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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1337072.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
13.11.17, 12:00
Aktualisiert
21.04.18, 13:39

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05054 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.04.2018 Bestätigung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat der Stadt Leipzig beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ nach § 162 BauGB. 2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Hierbei ist auf die Vorschriften des § 4 Abs. 4 SächsGemO, der §§ 152 bis 156a BauGB und der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen. Hinweis: Der dieser Vorlage beigefügte Plan dient lediglich der Orientierung und ist nicht Bestandteil der Teilaufhebungssatzung. Bestandteil der Teilaufhebungssatzung ist allein der im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Saal der Ratsversammlung ausgehängte Plan. Die Grenzen des dieser Vorlage beigefügten Planes entsprechen dem Originalplan in verkleinertem Maßstab. Die Beifügung des Lageplans in Originalgröße zu dieser Vorlage wäre unzweckmäßig und ist rechtlich nicht erforderlich. Bei Bekanntmachung der Teilaufhebungssatzung wird auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 KomBekVO/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BekS sowie die darüber hinausgehenden allgemeinen Einsichtnahmemöglichkeiten hingewiesen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit der Beschlussfassung soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebiets „LeipzigPlagwitz“ für den südlichen Bereich gemäß der Plandarstellung in der Anlage erfolgen. Anlagen: Begründung Anlage 1: Satzung erste Teilaufhebung Anlage 2: verkleinerter Lageplan Anlage 3: Zwischenbilanz Anlage 4: Fotos zum Teilentlassungsbereich 3/3 Begründung Die Begründung geht zunächst auf die Ausgangssituation zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz" und sodann auf die Voraussetzungen der Teilaufhebung im Besonderen ein. Es folgt eine Darstellung der Auswirkungen der Teilaufhebung, zu denen insbesondere das Entstehen der Ausgleichsbetragsverpflichtung gehört. 1. Ausgangssituation Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 1991 bis 2004 15 Sanierungsgebiete förmlich festgelegt, in denen die Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Nach den Regelungen des BauGB sind die jeweiligen Sanierungssatzungen nach Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. Zu den Rahmenbedingungen gehört, dass das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) zum Jahresende 2012 beendet wurde. Förderanträge der Kommunen für das Programm sind seit dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordern Bund und Freistaat Sachsen eine zügige Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Hinsichtlich der vorgesehenen Verfahrensweise zum schrittweisen Abschluss der 15 Sanierungsmaßnahmen der Stadt Leipzig wird auf die Information zur Ratsversammlung am 15.12.2010 „Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis 2020“ verwiesen (Drucksache Nr. V/789). Für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ wurde die Satzung über die förmliche Festlegung durch den Stadtrat der Stadt Leipzig am 20.04.1994 beschlossen. Am 01.04.1995 wurde diese Satzung im Amtsblatt der Stadt Leipzig bekanntgemacht. Eine Änderungssatzung erfolgte mit Beschluss vom 24.02.1999 (Nr. 1514/1999). Die Bekanntgabe erfolgte am 24.04.1999. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Satzungen mit Fehlern behaftet waren, wurden zwecks Heilung dieser Fehler mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2013 erneut die Satzungen über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB mit der Bezeichnung „LeipzigPlagwitz“ beschlossen. Diese Satzungen, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 29.06.2013, traten rückwirkend zum 01.04.1995 bzw. zum 24.04.1999 in Kraft. Nun soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“ erfolgen. 2. Voraussetzung der Teilaufhebung Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist. Ist diese Voraussetzung nur für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gegeben, so ist die Satzung gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB für diesen Teil aufzuheben. Die Sanierung ist durchgeführt, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind, ein Gebiet durch die Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert wurde und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung auch ohne Anwendung besonderer sanierungsrechtlicher Vorschriften gewährleistet ist. Der für die geplante Teilaufhebung der Sanierungssatzung vorgesehene südliche Bereich des Sanierungsgebiets (siehe Anlage 2) erfüllt diese Voraussetzungen. 