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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1325741.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
13.10.17, 12:00
Aktualisiert
27.02.18, 16:49

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-04943 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der Branddirektion Leipzig bis zum Jahr 2025 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.04.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Die Informationsvorlage und die weitere Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: 1. Vorbemerkungen Die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (feuerwehrtechnische Bedienstete) müssen nach § 18 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) einen Vorbereitungsdienst absolvieren. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt zwei Jahre. Der Freistaat Sachsen unterhält nach § 8 Absatz 1 Ziffer 2 eine Aus- und Fortbildungseinrichtung, die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFKS Sachsen) in Nardt/Hoyerswerda. Ausbildungsplätze zum Vorbereitungsdienst wurden in den zurückliegenden Jahren mit einem zeitlichen Vorlauf von fünf Jahren von der Stadt Leipzig gegenüber der LFKS Sachsen beantragt und orientierten sich an den geplanten, altersmäßigen Abgängen (Fluktuation). Die Zuweisung der Ausbildungsplätze erfolgte seitens der LFKS Sachsen gegenüber der Stadt Leipzig dann ein Jahr vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes. In den zurückliegenden Jahren war die Zuweisung der Ausbildungsplätze seitens der LFKS Sachsen immer unter dem angemeldeten Bedarf geblieben. Als Grund sind ganz wesentlich die begrenzten Ressourcen an der LFKS Sachsen zu nennen. Die Deckung der daraus resultierenden Defizite konnte in der Vergangenheit durch eine relativ gute Bewerberlage von ausgebildeten feuerwehrtechnischen Bediensteten, die ihren Dienst in der Stadt Leipzig verrichten wollten, gedeckt werden. Es war somit zu keinen nennenswerten, längeren Defiziten in der Besetzung der Stellen in der Branddirektion Leipzig gekommen. In den kommenden Jahren wird sich die Situation deutlich, und das nicht nur in der Branddirektion Leipzig, sondern beispielsweise auch in der Stadt Dresden, verschärfen. Auch in den anderen Bundesländern wird sich aufgrund des demografischen Wandels und des anstehenden Generationswechsels die Situation analog darstellen. So ist es der Branddirektion für den Vorbereitungsdienst in den Jahren 2018/2019 nicht gelungen, an Landesfeuerwehrschulen anderer Bundesländer freie Ausbildungsplätze zu akquirieren. Mit dieser Informationsvorlage soll die zu erwartende Fluktuation von feuerwehrtechnischen Bediensteten aufgezeigt und die erforderlichen Maßnahmen zur deren Bewältigung dargestellt werden. 2. Fluktuation bis 2020 Bis zum Ende des Jahres 2020 werden in der Branddirektion 38 feuerwehrtechnische Bedienstete in den Ruhestand versetzt (2018: 6, 2019: 17 und 2020: 15). Mit den sich seit 2016 und 2017 im Vorbereitungsdienst befindlichen Anwärtern und der Zusage von 10 Ausbildungsplätzen für das kommende Jahr 2018 werden den Abgängen 29 Zugänge gegenüber stehen. Die Stadtverwaltung schätzt die Lösung dieser Situation dahingehend ein, dass das Delta von 9 notwendigen Zugängen durch rechtzeitige öffentliche Stellenausschreibungen noch geschlossen werden kann und es zu keinen nennenswerten Defiziten in der Besetzung der Stellen kommt. 