Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1356557.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
12.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05307
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Einrichtung einer zwei- bis dreizügigen Oberschule am Standort Höltystraße 51 in
04289 Leipzig entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Südost
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.04.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Mit Schuljahresbeginn 2020/21 richtet die Stadt Leipzig im Stadtbezirk Südost,
Ortsteil Meusdorf, am Standort Höltystraße 51, 04289 Leipzig eine zwei- bis
dreizügige Oberschule ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel „Schule Höltystraße“.
2. Die Schule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem
Schuljahr 2018/19, in einem Vor-Interim aufgebaut. Das Vor-Interim wird dreizügig
betrieben.
3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Objektes Höltystraße 51 in 2020 werden die
Klassen am Standort Wilhelm-Ostwald-Schule (Gymnasium) in der Willi-BredelStraße 15, 04279 Leipzig unterrichtet.
4. Die Klassen werden bis zur Eigenständigkeit als Außenstelle der Lene-Voigt-Schule
(Oberschule), Willi-Bredel-Straße 11, in 04279 Leipzig geführt.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Bewirtschaftung
2018
2019
2020
2.150
4.250
2.900
2019
2020
2.500
3.000
2018
12.470,50
1.100.21.5.1.01.07
Beschaffung
Umzug
Schulsachbearbeiter/i
n
Finanzhaushalt
1.100.21.5.1.01.33
SK 4253 1000
SK 4431 0100
1.100.21.5.1.01.33
SK 40xx xxxx
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung: Beantragte Stellenerweiterung
Punkt 3.1, Anlage 2
2/6
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
x
nein
ja,
Sachverhalt:
1
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes
alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten
Bestimmungen zum "öffentlichen Bedürfnis", für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 Sächs.SchulG für den Schulträger ein öffentliches
Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die
prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung
als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die
Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort
und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers
korrespondiert die Beschulung durch den Staat. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben
sich aus:
1.
Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für
die einzelnen Schularten,
2.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation,
3.
Schulintegrationsverordnung,
4.
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit
§ 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung
sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf
gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde.
2
Begründung zur Einrichtung
Im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 - wurde verdeutlicht, dass
erstmals seit 1990 wieder steigende Schülerzahlen zu verzeichnen sind. Damit hat die Stadt
Leipzig erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur
umzusetzen. Das vorhandene Schulnetz ist am Bedarf auszurichten und die Stadt Leipzig
als Schulträger muss vorhandene Kapa-zitäten erweitern.
Basierend auf der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung sind Maßnahmen zur
bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur erforderlich Das vorhandene Schulnetz
muss entsprechend des Bedarfs angepasst werden. Im Wesentlichen sind zusätzliche
Kapazitäten zu schaffen für deren Bereitstellung die Stadt Leipzig als Schulträger verpflichtet
ist.
Bereits seit dem Schuljahr 2017/18 werden zusätzliche Aufnahmekapazitäten benötigt, da
die vorhandene Platzkapazität an den bestehenden Schulen ausgeschöpft ist. Die aktuelle
Fortschreibung der Schulnetzplanung basiert auf Grundlage der letzten Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen aus dem Jahr 2016. Hieraus ergibt sich
prognostisch für den Bereich der Oberschulen eine stetiger Bedarfsanstieg bis zum Jahr
2030/31.
3/6
Bedarfsentwicklung in der Stadt Leipzig (Oberschulen)
Auszug SNP 2017
Die Reaktivierung des Schulstandortes Höltystraße 51 ist im Schulnetzplan verankert. Sie ist
eine notwendige Maßnahme um weiterhin auf den steigenden Oberschulbedarf reagieren zu
können. Da der Bedarf an zusätzlichen Oberschulplätzen eher eintritt als das Gebäude fertig
gestellt werden kann, muss ein Vor-Interim für diese Schule eingerichtet werden.
3
Finanzielle Auswirkungen
In der Ratssitzung am 08.03.2017 wurde mit der Vorlage DS-03635 der Planungsbeschluss
zur Herrichtung des Schulgebäudes Höltystraße 51 getroffen. Im Bau- und
Finanzierungsbeschluss, welcher am 31.01.2018 vom Stadtrat getroffen wurde, sind die
Bau-, Ausstattungs- und Folgekosten sowie die Personalkosten für den Hausmeister
ausgewiesen.
Eine Absicherung der Inbetriebnahme des Vor-Interims in der Wilhelm-Ostwald-schule/LeneVoigt-Schule für die Einrichtung der perspektivischen Oberschule Höltystraße 51, ist wie folgt
gegeben:
In der Wilhelm-Ostwald-Schule kann die vorhandene Klassenraumausstattung genutzt
werden. Bestandsmöbel für 3 Klassenzimmer im Schuljahr 2018/19 und weitere 3 Klassenzimmer im Schuljahr 2019/20 sind vorhanden.
