Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1325741.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
13.10.17, 12:00
Aktualisiert
27.02.18, 16:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-04943
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der
Branddirektion Leipzig bis zum Jahr 2025
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.04.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Die Informationsvorlage und die weitere Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
1. Vorbemerkungen
Die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (feuerwehrtechnische
Bedienstete) müssen nach § 18 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) einen Vorbereitungsdienst absolvieren. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt zwei Jahre.
Der Freistaat Sachsen unterhält nach § 8 Absatz 1 Ziffer 2 eine Aus- und Fortbildungseinrichtung, die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFKS Sachsen) in
Nardt/Hoyerswerda.
Ausbildungsplätze zum Vorbereitungsdienst wurden in den zurückliegenden Jahren mit
einem zeitlichen Vorlauf von fünf Jahren von der Stadt Leipzig gegenüber der LFKS
Sachsen beantragt und orientierten sich an den geplanten, altersmäßigen Abgängen
(Fluktuation). Die Zuweisung der Ausbildungsplätze erfolgte seitens der LFKS Sachsen
gegenüber der Stadt Leipzig dann ein Jahr vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes. In
den zurückliegenden Jahren war die Zuweisung der Ausbildungsplätze seitens der LFKS
Sachsen immer unter dem angemeldeten Bedarf geblieben. Als Grund sind ganz wesentlich
die begrenzten Ressourcen an der LFKS Sachsen zu nennen.
Die Deckung der daraus resultierenden Defizite konnte in der Vergangenheit durch eine
relativ gute Bewerberlage von ausgebildeten feuerwehrtechnischen Bediensteten, die ihren
Dienst in der Stadt Leipzig verrichten wollten, gedeckt werden. Es war somit zu keinen
nennenswerten, längeren Defiziten in der Besetzung der Stellen in der Branddirektion
Leipzig gekommen.
In den kommenden Jahren wird sich die Situation deutlich, und das nicht nur in der Branddirektion Leipzig, sondern beispielsweise auch in der Stadt Dresden, verschärfen. Auch in
den anderen Bundesländern wird sich aufgrund des demografischen Wandels und des
anstehenden Generationswechsels die Situation analog darstellen. So ist es der
Branddirektion für den Vorbereitungsdienst in den Jahren 2018/2019 nicht gelungen, an
Landesfeuerwehrschulen anderer Bundesländer freie Ausbildungsplätze zu akquirieren.
Mit dieser Informationsvorlage soll die zu erwartende Fluktuation von feuerwehrtechnischen
Bediensteten aufgezeigt und die erforderlichen Maßnahmen zur deren Bewältigung
dargestellt werden.
2. Fluktuation bis 2020
Bis zum Ende des Jahres 2020 werden in der Branddirektion 38 feuerwehrtechnische
Bedienstete in den Ruhestand versetzt (2018: 6, 2019: 17 und 2020: 15).
Mit den sich seit 2016 und 2017 im Vorbereitungsdienst befindlichen Anwärtern und der
Zusage von 10 Ausbildungsplätzen für das kommende Jahr 2018 werden den Abgängen
29 Zugänge gegenüber stehen.
Die Stadtverwaltung schätzt die Lösung dieser Situation dahingehend ein, dass das Delta
von 9 notwendigen Zugängen durch rechtzeitige öffentliche Stellenausschreibungen noch
geschlossen werden kann und es zu keinen nennenswerten Defiziten in der Besetzung der
Stellen kommt.
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3. Fluktuation von 2021 bis 2025
Die Fluktuation im Zeitraum 2021 bis 2025 erreicht mit 116 feuerwehrtechnischen
Bediensteten die bisher höchste Anzahl, die innerhalb von fünf Jahren in den Ruhestand
versetzt werden.
