Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1352130.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
19.12.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:06

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05237 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Projekt "JugendWohnen" realisieren - Absicherung der Finanzierung gemäß Ratsbeschluss VI-A-03939 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 für die Budgeteinheit 51_363_1ZW, PSP-Element 1.100.36.3.1.01.01.21 "Zuschüsse FT nach § 13" Sachkonto 43180000 "Zuschüsse übr. Bereich" i.H.v. 61.853,49 € werden bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt 2018 aus der Budgeteinheit 11_PA_ZW, „Personalaufwand zahlungswirksam“. 3. Ab 2019 ist zur Finanzierung des Projektes eine Beantragung im regulären Förderverfahren der Kinder- und Jugendförderung erforderlich. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein von bis 01.03. - 31.12.18 ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 61.853,49 € 11_PA_ZW, "Personalaufwand zahlungswirksam" Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: 1 Begründung der Mehraufwendungen Der Verein Jugendhaus Leipzig e. V. engagiert sich gemeinsam mit der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH (LWB) für die Etablierung des Projektes "Leipziger JugendWohnen Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen nach § 13 SGB VIII". Zielgruppe des Projektes sind Jugendliche, junge Erwachsene, junge Alleinerziehende und junge Familien bis 27 Jahre, die wohnungslos sind oder Gefahr laufen, wohnungslos zu werden, die arbeitslos und dadurch vom sozialen Abstieg bedroht sind. Ohne geeignete Unterstützung droht den Betroffenen Obdachlosigkeit, Verschuldung und oft auch Straffälligkeit. Ziel des Projektes ist es, den Adressat/-innen kurzfristig und unbürokratisch eine Unterkunft auf Zeit zur Verfügung stellen und sie zu befähigen, eigenverantwortlich und selbstständig ihr Leben gestalten zu können. Sie sollen Kompetenzen zur Selbstorganisation und erfolgreichen Haushaltführung entwickeln, um einer geregelten Ausbildung oder Arbeit nachgehen und letztlich die wirtschaftliche Selbstständigkeit erreichen zu können. Jugendliche unter 18 Jahre sollen erfolgreich in das reguläre Hilfesystem überführt werden. Aktuell gibt es in Leipzig kein Projekt, dass diese Angebotslücke füllt. Unterstützt wird das Projekt durch die LWB, welche für das Projekt ein Mehrfamilienhaus in der Bornaischen Straße 98 zur Verfügung stellt und dieses aktuell, unter Einbeziehung gewerblicher Azubis, Teilnehmer/-innen des Projektes "Netz kleiner Werkstätten" sowie der Mitarbeit potentieller jugendlicher Bewohner/-innen, saniert. Dabei wird ein einfacher, zweckmäßiger Standard der Wohnungen angestrebt, der auf längere Sicht eine preiswerte Miete ermöglicht. Zwischen den Parteien Jugendhaus Leipzig e. V. und der LWB wird ein langfristiger Mietvertrag über 10 Jahre Laufzeit (mit der Option auf Verlängerung um weitere 10 Jahre) geschlossen. Die Miethöhe soll dem sozialen Charakter des Projektes Rechnung tragen und wird den Kostensatz "Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II" nicht übersteigen. Mit dem gemein samen Projekt möchte auch die LWB eine Möglichkeit für sozial gefährdete Jugendliche schaffen, eigenen und preiswerten Wohnraum zu beziehen. Über den Innovationsfond KJP 2017 des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ist es dem Jugendhaus Leipzig e. V. im Rahmen des Projektes "Fundamente schaffen - Leipziger JugendWohnen - Soziale, schulische und berufliche Integration von Straßenkindern" (Modellprojekt) gelungen, für den Förderungszeitraum 