Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1352148.pdf
Größe
189 kB
Erstellt
19.12.17, 12:00
Aktualisiert
26.02.18, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05239
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Sachstand zu den "Offenen Bebauungsplänen" für den Wohnungsbau im Sinne von
Ziffer 1 der Vorlage VI-A-03581
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.04.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Der Sachstand zu den „Offenen Bebauungsplänen“ für den Wohnungsbau wird zur Kenntnis
genommen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 die Vorlage VI-A-03581 in der Fassung des
Verwaltungsstandpunktes beschlossen. Hiermit wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur
zeitnahen Umsetzung „Offener Bebauungspläne“ für den Wohnungsbau Gespräche mit den
Grundstückseigentümern zu führen und dem Stadtrat über die Gesprächsergebnisse und
ggf. erforderlichen Handlungsbedarfe seitens der Stadt Leipzig zu berichten.
Ziel des Beschlusses ist es, angesichts der „Wachsenden Stadt“ alle Möglichkeiten zur
Aktivierung von Bauland zu nutzen. Hierzu gehört auch solche Bebauungsmöglichkeiten zu
aktivieren, die innerhalb vom bereits vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplanbereichen
liegen, bisher aber nicht umgesetzt worden sind.
Der Beschluss bezieht sich auf folgende Bebauungspläne:
1. Bebauungsplan Nr. 25.1 „Wohngebiet Portitz – Süd“
2. Bebauungsplan Nr. 96 „Angersiedlung“
3. Bebauungsplan Nr. 102 „Crottendorfer Plan“, 1. Änderung
4. Bebauungsplan Nr. 132.1 „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“
5. Bebauungsplan Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“
6. Bebauungsplan Nr. 318 „Gut Kleinzschocher“
Mit dem Beschluss VI-A-03581 wurde der Oberbürgermeister weiterhin beauftragt für die im
städtischen Eigentum stehenden Bebauungspläne Nr. 327 „Lange Trift Nordseite“ und 3. BA
der Neubauernsiedlung Verfahrensvorschläge zur weiteren Entwicklung und Vermarktung
vorzulegen. Hierzu wird in einer separaten Informationsvorlage berichtet.
Anlage:
Bericht über Umsetzungsstrategien der Grundstückseigentümer für „Offene
Bebauungspläne“ i. S. von Ziffer 1 des Beschlusses VI-A-03581 vom 17. Mai 2017
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Bericht
über Umsetzungsstrategien der Grundstückseigentümer für „Offene Bebauungspläne“. i. S. von Ziffer 1 des Beschlusses VI-A- 03581 vom 17. Mai 2017
Nachfolgend werden die Ergebnisse der durchgeführten Abstimmungsgespräche und die
daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen dargestellt.
1. B-Plan Nr. 25.1 „Wohngebiet Portitz-Süd“ (Parkstadt 2000)
Das seit 1997 bebaubare Areal nordöstlich der Autobahn A 14 bietet ein Potenzial für die
Bebauung mit ca. 1500 Wohneinheiten (WE), jeweils etwa hälftig als Einfamilienhausstandort
sowie im Geschosswohnungsbau. Gleichzeitig sind öffentliche Grünflächen, Standorte für
Kita und Schule und eine erforderliche Schallschutzwand vorgesehen.
Die Insolvenz eines Eigentümers von großen Grundstücksanteilen, wiederholte Weiterveräußerung dieser Grundstücke und rechtliche Probleme nachfolgender Eigentümer in die abgeschlossenen (Erschließungs-)Verträge einzutreten, aber auch eine geänderte Marktsituation,
geänderte städtebauliche Zielstellungen (Entwicklung/Stärkung innerstädtischer Gebiete)
und ein nicht mehr zeitgemäßes Plankonzept (Geschosswohnungsbau in städtischer Randlage, unzureichende Anbindung an den ÖPNV, überdimensionierte Anlagen zur Verkehrserschließung) haben eine weitreichende Entwicklung des Standortes bis jetzt verhindert. So
wurden lediglich ca. 100 WE realisiert, die Bebauung mit weiteren ca. 50 WE soll 2018 erfolgen.
