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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1319797.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
26.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:30

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04868 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Angebotsverbesserung auf den Buslinien 74E und 76 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Verwaltungsausschuss Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) einen „Zuwendungsvertrag zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bf. Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, Park-Klinikum) an den SPNV“ abzuschließen. Für die Sicherung der Verkehrsleistung wird vom ZVNL jährlich bis 2020 ein gedeckelter Zuwendungsbetrag bereitgestellt. 2. In Fortschreibung der bisherigen Betrauung (gemäß Ratsbeschluss RBV-1754/09 vom 28.10.2009, ergänzt durch die Ratsbeschlüsse RBV-425/10 vom 16.06.2010, RBV-1842/13 vom 11.12.2013 sowie DS-00788/14 vom 25.03.2015) wird die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH entsprechend den dort vorgesehenen Verfahrensweisen und unter Beachtung des vom Stadtrat am 28.10.2009 beschlossenen „Konzeptes zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“ mit der Angebotsverbesserung in Form einer Taktverdichtung auf den Linien 74/74E sowie einer Verknüpfung der Linie 74E mit der Linie 76 (vgl. Abbildung 2 im Sachverhalt) als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung betraut. 3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Sicherstellung der Finanzierung der fortgeschriebenen Betrauung eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bahnhofs Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße an den SPNV“ mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH abzuschließen. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der LVV die Geschäftsführung der LVV gesellschaftsrechtlich anzuweisen, die Geschäftsführung der LVB in der Gesellschafterversammlung der LVB gesellschaftsrechtlich anzuweisen, die im vorliegenden Beschluss enthaltene Angebotsverbesserung bezogen auf die Linien 74/74E sowie 76 als Fortschreibung der bereits bestehenden Betrauung der LVB rechtsverbindlich zu beachten und umzusetzen. 5. Der Ausgleichsbedarf für die Angebotserweiterung auf den Buslinien 74E und 76 beträgt bis 2020 insgesamt 1.043.000 € und wird in voller Höhe als Anschubfinanzierung durch den ZVNL im PSP-Element Verkehrsplanung (1.100.51.1.1.06) bereitgestellt. 1/11 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2018 2019 2020 2018 2019 2020 nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 688.000 272.000 83.000 688.000 272.000 83.000 PSP-Element 1.100.51.1.1.06 / SK 31430000 PSP-Element 1.100.51.1.1.06 / SK 43160000 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/11 Sachverhalt: 1. Veranlassung Die Stadt Leipzig und die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH verfolgen im Rahmen der Daseinsvorsorge sowie der Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele der Stadt Leipzig gemeinsam die Intention, das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stetig zu verbessern. Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Wachstums der Stadt sowie der getroffenen verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen in verschiedenen beschlossenen Planungsgrundlagen wie dem Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP), dem Luftreinhalteplan (LRP), dem Lärmaktionsplan (LAP) und dem Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR) sowie des zuletzt im Fachkonzept Nachhaltige Mobilität (INSEK) definierten Ziels zur Verlagerung von Verkehrsmittelanteilen zu Gunsten des Umweltverbundes ist die Förderung dieser Verkehrsmittel – insbesondere des ÖPNV – künftig von besonders großer Bedeutung. Die Entwicklung und Bereitstellung eines adäquaten ÖPNV-Angebotes sowie die Verknüpfung von ÖPNV-Angeboten untereinander stellen dabei einen Kernpunkt zur Erreichung des Ziels, Anteile des motorisierten Individualverkehrs (MIV auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu verlagern, dar. Aus diesem Grund sowie auf Grundlage der eingeschätzten Fahrgastpotenziale und NutzenKosten-Abwägung soll das Angebot auf den Buslinien 74/74E und 76 ausgeweitet werden. In Bezug auf die Linien 74/74E betrifft dies eine Taktverdichtung; die Linie 76 soll verlängert werden und erhält damit einen neuen End-/Startpunkt. Darüber hinaus ist für alle drei Linien eine Verknüpfung vorgesehen. 2. Bisheriges ÖPNV-Angebot Bisher verkehrt die Linie 74 zwischen Lindenau, Nathanaelkirche und Holzhausen über den S-Bahnhof Leipzig MDR und die Naunhofer Straße und wird im Abschnitt Lindenau, Nathanalkirche – Naunhofer Straße durch die Linie 74E verstärkt. Die Linien 74/74E sind bisher die einzigen Linien, durch die der S-Bahnhof Leipzig MDR bedient wird. Tabelle 1 zeigt das aktuelle Fahrplanangebot der Linien 74/74E (Stand: Dezember 2016). Daraus wird ersichtlich, dass die Linien 74/74E im Abschnitt zwischen Lindenau und Naunhofer Straße in der Hauptverkehrszeit im 10 Minuten-Takt, in der Normalverkehrszeit im 20 Minuten-Takt und in den Schwachverkehrszeiten sowie der Wochenendzeit (Ausnahme Samstag 10:30 bis 19 Uhr) im 30 Minuten-Takt bedient wird. Der Abschnitt zwischen Naunhofer Straße und Holzhausen wird in der Haupt- und Normalverkehrszeit im 20Minuten-Takt sowie in den Schwachverkehrs- und Wochenendzeiten im 30 Minuten-Takt durch die Linie 74 und damit weniger häufig bedient. Tag Zeitraum (*) Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Betriebsbeginn – 6:30 Uhr 6:30 – 8:00 Uhr 8:00 – 13:30 Uhr 13:30 – 17:30 Uhr 17:30 – 19:00 Uhr 19:00 - Betriebsende Takt Li. 74/74E im Abschnitt Lindenau – Naunhofer