3/5 3. Fluktuation von 2021 bis 2025 Die Fluktuation im Zeitraum 2021 bis 2025 erreicht mit 116 feuerwehrtechnischen Bediensteten die bisher höchste Anzahl, die innerhalb von fünf Jahren in den Ruhestand versetzt werden. Im Einzelnen stellen sich die altersbedingten Abgänge wie folgt dar: Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt Abgänge 22 22 14 22 36 116 Seitens der LFKS Sachsen liegen keine verbindlichen Angaben über Ausbildungsplätze in diesem Zeitraum vor. Angesichts der durchschnittlichen Zuweisung von 10 Ausbildungsplätzen pro Vorbereitungsdienst in der Vergangenheit und dem auch in den anderen Sächsischen Berufsfeuerwehren im gleichen Zeitraum bestehendem Bedarf ist nicht davon auszugehen, dass die erforderlichen 116 Ausbildungsplätze der Stadt Leipzig von der LFKS Sachsen bereitgestellt werden können. Auch die Akquise von Ausbildungsplätzen an Landesfeuerwehrschulen anderer Bundesländer wird, wie zuvor schon dargestellt, nicht den notwendigen Bedarf an Ausbildungsplätzen ergeben. Um eine perspektivische Unterbesetzung von Stellen infolge von altersbedingter Fluktuation und somit eine Einschränkung in der Leistungsfähigkeit der Berufsfeuerwehr abzuwehren, sind die nachfolgenden Maßnahmen nach Ziffer 4 ohne Alternative. 4. Maßnahmen 4.1 Grundsätzliche Zuständigkeiten des Freistaates Sachsen Der Freistaat Sachsen hat nach § 10 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (BRKG) die für die Fortbildung der Feuerwehrangehörigen notwendigen Kapazitäten sicherzustellen und vorzuhalten. Die Maßnahmen der Ausund Fortbildung an der Landesfeuerwehrschule (LFKS) sind für die sächsischen Feuerwehren kostenfrei, die damit einhergehende Finanzierung der LFS ist Aufgabe des Freistaates Sachsen. Die sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden (§ 6 BRKG) betreffend der Personalauswahl, Freistellung und Entsendung der Mitarbeiter bleibt davon unberührt. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, in welchem Umfang ein finanzieller Ausgleich für die Ausbildung am Standort Leipzig vom Freistaat Sachsen zu erstatten ist. Die Stadt Leipzig geht diesbezüglich von einer vollständigen Kostenübernahme aus. 4.2 Fertigstellung des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) im Jahr 2018 Das Feuerwehrtechnische Zentrum (FTZ) wird im I./II. Quartal 2018 fertiggestellt. Alle erforderlichen Ratsbeschlüsse liegen dazu vor, die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2017/ 2018 abgebildet. Mit dem Feuerwehrtechnischen Zentrum sind dann die räumlichen Voraussetzungen für den Aus- und Fortbildungsbedarf der Feuerwehr geschaffen. Die notwendigen Ressourcen für einen Vorbereitungslehrgang von bis zu 16 Anwärtern wäre mit dem FTZ abzubilden. 4/5 4.3 Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) und der Stadt Leipzig zur Mitwirkung beim Vorbereitungsdienst Eine innerhalb der nächsten Monate abzuschließende Vereinbarung zwischen dem SMI und der Stadt Leipzig soll die Mitwirkung der Branddirektion bei der Durchführung des Vorbereitungsdienstes ermöglichen. Die Stadt Leipzig wirkt auf die Kostenübernahme der durch die Ausbildung entstehenden Aufwendungen hin. Grundlage ist die Verordnung des Sächsischen Staats-ministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (§ 12 Absatz 3). Der Bürgermeister und Beigeordnete des Dezernates III hat bereits in eigener Zuständigkeit mit dem SMI Kontakt aufgenommen und den Handlungszwang aufgezeigt sowie die Bereitschaft der Stadt Leipzig angeboten, zuletzt mit Schreiben an den vormaligen Staatsminister des Inneren vom 22.08.2017. Aus dem SMI sind erste Signale zu dieser Vorgehensweise gegeben worden. Mit Schreiben vom 05.10.2017 sind die aufgeführten Lösungsmöglichkeiten aufgegriffen wurden und werden in einem Gespräch an der Landesfeuerwehrschule am 16.10.2017 vertieft. Die Landesfeuerwehrschule unterstützt das Angebot der Stadt Leipzig zur Mitwirkung bei der Ausbildung von Brandmeisteranwärtern. 5/5