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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1356557.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
12.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 12:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05307 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Einrichtung einer zwei- bis dreizügigen Oberschule am Standort Höltystraße 51 in 04289 Leipzig entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule SBB Südost Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Mit Schuljahresbeginn 2020/21 richtet die Stadt Leipzig im Stadtbezirk Südost, Ortsteil Meusdorf, am Standort Höltystraße 51, 04289 Leipzig eine zwei- bis dreizügige Oberschule ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel „Schule Höltystraße“. 2. Die Schule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2018/19, in einem Vor-Interim aufgebaut. Das Vor-Interim wird dreizügig betrieben. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Objektes Höltystraße 51 in 2020 werden die Klassen am Standort Wilhelm-Ostwald-Schule (Gymnasium) in der Willi-BredelStraße 15, 04279 Leipzig unterrichtet. 4. Die Klassen werden bis zur Eigenständigkeit als Außenstelle der Lene-Voigt-Schule (Oberschule), Willi-Bredel-Straße 11, in 04279 Leipzig geführt. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Bewirtschaftung 2018 2019 2020 2.150 4.250 2.900 2019 2020 2.500 3.000 2018 12.470,50 1.100.21.5.1.01.07 Beschaffung Umzug Schulsachbearbeiter/i n Finanzhaushalt 1.100.21.5.1.01.33 SK 4253 1000 SK 4431 0100 1.100.21.5.1.01.33 SK 40xx xxxx Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: Beantragte Stellenerweiterung Punkt 3.1, Anlage 2 2/6 wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat x nein ja, Sachverhalt: 1 Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum "öffentlichen Bedürfnis", für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 Sächs.SchulG für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung durch den Staat. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten, 2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation, 3. Schulintegrationsverordnung, 4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2 Begründung zur Einrichtung Im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 - wurde verdeutlicht, dass erstmals seit 1990 wieder steigende Schülerzahlen zu verzeichnen sind. Damit hat die Stadt Leipzig erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur umzusetzen. Das vorhandene Schulnetz ist am Bedarf auszurichten und die Stadt Leipzig als Schulträger muss vorhandene Kapa-zitäten erweitern. Basierend auf der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung sind Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur erforderlich Das vorhandene Schulnetz muss entsprechend des Bedarfs angepasst werden. Im Wesentlichen sind zusätzliche Kapazitäten zu schaffen für deren Bereitstellung die Stadt Leipzig als Schulträger verpflichtet ist. Bereits seit dem Schuljahr 2017/18 werden zusätzliche Aufnahmekapazitäten benötigt, da die vorhandene Platzkapazität an den bestehenden Schulen ausgeschöpft ist. Die aktuelle Fortschreibung der Schulnetzplanung basiert auf Grundlage der letzten Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen aus dem Jahr 2016. Hieraus ergibt sich prognostisch für den Bereich der Oberschulen eine stetiger Bedarfsanstieg bis zum Jahr 2030/31. 3/6 Bedarfsentwicklung in der Stadt Leipzig (Oberschulen) Auszug SNP 2017 Die Reaktivierung des Schulstandortes Höltystraße 51 ist im Schulnetzplan verankert. Sie ist eine notwendige Maßnahme um weiterhin auf den steigenden Oberschulbedarf reagieren zu können. Da der Bedarf an zusätzlichen Oberschulplätzen eher eintritt als das Gebäude fertig gestellt werden kann, muss ein Vor-Interim für diese Schule eingerichtet werden. 