Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1337072.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
13.11.17, 12:00
Aktualisiert
21.04.18, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05054
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.04.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat der Stadt Leipzig beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über
die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ nach § 162 BauGB.
2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Hierbei ist auf die Vorschriften des § 4 Abs. 4 SächsGemO, der §§ 152 bis 156a
BauGB und der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen.
Hinweis:
Der dieser Vorlage beigefügte Plan dient lediglich der Orientierung und ist nicht Bestandteil
der Teilaufhebungssatzung. Bestandteil der Teilaufhebungssatzung ist allein der im
Zeitpunkt der Beschlussfassung im Saal der Ratsversammlung ausgehängte Plan. Die
Grenzen des dieser Vorlage beigefügten Planes entsprechen dem Originalplan in
verkleinertem Maßstab. Die Beifügung des Lageplans in Originalgröße zu dieser Vorlage
wäre unzweckmäßig und ist rechtlich nicht erforderlich. Bei Bekanntmachung der
Teilaufhebungssatzung wird auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2
KomBekVO/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BekS sowie die darüber hinausgehenden allgemeinen
Einsichtnahmemöglichkeiten hingewiesen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit der Beschlussfassung soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebiets „LeipzigPlagwitz“ für den südlichen Bereich gemäß der Plandarstellung in der Anlage erfolgen.
Anlagen:
Begründung
Anlage 1: Satzung erste Teilaufhebung
Anlage 2: verkleinerter Lageplan
Anlage 3: Zwischenbilanz
Anlage 4: Fotos zum Teilentlassungsbereich
3/3
Begründung
Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz" und sodann auf die Voraussetzungen der Teilaufhebung im
Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Teilaufhebung, zu denen
insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört.
1. Ausgangssituation
Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete förmlich festgelegt, in
denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften der §§ 152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Nach den Regelungen
des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen
Sanierungsmaßnahmen aufzuheben.
Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde.
Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich.
Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung
städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen.
Hinsichtlich der vorgesehenen Verfahrensweise zum schrittweisen Abschluss der 15
Sanierungsmaßnahmen der Stadt Leipzig wird auf die Information zur Ratsversammlung am
15.12.2010 „Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis 2020“ verwiesen
(Drucksache Nr. V/789).
Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung
durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 20.04.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese
Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Eine Änderungssatzung erfolgte mit
Beschluss vom 24.02.1999 (Nr. 1514/1999). Die Bekanntgabe erfolgte am 24.04.1999. Nachdem
sich herausgestellt hatte, dass die Satzungen mit Fehlern behaftet waren, wurden zwecks Heilung
dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzungen über eine
städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „LeipzigPlagwitz“ beschlossen. Diese Satzungen, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom
29.06.2013, traten rückwirkend zum 01.04.1995 bzw. zum 24.04.1999 in Kraft.
Nun soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“ erfolgen.
2. Voraussetzung der Teilaufhebung
Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die
Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten
Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil
aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind,
ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die
weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer
sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist.
Der für die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene südliche Bereich des
Sanierungsgebiets (siehe Anlage 2) erfüllt diese Voraussetzungen.
1
Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Plagwitz“ nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für
dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich
gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur Teilaufhebung des
Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz““ (siehe Anlage 3).
3. Auswirkungen der Teilaufhebung
Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen Status als
Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die Genehmigungspflicht
der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge.
Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz
3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2
BauGB.
Rechtsverbindlich wird die Satzung über die Teilaufhebung mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Dazu wird der Satzungstext mit einem verkleinerten Lageplan im Amtsblatt der Stadt Leipzig
veröffentlicht. Für den Originalplan, der im Maßstab 1 : 1.000 gefertigt ist, wird die Form der
Ersatzbekanntmachung gewählt, d. h. er wird nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen
zur Einsicht durch jedermann bereitgehalten.
Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die
Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen.
Gleichzeitig entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge
zu entrichten.
3.1 Erhebung von Ausgleichsbeträgen
§ 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen
Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierungsmaßnahme bedingten Erhöhung
des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge
entsteht nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme, also nach Aufhebung der
Sanierungssatzung. Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrages auch vor
Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese vorzeitige
Ablösung erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Gemäß Beschluss
der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in
Sanierungsgebieten bei vorzeitiger Ablöse bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der
Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent.