Für den Außenstellenleiter und Lehrerarbeitsplatz wird die Ausstattung in 2018 aus dem
Bestand erfolgen.
Es erfolgt die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Lehrerzimmers durch beide Einrichtungen sowie die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Sekretariats und die Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Schulsachbearbeiterin (Anlage 2).
Die Aufwendungen werden innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt bzw. die
Bewirtschaftungsaufwendungen im Rahmen der Haushaltplanung 2019/20 angemeldet.
3.1
Auswirkungen auf den Stellenplan
Standort Interim
4/6
Mit Schuljahresbeginn 2018/19 erhält die Lene-Voigt-Schule am Standort Willi-Bredel-Straße
11 eine 0,25 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in. Mit steigender Schülerzahl muss
dann Schuljahresweise nach dem jeweils aktuell gültigen Stellenbemessungsmodell eine
Erhöhung der VzÄ-Anteile erfolgen (Anlage 2).
Für das Vor-Interim in der Wilhelm-Ostwald-Schule und Lene-Voigt-Schule, Willi-BredelStraße 11 und 15 sind folgende zusätzliche Bewirtschaftungskosten erforderlich.
Schuljahr 2018 anteilig: 2.150€
Schuljahr 2019 gesamt: 4.250€
Schuljahr 2020 anteilig: 2.900€
Die Schule in der Höltystraße 51 wird neu ausgestattet. Dennoch werden Umzugskosten
anfallen. Diese werden wie folgt veranschlagt:
2020 Umzug des Vor-Interims in das Objekt Höltystraße 51 - 3.000 €.
4
Modalitäten zur Einrichtung
4.1
Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs.SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde
folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Mit Schuljahresbeginn 2020/21 wird am Standort Höltystraße 51, in 04289 Leipzig eine
zwei-bis dreizügige Oberschule eingerichtet. Die Schule führt den Arbeitstitel "Schule
Höltystraße".
2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5 ab dem
Schuljahr 2018/19, in einem Vor-Interim aufgebaut.
3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulhauses in der Höltystraße 51 (voraussichtlich im
Februar 2020) werden die Schulklassen im Schulgebäude der Wilhelm-Ostwald-Schule
(Gymnasium) in der Willi-Bredel-Straße 15 in 04279 Leipzig unterrichtet.
4. Die Klassen werden bis zur Eigenständigkeit im Schuljahr 2020/21 als Außenstelle der
Lene-Voigt-Schule (Oberschule) geführt. Entsprechende finanzielle Mittel für das VorInterim sind dort zu veranschlagen.
5. Mit Fertigstellung der Sanierung des Objektes in der Höltystraße 51 erfolgt der Umzug der
Vor-Interim-Klassen in das Schulhaus.
6. Mit dem erfolgten Umzug in das Objekt Höltystraße 51 wird die Schule ab dem Schuljahr
2020/21 als eigenständige zwei-bis dreizügige Oberschule betrieben.
5
Alternativlösung
Es gibt keine Alternativlösung. Da in der Stadt Leipzig Oberschulkapazitäten fehlen, ist die
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten notwendig. Vorrangig sind hierfür bestehende Gebäude
zu nutzen, bevor ein Schulneubau mit notwendiger Flächensicherung und Kauf erfolgt. Es
wird ein früherer Schulstandort reaktiviert. Diese neue Oberschule wird langfristig benötigt.
Kapazitätserweiterungen an vorhandenen Schulstandorten sind soweit möglich bereits in
Planung.
5/6
6
Folgen bei Ablehnung
Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen und wird weiter steigen. Die Stadt Leipzig kann der ihr
übertragenen Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen.
Anlagen
Anlage 1 - Lageplan Interim Wilhelm-Ostwald-Schule/Lene-Voigt-Schule und LageplanSchulstandort Höltystraße 51
Anlage 2 - Aufstellung Personalbedarfe/-kosten Sekretärin
6/6
Anlage 1
Standort Interim-Klassen in Lene-Voigt-Schule und Wilhelm-Ostwald-Schule, Willi-Bredel-Str. 13/15
Standort Neue Oberschule in der Höltystraße 51
Dokument D:\DOC\01\35\88\19-Anlagen\03\DS-05307_Anlage
2_Personalkosten SSB Höltystraße_14.02.2018.pdf nicht
gefunden
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☐
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☒
☐
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1