Angesichts des weiterhin prognostizierten starken Bevölkerungswachstums hat der Standort
durchaus Entwicklungschancen, insbesondere zur Bebauung mit Einfamilienhäusern. Ein
schon im Gebiet tätiger Projektentwickler beabsichtigt, größere Teile (ca. 15 ha) des unbebauten Baulandpotentials zu erwerben. Die Verhandlungen mit dem derzeitigen Eigentümer
sind weit fortgeschritten. Unter Zuhilfenahme anwaltlichen Sachverstandes sollen die bestehenden privatrechtlichen Vollzugshemmnisse gelöst werden. Hierfür wird vom Immobilienentwickler ein Zeitraum von etwa einem Jahr veranschlagt. Erst danach werden die finanziell nicht unerheblichen städtebaulichen Planungen für das zukünftige Einfamilienhausgebiet vom Projektentwickler für vertretbar gehalten. Ein genauer Zeit- und Arbeitsplan kann
deshalb voraussichtlich erst im 1. Halbjahr 2019 vorgelegt werden.
2. B-Plan 96 „Angersiedlung“
Für die noch nicht realisierten Abschnitte der Angersiedlung werden seit 2016 wieder intensive Gespräche zu deren Entwicklung geführt. Im Ergebnis wurde bereits eine kleinere Restfläche am westlichen Rand der Angersiedlung mit Wohngebäuden bebaut.
Für die größere, östliche unbebaute Teilfläche bildet eine Verständigung über die herzustellenden Erschließungsanlagen und die zu errichtende Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke die Grundlage der weiteren Entwicklung. Auch zu dieser Teilfläche gibt es Abstimmungen, die weitgehend abgeschlossen sind. Derzeit wird auf der Grundlage des erreichten Abstimmungsstandes der städtebauliche Vertrag mit den Vertragspartnern ausgehandelt. Nach
derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass der Vertragsabschluss im 1. Halbjahr 2018
erfolgt und in 2018 mit der Realisierung des letzten Bauabschnittes der Angersiedlung begonnen werden kann.
3. B-Plan Nr. 102 „Crottendorfer Plan“, 1. Änderung
Die ca. 5 ha große Brachfläche im Osten des Stadtgebietes befindet sich überwiegend im
Besitz von zwei Privateigentümern. Der Baurecht gebende B-Plan aus dem Jahr 1996 sieht
unter Berücksichtigung der damals noch vorhandenen S-Bahn-Trasse neben einem Wohngebiet ein Mischgebiet und eine riegelartige Bebauung zur ehemaligen Bahntrasse vor. Diese Festsetzungen entsprechen in Teilen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Vorstellungen im unmittelbaren Nahbereich des zukünftigen Parkbogen-Ost.
Auf Grund fehlender Bereitschaft der Eigentümer, geringer Nachfrage nach Geschosswohnungsbau in Vergangenheit sowie teilweise bzw. zeitweilig ungeklärter Eigentumsverhältnisse hat auf dem ehemals gewerblich genutzten Gelände außer der Sanierung der drei ehemaligen Fabrikantengebäude bisher keine Entwicklung stattgefunden.
Der Standort hat aus heutiger Sicht auf Grund geänderter Rahmenbedingungen gute Entwicklungschancen. Allerdings ist mindestens für den östlichen Teil des Plangebietes ein
völlig neues städtebauliches Konzept erforderlich. Die Verwaltung steht hierzu im Gespräch
mit den Eigentümern. Diese haben keine eigenen Investitionsinteressen; ggf. besteht jedoch
eine Veräußerungsbereitschaft an investitionsbereite Bauherren.