Die von der ersten Teilaufhebung der Sanierungssatzung betroffenen Eigentümer wurden
schriftlich über die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages in Kenntnis
gesetzt. Hierbei wurde die ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zum geltenden
Stichtag für jedes Grundstück bzw. jeden Miteigentumsanteil des jeweiligen Grundstücks
angegeben und der Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent bis zum 31.01.2017 angeboten.
Das Angebot der vorzeitigen Ablösung mit einem Verfahrensnachlass wurde von vielen
Eigentümern genutzt. Es wurden seitdem Ausgleichsbeträge i. H. v. ca. 0,881 Mio. EUR entrichtet.
Insgesamt wurden seit Beginn der Sanierung ca. 1,212 Mio. EUR für dieses Teilgebiet
eingenommen.
2
Im benannten Teilbereich wurden bislang für 80 Prozent der Grundstücke, Wohnungen und
Teileigentumsobjekte öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen und der Ausgleichsbetrag
entrichtet. Für die übrigen 20 Prozent der Fälle wird der Ausgleichsbetrag per Bescheid erhoben.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig wird beauftragt für jedes
Grundstück, das noch nicht vollständig abgelöst ist, ein Einzelgutachten zu erstellen, welches die
individuellen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Die Eigentümer werden durch die Verwaltung
gem. § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB zunächst im Anhörungsverfahren über die rechtlichen
Grundlagen und die Höhe des zu entrichtenden Ausgleichsbetrages unterrichtet und erhalten
Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung des Grundstücks
maßgeblichen Verhältnisse. Im Anschluss daran fordert die Verwaltung den Ausgleichsbetrag
durch Bescheid an.
3.2
Reinvestition der Ausgleichsbeträge
Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind
zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet
einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme als Gesamtmaßnahme noch nicht
abgeschlossen ist. Die im Rahmen der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigPlagwitz“ zu erwartenden Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen sollen daher auch der weiteren
Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen.
Mit diesen Einnahmen werden nachfolgende Vorhaben finanziert:
• Neugestaltung der öffentlichen Grünfläche Aurelien- /Ecke Hähnelstraße (bereits
feritiggestellt)
• Straßenraumgestaltung Birkenstraße im Abschnitt Aurelienstraße bis Lützner Straße (in
Realisierung)
• Anteilige Unterstützung der Sanierung der denkmalgeschützten Fassade des
Felsenkellers, Karl-Heine-Straße 32 (in Realisierung)
• Straßenraumgestaltung Gießerstraße im Abschnitt Karl-Heine-Straße bis Endersstraße
• Neugestaltung der Fuß- und Radwegeverbindung am Kanal zwischen Karl-Heine-Straße
und Aurelienstraße
• Neugestaltung der Fuß- und Radwegeverbindung am Kanal nördlich des Neubaus der
Grundschule an der Gießerstraße vorgesehen
• Sanierung der Philippuskirche
Diese Vorhaben sind Voraussetzung für die Erreichung der Sanierungsziele und damit für den
Abschluss der Gesamtmaßnahme.
Anlage 1:
Satzung über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz"
Anlage 2:
verkleinerter Lageplan
Anlage 3:
Zwischenbilanz 1995 bis 2017
Anlage 4:
Fotos zum Teilentlassungsbereich
3
Anlage 1
Satzung
über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung
„Leipzig-Plagwitz“
Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat in seiner Sitzung am …... auf der Grundlage des § 4 der
Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014
(SächsGVBl.S. 146), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017
(SächsGVBl. S. 626) geändert worden ist, und auf der Grundlage des § 142 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
nachfolgende Satzung beschlossen:
§1
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“ vom
20.04.1994, ortsüblich bekanntgemacht am 01.04.1995 sowie die Änderungssatzung vom
24.02.1999, ortsüblich bekanntgemacht am 24.04.1999, erneut beschlossen am 19.06.2013 und
ortsüblich bekanntgemacht am 29.06.2013, werden für den Teilbereich aufgehoben, der in dem als
Anlage beiliegenden Lageplan schwarz umrandet ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Bei Zweifeln an der Einbeziehung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist die Innenkante der
im Lageplan eingezeichneten Begrenzungslinien des Lageplans maßgeblich.
§2
Diese Teilaufhebungssatzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung
rechtsverbindlich.
Leipzig, …..............
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung mit der Ersatzbekanntmachung des Lageplanes
wird angeordnet.
Leipzig, …..............
