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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1360038.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
23.01.18, 12:00
Aktualisiert
27.02.18, 10:43

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05150-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Einführung eines Kältebusses für obdachlose Menschen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 01.03.2018 21.03.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Oberbürgermeister prüft die Notwendigkeit und die Finanzierung einer mobilen Kältehilfe („Kältebus“) bis zum 01.12.2018. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, kann aber erst im Ergebnis der Prüfung benannt werden Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Begründung: Die Unterbringung akut wohnungsloser Menschen erfolgt nach dem Sächsischen Polizeigesetz (SächsPolG) und der städtischen Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungsnotfälle und Asylbewerber sowie andere ausländische Flüchtlinge in Leipzig (Benutzungs- und Gebührensatzung) vom 23.06.2016 und dem Strategiepapier – Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig - Überblick und strategische Ausrichtung 2014 – (DS00077/14). Ziele der Stadt Leipzig sind die Verhinderung und die umgehende Beendigung eingetretener Wohnungslosigkeit. Das bestehende Hilfesystem wirkt darauf hin, wohnungs- und obdachlose Menschen zu aktivieren und zur Selbsthilfe zu befähigen. Sie werden bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unterstützt und durch Fachkräfte beraten. Das in der Stadt Leipzig umfassende Hilfesystem für Menschen in einer Wohnungsnotfallsituation ist an den individuellen Hilfebedarfen ausgerichtet. Durch die vorhandenen Übernachtungsan-gebote für Wohnungslose kann der Bedarf bislang vollumfänglich abgedeckt werden. Keine obdachlose Person musste abgewiesen werden. Um dem besonderen Bedarf in den Wintermonaten gerecht zu werden, wurden im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer im Herbst 2017 zusätzlich einfach ausgestattete Übernachtungsplätze als Kälteschutz eingerichtet, die bereits durch Betroffene – die nicht der Lage waren, die Übernachtungsgebühr zu entrichten – in Anspruch genommen wurden. Daneben stehen tagsüber für alle wohnungslosen Personen die beiden Tagestreffs offen. Dort können sie sich aufwärmen und erhalten eine sehr kostengünstige Verpflegung. Diese Angebote werden durch den TeeKeller Quelle, den die Stadt Leipzig fördert, ergänzt. Das Sozialamt geht darüber hinaus allen Hinweisen aus der Bevölkerung nach, die Personen betreffen, die sich obdachlos in Abrisshäusern oder anderen ungesicherten Unterkünften aufhalten und Schutz vor Kälte benötigen. Durch Straßensozialarbeiter/-innen werden Informationen über die verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangebote auch an wohnungslose Menschen, die keines der Übernachtungshäuser oder einen der Tagestreffs aufsuchen, vermittelt. Treffpunkte im öffentlichen Stadtraum und bekannt gewordene Schlafplätze werden von den Sozialarbeiter/-innen aufgesucht und Betroffene über die Angebote der Wohnungslosenhilfe informiert. Trotz der verschiedenen Maßnahmen gelingt nicht in jedem Einzelfall eine Vermittlung in das Hilfesystem. Die sozialen Hilfeangebote der Träger und der Stadt Leipzig werden von einigen wohnungslosen Menschen nicht in Anspruch genommen. Diese Personen verlassen trotz Kennt-nis der Unterstützungsmöglichkeiten ihre unsicheren Aufenthaltsorte nicht. Ob eine mobile Kältehilfe („Kältebus“) im Winter ein Weg ist, um diesen Personenkreis zu erreichen und mit einem Transferangebot zur Inanspruchnahme der Notunterkünfte zu motivieren, kann ohne weitere Prüfung nicht beurteilt werden. Allerdings ist anzunehmen, dass eine Grundversorgung dieser wohnungslosen Menschen mit heißen Getränken, Nahrungsmitteln oder Kleidung eher zu einer Stabilisierung am gegenwärtigen Aufenthaltsort führt und sie nicht zur Nutzung des bestehenden Hilfesystems bewegen wird. Eine mobile Kältehilfe und Notversorgung ist keine gesetzliche Pflichtleistung der Kommune. Nach einer telefonischen Anfrage bei den im Antrag aufgeführten Städten, werden die dortigen mobilen Kältehilfen und Versorgungsangebote im Winter maßgeblich durch ehrenamtliche Helfer/-innen getragen und organisiert. Die Kommunen fördern dieses ehrenamtliche Engagement. Die Auswertung der Ergebnisse des aktuellen Winterprogrammes zur Notunterbringung von Wohnungsnotfällen inkl. der Auslastung des neu geschaffenen Kälteschutzes im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer und die Berichte der Träger der Straßensozialarbeit für Erwachsene werden zur Prüfung der Notwendigkeit einer mobilen Kältehilfe im Jahresverlauf herangezogen. 3/4 4/4