Straße 30 min 10 min 20 min 10 min 20 min 30 min 3/11 Takt Li. 74 im Abschnitt Naunhofer Straße – Holzhausen 30 min 20 min 20 min 20 min 20 min 30 min Tag Zeitraum (*) Sa Sa Sa Sa So So Betriebsbeginn – 8:30 Uhr 8:30 – 10:30 Uhr 10:30 – 19:00 Uhr 19:00 - Betriebsende Betriebsbeginn – 9:30 Uhr 9:00 - Betriebsende Takt Li. 74/74E im Abschnitt Lindenau – Naunhofer Straße --30 min 15 min 30 min --30 min Takt Li. 74 im Abschnitt Naunhofer Straße – Holzhausen 30 min 30 min 30 min 30 min 30 min 30 min (*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am S-Bahnhof Leipzig MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen. Tab. 1: Bisheriges Fahrplanangebot auf den Linien 74/74E Die Linie 76 verkehrt aktuell zwischen Probstheida, Buswendestelle und dem Herzzentrum und bindet damit die Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum und Park-Klinikum) an die Straßenbahnlinie 15 und die Buslinie 79 an. Tabelle 2 zeigt das aktuelle Fahrplanangebot der Linie 76 (Stand: Dezember 2016). In der Haupt- und Normalverkehrszeit verkehrt die Linie 76 im 20 Minuten-Takt, in der Schwachsowie der Wochenendverkehrszeit im 30 Minuten-Takt. Tag Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Sa + So Zeitraum (*) Betriebsbeginn – 6:00 Uhr 6:00 – 19:00 Uhr 19:00 - Betriebsende ganztägig Takt Li. 76 30 min 20 min 30 min 30 min (*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Abfahrtszeiten in Probstheida. Tab. 2: Bisheriges Fahrplanangebot auf der Linie 76 Abbildung 1 zeigt die bisherige Linienführung beider Buslinien im Stadtgebiet. Abb. 1: Bisherige Linienführung der Linien 74/74E und 76 4/11 3. Angebotsverbesserung: Künftiges ÖPNV-Angebot Im Kernabschnitt Lindenau – Naunhofer Straße soll der Takt der Linien 74/74E ab dem Fahrplanwechsel am 10.12.2017 montags bis freitags zwischen Betriebsbeginn und ca. 21 Uhr verdichtet werden. Damit wird der S-Bahnhof Leipzig MDR insgesamt deutlich häufiger an das ÖPNV-Netz der Stadt Leipzig angeschlossen als bislang. Im Detail bedeutet dies, dass Montag bis Freitag (tagsüber) eine durchgängige Anbindung alle 10 Minuten (statt teilweise nur alle 20 Minuten) sowie in den frühen Morgen- und in den Abendstunden eine Bedienung alle 15 Minuten (statt alle 30 Minuten) erfolgt. Das vorgesehene Fahrplanangebot montags bis freitags ist in Tabelle 3 dargestellt (Zeiträume mit Angebotsverbesserungen sind grün hinterlegt). Tag Zeitraum (*) Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Betriebsbeginn – 6:30 Uhr 6:30 – 19:00 Uhr 19:00 – 21:00 Uhr 21:00 - Betriebsende Takt Li. 74/74E im Abschnitt Lindenau – Naunhofer Straße 15 min 10 min 15 min 30 min Takt Li. 74 im Abschnitt Naunhofer Straße - Holzhausen 30 min 20 min 30 min 30 min (*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am S-Bahnhof Leipzig MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen. Tab. 3: Fahrplanangebot auf den Linien 74/74E ab Fahrplanwechsel (10.12.2017) Darüber hinaus soll montags bis freitags zwischen ca. 6:30 und 19 Uhr die Linie 74E mit der Linie 76 verknüpft werden. Das bedeutet, die alle 20 Minuten an der Naunhofer Straße endenden Fahrten der Linie 74E fahren anschließend als Linie 76 über die Prager Straße und Probstheida zum Klinikstandort in der Strümpellstraße weiter. In der Rückrichtung werden die Fahrten der Linie 76 vom Klinikstandort kommend ab Probstheida bis zur Naunhofer Straße verlängert und verkehren ab Naunhofer Straße weiter als Linie 74E nach Lindenau. Eine Taktverdichtung auf der Linie 76 zwischen Probstheida, Buswendeschleife und dem Klinikstandort in der Strümpellstraße ist im Konzept derzeit noch nicht vorgesehen, grundsätzlich steht dieser Punkt jedoch als weiterer Schritt zur Angebotsverbesserung auf der Tagesordnung und soll separat zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Durch die Verknüpfung der Buslinien 74E/74 und 76 erhalten Besucher und Beschäftigte der Kliniken in der Strümpellstraße montags bis freitags tagsüber Direktverbindungen zu zwei SBahnhöfen (Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR). Die Verknüpfung kann als Vorlaufbetrieb für eine perspektivische Straßenbahnanbindung des Klinikstandortes in der Strümpellstraße gesehen werden, deren Realisierung jedoch nicht vor der zweiten Hälfte der 2020-er Jahre möglich ist. Abbildung 2 zeigt die geplanten Änderungen auf den Linien 74/74E und 76. 5/11 Abb. 2: Linienführung der Linien 74/74E und 76 ab Fahrplanwechsel (10.12.2017) 4. Kosten und Finanzierung Für gewöhnlich benötigen neue ÖPNV-Angebote einige Zeit, um sich zu etablieren (sogenannte „Einschwingphase“), d. h. während die Kosten für den Linienbetrieb sofort steigen, nehmen die Fahrgastzahlen und damit die Erlöse zunächst nur langsam zu. Es ist davon auszugehen, dass die „Einschwingphase“ etwa 3 Jahre andauert. In dieser Anfangsphase fällt zunächst ein hohes, jedoch anschließend kontinuierlich abschmelzendes Betriebskostendefizit an. Hinzu kommen Einmalkosten (sog. „Vorlaufkosten“) zur Angebotseinführung, insbesondere für das zusätzlich benötigte Personal. Im Zusammenhang mit der deutlichen Verbesserung des städtischen ÖPNV-Angebotes sowie insbesondere im Hinblick auf die verbesserte Verknüpfung zwischen ÖPNV und Schienenpersonennahverkehr (SPNV, Anbindung der S-Bahnhöfe Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR durch die Linie 76) wird durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) ein Zuschuss in Form einer Anschubfinanzierung gewährt. Die Kosten bzw. der Zuschussbedarf setzen sich wie folgt zusammen: Vorlaufkosten:    Rekrutierung und Fahrschulausbildung von 10 Fahrern (ca. 232 T €) Marketingkosten (ca. 31 T €) Planungskosten (ca. 10 T €) Infrastrukturkosten:  Anpassung der Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Prager / Naunhofer Straße (ca. 15 T €) Durch die Verknüpfung der Buslinien 74E und 76 entsteht am Knoten Prager Str. / Naunhofer Str. eine neue Fahrtbeziehung für den Bus. Dieser soll künftig von der 6/11 Straßenbahnhaltestelle „Altes Messegelände“ wie die Buslinie 70 auf die Fahrbahn abfahren, dann jedoch nicht nach rechts in den Friedhofsweg abbiegen, sondern geradeaus auf der Prager Straße weiterfahren. Hierfür ist eine zusätzliche Ampelphase für den Bus und eine Erweiterung der Außenanlagen erforderlich. Für die verkehrstechnische Untersuchung, die Geräteversorgung und die Verlängerung eines Mastes inklusive Anbringung eines zusätzlichen Signalgebers sind ca. 15 T € einzuplanen. Erlösauffüllung Durch die Angebotsverbesserung wird ein zusätzliches Fahrgastpotenzial von etwa 766.000 Fahrgästen im Zielzustand erwartet. Davon entfallen rund 613.000 Fahrgäste auf die Taktverdichtung der Linie 74E (entspricht ca. 1/3 der Fahrgäste der Linie 74 im Jahr 2016) und rund 153.000 Fahrgäste auf die Verknüpfung der Buslinien 74E und 76 (entspricht in etwa der Hälfte der Fahrgäste der Linie 76 im Jahr 2016). Der durchschnittliche Erlössatz der LVB betrug 2016 rund 0,6026 € je Fahrgast, wobei mit einer jährlichen Steigerung von ca. 2 % gerechnet werden kann. Hinsichtlich der Entwicklung der Fahrgäste in der Einschwingphase wird von folgenden Annahmen ausgegangen:     im 1. Jahr: 1/3 der Fahrgäste im Zielzustand im 2. Jahr: 2/3 der Fahrgäste im Zielzustand im 3. Jahr: 5/6 der Fahrgäste im Zielzustand ab dem 4. Jahr ist der Zielzustand erreicht. In Bezug auf die Entwicklung des Erlössatzes in der Einschwingphase (zunächst fahren überwiegend Zeitkartenkunden mit, die keine zusätzlichen Erlöse bringen) werden folgende Werte angenommen:    im 1. Jahr: 1/2 des durchschnittlichen Erlössatzes im 2. Jahr: 2/3 des durchschnittlichen Erlössatzes ab dem 3. Jahr wird der normale durchschnittliche Erlössatz angenommen. Tabelle 4 zeigt die Erlösentwicklung und die zu erwartende Erlösauffüllung bis 2020. Fiktive Erlösrechnung mit der Zahl der Fahrgäste im Zielzustand und vollem durchschnittlichen Erlössatz Fahrgäste Durchschnittlicher Erlössatz Erlös bei durchschnittlichem Erlössatz 2018 2019 2020 766.000 0,627 € 766.000 0,640 € 766.000 0,652 € 480 T € 490 T € 499 T € Erwartete geringere Erlöse in der Einschwingphase Fahrgäste Einschwingphase Erlössatz Einschwingphase Erlös Einschwingphase 2018 2019 2020 255.000 0,313 € 80 T € 511.000 0,426 € 218 T € 638.000 0,652 € 416 T € Erlösauffüllung 400 T € 272 T € 83 T € Tab. 4: Erlösentwicklung und Erlösauffüllung bis 2020 7/11 Gesamtbetrachtung Aus den zuvor betrachteten Einzelelementen ergibt sich bis 2020 in Summe ein Bedarf in Höhe von rund 1,04 Mio. €. Tabelle 5 zeigt die benötigte Anschubfinanzierung pro Jahr sowie die Gesamtsumme des Zuschussbedarfs. Vorlaufkosten Infrastrukturkosten Erlösauffüllung Summe 2017 273 T € 15 T € --288 T€ 2018 ----400 T€ 400 T€ 2019 ----272 T€ 272 T€ 2020 ----83 T€ 83 T€ Summe 273 T € 15 T € 755 T € 1.043 T € Tab. 5: Zuschussbedarf bis 2020 Der Gesamtbetrag wird in voller Höhe als Anschubfinanzierung durch den ZVNL bereitgestellt. Die Auszahlung der Anschubfinanzierung durch den ZVNL erfolgt in entsprechender Höhe in den in Tab. 6 dargestellten Jahresscheiben an die Stadt Leipzig, die die Mittel in voller Höhe an die LVB weiterleitet. Für die Stadt Leipzig sind die Angebotsverbesserungen auf den Linien 74/74E und 76 somit haushaltsneutral. Kalenderjahr Vorlaufkosten Infrastrukturkosten Erlösauffüllung Summe 2018 273 T € 15 T € 400 T € 688 T € 2019 ----272 T€ 272 T€ 2020 ----83 T€ 83 T€ Summe 273 T € 15 T € 755 T € 1.043 T € Tab. 6: Anschubfinanzierung bis 2020 5. Rechtliche Einschätzung Genehmigungen gemäß PBefG für die Buslinien 74/74E und 76 Für die Verlängerung der Buslinie 76 ist nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Einholung einer Genehmigung (Änderungsgenehmigung) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erforderlich. In Bezug auf die Taktverdichtung auf den Linien 74/74E ist eine Änderungsanzeige beim LASuV ausreichend. Ergänzung der Betrauung der LVB, Vorabbekanntmachung und Notmaßnahme für die Buslinie 76 Die Verkehrsleistung auf der Linie 74 ist durch die bestehende Betrauung abgedeckt, die Verlängerung der Linie 76 hingegen nicht, diese ist in der Betrauung bislang nur mit der Linienführung von Probstheida, Buswendestelle zum Klinikstandort in der Strümpellstraße enthalten. Die Beauftragung bezüglich der Verlängerung der Linie 76 muss durch die Stadt Leipzig als zuständige Behörde erfolgen. Es bietet sich an, hier an die bestehende Betrauung der LVB anzuknüpfen und die Betrauung um die beabsichtigte Verlängerung der Linienführung der 76 zu ergänzen. Da eine Verlegung des Anfangs- bzw. Endpunktes beabsichtigt ist, handelt es sich im engeren Sinne um eine „Neueinrichtung von Linienverkehr auf Streckenabschnitten (Verlängerung einer Linie)“. Die Ergänzungsbetrauung der Linie 76 kann analog der Ergänzung der Betrauung der LVB um die Linie 91 erfolgen (vgl. Beschluss zu Vorlage Nr. DS-00788/14). Damit wäre die Beauftragungsseite sichergestellt. Zu beachten ist dabei jedoch, dass vor der Ergänzung der Betrauung eine entsprechende Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU zumindest aus formalen Gründen erforderlich ist, in welcher die Stadt Leipzig die Absicht bekundet, die LVB mit der Erbringung von Verkehrsleistung auf der 8/11 verlängerten Linie 76 zu beauftragen. Zwar kann auch argumentiert werden, dass eine Linienverlängerung aufgrund der bereits bestehenden Betrauung der Linie 76 keiner Vorabbekanntmachung bedarf, am rechtlich unangreifbarsten ist es jedoch, die entsprechende Vorabbekanntmachung durchzuführen. Die Bekanntmachung muss mindestens ein Jahr vor dem Beginn der Leistung