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Anlage 2:
verkleinerter Lageplan
Sanierungsgebiet
Leipzig-Plagwitz
Gebietsgrenze
Satzung
1. Teilaufhebung
(geplant)
0
125
250
500
Meter
Stand: 10/ 2017
Maßstab 1:5.000
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung
Anlage 3
Zwischenbilanz
zur geplanten 1. Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet
Seite 2
Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck
Seite 3
Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen
Seite 4 - 5
Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen
Seite 6
Sanierungsstand der Grundstücke des Teilaufhebungsgebiets
Seite 7
Sanierungsstand im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets
Seite 8
Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets
Seite 9
Geplante Maßnahmen im öffentlichen Raum
Seite 10
1
Anlage 3
Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet
Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.1992 (Nr. 542/92)
wurden für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ vorbereitende Untersuchungen zur
Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 20.04.1994 (Nr.
1085/1994) wurde das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ festgelegt. Die Veröffentlichung
im Amtsblatt der Stadt Leipzig erfolgte am 01.04.1995. Eine Gebietserweiterung erfolgte mit
Änderungsbeschluss vom 24.02.1999 (Nr. 1514/1999). Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte
am 24.04.1999. Zum Zwecke der Herstellung von Rechtssicherheit wurden die oben
genannten Satzungen beide erneut beschlossen am 19.06.2013 (Nr. RBV-1642/13) und
ortsüblich bekanntgemacht am 29.06.2013.
Gebietsbezeichnung:
Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“
Gebietsgröße:
86,0 ha
Durchführungszeitraum:
1994 bis voraussichtlich 2021
Förderprogramme:
Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen
(SEP)
Landessanierungsprogramm (LSP)
Summe der Ausgaben1:
Summe der Einnahmen1:
Summe der Finanzhilfen1:
26,3 Mio. €
2,2 Mio. €
16,8 Mio. €
1
Fördermittel SEP/LSP; Stand Fortsetzungsbericht Programmjahr 2017; gerundet;
bis Ende Durchführungszeitraum
2
Anlage 3
Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck2
SEP/LSP (1994-2016)
Vorbereitung
1.867.800 €
Grunderwerb
300.400 €
8.954.500 €
Ordnungsmaßnahmen
11.239.000 €
Baumaßnahmen
1.233.000 €
Sicherungsmaßnahmen
707.100 €
Sonstige Maßnahmen
24.301.800 €
Gesamt
Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“
- Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck –
2
Fördermittel SEP/LSP; Stand Fortsetzungsbericht Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016
3
Anlage 3
Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen3
(SEP) 1994-2016
Vorbereitung
1.175.800 €
4,8 %
692.000 €
2,8 %
300.400 €
1,2 %*
52.700 €
0,2 %
Rückbau privater baulicher Anlagen
2.966.800 €
12,2 %
Herstellung / Änderung v. Erschließungsanlagen
3.214.100 €
13,2 %
sonst. Ordnungsmaßnahmen
2.720.900 €
11,2 %
10.801.500 €
44,4 %
437.500 €
1,8 %
1.233.000 €
5,1 %
707.100 €
2,9 %
24.301.800 €
100,0 %
Vorbereitende Untersuchungen
Weitere Vorbereitung
Grunderwerb
Erschließung
Ordnungsmaßnahmen
Umzug von Bewohnern
Baumaßnahmen
Erneuerung von Gebäuden privater Dritter
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
Sicherungsmaßnahmen
Private Gebäude
Sonstige Maßnahmen
Vergütung für Sanierungsträger/-beauftragte
Gesamt
3
Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016
4
Anlage 3
Sanierungsgebiet Leipzig-Plagwitz
- Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen -
5
Anlage 3
Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen
6
Anlage 3