1 Weitere Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind in diesem Bereich im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Leipzig-Plagwitz“ nicht mehr vorgesehen. Die Sanierungsziele sind für dieses Quartier weitgehend erreicht und die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann entfallen, da die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewährleistet ist. Eine detaillierte Darstellung enthält die „Zwischenbilanz zur Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz““ (siehe Anlage 3). 3. Auswirkungen der Teilaufhebung Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung verliert das betroffene Teilgebiet seinen Status als Sanierungsgebiet. Mit Rechtsverbindlichkeit der Teilaufhebung entfällt die Genehmigungspflicht der in § 144 BauGB bezeichneten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Rechtsvorgänge. Weiterhin entfällt das allgemeine Sanierungsvorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Entsprechendes gilt für die Enteignung zugunsten eines Sanierungsträgers gem. § 87 Abs. 3 Satz 3 BauGB sowie für die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen gem. § 88 Satz 2 BauGB. Rechtsverbindlich wird die Satzung über die Teilaufhebung mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung. Dazu wird der Satzungstext mit einem verkleinerten Lageplan im Amtsblatt der Stadt Leipzig veröffentlicht. Für den Originalplan, der im Maßstab 1 : 1.000 gefertigt ist, wird die Form der Ersatzbekanntmachung gewählt, d. h. er wird nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen zur Einsicht durch jedermann bereitgehalten. Mit der Teilaufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Sanierungsvermerke in den betroffenen Grundbüchern gem. § 162 Abs. 3 BauGB zu löschen. Gleichzeitig entsteht mit der Teilaufhebung die Verpflichtung der Eigentümer, Ausgleichsbeträge zu entrichten. 3.1 Erhebung von Ausgleichsbeträgen § 154 Abs. 1 BauGB bestimmt, dass der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einen Ausgleichsbetrag zu entrichten hat, der der durch die Sanierungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Die Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge entsteht nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme, also nach Aufhebung der Sanierungssatzung. Die Gemeinde kann die Ablösung des Ausgleichsbetrages auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese vorzeitige Ablösung erfolgt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Eigentümer. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 20.01.2010 (RBV-191/10) erhalten Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten bei vorzeitiger Ablöse bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent. Die von der ersten Teilaufhebung der Sanierungssatzung betroffenen Eigentümer wurden schriftlich über die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages in Kenntnis gesetzt. Hierbei wurde die ermittelte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung zum geltenden Stichtag für jedes Grundstück bzw. jeden Miteigentumsanteil des jeweiligen Grundstücks angegeben und der Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent bis zum 31.01.2017 angeboten. Das Angebot der vorzeitigen Ablösung mit einem Verfahrensnachlass wurde von vielen Eigentümern genutzt. Es wurden seitdem Ausgleichsbeträge i. H. v. ca. 0,881 Mio. EUR entrichtet. Insgesamt wurden seit Beginn der Sanierung ca. 1,212 Mio. EUR für dieses Teilgebiet eingenommen. 2 Im benannten Teilbereich wurden bislang für 80 Prozent der Grundstücke, Wohnungen und Teileigentumsobjekte öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen und der Ausgleichsbetrag entrichtet. Für die übrigen 20 Prozent der Fälle wird der Ausgleichsbetrag per Bescheid erhoben. