Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1352130.pdf
Größe
129 kB
Erstellt
19.12.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05237
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Projekt "JugendWohnen" realisieren - Absicherung der Finanzierung gemäß
Ratsbeschluss VI-A-03939
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.04.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018
für die Budgeteinheit 51_363_1ZW, PSP-Element 1.100.36.3.1.01.01.21 "Zuschüsse
FT nach § 13" Sachkonto 43180000 "Zuschüsse übr. Bereich" i.H.v. 61.853,49 €
werden bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt 2018 aus der Budgeteinheit 11_PA_ZW, „Personalaufwand
zahlungswirksam“.
3. Ab 2019 ist zur Finanzierung des Projektes eine Beantragung im regulären
Förderverfahren der Kinder- und Jugendförderung erforderlich.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
von
bis
01.03. -
31.12.18
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
61.853,49 € 11_PA_ZW,
"Personalaufwand
zahlungswirksam"
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
1 Begründung der Mehraufwendungen
Der Verein Jugendhaus Leipzig e. V. engagiert sich gemeinsam mit der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH (LWB) für die Etablierung des Projektes "Leipziger JugendWohnen Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen nach § 13 SGB VIII". Zielgruppe des Projektes
sind Jugendliche, junge Erwachsene, junge Alleinerziehende und junge Familien bis 27 Jahre,
die wohnungslos sind oder Gefahr laufen, wohnungslos zu werden, die arbeitslos und dadurch
vom sozialen Abstieg bedroht sind. Ohne geeignete Unterstützung droht den Betroffenen
Obdachlosigkeit, Verschuldung und oft auch Straffälligkeit.
Ziel des Projektes ist es, den Adressat/-innen kurzfristig und unbürokratisch eine Unterkunft auf
Zeit zur Verfügung stellen und sie zu befähigen, eigenverantwortlich und selbstständig ihr
Leben gestalten zu können. Sie sollen Kompetenzen zur Selbstorganisation und erfolgreichen
Haushaltführung entwickeln, um einer geregelten Ausbildung oder Arbeit nachgehen und
letztlich die wirtschaftliche Selbstständigkeit erreichen zu können. Jugendliche unter 18 Jahre
sollen erfolgreich in das reguläre Hilfesystem überführt werden. Aktuell gibt es in Leipzig kein
Projekt, dass diese Angebotslücke füllt.
Unterstützt wird das Projekt durch die LWB, welche für das Projekt ein Mehrfamilienhaus in der
Bornaischen Straße 98 zur Verfügung stellt und dieses aktuell, unter Einbeziehung gewerblicher
Azubis, Teilnehmer/-innen des Projektes "Netz kleiner Werkstätten" sowie der Mitarbeit
potentieller jugendlicher Bewohner/-innen, saniert. Dabei wird ein einfacher, zweckmäßiger
Standard der Wohnungen angestrebt, der auf längere Sicht eine preiswerte Miete ermöglicht.
Zwischen den Parteien Jugendhaus Leipzig e. V. und der LWB wird ein langfristiger Mietvertrag über 10 Jahre Laufzeit (mit der Option auf Verlängerung um weitere 10 Jahre) geschlossen. Die Miethöhe soll dem sozialen Charakter des Projektes Rechnung tragen und wird den
Kostensatz "Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld II" nicht übersteigen. Mit dem gemein
samen Projekt möchte auch die LWB eine Möglichkeit für sozial gefährdete Jugendliche
schaffen, eigenen und preiswerten Wohnraum zu beziehen.
Über den Innovationsfond KJP 2017 des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen
und Jugend ist es dem Jugendhaus Leipzig e. V. im Rahmen des Projektes "Fundamente
schaffen - Leipziger JugendWohnen - Soziale, schulische und berufliche Integration von
Straßenkindern" (Modellprojekt) gelungen, für den Förderungszeitraum 05/2017 bis 09/2019
finanzielle Mittel in Höhe von 94.832,00 € für den Ausbau des Jugendwohnens gemeinsam
mit sozial benachteiligten Jugendlichen und potentiellen Mietern des Projektes einzuwerben.