im europäischen Amtsblatt erfolgen. Da die Angebotsverbesserung auf den Linien 74/74E und 76 jedoch bereits zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017 umgesetzt werden soll, kann die 1jährige Frist zur Vorabbekanntmachung nicht eingehalten werden. Daher ist es notwendig, für die Zwischenzeit von einem Jahr die Betrauung als Notmaßnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu ergänzen. Eine Notmaßnahme kann dann ergriffen werden, wenn ansonsten die Unterbrechung eines Verkehrsdienstes droht. Dazu muss klar sein, dass nur durch die Beauftragung im Wege einer Notmaßnahme ein funktionierender Verkehr aufrechterhalten werden kann und dass es tatsächlich das verkehrliche Bedürfnis zur Verlängerung aus Sicht der Stadt Leipzig gibt. Dann kann die Betrauung bereits vor Ablauf der Jahresfrist ergänzt werden – allerdings zunächst nur befristet auf einen Zeitraum von zwei Jahren. Sowohl seitens der Stadt Leipzig als auch aus Sicht des ZVNL und der LVB liegt das verkehrliche Bedürfnis zur Verlängerung der Buslinie 76 vor, da damit sowohl die Anbindung zweier S-Bahnhöfe als auch die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel und das Angebot des innerstädtischen ÖPNV verbessert werden können. Auf dieser Grundlage wird die Genehmigung für die verlängerte Buslinie 76 auf Basis der Betrauung durch die Stadt zunächst für 2 Jahre im Sinne einer Notmaßnahme durch die LVB beim LASuV beantragt. Parallel dazu erfolgt seitens der Stadt Leipzig die Vorabbekanntmachung zur Verlängerung der Buslinie 76 als Neueinrichtung von Linienverkehr auf dem Streckenabschnitt zwischen Probstheida, Buswendestelle und der Naunhofer Straße. Die Notmaßnahme an sich bedarf keiner Vorabbekanntmachung. Für die Taktverdichtung der Buslinie 74/74E ist keine Änderung des Betrauungsbeschlusses und damit auch keine Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt erforderlich. Weisungen Zur Umsetzung der Angebotsanpassungen auf den Buslinien 74/74E und 76 sind entsprechende Weisungen von der Stadt Leipzig an die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH bzw. von der LVV an die LVB erforderlich. Nur durch diese Weisungen entsteht seitens der LVB eine Bindungswirkung im jeweiligen Umfang an die Betrauung. 6. Vertragliche Regelungen Unabhängig von der in Punkt 5 beschriebenen Beauftragungsseite kann die Finanzierung der zusätzlichen Verkehrsleistungen in ihrer Einschwingphase geregelt werden. Die Anschubfinanzierung durch den ZVNL soll den LVB über die Stadt Leipzig gewährt werden. Die Gestaltung der vertraglichen Vereinbarung kann sich hierbei an dem bekannten und bewährten Konstrukt orientieren, welches auch für die Ausreichung der Mittel für die PlusBuslinien gewählt wurde (vgl. Beschluss zu Vorlage Nr. DS-00788/14). Die Gewährung der Anschubfinanzierung für die Buslinien 74/74E und 76 über die Stadt Leipzig als zuständige Behörde gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 erfolgt im Rahmen vertraglicher Verhältnisse jeweils mit dem ZVNL als Zuschussgeber sowie den LVB als Zuschussempfänger. 9/11 Zuwendungsvertrag mit dem ZVNL Hierzu ist ein „Zuwendungsvertrag zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bf. Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, Park-Klinikum) an den SPNV“ (im Folgenden: Zuwendungsvertrag) zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig abzuschließen. Dieser Vertrag unterliegt nicht dem Vergaberecht oder dem Beihilfenrecht. Zuschussvereinbarung mit den LVB Zur Weiterleitung der Mittel ist zwischen der Stadt Leipzig und den LVB eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bahnhofs Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße an den SPNV“ (im Folgenden: Zuschussvereinbarung) notwendig. Die Zuschussvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und den LVB orientiert sich bezüglich der zu Grunde liegenden Konditionen (Vertragslaufzeit, Höhe der Mittel, Nachweis der Verwendung, Kündigungsmöglichkeiten etc.) dabei am Vertragsverhältnis zwischen dem ZVNL und der Stadt Leipzig. Zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben ist in der Zuschussvereinbarung weiterhin geregelt, dass die den LVB im Rahmen der Anschubfinanzierung gewährten Mittel in den der Stadt Leipzig und im Rahmen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages (VLFV) vorzulegenden Verwendungsnachweis aufgenommen werden, um belegen zu können, dass beihilferechtlich keine Überkompensation vorliegt. 7. Zusammenfassung Die Angebotsverbesserungen auf den Linien 74/74E und 76 umfassen eine Taktverdichtung zwischen Lindenau und Naunhofer Straße sowie ein neues Angebot zwischen der Buswendestelle Probstheida und der Naunhofer Straße. Mit der Linienverlängerung der 76 und der Verknüpfung mit den Linien 74/74E wird eine neue Direktverbindung zwischen dem Klinikstandort in der Strümpellstraße und dem Schienenpersonennahverkehr an den SBahnhöfen Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR geschaffen. Damit können das innerstädtische ÖPNV-Angebot und die Verknüpfung (insbesondere zwischen ÖPNV und SPNV) wesentlich verbessert werden. Durch die Angebotsverbesserungen ist mit einer Steigerung der Fahrgastzahlen zu rechnen, sodass durch diese Maßnahmen letztlich auch ein Beitrag zur Erreichung des in verschiedenen beschlossenen Planungsgrundlagen definierten Ziels der Verlagerung von Verkehrsmittelanteilen zu Gunsten des Umweltverbundes geleistet werden kann. Da jedoch neue ÖPNV-Angebote einige Zeit benötigen, um sich zu etablieren, ist in der ca. 3 jährigen „Einschwingphase“ eine Anschubfinanzierung notwendig, um die anfallenden Vorlauf-, Infrastruktur- und Betriebskosten decken zu können. Hierfür wird in den Jahren 2017 bis 2020 ein entsprechender Zuschuss durch den ZVNL gewährt. Die Mittel