3 Finanzielle Auswirkungen In der Ratssitzung am 08.03.2017 wurde mit der Vorlage DS-03635 der Planungsbeschluss zur Herrichtung des Schulgebäudes Höltystraße 51 getroffen. Im Bau- und Finanzierungsbeschluss, welcher am 31.01.2018 vom Stadtrat getroffen wurde, sind die Bau-, Ausstattungs- und Folgekosten sowie die Personalkosten für den Hausmeister ausgewiesen. Eine Absicherung der Inbetriebnahme des Vor-Interims in der Wilhelm-Ostwald-schule/LeneVoigt-Schule für die Einrichtung der perspektivischen Oberschule Höltystraße 51, ist wie folgt gegeben: In der Wilhelm-Ostwald-Schule kann die vorhandene Klassenraumausstattung genutzt werden. Bestandsmöbel für 3 Klassenzimmer im Schuljahr 2018/19 und weitere 3 Klassenzimmer im Schuljahr 2019/20 sind vorhanden. Für den Außenstellenleiter und Lehrerarbeitsplatz wird die Ausstattung in 2018 aus dem Bestand erfolgen. Es erfolgt die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Lehrerzimmers durch beide Einrichtungen sowie die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Sekretariats und die Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Schulsachbearbeiterin (Anlage 2). Die Aufwendungen werden innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt bzw. die Bewirtschaftungsaufwendungen im Rahmen der Haushaltplanung 2019/20 angemeldet. 3.1 Auswirkungen auf den Stellenplan Standort Interim 4/6 Mit Schuljahresbeginn 2018/19 erhält die Lene-Voigt-Schule am Standort Willi-Bredel-Straße 11 eine 0,25 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in. Mit steigender Schülerzahl muss dann Schuljahresweise nach dem jeweils aktuell gültigen Stellenbemessungsmodell eine Erhöhung der VzÄ-Anteile erfolgen (Anlage 2). Für das Vor-Interim in der Wilhelm-Ostwald-Schule und Lene-Voigt-Schule, Willi-BredelStraße 11 und 15 sind folgende zusätzliche Bewirtschaftungskosten erforderlich. Schuljahr 2018 anteilig: 2.150€ Schuljahr 2019 gesamt: 4.250€ Schuljahr 2020 anteilig: 2.900€ Die Schule in der Höltystraße 51 wird neu ausgestattet. Dennoch werden Umzugskosten anfallen. Diese werden wie folgt veranschlagt: 2020 Umzug des Vor-Interims in das Objekt Höltystraße 51 - 3.000 €. 4 Modalitäten zur Einrichtung 4.1 Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs.SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Mit Schuljahresbeginn 2020/21 wird am Standort Höltystraße 51, in 04289 Leipzig eine zwei-bis dreizügige Oberschule eingerichtet. Die Schule führt den Arbeitstitel "Schule Höltystraße". 2. Die Oberschule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5 ab dem Schuljahr 2018/19, in einem Vor-Interim aufgebaut. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulhauses in der Höltystraße 51 (voraussichtlich im Februar 2020) werden die Schulklassen im Schulgebäude der Wilhelm-Ostwald-Schule (Gymnasium) in der Willi-Bredel-Straße 15 in 04279 Leipzig unterrichtet. 4. Die Klassen werden bis zur Eigenständigkeit im Schuljahr 2020/21 als Außenstelle der Lene-Voigt-Schule (Oberschule) geführt. Entsprechende finanzielle Mittel für das VorInterim sind dort zu veranschlagen. 5. Mit Fertigstellung der Sanierung des Objektes in der Höltystraße 51 erfolgt der Umzug der Vor-Interim-Klassen in das Schulhaus. 6. Mit dem erfolgten Umzug in das Objekt Höltystraße 51 wird die Schule ab dem Schuljahr 2020/21 als eigenständige zwei-bis dreizügige Oberschule betrieben. 5 Alternativlösung Es gibt keine Alternativlösung. Da in der Stadt Leipzig Oberschulkapazitäten fehlen, ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten notwendig. Vorrangig sind hierfür bestehende Gebäude zu nutzen, bevor ein Schulneubau mit notwendiger Flächensicherung und Kauf erfolgt. Es wird ein früherer Schulstandort reaktiviert. Diese neue Oberschule wird langfristig benötigt. Kapazitätserweiterungen an vorhandenen Schulstandorten sind soweit möglich bereits in Planung. 5/6 6 Folgen bei Ablehnung Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen und wird weiter steigen. Die Stadt Leipzig kann der ihr übertragenen Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen. Anlagen Anlage 1 - Lageplan Interim Wilhelm-Ostwald-Schule/Lene-Voigt-Schule und LageplanSchulstandort Höltystraße 51 Anlage 2 - Aufstellung Personalbedarfe/-kosten Sekretärin 6/6 Anlage 1 Standort Interim-Klassen in Lene-Voigt-Schule und Wilhelm-Ostwald-Schule, Willi-Bredel-Str. 13/15 Standort Neue Oberschule in der Höltystraße 51 Dokument D:\DOC\01\35\88\19-Anlagen\03\DS-05307_Anlage 2_Personalkosten SSB Höltystraße_14.02.2018.pdf nicht gefunden Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☐ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☐ ja ☐ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☐ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☒ ☐ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1