
kündbar.
(4) Eine Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei grob vertragswidrigem Verhalten des
Vertragspartners wie völlig ausbleibende Zahlungen, kann jederzeit erfolgen. Dazu zählt
insbesondere, dass sich die wirtschaftlichen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen derart
ändern, dass den LVB ein Festhalten an dem Vertrag wirtschaftlich nicht mehr zugemutet
werden kann. In diesem Fall behalten sich die LVB die außerordentliche Kündigung vor.
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder künftig in ihm aufgenommene
Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind
durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen
Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung der Parteien.
(2) Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
(3) Gerichtsstand ist Leipzig.
Seite 3 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76
Stadt Leipzig
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Leipzig, den ……….
Leipzig, den ……….
_________________________
Ulrich Hörning
Bürgermeister und Beigeordneter
für Allgemeine Verwaltung
__________________________________
Name
Geschäftsführung
Anlage
Seite 4 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76
Anlage
Im Kernabschnitt Lindenau – Naunhofer Straße wird der Takt der Linien 74/74E montags bis freitags
zwischen Betriebsbeginn und ca. 21 Uhr verdichtet. Der S-Bahnhof Leipzig MDR wird damit deutlich
häufiger als heute an das ÖPNV-Netz der Stadt Leipzig angeschlossen, montags bis freitags tagsüber
durchgängig alle 10 Minuten sowie in den frühen Morgenstunden und in den Abendstunden alle 15
Minuten. Das Fahrplanangebot montags bis freitags gibt die folgende Tabelle wieder (Zeiträume mit
Angebotsverbesserungen sind grün hinterlegt):
Tag
Zeitraum (*)
Takt Li. 74/74E im Takt Li. 74 im Abschnitt
Abschnitt Lindenau – Naunhofer Straße Naunhofer Straße
Holzhausen
Mo-Fr
Betriebsbeginn – 6:30 Uhr
15 min
30 min
Mo-Fr
6:30 – 19:00 Uhr
10 min
20 min
Mo-Fr
19:00 – 21:00 Uhr
15 min
30 min
Mo-Fr
21:00 - Betriebsende
30 min
30 min
(*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am S-Bahnhof
Leipzig MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen.
Darüber hinaus wird montags bis freitags zwischen ca. 6:30 und 19 Uhr die Linie 74E mit der Linie 76
verknüpft, d.h. die alle 20 Minuten an der Naunhofer Straße endenden Fahrten der Linie 74E fahren
als Linie 76 über die Prager Straße und Probstheida zum Klinikstandort in der Strümpellstraße weiter.
In der Rückrichtung werden die Fahrten der Linie 76 vom Klinikstandort in der Strümpellstraße
kommend ab Probstheida bis zur Naunhofer Straße verlängert und verkehren ab Naunhofer Straße
weiter als Linie 74E nach Lindenau. Damit erhalten Besucher und Beschäftigte der Kliniken in der
Strümpellstraße montags bis freitags tagsüber Direktverbindungen zu zwei S-Bahnhöfen
(Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR).
Seite 5 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76