werden durch entsprechende Verträge zunächst an die Stadt Leipzig ausgereicht und anschließend in voller Höhe an die LVB weitergeleitet. Das Vorhaben ist für die Stadt Leipzig somit haushaltsneutral. Aus genehmigungsrechtlicher Sicht sind zur Umsetzung der Angebotsanpassungen die Taktverdichtung auf den Linien 74/74E beim LASuV anzuzeigen und für die Verlängerung der Buslinie 76 eine Änderungsgenehmigung einzuholen. Für die Verlängerung der Linie 76 bis zur Naunhofer Straße bedarf es darüber hinaus im Sinne einer Neueinrichtung von Linienverkehr auf Streckenabschnitten einer Ergänzung der Betrauung und damit im Zusammenhang stehend auch einer entsprechenden Vorabbekanntmachung im EUAmtsblatt. Da die Angebotsverbesserungen jedoch bereits zum Fahrplanwechsel am 10.12.2017 umgesetzt werden sollen, die Vorabbekanntmachung jedoch 1 Jahr im Voraus erfolgen muss, wird zur rechtskonformen Umsetzung zwischenzeitlich auf eine Notmaßnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zurückgegriffen. Die Vorabbekanntmachung erfolgt parallel dazu. 10/11 Anlagen: Anlage 1: Zuwendungsvertrag ZVNL – Stadt Leipzig Anlage 2: Anlage zum Zuwendungsvertrag ZVNL – Stadt Leipzig (Vorhabenbeschreibung Linien 74E und 76) Anlage 3: Zuschussvereinbarung Stadt Leipzig – LVB 11/11 Vertrag zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bf. Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, ParkKlinikum) an den SPNV durch Zuwendung Zwischen der Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau, diese vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung, Herrn Ulrich Hörning, Martin-Luther-Ring 4 – 6 04109 Leipzig - und nachfolgend Stadt Leipzig genannt - dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden, Herrn Landrat Kai Emanuel, dieser vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Oliver Mietzsch Emilienstraße 15, 04107 Leipzig - nachfolgend ZVNL genannt - § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Stadt Leipzig obliegt als Aufgabenträgerin für den straßengebundenen ÖPNV (ÖSPV) die Planung, Organisation und Ausgestaltung der in ihrem Territorium liegenden Buslinien. Der ZVNL verfolgt das Ziel der nachhaltigen Erschließung der Potenziale entlang der im Nahverkehrsplan des ZVNL definierten Verbindungen, die durch den SPNV bedient werden. (2) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bf. Leipzig MDR verbunden mit einer direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, Park-Klinikum) an den SPNV, ein Angebotskonzept zu entwickeln, welches zum einen eine Busbedienung des S-Bf. Leipzig MDR im durchgängigen 10-Minuten-Takt und zum anderen eine direkte Busverbindung zwischen den Kliniken und den S-Bahnhöfen Leipzig Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR herstellt (jeweils montags bis freitags zwischen ca. 6:30 und 19 Uhr). Dieses in der Anlage beschriebene Angebot wird zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn AG am 10.12.2017 umgesetzt. (3) Um die Kostendeckung des neuen Angebotes in den ersten drei Jahren nach seiner Einführung („Einschwingphase“) zu gewährleisten sowie die Kosten der Einführung des neuen Angebotes zu decken, beteiligt sich der ZVNL an der Finanzierung des Angebotes. § 2 Zuwendung (1) Der ZVNL sichert der Stadt Leipzig die Beteiligung an der Finanzierung der in § 1 Abs. 2 beschriebenen Busleistungen in der Einschwingphase bis zum 31. Dezember 2020 durch Zuwendung zu. Die Zuwendungen sind als Anschubfinanzierung zu verstehen. (2) Werden dem ZVNL während der Laufzeit dieses Vertrages durch den Freistaat Sachsen weniger Finanzmittel gemäß 1 Abs.1 Satz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinVO) vom 29. April 2009, die zuletzt durch die Verordnung vom 27.11.2017 geändert worden ist i.V.m. der Anlage zur Verordnung in dem jeweiligen Kalenderjahr zur Verfügung gestellt, ist der ZVNL berechtigt, den von ihm jeweils geschuldeten absoluten jährlichen Zuwendungsbetrag maximal im gleichen, der Kürzung der dem ZVNL zugewiesenen Finanzmitteln entsprechenden prozentualen Umfang zu reduzieren. Entsprechendes gilt auch, wenn die gemäß 1 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVFinVO zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um das vom ZVNL mit Eisenbahnverkehrsunternehmen vertraglich festgelegte SPNV-Angebot vollständig zu finanzieren. Vorrangig hat der ZVNL die Leistungen des SPNV zu finanzieren. (3) Die Stadt Leipzig erhält jährlich bis 2020 einen gedeckelten Zuwendungsbetrag in folgender Höhe Kalenderjahr 2018 2019 2020 Vorlaufkosten 273 T € Infrastrukturkosten 15 T € Erlösauffüllung 400 T € 272 T € 83 T € Summe 688 T € 272 T € 83 T € für die Finanzierung der in der Anlage definierten Verkehrsleistungen. Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages und kann in den Leistungsparametern jährlich angepasst werden. § 3 Mittelauszahlung und -nachweis (1) Unverzüglich nach dem Abschluss des Vertrages wird der Stadt Leipzig ein Betrag in Höhe von 288 T€ gezahlt. Der restliche in § 2 Abs. 3 genannte jährliche Zuwendungsbetrag wird an die Stadt Leipzig für die Jahre 2018 und 2019 in zwei Raten zu je 1/2, jeweils zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres, und für das Jahr 2020 am 15. Juni 2020 ausgezahlt. (2) Die Stadt Leipzig weist gegenüber dem ZVNL die Verwendung der jährlich ausgereichten Mittel jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres durch die Vorlage entsprechender Fahrpläne nach. (3) Spätestens 2 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres des verkehrsausführenden Unternehmens ist durch einen Wirtschaftsprüfers der Nachweis zu erbringen, dass keine Überkompensation vorliegt. § 4 Änderungen im Verkehrsangebot (1) Soweit eine Kürzung der unter § 1 Abs. 2 definierten Verkehrsleistungen durch die Stadt