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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1352148.pdf
Größe
189 kB
Erstellt
19.12.17, 12:00
Aktualisiert
26.02.18, 16:00

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05239 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Sachstand zu den "Offenen Bebauungsplänen" für den Wohnungsbau im Sinne von Ziffer 1 der Vorlage VI-A-03581 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.04.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Der Sachstand zu den „Offenen Bebauungsplänen“ für den Wohnungsbau wird zur Kenntnis genommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 die Vorlage VI-A-03581 in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes beschlossen. Hiermit wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur zeitnahen Umsetzung „Offener Bebauungspläne“ für den Wohnungsbau Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen und dem Stadtrat über die Gesprächsergebnisse und ggf. erforderlichen Handlungsbedarfe seitens der Stadt Leipzig zu berichten. Ziel des Beschlusses ist es, angesichts der „Wachsenden Stadt“ alle Möglichkeiten zur Aktivierung von Bauland zu nutzen. Hierzu gehört auch solche Bebauungsmöglichkeiten zu aktivieren, die innerhalb vom bereits vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplanbereichen liegen, bisher aber nicht umgesetzt worden sind. Der Beschluss bezieht sich auf folgende Bebauungspläne: 1. Bebauungsplan Nr. 25.1 „Wohngebiet Portitz – Süd“ 2. Bebauungsplan Nr. 96 „Angersiedlung“ 3. Bebauungsplan Nr. 102 „Crottendorfer Plan“, 1. Änderung 4. Bebauungsplan Nr. 132.1 „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“ 5. Bebauungsplan Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“ 6. Bebauungsplan Nr. 318 „Gut Kleinzschocher“ Mit dem Beschluss VI-A-03581 wurde der Oberbürgermeister weiterhin beauftragt für die im städtischen Eigentum stehenden Bebauungspläne Nr. 327 „Lange Trift Nordseite“ und 3. BA der Neubauernsiedlung Verfahrensvorschläge zur weiteren Entwicklung und Vermarktung vorzulegen. Hierzu wird in einer separaten Informationsvorlage berichtet. Anlage: Bericht über Umsetzungsstrategien der Grundstückseigentümer für „Offene Bebauungspläne“ i. S. von Ziffer 1 des Beschlusses VI-A-03581 vom 17. Mai 2017 3/3 Bericht über Umsetzungsstrategien der Grundstückseigentümer für „Offene Bebauungspläne“. i. S. von Ziffer 1 des Beschlusses VI-A- 03581 vom 17. Mai 2017 Nachfolgend werden die Ergebnisse der durchgeführten Abstimmungsgespräche und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen dargestellt. 1. B-Plan Nr. 25.1 „Wohngebiet Portitz-Süd“ (Parkstadt 2000) Das seit 1997 bebaubare Areal nordöstlich der Autobahn A 14 bietet ein Potenzial für die Bebauung mit ca. 1500 Wohneinheiten (WE), jeweils etwa hälftig als Einfamilienhausstandort sowie im Geschosswohnungsbau. Gleichzeitig sind öffentliche Grünflächen, Standorte für Kita und Schule und eine erforderliche Schallschutzwand vorgesehen. Die Insolvenz eines Eigentümers von großen Grundstücksanteilen, wiederholte Weiterveräußerung dieser Grundstücke und rechtliche Probleme nachfolgender Eigentümer in die abgeschlossenen (Erschließungs-)Verträge einzutreten, aber auch eine geänderte Marktsituation, geänderte städtebauliche Zielstellungen (Entwicklung/Stärkung innerstädtischer Gebiete) und ein nicht mehr zeitgemäßes Plankonzept (Geschosswohnungsbau in städtischer Randlage, unzureichende Anbindung an den ÖPNV, überdimensionierte Anlagen zur Verkehrserschließung) haben eine weitreichende Entwicklung des Standortes bis jetzt verhindert. So wurden lediglich ca. 100 WE realisiert, die Bebauung mit weiteren ca. 50 WE soll 2018 erfolgen. Angesichts des weiterhin prognostizierten starken Bevölkerungswachstums hat der Standort durchaus Entwicklungschancen, insbesondere zur Bebauung mit Einfamilienhäusern. Ein schon im Gebiet tätiger Projektentwickler beabsichtigt, größere Teile (ca. 15 ha) des unbebauten Baulandpotentials zu erwerben. Die Verhandlungen mit dem derzeitigen Eigentümer sind weit fortgeschritten. Unter Zuhilfenahme anwaltlichen Sachverstandes sollen die bestehenden privatrechtlichen Vollzugshemmnisse gelöst werden. Hierfür wird vom Immobilienentwickler ein Zeitraum von etwa einem Jahr veranschlagt. Erst danach werden die finanziell nicht unerheblichen städtebaulichen Planungen für das zukünftige Einfamilienhausgebiet vom Projektentwickler für vertretbar gehalten. Ein genauer Zeit- und Arbeitsplan kann deshalb voraussichtlich erst im 1. Halbjahr 2019 vorgelegt werden. 2. B-Plan 96 „Angersiedlung“ Für die noch nicht realisierten Abschnitte der Angersiedlung werden seit 2016 wieder intensive Gespräche zu deren Entwicklung geführt. Im Ergebnis wurde bereits eine kleinere Restfläche am westlichen Rand der Angersiedlung mit Wohngebäuden bebaut. Für die größere, östliche unbebaute Teilfläche bildet eine Verständigung über die herzustellenden Erschließungsanlagen und die zu errichtende Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke die Grundlage der weiteren Entwicklung. Auch zu dieser Teilfläche gibt es Abstimmungen, die weitgehend abgeschlossen sind. Derzeit wird auf der Grundlage des erreichten Abstimmungsstandes der städtebauliche Vertrag mit den Vertragspartnern ausgehandelt. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass der Vertragsabschluss im 1. Halbjahr 2018 erfolgt und in 2018 mit der Realisierung des letzten Bauabschnittes der Angersiedlung begonnen werden kann. 3. B-Plan Nr. 102 „Crottendorfer Plan“, 1. Änderung Die ca. 5 ha große Brachfläche im Osten des Stadtgebietes befindet sich überwiegend im Besitz von zwei Privateigentümern. Der Baurecht gebende B-Plan aus dem Jahr 1996 sieht unter Berücksichtigung der damals noch vorhandenen S-Bahn-Trasse neben einem Wohngebiet ein Mischgebiet und eine riegelartige Bebauung zur ehemaligen Bahntrasse vor. Diese Festsetzungen entsprechen in Teilen nicht mehr den heutigen städtebaulichen Vorstellungen im unmittelbaren Nahbereich des zukünftigen Parkbogen-Ost. Auf Grund fehlender Bereitschaft der Eigentümer, geringer Nachfrage nach Geschosswohnungsbau in Vergangenheit sowie teilweise bzw. zeitweilig ungeklärter Eigentumsverhältnisse hat auf dem ehemals gewerblich genutzten Gelände außer der Sanierung der drei ehemaligen Fabrikantengebäude bisher keine Entwicklung stattgefunden. Der Standort hat aus heutiger Sicht auf Grund geänderter Rahmenbedingungen gute Entwicklungschancen. Allerdings ist mindestens für den östlichen Teil des Plangebietes ein völlig neues städtebauliches Konzept erforderlich. Die Verwaltung steht hierzu im Gespräch mit den Eigentümern. Diese haben keine eigenen Investitionsinteressen; ggf. besteht jedoch eine Veräußerungsbereitschaft an investitionsbereite Bauherren. Die Verwaltung wird den planerischen Neuordnungsprozess konstruktiv und aktiv unterstützen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass planungsrechtliche Vollzugsinstrumente, die ggf. auch „gegen“ den Eigentümer wirken, nicht existieren. 4. B-Plan 132.1 „Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung“ Die noch unbebauten Flächen der Thomas-Müntzer-Siedlung befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Aufgrund der ungeplanten Waldentwicklung ist eine Änderung des bestehenden rechtskräftigen B-Planes notwendig. Der hierfür erforderliche B-Plan-Aufstellungsbeschluss Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“, der auch in Teilen das Gebiet des B-Planes Nr. 132.2 überplant, wurde inzwischen in die Ratsgremien eingebracht. Zugleich sollen auf dieser Grundlage die frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Planänderung durchgeführt werden. Die LESG hat auf der Grundlage des Beschlusses (VI-A-02691-NF-03) der Ratsversammlung vom 26.10.2016 mit der Erarbeitung der notwendigen umwelt- und naturschutzfachlichen Planungen und der Erschließungsplanung für das gesamte Plangebiet begonnen. Die bisher vorliegenden Ergebnisse sind bereits in die Vorlage zum B-Planaufstellungsbeschluss enthalten. Es wird angestrebt, in 2018 den Entwurf für den B-Plan Nr. 437 zu erarbeiten und den BPlan in 2019 zur Rechtskraft zu bringen. Der Beginn der Realisierung ist wie auch bei der Rehbacher Straße abhängig von der Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten in den vorgelagerten Ver- und Entsorgungsnetzten sowie von der ggf. notwendigen Ertüchtigung des vorgelagerten Straßennetzes. Hierfür wurden erste Untersuchungen durchgeführt. Auf der Grundlage der Anfang 2018 erwarteten Ergebnisse werden die weiteren Schritte geprüft. 5. B-Plan 132.2 „Rehbacher Straße“ Die Entwicklung und Vermarktung des Plangebietes soll durch die LESG erfolgen. Grundlage hierfür ist u.a. die Übertragung der im Plangebiet gelegenen städtischen Flächen an die LESG. Die Übertragung ist auf der Grundlage des Beschlusses der RV vom 23.08.2017 zur Vorlage VI-DS-03757-NF-01 „Übertragung Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (BPlan Nr. 132.2 "Rehbacher Straße") an die LESG am 31.12.2017 erfolgt. Für die abschnittsweise geplante Gesamtentwicklung hat die LESG bereits die Erschließungsplanung beauftragt und diese mit der Verwaltung und den Versorgungsunternehmen vorabgestimmt. Für den 1. BA liegt mittlerweile eine Vorentwurfsplanung vor. Der Beginn der Realisierung (medienseitige Erschließung) des 1. BA ist für März 2018 geplant. Schon ab Anfang 2018 erfolgt die Parzellierung und Vermarktung der ersten 24 Grundstücke durch die LESG. Die Entwicklung der weiteren Bauabschnitte ist u.a. davon abhängig, wie schnell durch die Versorgungsunternehmen die erforderlichen Kapazitäten in den vorgelagerten Ver- und Entsorgungsnetzten bereitgestellt werden können. Aussagen der L-Gruppe, insbesondere zur Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung sollen im 1. Quartal 2018 vorliegen. 6. B-Plan 318 „Gut Kleinzschocher“ Die Flächen befinden sich im Eigentum der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH (LWB). Die Planinhalte des bestehenden B-Planes zielen auf die Entwicklung des Gebietes mit einer Stadthausstruktur ab. Angesichts des gestiegenen Wohnungsbedarfs überprüft die LWB ihre Entwicklungsziele. Im Ergebnis könnte sich aus einer angestrebten höheren Dichte in der Bebauung sowie der Unterbringung einer Kindertagesstätte im Gebiet eine Planänderung ergeben. Konkrete Inhalte oder Zeithorizonte stehen eigentümerseitig derzeit noch nicht fest.