Für die Umsetzung des Projektes, insbesondere die pädagogische Begleitung der
Bewohner/-innen, werden ab dem 01.03.2018 1,0 VzÄ, ab dem 01.09.2018, 1,6 VzÄ sowie
Sachmittel benötigt. Die Fachkräfte sollen die Adressat/-innen motivieren und unterstützen
bei der aktiven Mitwirkung und Ausgestaltung ihrer Lebensplanung. Sie stärken die Selbstbestimmung, zeigen Wahlmöglichkeiten und Handlungsalternativen auf und sorgen für die
Erhaltung sowie Aktivierung der Selbstversorgungsfähigkeiten. Eine direkte Hilfe wird im
Prozessverlauf verringert, um den Grad der Verselbstständigung zu optimieren und die
Verantwortung für die individuelle Lebensbewältigung Stück für Stück den Adressat/-innen
des Projektes zu übertragen. Damit soll dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe Rechnung
getragen werden.
Die Sicherung der Finanzierung der Personalstellen für das Projekt für 2018 und die Folgejahre ist von entscheidender Bedeutung für die geplante Instandsetzung des Objektes und
die anschließende Vermietung. Nur wenn die sozialpädagogische Arbeit mit den zukünftigen
Bewohner/-innen garantiert ist, kann im Nachgang der Instandsetzung ein langfristiger
Mietvertrag mit dem Jugendhaus Leipzig e. V. abgeschlossen werden. Ohne sozialpädagogische Begleitung ist die geplante Konzentration der einzelnen Jugendhaushalte in einem
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Haus nicht realisierbar und es würde keine Vermietung durch die LWB an den Verein
erfolgen können. Mit Blick auf die Bestände der LWB und den Wohnungsmarkt bietet sich in
dem Objekt aus Sicht der LWB die ein- und letztmalige Gelegenheit zur Umsetzung eines
derartigen Vorhabens.
Durch den Stadtrat wurde die Verwaltung mit Beschluss VI-A-03939 vom 23.08.2017
beauftragt, die Finanzierung des Projektes abzusichern.
2 Finanzielle Aufwendungen 2018
Für Sach- und Personalausgaben vom 01.03. bis 31.12.2018 entstehen überplanmäßige
Aufwendungen nach § 79 (1) in Höhe von 61.853,49 €. Die Realisierung des Projektes soll
2018 über eine Leistungsvereinbarung nach § 77 SGB VIII zwischen dem Amt für Jugend,
Familie und Bildung erfolgen. Die Veranschlagung erfolgt im PSP-Element
1.100.36.3.1.01.01.21 "Zuschüsse FT nach § 13" Sachkonto 43180000 "Zuschüsse übr.
Bereich". Ab 2019 ist zur Finanzierung des Projektes eine Beantragung im regulären
Förderverfahren der Kinder- und Jugendförderung erforderlich. Für die Förderjahre 2017/2018
war die Beantragung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Stadtrat bereits
abgeschlossen.
Ausgabengruppe
Stadt Leipzig
Eigenmittel
Eigenleistungen
Gesamt
Personalausgaben
50.611,74 €
1.000,00 €
0,00 €
51.611,74 €
Sach-/
Verwaltungsausgaben
11.241,75 €
800,00 €
500,00 €
12.541,75 €
Gesamt
61.853,49 €
1.800,00 €
500,00 €
64.226,75 €
Die Deckung der Mehraufwendungen für das Projekt "JugendWohnen" in 2018 erfolgt aus
der Budgeteinheit 11_PA_ZW, "Personalaufwand zahlungswirksam". Alternativ zu dieser
Deckung wurde eine Finanzierung über die Budgeteinheit "Hilfen zur Erziehung" geprüft.
Aufgrund der Zielgruppe des Projektes sowie der Haushaltsvorgaben im Budget wird diese
Option verwaltungsseitig nicht weiterverfolgt. Darüber hinaus wurde gemeinsam mit dem
Jobcenter Leipzig auch die Finanzierung des Projektes über den § 16h SGB II oder aber
eine personelle Unterstützung durch ein bereits im § 16h SGB II gefördertes Projekt, mit
negativem Prüfergebnis, eruiert. Gleichfalls konnten aktuell keine weiteren Drittmittelgeber
ermittelt werden.
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