Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1334466.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
06.11.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.18, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04884-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Öffentlich geförderte Beschäftigung dem Leipziger Arbeitsmarkt anpassen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
06.03.2018
13.03.2018
21.03.2018
2. Lesung
2. Lesung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen der öffentlich
geförderten Beschäftigung mit weitestgehend arbeitsmarktorientierten Inhalten und
mit geringen bürokratische Hürden für die Träger vom Jobcenter (gemeinsame
Einrichtung nach dem SGB II) gefördert werden.
2. Die Geschäftsführung des Jobcenters wird dazu beauftragt, die in der Begründung
aufgezeigten Maßnahmen umzusetzen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
1.
Das Jobcenter Leipzig hat in den vergangenen Jahren (2015 – 2017) nahezu konstant ein
Volumen von über 1.500 Teilnehmerplätzen in AGH für die langzeitarbeitslosen Menschen
vorgehalten. Die darin zu verrichtenden Arbeiten müssen gemäß § 16 d Abs. 1 SGB II
zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.
Tätigkeiten, welche diese Kriterien erfüllen, werden hierzu im „Katalog förderfähiger
Maßnahmefelder“ des Jobcenters Leipzig exemplarisch dargestellt. Dieser Katalog wird von
der Arbeitsgruppe gegen Wettbewerbsverzerrung abgestimmt, der neben dem Jobcenter
Vertreter der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (IHK), der Handwerkskammer zu
Leipzig (HWK), des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V.
(GALA-Verband), des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Stadtverwaltung
Leipzig angehören.
Die Geschäftsführung des Jobcenters wird daher beauftragt, die Arbeitsgruppe gegen
Wettbewerbsverzerrung mit dem Ziel einzuberufen, mögliche Tätigkeitsbereiche hinsichtlich
ihrer tatsächlichen Arbeitsmarktnähe zu überprüfen und zu erweitern.
2.
Alle Sach- und Verwaltungskosten, die einem Träger unmittelbar mit der Maßnahmedurchführung entstehen, können auch beantragt werden (§ 16 d Abs. 8 SGB II). Diese
müssen vollständig und nachvollziehbar dargestellt bzw. nachgewiesen werden. Vor diesem
Hintergrund hat das Jobcenter bisher keine Vorgaben zu einzelnen Kostenpositionen
gemacht.
Zur Verbesserung der Information können künftig Beispiele für erstattungsfähige Kosten im
Internetauftritt des Jobcenters veröffentlicht werden. Das kann jedoch nicht abschließend
sein, da die Trägerlandschaft in der Stadt Leipzig sehr heterogen ist und nur die Träger
selbst beurteilen können, welche Kosten ihnen entstehen. Die abschließende Prüfung obliegt
grundsätzlich dem Jobcenter.
Die Bewilligungsbescheide für AGH-Maßnahmen wurden bereits dahingehend abgeändert,
dass die Anrechnung einzelner beantragter Positionen im Bereich der Sach- und
Verwaltungskosten erkennbar wird. Es wird jetzt auf den jeweils anerkannten
Finanzierungsnachweis (Datum) verwiesen. Die in diesem geltend gemachten Kosten
werden vollständig anerkannt. Jedoch erfolgt keine Einzelkostenaufschlüsselung (sondern
nur Förderhöchstbetrag, Maßnahmekosten pro Teilnehmer/Monat sowie Teilnehmer/Tag), da
sich die Höhe der einzelnen Kostenpositionen während des Maßnahmeverlaufs verschieben
kann.
Wenn eine explizite Aufschlüsselung der einzelnen Kostenbestandteile im Bescheid erfolgen
würde, müssten die Träger zum Ende der Maßnahme eine vollständige Abrechnung mit
Nachweisen/Rechnungen vorlegen, d. h. der Aufwand für die Träger würde enorm steigen
und die Flexibilität der Mittelverwendung (ausschließlich innerhalb der AGH) würde entfallen.
Die übrigen Vorschläge des Antrages werden entweder bereits im laufenden Förderprozess
umgesetzt oder führen vielmehr zu einer Steigerung des Verwaltungsaufwandes der Träger.
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