Sanierungsstand der Grundstücke des 1. Teilaufhebungsgebiets
(Stand 10/2017)
gesamt
Fläche
Prozent
Grundstücke
saniert/neubebaut
186.170 m²
100 %
170.598 m²
92 %
7
unsaniert
15.572 m²
8%
Anlage 3
Sanierungsstand im öffentlichen Raum des 1. Teilaufhebungsgebiets
(Stand 10/2017)
öffentlicher Raum
saniert
gesamt
Fläche
Prozent
61.127 m²
100 %
49.234 m²
81 %
8
unsaniert
11.893 m²
19 %
Anlage 3
Maßnahmen im öffentlichen Raum
Plagwitz, Teilgebiet I: Umgesetzte Fördermaßnahmen
(ohne
Gebäudemaßnahmen)
(ohne private
private Gebäudemaßnahmen)
Stand:
Stand: 10/2017
12/2015
Maßnahme
Fertigstellung
Kosten in €
Förderprogramm
Gutachterverfahren Stadtteilpark
31.12.1999
115.000,00
LSP
Grunderwerb Stadtteilpark
30.10.2002
154.412,00
SEP
Neuanlage Stadtteilpark
31.04.2004
888.000,00
SEP
Westl. Abschnitt Stadtteilpark
31.12.2007
141.550,00
EFRE
Industriestraße
(Straßenraumneugestaltung)
31.01.2002
455.800,00
SEP
Lauchstädter Straße
(Straßenraumneugestaltung)
31.08.2002
610.300,00
SEP
Fußgängerbrücke Karl-Heine-Kanal
31.07.2000
518.000,00
SEP, LSP
Fuß-Radweg Gleistrasse Ost
31.12.2004
412.500,00
SEP
Merseburger Straße
(Straßenraumneugestaltung, auch
außerhalb Teilgebiet)
31.12.2000
428.600,00
SEP
Böschungssanierung Karl-Heine-Kanal
31.12.2007
411.030,00
EFRE
Sanierung Stationsgebäude
Expoausstellung
Sanierung Stationsgebäude zum
Vereinshaus
Modellachse Konsumgebäude, San.
Inst. Industriestraße 85-95
30.09.2000
59.000,00
SEP
31.12.2004
29.080,00
EFRE
31.05.1999
635.000,00
SEP, LSP
Bootsanlegestelle Stadtteilpark
31.05.2001
22.200,00
LSP
Tiefgarage Konsumgebäude
15.10.2010
1.817.640,00
SUO
Walter-Heinze-Straße
(Straßenraumgestaltung)
Mütterzentrum, Walter-Heinze-Str. 2224, Gemeinbedarfseinrichtung
Außenanlagen
30.11.2000
227.819,00 SEP+Eigenmittel
30.11.2004
154.662,40
SEP
Mütterzentrum, Walter-Heinze-Str. 2224, Gemeinbedarfseinrichtung Umbau
31.12.2004
205.070,00
EFRE
Standortmarketing Zschochersche
Straße (daraufhin viele
Sanierungsvorhaben unterstützt)
31.12.2006
258.930,00
EFRE
7.429.593,40
SEP––Städtebauliche
StädtebaulicheSanierungsSanierungs-und
undEntwicklungsmaßnahmen
Entwicklungsmaßnahmen
SEP
LSP
–
Landessanierungsprogramm
LSP – Landessanierungsprogramm
EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
SUO – Stadtumbau – Rückbau und Aufwertung
9
Anlage 3
Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“
Geplante Maßnahmen im öffentlichen Raum (Stand: 12/2017)
Maßnahmenplanung zur geplanten Verwendung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet "Leipzig-Plagwitz"
lfd. Nr.
Projekt
Bemerkung
Kosten/Kalkulation
1
Öffentliche Grünfläche
Ausrelienstraße / Ecke Hähnelstraße, Planung und Bau
Bau in 2017
120.000 €
2
Birkenstraße
(2. BA, Abschnitt Aurelienstraße bis Lützner Straße)
Bau in 2017
375.000 €
3
Felsenkeller (Karl-Heine-Straße 32)
Sanierung der denkmalgeschützten
Fassade 2017/2018
400.000 €
4
Rad-Fußwegeverbindung am Kanal
(Aurelienstraße bis Karl-Heine-Straße)
5
Rad-Fußwegeverbindung am Kanal
(Gießerstraße bis Gleisradweg)
6
Gießerstraße
(Abschnitt Karl-Heine-Kanal bis Endersstraße)
7
Sanierung Philippuskirche (2. BA)
120.000 €
Planung ab 2017
120.000 €
450.000 €
Realisierung in 2018
∑
430.000 €
2.015.000 €
10
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Stadtteilpark Plagwitz
1998
2008
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Gründer- und Gewerbehof Plagwitz, Naumburger Str. 26
1950
2003
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Weißenfelser Straße 49-51b
2000
2017
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Walter-Heinze-Straße 9
2014
2017
Anlage 4
Fotos zum Teilentlassungsbereich
Merseburger Straße 34, 36, 38
2006
2017