Leipzig vorgenommen wird, erfolgt eine Kürzung des Zuwendungsbetrages im gleichen Verhältnis. (2) Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit kündbar mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Die bis zur Wirksamkeit der Kündigung nachweislich zweckentsprechend verwendete Zuwendung verbleibt bei der Stadt Leipzig. (3) Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Veränderung dieser Regelung bedarf der Schriftform. (4) Jeder Vertragspartner erhält eine gezeichnete Ausfertigung dieses Vertrages. Auch die § 5 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. § 6 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder künftig in ihm aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. Stadt Leipzig Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig Leipzig, den ………. Leipzig, den ………. _________________________________ Ulrich Hörning Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung ____________________________________ Oliver Mietzsch Geschäftsführer Anlage: Vorhabenbeschreibung Linien 74E und 76 Anlage Vorhabenbeschreibung Linien 74E und 76 1. Ausgangslage Die Linie 74 verkehrt zwischen Lindenau, Nathanaelkirche und Holzhausen über den S-Bahnhof Leipzig MDR und Naunhofer Straße und wird im Abschnitt Lindenau, Nathanalkirche - Naunhofer Straße durch die Linie 74E verstärkt. Die Linien 74/74E sind die einzigen Linien, die den S-Bahnhof Leipzig MDR bedienen. Die folgende Tabelle zeigt das aktuelle Fahrplanangebot (Stand: Dezember 2016). Tag Zeitraum (*) Takt Li. 74/74E im AbTakt Li. 74 im Abschnitt Lindenau – schnitt Naunhofer Naunhofer Straße Straße - Holzhausen Mo-Fr Betriebsbeginn – 6:30 Uhr 30 min 30 min Mo-Fr 6:30 – 8:00 Uhr 10 min 20 min Mo-Fr 8:00 – 13:30 Uhr 20 min 20 min Mo-Fr 13:30 – 17:30 Uhr 10 min 20 min Mo-Fr 17:30 – 19:00 Uhr 20 min 20 min Mo-Fr 19:00 - Betriebsende 30 min 30 min Sa Betriebsbeginn – 8:30 Uhr --30 min Sa 8:30 – 10:30 Uhr 30 min 30 min Sa 10:30 – 19:00 Uhr 15 min 30 min Sa 19:00 - Betriebsende 30 min 30 min So Betriebsbeginn – 9:30 Uhr --30 min So 9:00 - Betriebsende 30 min 30 min (*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am SBahnhof Leipzig MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen. Die Linie 76 verkehrt zwischen Probstheida, Buswendestelle und Herzzentrum und bindet die Kliniken an der Strümpellstraße (Herzzentrum und Park-Klinikum) an die Straßenbahnlinie 15 und die tangentiale Buslinie 79 an. Die folgende Tabelle zeigt das aktuelle Fahrplanangebot (Stand: Dezember 2016). Tag Zeitraum (*) Takt Li. 76 Mo-Fr Betriebsbeginn – 6:00 Uhr 30 min Mo-Fr 6:00 – 19:00 Uhr 20 min Mo-Fr 19:00 - Betriebsende 30 min Sa + So ganztägig 30 min (*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Abfahrtszeiten in Probstheida. Seite 1 von 5 Die folgende Grafik zeigt die Lage der Linien im Stadtgebiet Leipzig. 2. Planung Im Kernabschnitt Lindenau – Naunhofer Straße soll der Takt der Linien 74/74E montags bis freitags zwischen Betriebsbeginn und ca. 21 Uhr verdichtet werden. Der S-Bahnhof MDR würde damit deutlich häufiger als heute an das ÖPNV-Netz der Stadt Leipzig angeschlossen werden, montags bis freitags tagsüber dann durchgängig alle 10 Minuten statt teilweise nur alle 20 Minuten sowie in den frühen Morgenstunden und in den Abendstunden alle 15 statt alle 30 Minuten. Das vorgesehene Fahrplanangebot montags bis freitags gibt die folgende Tabelle wieder (Zeiträume mit Angebotsverbesserungen sind grün hinterlegt): Tag Zeitraum (*) Takt Li. 74/74E im AbTakt Li. 74 im Abschnitt Lindenau – schnitt Naunhofer Naunhofer Straße Straße - Holzhausen Mo-Fr Betriebsbeginn – 6:30 Uhr 15 min 30 min Mo-Fr 6:30 – 19:00 Uhr 10 min 20 min Mo-Fr 19:00 – 21:00 Uhr 15 min 30 min Mo-Fr 21:00 - Betriebsende 30 min 30 min (*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am SBahnhof Leipzig MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen. Seite 2 von 5 Darüber hinaus soll montags bis freitags zwischen ca. 6:30 und 19 Uhr die Linie 74E mit der Linie 76 verknüpft werden, d.h. die alle 20 Minuten an der Naunhofer Straße endenden Fahrten der Linie 74E fahren dann als Linie 76 über die Prager Straße und Probstheida zum Herzzentrum weiter. In der Rückrichtung werden die Fahrten der Linie 76 vom Herzzentrum kommend ab Probstheida bis zur Naunhofer Straße verlängert und verkehren ab Naunhofer Straße weiter als Linie 74E nach Lindenau. Damit erhalten Besucher und Beschäftigte der Kliniken in der Strümpellstraße montags bis freitags tagsüber Direktverbindungen zu zwei S-Bahnhöfen (Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR). Die Verknüpfung kann als Vorlaufbetrieb für eine perspektivisch geplante Straßenbahnanbindung des Herzzentrums gesehen werden, deren Realisierung jedoch frühestens in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre möglich erscheint. Die folgende Grafik zeigt die Linien 74 und 76 mit den geplanten Änderungen. 