Im Einzelnen stellen sich die altersbedingten Abgänge wie folgt dar:
Jahr
2021
2022
2023
2024
2025
Gesamt
Abgänge
22
22
14
22
36
116
Seitens der LFKS Sachsen liegen keine verbindlichen Angaben über Ausbildungsplätze in
diesem Zeitraum vor. Angesichts der durchschnittlichen Zuweisung von 10 Ausbildungsplätzen pro Vorbereitungsdienst in der Vergangenheit und dem auch in den anderen
Sächsischen Berufsfeuerwehren im gleichen Zeitraum bestehendem Bedarf ist nicht davon
auszugehen, dass die erforderlichen 116 Ausbildungsplätze der Stadt Leipzig von der LFKS
Sachsen bereitgestellt werden können. Auch die Akquise von Ausbildungsplätzen an
Landesfeuerwehrschulen anderer Bundesländer wird, wie zuvor schon dargestellt, nicht den
notwendigen Bedarf an Ausbildungsplätzen ergeben.
Um eine perspektivische Unterbesetzung von Stellen infolge von altersbedingter Fluktuation
und somit eine Einschränkung in der Leistungsfähigkeit der Berufsfeuerwehr abzuwehren,
sind die nachfolgenden Maßnahmen nach Ziffer 4 ohne Alternative.
4. Maßnahmen
4.1 Grundsätzliche Zuständigkeiten des Freistaates Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat nach § 10 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz (BRKG) die für die Fortbildung der Feuerwehrangehörigen notwendigen Kapazitäten sicherzustellen und vorzuhalten. Die Maßnahmen der Ausund Fortbildung an der Landesfeuerwehrschule (LFKS) sind für die sächsischen
Feuerwehren kostenfrei, die damit einhergehende Finanzierung der LFS ist Aufgabe des
Freistaates Sachsen. Die sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden
(§ 6 BRKG) betreffend der Personalauswahl, Freistellung und Entsendung der Mitarbeiter
bleibt davon unberührt.
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, in welchem Umfang ein finanzieller Ausgleich für
die Ausbildung am Standort Leipzig vom Freistaat Sachsen zu erstatten ist. Die Stadt Leipzig
geht diesbezüglich von einer vollständigen Kostenübernahme aus.
4.2 Fertigstellung des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) im Jahr 2018
Das Feuerwehrtechnische Zentrum (FTZ) wird im I./II. Quartal 2018 fertiggestellt. Alle erforderlichen Ratsbeschlüsse liegen dazu vor, die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2017/
2018 abgebildet.
Mit dem Feuerwehrtechnischen Zentrum sind dann die räumlichen Voraussetzungen für den
Aus- und Fortbildungsbedarf der Feuerwehr geschaffen. Die notwendigen Ressourcen für
einen Vorbereitungslehrgang von bis zu 16 Anwärtern wäre mit dem FTZ abzubilden.
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4.3 Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des
Innern (SMI) und der Stadt Leipzig zur Mitwirkung beim Vorbereitungsdienst
Eine innerhalb der nächsten Monate abzuschließende Vereinbarung zwischen dem SMI und
der Stadt Leipzig soll die Mitwirkung der Branddirektion bei der Durchführung des Vorbereitungsdienstes ermöglichen. Die Stadt Leipzig wirkt auf die Kostenübernahme der durch
die Ausbildung entstehenden Aufwendungen hin. Grundlage ist die Verordnung des
Sächsischen Staats-ministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den
feuerwehrtechnischen Dienst (§ 12 Absatz 3).
Der Bürgermeister und Beigeordnete des Dezernates III hat bereits in eigener Zuständigkeit
mit dem SMI Kontakt aufgenommen und den Handlungszwang aufgezeigt sowie die
Bereitschaft der Stadt Leipzig angeboten, zuletzt mit Schreiben an den vormaligen
Staatsminister des Inneren vom 22.08.2017.
Aus dem SMI sind erste Signale zu dieser Vorgehensweise gegeben worden. Mit Schreiben
vom 05.10.2017 sind die aufgeführten Lösungsmöglichkeiten aufgegriffen wurden und
werden in einem Gespräch an der Landesfeuerwehrschule am 16.10.2017 vertieft. Die
Landesfeuerwehrschule unterstützt das Angebot der Stadt Leipzig zur Mitwirkung bei der
Ausbildung von Brandmeisteranwärtern.
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