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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1330478.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
20.10.17, 12:00
Aktualisiert
23.04.18, 19:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01213-NF-03 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung vom 16.09.2015 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsatzung vom 16.09.2015 gemäß Anlage 1. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge bis Höhe in EUR wo veranschlagt ab 2018 1.100.122.1.02/ 33212000 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Die Ratsversammlung hat mit Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. -03578-NF-02-ÄA-03 die Verwaltung beauftragt, eine Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung mit folgendem Inhalt vorzulegen: a. Ergänzung Anlage1 Gebührentarif 2.1 Sondernutzungen, die beim Ordnungsamt zu beantragen sind: Zone A Zone B Zone C 4. Heizstrahler jeglicher Art in konzessionierten Freisitzen 1 Stück/20 qm/pro angefangenem Monat 30 € 25 € 20 € b. Aufgrund dieser Änderung ist eine Ergänzung in § 3 Abs. 5 der Sondernutzungssatzung zur Klarstellung wie folgt aufzunehmen: …Freisitzen, soweit unter Punkt 2.1 des Gebührentarifs keine anderweitige Regelung enthalten ist. Demgemäß wird eine einzige materielle Änderung und eine klarstellende redaktionelle Änderung zum Beschluss durch die Ratsversammlung vorgelegt. Mit der Änderung wird ein neuer Gebührentatbestand mit einer Flächenbegrenzung für Heizstrahler eingeführt. Bislang wurden für Heizstrahler auf Freisitzen keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Tatsächlich wird aber eine Fläche doppelt in Anspruch genommen, so dass auch für jede Sondernutzungsart eine gesonderte Gebühr erhoben werden kann. Unabhängig von ihrer Betriebsart verlängern Heizstrahler die Ausnutzbarkeit von Freisitzen in den kälteren Jahreszeiten und liegen damit im wirtschaftlichen Interesse der Gaststättenbetreiber. Die Freisitzsaison wird damit verlängert, so dass sich auch insoweit die Einwirkung auf den Gemeingebrauch verlängert. Gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 SächsStrG sind bei der Bemessung der Gebühren Art und Ausmass der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interessse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen. Die hier in der Änderung vorgeschlagene und vom Stadtrat bereits bestätigte Gebührenhöhe entspricht diesen Grundsätzen. Auch in Gesamtbetrachtung des Tarifgefüges der Sondernutzungssatzung ist die Höhe angemessen. Die v.g. Änderung wird zu Mehreinnahmen führen, da die Satzung Auswirkung auf ca. 500 Freisitze im öffentlichen Verkehrsraum hat. Es ist jedoch nicht einschätzbar, in welchem Umfang die Gaststättenbetreiber von der Aufstellung von Heizstrahlern Gebrauch machen. Eine Prognose der Mehreinnahmen ist deshalb nicht möglich. Die Einnahmen werden beim Ordnungsamt unter dem Kontierungselement 1.100.122.1.02 und dem Sachkonto 33212000 gebucht. Anlage: 1. Änderung Sondernutzungssatzung 3/3 Stadt Leipzig Anlage 1 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) vom 16.09.2015 Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat am …....... auf Grundlage des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 14.08.2017 (BGBl. S.3122), der §§ 18 und 21 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz-SächsStrG) vom 21.01.1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.02.2016 (SächsGVBl. S. 78), des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.12.2016 (SächsGVBl. S. 652) die 1.Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) vom 16.09.2015, bekannt gemacht im Leipziger Amts-Blatt am 03.10.2015, beschlossen. § 1 Änderungen (1) Anlage 1 der Sondernutzungssatzung „Gebührentarif“ wird nach Ziffer 2.1 Punkt 3 um folgenden Punkt ergänzt: Zone A Zone B Zone C 30 € 25 € 20 € 4. Heizstrahler jeglicher Art in konzessionierten Freisitzen 1 Stück/20 m²/pro angefangenem Monat (2) § 3 Abs. 5 letzter Satz wird zur Klarstellung ergänzt: ...Freisitzen, soweit unter Punkt 2.1 des Gebührentarifs keine anderweitige Regelung enthalten ist. § 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Leipzig, den................................................................ Burkhard Jung Oberbürgermeister