3. Wirtschaftliche Betrachtung Üblicherweise benötigen neue Angebote einige Zeit, um sich zu etablieren (sogenannte „Einschwingphase“), d.h. während die Betriebskosten sofort steigen, nehmen die Fahrgastzahlen und damit die Erlöse zunächst nur langsam zu, bis sie dann nach etwa 3 Jahren einen eingeschwungenen Zustand erreicht haben. In dieser Anfangsphase fällt also ein zunächst hohes, dann abschmelzendes Betriebskostendefizit an. Hinzu kommen Einmalkosten („Vorlaufkosten“) zur Angebotseinführung, insbesondere für die Rekrutierung und Ausbildung der zusätzlich benötigten Fahrer. Daher beantragen die Leipziger Verkehrsbetriebe für die Anfangsphase einen Zuschuss in Form einer Anschubfinanzierung durch den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL). Der Zuschussbedarf wird im Folgenden genauer aufgeschlüsselt: Seite 3 von 5 Vorlaufkosten:  Rekrutierung und Fahrschulausbildung von 10 Fahrern: 232 T€  Marketingkosten (Nahverkehrsstadtplan Leipzig, Liniennetzpläne, Linienleporellos): 31 T€  Planungskosten: 10 T€ Infrastrukturkosten:  Anpassung der Lichtsignalanlage (LSA) am Knoten Prager / Naunhofer Straße: 15 T€ Durch die Verknüpfung 74E/76 entsteht an o.g. Kreuzung eine neue Fahrtbeziehung für den Bus: Dieser soll künftig von der Straßenbahnhaltestelle Altes Messegelände wie die Linie 70 auf die Fahrbahn abfahren, dann jedoch nicht nach rechts in den Friedhofsweg abbiegen, sondern geradeaus auf der Prager Straße weiterfahren. Hierfür ist eine zusätzliche Ampelphase für den Bus und eine Erweiterung der Außenanlagen erforderlich. Für die verkehrstechnische Untersuchung, die Geräteversorgung und die Verlängerung eines Mastes inklusive Anbringung eines zusätzlichen Signalgebers werden 15 T€ veranschlagt. Erlösauffüllung: Zusätzliche Fahrgäste im Zielzustand: 766.000  davon Taktverdichtung 74E: 613.000 (entspricht 1/3 der Fahrgäste der Linie 74 im Jahr 2016)  davon Verknüpfung 74E/76: 153.000 (entspricht der Hälfte der Fahrgäste der Linie 76 im Jahr 2016) Durchschnittlicher Erlössatz der Leipziger Verkehrsbetriebe im Ist 2016: 0,6026 € je Fahrgast, Steigerung 2% p.a. Annahmen zur Entwicklung der Fahrgäste in der Einschwingphase:  im 1. Jahr: 1/3 der Fahrgäste im Zielzustand  im 2. Jahr: 2/3 der Fahrgäste im Zielzustand  im 3. Jahr: 5/6 der Fahrgäste im Zielzustand  ab dem 4. Jahr ist der Zielzustand erreicht Annahmen zur Entwicklung des Erlössatzes in der Einschwingphase (zunächst fahren überwiegend Zeitkartenkunden mit, die keine zusätzlichen Erlöse bringen):  im 1. Jahr: 1/2 des durchschnittlichen Erlössatzes  im 2. Jahr: 2/3 des durchschnittlichen Erlössatzes  ab dem 3. Jahr normaler durchschnittlicher Erlössatz Fiktive Erlösrechnung mit der Zahl der Fahrgäste im Zielzustand und vollem durchschnittlichen Erlössatz Fahrgäste durchschnittlicher Erlössatz Erlös bei durchschnittlichem Erlössatz 2018 2019 2020 766.000 0,627 480 T€ 766.000 0,640 490 T€ 766.000 0,652 499 T€ Seite 4 von 5 Erwartete geringere Erlöse in der Einschwingphase Fahrgäste Einschwingphase Erlössatz Einschwingphase Erlös Einschwingphase Erlösauffüllung 2018 2019 2020 255.000 0,313 80 T€ 400 T€ 511.000 0,426 218 T€ 272 T€ 638.000 0,652 416 T€ 83 T€ Gesamtbetrachtung: In Summe ergibt sich ein Gesamtbedarf für die Anschubfinanzierung in Höhe von 1,043 Mio. €, verteilt auf folgende Jahressscheiben: Vorlaufkosten Infrastrukturkosten Erlösauffüllung Summe 2017 273 T€ 15 T€ --288 T€ 2018 ----400 T€ 400 T€ 2019 ----272 T€ 272 T€ 2020 ----83 T€ 83 T€ Summe 273 T€ 15 T€ 755 T€ 1.043 T€ Seite 5 von 5 Zuschussvereinbarung Zwischen der Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau, diese vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung, Herrn Ulrich Hörning, Martin-Luther-Ring 4 - 6 04109 Leipzig - und den nachfolgend Stadt Leipzig genannt – Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Georgiring 3 04109 Leipzig USt IdNr.: DE 141482754 - nachfolgend LVB genannt – zur Finanzierung von Buslinien im Stadtgebiet Leipzig zur besseren ÖSPV-Erschließung des SBahnhofs Leipzig MDR sowie der direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße an den SPNV. Präambel 1. Mit dem am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB” (RB IV/17-54/09) wurden die LVB auf dem Busliniennetz im Territorium der Stadt Leipzig mit bestimmten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut. Zu den von der Betrauung erfassten Buslinien zählen auch bestimmte Buslinien, welche Verbindungen zum SPNV im Stadtgebiet herstellen. 2. Zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bahnhofs Leipzig MDR sowie zur Herstellung einer direkten Busverbindung zwischen den Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, ParkKlinikum) und den S-Bahnhöfen „Völkerschlachtdenkmal“ und „Leipzig MDR“ jeweils montags bis freitags im Zeitraum von ca. 6:30 bis 19 Uhr stellt der ZVNL der Stadt Leipzig als Aufgabenträger des ÖSPV in einem Zuwendungsvertrag bis Ende 2020 Zuschüsse bereit. 3. Mit der vorliegenden Vereinbarung sollen die dadurch bereitgestellten Mittel an die LVB weitergeleitet werden. 4. Die Zuschüsse sind als Anschubfinanzierung zu verstehen, um die Kostendeckung des neuen Angebots in den ersten drei Jahren nach seiner Einführung („Einschwingphase“) zu gewährleisten. Ohne diese Zuschüsse sind die LVB nicht in der Lage, die zusätzlichen Verkehrsleistungen auf den Buslinien ab dem Fahrplanwechsel 2017 zu erbringen. 5. Der mit dieser Vereinbarung gewährte Zuschuss und weitere Zuschüsse der Stadt Leipzig, welche aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen den LVB gezahlt werden, werden unabhängig vom im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in der Fassung der Zusatzfestlegung vom 21.12.2016 (im Folgenden kurz VLFV genannt) vereinbarten Zuschuss gewährt. Seite 1 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76 § 1 Vertragsgegenstand (1) Die LVB stellen zur besseren ÖSPV-Erschließung des S-Bahnhofs Leipzig MDR sowie zur Herstellung einer direkten Anbindung der Kliniken in der Strümpellstraße (Herzzentrum, Park-Klinikum) an den SPNV montags bis freitags zwischen ca. 6:30 und 19 Uhr zusätzliche in der Anlage beschriebene Busleistungen bereit. Dieses in der Anlage beschriebene Angebot wird zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn AG am 10.12.2017 umgesetzt. Das Ziel ist die nachhaltige Erschließung der Potenziale entlang der im Nahverkehrsplan des ZVNL definierten Verbindungen, die durch den SPNV bedient werden. (2) Die LVB sind im Besitz der für die Durchführung der Verkehrsleistungen erforderlichen Genehmigungen gemäß § 42 PBefG bzw. einstweiliger Erlaubnisse. Die Linienführung