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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1334466.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
06.11.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 15:42

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04884-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Öffentlich geförderte Beschäftigung dem Leipziger Arbeitsmarkt anpassen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 06.03.2018 13.03.2018 21.03.2018 2. Lesung 2. Lesung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung mit weitestgehend arbeitsmarktorientierten Inhalten und mit geringen bürokratische Hürden für die Träger vom Jobcenter (gemeinsame Einrichtung nach dem SGB II) gefördert werden. 2. Die Geschäftsführung des Jobcenters wird dazu beauftragt, die in der Begründung aufgezeigten Maßnahmen umzusetzen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: 1. Das Jobcenter Leipzig hat in den vergangenen Jahren (2015 – 2017) nahezu konstant ein Volumen von über 1.500 Teilnehmerplätzen in AGH für die langzeitarbeitslosen Menschen vorgehalten. Die darin zu verrichtenden Arbeiten müssen gemäß § 16 d Abs. 1 SGB II zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Tätigkeiten, welche diese Kriterien erfüllen, werden hierzu im „Katalog förderfähiger Maßnahmefelder“ des Jobcenters Leipzig exemplarisch dargestellt. Dieser Katalog wird von der Arbeitsgruppe gegen Wettbewerbsverzerrung abgestimmt, der neben dem Jobcenter Vertreter der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (IHK), der Handwerkskammer zu Leipzig (HWK), des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V. (GALA-Verband), des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Stadtverwaltung Leipzig angehören. Die Geschäftsführung des Jobcenters wird daher beauftragt, die Arbeitsgruppe gegen Wettbewerbsverzerrung mit dem Ziel einzuberufen, mögliche Tätigkeitsbereiche hinsichtlich ihrer tatsächlichen Arbeitsmarktnähe zu überprüfen und zu erweitern. 2. Alle Sach- und Verwaltungskosten, die einem Träger unmittelbar mit der Maßnahmedurchführung entstehen, können auch beantragt werden (§ 16 d Abs. 8 SGB II). Diese müssen vollständig und nachvollziehbar dargestellt bzw. nachgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund hat das Jobcenter bisher keine Vorgaben zu einzelnen Kostenpositionen gemacht. Zur Verbesserung der Information können künftig Beispiele für erstattungsfähige Kosten im Internetauftritt des Jobcenters veröffentlicht werden. Das kann jedoch nicht abschließend sein, da die Trägerlandschaft in der Stadt Leipzig sehr heterogen ist und nur die Träger selbst beurteilen können, welche Kosten ihnen entstehen. Die abschließende Prüfung obliegt grundsätzlich dem Jobcenter. Die Bewilligungsbescheide für AGH-Maßnahmen wurden bereits dahingehend abgeändert, dass die Anrechnung einzelner beantragter Positionen im Bereich der Sach- und Verwaltungskosten erkennbar wird. Es wird jetzt auf den jeweils anerkannten Finanzierungsnachweis (Datum) verwiesen. Die in diesem geltend gemachten Kosten werden vollständig anerkannt. Jedoch erfolgt keine Einzelkostenaufschlüsselung (sondern nur Förderhöchstbetrag, Maßnahmekosten pro Teilnehmer/Monat sowie Teilnehmer/Tag), da sich die Höhe der einzelnen Kostenpositionen während des Maßnahmeverlaufs verschieben kann. Wenn eine explizite Aufschlüsselung der einzelnen Kostenbestandteile im Bescheid erfolgen würde, müssten die Träger zum Ende der Maßnahme eine vollständige Abrechnung mit Nachweisen/Rechnungen vorlegen, d. h. der Aufwand für die Träger würde enorm steigen und die Flexibilität der Mittelverwendung (ausschließlich innerhalb der AGH) würde entfallen. Die übrigen Vorschläge des Antrages werden entweder bereits im laufenden Förderprozess umgesetzt oder führen vielmehr zu einer Steigerung des Verwaltungsaufwandes der Träger. 3/3