Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1360038.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
23.01.18, 12:00
Aktualisiert
27.02.18, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05150-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Einführung eines Kältebusses für obdachlose Menschen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
01.03.2018
21.03.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Die Oberbürgermeister prüft die Notwendigkeit und die Finanzierung einer mobilen Kältehilfe („Kältebus“) bis zum 01.12.2018.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja, kann aber erst im
Ergebnis der Prüfung
benannt werden
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Die Unterbringung akut wohnungsloser Menschen erfolgt nach dem Sächsischen Polizeigesetz
(SächsPolG) und der städtischen Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften
für Wohnungsnotfälle und Asylbewerber sowie andere ausländische Flüchtlinge in Leipzig (Benutzungs- und Gebührensatzung) vom 23.06.2016 und dem Strategiepapier – Wohnungsnotfallhilfe
in Leipzig - Überblick und strategische Ausrichtung 2014 – (DS00077/14).
Ziele der Stadt Leipzig sind die Verhinderung und die umgehende Beendigung eingetretener Wohnungslosigkeit. Das bestehende Hilfesystem wirkt darauf hin, wohnungs- und obdachlose Menschen zu aktivieren und zur Selbsthilfe zu befähigen. Sie werden bei der Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten unterstützt und durch Fachkräfte beraten.
Das in der Stadt Leipzig umfassende Hilfesystem für Menschen in einer Wohnungsnotfallsituation
ist an den individuellen Hilfebedarfen ausgerichtet. Durch die vorhandenen Übernachtungsan-gebote für Wohnungslose kann der Bedarf bislang vollumfänglich abgedeckt werden. Keine obdachlose Person musste abgewiesen werden.
Um dem besonderen Bedarf in den Wintermonaten gerecht zu werden, wurden im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer im Herbst 2017 zusätzlich einfach ausgestattete Übernachtungsplätze als Kälteschutz eingerichtet, die bereits durch Betroffene – die nicht der Lage waren, die
Übernachtungsgebühr zu entrichten – in Anspruch genommen wurden.
Daneben stehen tagsüber für alle wohnungslosen Personen die beiden Tagestreffs offen. Dort
können sie sich aufwärmen und erhalten eine sehr kostengünstige Verpflegung. Diese Angebote
werden durch den TeeKeller Quelle, den die Stadt Leipzig fördert, ergänzt.
Das Sozialamt geht darüber hinaus allen Hinweisen aus der Bevölkerung nach, die Personen betreffen, die sich obdachlos in Abrisshäusern oder anderen ungesicherten Unterkünften aufhalten
und Schutz vor Kälte benötigen. Durch Straßensozialarbeiter/-innen werden Informationen über die
verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote auch an wohnungslose Menschen, die
keines der Übernachtungshäuser oder einen der Tagestreffs aufsuchen, vermittelt. Treffpunkte im
öffentlichen Stadtraum und bekannt gewordene Schlafplätze werden von den Sozialarbeiter/-innen
aufgesucht und Betroffene über die Angebote der Wohnungslosenhilfe informiert.
Trotz der verschiedenen Maßnahmen gelingt nicht in jedem Einzelfall eine Vermittlung in das Hilfesystem. Die sozialen Hilfeangebote der Träger und der Stadt Leipzig werden von einigen wohnungslosen Menschen nicht in Anspruch genommen. Diese Personen verlassen trotz Kennt-nis
der Unterstützungsmöglichkeiten ihre unsicheren Aufenthaltsorte nicht.
Ob eine mobile Kältehilfe („Kältebus“) im Winter ein Weg ist, um diesen Personenkreis zu erreichen und mit einem Transferangebot zur Inanspruchnahme der Notunterkünfte zu motivieren,
kann ohne weitere Prüfung nicht beurteilt werden. Allerdings ist anzunehmen, dass eine Grundversorgung dieser wohnungslosen Menschen mit heißen Getränken, Nahrungsmitteln oder Kleidung eher zu einer Stabilisierung am gegenwärtigen Aufenthaltsort führt und sie nicht zur Nutzung
des bestehenden Hilfesystems bewegen wird.
Eine mobile Kältehilfe und Notversorgung ist keine gesetzliche Pflichtleistung der Kommune. Nach
einer telefonischen Anfrage bei den im Antrag aufgeführten Städten, werden die dortigen mobilen
Kältehilfen und Versorgungsangebote im Winter maßgeblich durch ehrenamtliche Helfer/-innen
getragen und organisiert. Die Kommunen fördern dieses ehrenamtliche Engagement.
Die Auswertung der Ergebnisse des aktuellen Winterprogrammes zur Notunterbringung von
Wohnungsnotfällen inkl. der Auslastung des neu geschaffenen Kälteschutzes im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer und die Berichte der Träger der Straßensozialarbeit für
Erwachsene werden zur Prüfung der Notwendigkeit einer mobilen Kältehilfe im Jahresverlauf
herangezogen.
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