05/2017 bis 09/2019 finanzielle Mittel in Höhe von 94.832,00 € für den Ausbau des Jugendwohnens gemeinsam mit sozial benachteiligten Jugendlichen und potentiellen Mietern des Projektes einzuwerben. Für die Umsetzung des Projektes, insbesondere die pädagogische Begleitung der Bewohner/-innen, werden ab dem 01.03.2018 1,0 VzÄ, ab dem 01.09.2018, 1,6 VzÄ sowie Sachmittel benötigt. Die Fachkräfte sollen die Adressat/-innen motivieren und unterstützen bei der aktiven Mitwirkung und Ausgestaltung ihrer Lebensplanung. Sie stärken die Selbstbestimmung, zeigen Wahlmöglichkeiten und Handlungsalternativen auf und sorgen für die Erhaltung sowie Aktivierung der Selbstversorgungsfähigkeiten. Eine direkte Hilfe wird im Prozessverlauf verringert, um den Grad der Verselbstständigung zu optimieren und die Verantwortung für die individuelle Lebensbewältigung Stück für Stück den Adressat/-innen des Projektes zu übertragen. Damit soll dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe Rechnung getragen werden. Die Sicherung der Finanzierung der Personalstellen für das Projekt für 2018 und die Folgejahre ist von entscheidender Bedeutung für die geplante Instandsetzung des Objektes und die anschließende Vermietung. Nur wenn die sozialpädagogische Arbeit mit den zukünftigen Bewohner/-innen garantiert ist, kann im Nachgang der Instandsetzung ein langfristiger Mietvertrag mit dem Jugendhaus Leipzig e. V. abgeschlossen werden. Ohne sozialpädagogische Begleitung ist die geplante Konzentration der einzelnen Jugendhaushalte in einem 3/4 Haus nicht realisierbar und es würde keine Vermietung durch die LWB an den Verein erfolgen können. Mit Blick auf die Bestände der LWB und den Wohnungsmarkt bietet sich in dem Objekt aus Sicht der LWB die ein- und letztmalige Gelegenheit zur Umsetzung eines derartigen Vorhabens. Durch den Stadtrat wurde die Verwaltung mit Beschluss VI-A-03939 vom 23.08.2017 beauftragt, die Finanzierung des Projektes abzusichern. 2 Finanzielle Aufwendungen 2018 Für Sach- und Personalausgaben vom 01.03. bis 31.12.2018 entstehen überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) in Höhe von 61.853,49 €. Die Realisierung des Projektes soll 2018 über eine Leistungsvereinbarung nach § 77 SGB VIII zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung erfolgen. Die Veranschlagung erfolgt im PSP-Element 1.100.36.3.1.01.01.21 "Zuschüsse FT nach § 13" Sachkonto 43180000 "Zuschüsse übr. Bereich". Ab 2019 ist zur Finanzierung des Projektes eine Beantragung im regulären Förderverfahren der Kinder- und Jugendförderung erforderlich. Für die Förderjahre 2017/2018 war die Beantragung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Stadtrat bereits abgeschlossen. Ausgabengruppe Stadt Leipzig Eigenmittel Eigenleistungen Gesamt Personalausgaben 50.611,74 € 1.000,00 € 0,00 € 51.611,74 € Sach-/ Verwaltungsausgaben 11.241,75 € 800,00 € 500,00 € 12.541,75 € Gesamt 61.853,49 € 1.800,00 € 500,00 € 64.226,75 € Die Deckung der Mehraufwendungen für das Projekt "JugendWohnen" in 2018 erfolgt aus der Budgeteinheit 11_PA_ZW, "Personalaufwand zahlungswirksam". Alternativ zu dieser Deckung wurde eine Finanzierung über die Budgeteinheit "Hilfen zur Erziehung" geprüft. Aufgrund der Zielgruppe des Projektes sowie der Haushaltsvorgaben im Budget wird diese Option verwaltungsseitig nicht weiterverfolgt. Darüber hinaus wurde gemeinsam mit dem Jobcenter Leipzig auch die Finanzierung des Projektes über den § 16h SGB II oder aber eine personelle Unterstützung durch ein bereits im § 16h SGB II gefördertes Projekt, mit negativem Prüfergebnis, eruiert. Gleichfalls konnten aktuell keine weiteren Drittmittelgeber ermittelt werden. 4/4