auf den Buslinien und das Fahrplanangebot zum Fahrplanwechsel 2017 ergeben sich aus der Anlage zu diesem Vertrag. (3) Ein Auftragsverhältnis entsteht durch diese Vereinbarung nicht. (4) Die LVB weisen gegenüber der Stadt Leipzig die Verwendung der jährlich ausgereichten Mittel jeweils zum 31.03. des Folgejahres durch Vorlage der Fahrpläne der angebotenen Verkehrsleistung nach. § 2 Finanzierung (1) Zur Finanzierung von Busverkehrsleistungen erhält die Stadt Leipzig vom ZVNL zweckgebundene Zuwendungen in Form eines gedeckelten Zuwendungsbetrages in folgender Höhe: Kalenderjahr Summe 2018 688 T€ 2019 272 T€ 2020 83 T€ (2) Diese Mittel leitet die Stadt als auffüllenden Zuschuss zur Finanzierung der in § 1 genannten Leistungen in voller Höhe an die LVB weiter. (3) Unverzüglich nach dem Abschluss des Vertrages wird der LVB ein Betrag in Höhe von 288 T€ gezahlt. Die Auszahlung der restlichen Mittel an die LVB, gemäß Absatz 1 erfolgt für die Jahre 2018 und 2019 in 2 Raten jeweils zum 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres und für das Jahr 2020 am 30.06.2020. (4) Werden vom ZVNL weniger Mittel bereitgestellt, wird die Stadt Leipzig die LVB darüber informieren und ist berechtigt, den jährlichen Zuschussbetrag im gleichen Umfang zu reduzieren. Vermindert sich der Zuschussbetrag, sind die LVB berechtigt, das Verkehrsangebot in Abstimmung mit der Stadt zu reduzieren. (5) Die Stadt Leipzig wird die LVB über die Bedingungen und Termine der Zahlungen informieren. (6) Es erfolgt keine Rechnungslegung, die Zahlungen sind auf Grund dieser Vereinbarung auf das nachfolgende Konto der LVB zu leisten: Commerzbank Leipzig IBAN: DE 98 8604 0000 0100 1924 00 BIC: COBA DEFF XXX Zahlungsgrund: Zuschussvereinbarung Stadt Leipzig Linien 74/74E und 76 Seite 2 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76 § 3 Änderungen im Verkehrsangebot Sollte es auf Grund von Änderungen von Liniengenehmigungen bzw. der einstweiligen Erlaubnis zu Änderungen der Linienführung kommen, zeigen die LVB dies der Stadt unverzüglich an. § 4 Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Zur Vermeidung einer Überkompensation legen die LVB der Stadt Leipzig jährlich einen Verwendungsnachweis gemäß § 2 Absatz 6 des VLFV in Verbindung mit Tz. 7.4 der Finanzierungsrichtlinie der Stadt Leipzig vor. Dieser Verwendungsnachweis weist auch die Zuschüsse gemäß dieser Vereinbarung aus. § 5 Vertragslaufzeit (1) Dieser Vertrag beginnt mit Wirkung zum 01.10.2017 und endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2020. (2) Für den Fall, dass die von dieser Vereinbarung umfassten Mittel Gegenstand des VLFV werden, werden sich die Parteien über eine Vertragsaufhebung verständigen. (3) Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. (4) Eine Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei grob vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners wie völlig ausbleibende Zahlungen, kann jederzeit erfolgen. Dazu zählt insbesondere, dass sich die wirtschaftlichen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen derart ändern, dass den LVB ein Festhalten an dem Vertrag wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann. In diesem Fall behalten sich die LVB die außerordentliche Kündigung vor. (5) Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 6 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder künftig in ihm aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. § 7 Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. (2) Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. (3) Gerichtsstand ist Leipzig. Seite 3 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76 Stadt Leipzig Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Leipzig, den ………. Leipzig, den ………. _________________________ Ulrich Hörning Bürgermeister und Beigeordneter für Allgemeine Verwaltung __________________________________ Name Geschäftsführung Anlage Seite 4 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76 Anlage Im Kernabschnitt Lindenau – Naunhofer Straße wird der Takt der Linien 74/74E montags bis freitags zwischen Betriebsbeginn und ca. 21 Uhr verdichtet. Der S-Bahnhof Leipzig MDR wird damit deutlich häufiger als heute an das ÖPNV-Netz der Stadt Leipzig angeschlossen, montags bis freitags tagsüber durchgängig alle 10 Minuten sowie in den frühen Morgenstunden und in den Abendstunden alle 15 Minuten. Das Fahrplanangebot montags bis freitags gibt die folgende Tabelle wieder (Zeiträume mit Angebotsverbesserungen sind grün hinterlegt): Tag Zeitraum (*) Takt Li. 74/74E im Takt Li. 74 im Abschnitt Abschnitt Lindenau – Naunhofer Straße Naunhofer Straße Holzhausen Mo-Fr Betriebsbeginn – 6:30 Uhr 15 min 30 min Mo-Fr 6:30 – 19:00 Uhr 10 min 20 min Mo-Fr 19:00 – 21:00 Uhr 15 min 30 min Mo-Fr 21:00 - Betriebsende 30 min 30 min (*) Die Uhrzeitangaben sind ca.-Angaben und beziehen sich auf die Durchfahrtszeiten am S-Bahnhof Leipzig MDR; diese Haltestelle liegt etwa auf halber Strecke zwischen Lindenau und Holzhausen. Darüber hinaus wird montags bis freitags zwischen ca. 6:30 und 19 Uhr die Linie 74E mit der Linie 76 verknüpft, d.h. die alle 20 Minuten an der Naunhofer Straße endenden Fahrten der Linie 74E fahren als Linie 76 über die Prager Straße und Probstheida zum Klinikstandort in der Strümpellstraße weiter. In der Rückrichtung werden die Fahrten der Linie 76 vom Klinikstandort in der Strümpellstraße kommend ab Probstheida bis zur Naunhofer Straße verlängert und verkehren ab Naunhofer Straße weiter als Linie 74E nach Lindenau. Damit erhalten Besucher und Beschäftigte der Kliniken in der Strümpellstraße montags bis freitags tagsüber Direktverbindungen zu zwei S-Bahnhöfen (Völkerschlachtdenkmal und Leipzig MDR). Seite 5 von 5 der Zuschussvereinbarung Linien 74/74E und 76