Die Verwaltung wird den planerischen Neuordnungsprozess konstruktiv und aktiv unterstützen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass planungsrechtliche Vollzugsinstrumente, die ggf.
auch „gegen“ den Eigentümer wirken, nicht existieren.
4. B-Plan 132.1 „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“
Die noch unbebauten Flächen der Thomas-Müntzer-Siedlung befinden sich im Eigentum der
Stadt Leipzig. Aufgrund der ungeplanten Waldentwicklung ist eine Änderung des bestehenden rechtskräftigen B-Planes notwendig. Der hierfür erforderliche B-Plan-Aufstellungsbeschluss Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“, der auch in Teilen das Gebiet des B-Planes Nr.
132.2 überplant, wurde inzwischen in die Ratsgremien eingebracht. Zugleich sollen auf dieser Grundlage die frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Planänderung durchgeführt werden.
Die LESG hat auf der Grundlage des Beschlusses (VI-A-02691-NF-03) der Ratsversammlung vom 26.10.2016 mit der Erarbeitung der notwendigen umwelt- und naturschutzfachlichen Planungen und der Erschließungsplanung für das gesamte Plangebiet begonnen. Die
bisher vorliegenden Ergebnisse sind bereits in die Vorlage zum B-Planaufstellungsbeschluss
enthalten.
Es wird angestrebt, in 2018 den Entwurf für den B-Plan Nr. 437 zu erarbeiten und den BPlan in 2019 zur Rechtskraft zu bringen. Der Beginn der Realisierung ist wie auch bei der
Rehbacher Straße abhängig von der Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten in den
vorgelagerten Ver- und Entsorgungsnetzten sowie von der ggf. notwendigen Ertüchtigung
des vorgelagerten Straßennetzes. Hierfür wurden erste Untersuchungen durchgeführt. Auf
der Grundlage der Anfang 2018 erwarteten Ergebnisse werden die weiteren Schritte geprüft.
5. B-Plan 132.2 „Rehbacher Straße“
Die Entwicklung und Vermarktung des Plangebietes soll durch die LESG erfolgen. Grundlage hierfür ist u.a. die Übertragung der im Plangebiet gelegenen städtischen Flächen an die
LESG. Die Übertragung ist auf der Grundlage des Beschlusses der RV vom 23.08.2017 zur
Vorlage VI-DS-03757-NF-01 „Übertragung Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (BPlan Nr. 132.2 "Rehbacher Straße") an die LESG am 31.12.2017 erfolgt.
Für die abschnittsweise geplante Gesamtentwicklung hat die LESG bereits die Erschließungsplanung beauftragt und diese mit der Verwaltung und den Versorgungsunternehmen
vorabgestimmt. Für den 1. BA liegt mittlerweile eine Vorentwurfsplanung vor. Der Beginn der
Realisierung (medienseitige Erschließung) des 1. BA ist für März 2018 geplant. Schon ab
Anfang 2018 erfolgt die Parzellierung und Vermarktung der ersten 24 Grundstücke durch die
LESG.
Die Entwicklung der weiteren Bauabschnitte ist u.a. davon abhängig, wie schnell durch die
Versorgungsunternehmen die erforderlichen Kapazitäten in den vorgelagerten Ver- und Entsorgungsnetzten bereitgestellt werden können. Aussagen der L-Gruppe, insbesondere zur
Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung sollen im 1. Quartal 2018 vorliegen.
6. B-Plan 318 „Gut Kleinzschocher“
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH (LWB).
Die Planinhalte des bestehenden B-Planes zielen auf die Entwicklung des Gebietes mit einer
Stadthausstruktur ab. Angesichts des gestiegenen Wohnungsbedarfs überprüft die LWB ihre
Entwicklungsziele.
Im Ergebnis könnte sich aus einer angestrebten höheren Dichte in der Bebauung sowie der
Unterbringung einer Kindertagesstätte im Gebiet eine Planänderung ergeben. Konkrete Inhalte oder Zeithorizonte stehen eigentümerseitig derzeit noch nicht fest.