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig wird beauftragt für jedes Grundstück, das noch nicht vollständig abgelöst ist, ein Einzelgutachten zu erstellen, welches die individuellen Grundstücksmerkmale berücksichtigt. Die Eigentümer werden durch die Verwaltung gem. § 154 Abs. 4 Satz 2 BauGB zunächst im Anhörungsverfahren über die rechtlichen Grundlagen und die Höhe des zu entrichtenden Ausgleichsbetrages unterrichtet und erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung des Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse. Im Anschluss daran fordert die Verwaltung den Ausgleichsbetrag durch Bescheid an. 3.2 Reinvestition der Ausgleichsbeträge Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Sie sind zweckgebundene Einnahmen, die zur weiteren Finanzierung der Ausgaben im Sanierungsgebiet einzusetzen sind, solange die Sanierungsmaßnahme als Gesamtmaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Die im Rahmen der geplanten Teilaufhebung der Sanierungssatzung „LeipzigPlagwitz“ zu erwartenden Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen sollen daher auch der weiteren Finanzierung von Maßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet dienen. Mit diesen Einnahmen werden nachfolgende Vorhaben finanziert: • Neugestaltung der öffentlichen Grünfläche Aurelien- /Ecke Hähnelstraße (bereits feritiggestellt) • Straßenraumgestaltung Birkenstraße im Abschnitt Aurelienstraße bis Lützner Straße (in Realisierung) • Anteilige Unterstützung der Sanierung der denkmalgeschützten Fassade des Felsenkellers, Karl-Heine-Straße 32 (in Realisierung) • Straßenraumgestaltung Gießerstraße im Abschnitt Karl-Heine-Straße bis Endersstraße • Neugestaltung der Fuß- und Radwegeverbindung am Kanal zwischen Karl-Heine-Straße und Aurelienstraße • Neugestaltung der Fuß- und Radwegeverbindung am Kanal nördlich des Neubaus der Grundschule an der Gießerstraße vorgesehen • Sanierung der Philippuskirche Diese Vorhaben sind Voraussetzung für die Erreichung der Sanierungsziele und damit für den Abschluss der Gesamtmaßnahme. Anlage 1: Satzung über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Plagwitz" Anlage 2: verkleinerter Lageplan Anlage 3: Zwischenbilanz 1995 bis 2017 Anlage 4: Fotos zum Teilentlassungsbereich 3 Anlage 1 Satzung über die erste Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat in seiner Sitzung am …... auf der Grundlage des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl.S. 146), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) geändert worden ist, und auf der Grundlage des § 142 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) nachfolgende Satzung beschlossen: §1 Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“ vom 20.04.1994, ortsüblich bekanntgemacht am 01.04.1995 sowie die Änderungssatzung vom 24.02.1999, ortsüblich bekanntgemacht am 24.04.1999, erneut beschlossen am 19.06.2013 und ortsüblich bekanntgemacht am 29.06.2013, werden für den Teilbereich aufgehoben, der in dem als Anlage beiliegenden Lageplan schwarz umrandet ist. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Bei Zweifeln an der Einbeziehung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist die Innenkante der im Lageplan eingezeichneten Begrenzungslinien des Lageplans maßgeblich. §2 Diese Teilaufhebungssatzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich. Leipzig, ….............. Burkhard Jung Oberbürgermeister Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung mit der Ersatzbekanntmachung des Lageplanes wird angeordnet. Leipzig, ….............. Burkhard Jung Oberbürgermeister Anlage 2: verkleinerter Lageplan Sanierungsgebiet Leipzig-Plagwitz Gebietsgrenze Satzung 1. Teilaufhebung (geplant) 0 125 250 500 Meter Stand: 10/ 2017 Maßstab 1:5.000 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Anlage 3 Zwischenbilanz zur geplanten 1. Teilaufhebung des Sanierungsgebietes „Leipzig-Plagwitz“ Inhaltsverzeichnis Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet Seite 2 Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck Seite 3 Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen Seite 4 - 5 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen Seite 6 Sanierungsstand der Grundstücke des Teilaufhebungsgebiets Seite 7 Sanierungsstand im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets Seite 8 Umgesetzte Maßnahmen im öffentlichen Raum des Teilaufhebungsgebiets Seite 9 Geplante Maßnahmen im öffentlichen Raum Seite 10 1 Anlage 3 Allgemeine Angaben zum gesamten Sanierungsgebiet Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.08.1992 (Nr. 542/92) wurden für das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 20.04.1994 (Nr. 1085/1994) wurde das Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ festgelegt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Leipzig erfolgte am 01.04.1995. Eine Gebietserweiterung erfolgte mit Änderungsbeschluss vom 24.02.1999 (Nr. 1514/1999). Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte am 24.04.1999. Zum Zwecke der Herstellung von Rechtssicherheit wurden die oben genannten Satzungen beide erneut beschlossen am 19.06.2013 (Nr. RBV-1642/13) und ortsüblich bekanntgemacht am 29.06.2013. Gebietsbezeichnung: Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ Gebietsgröße: 86,0 ha Durchführungszeitraum: 1994 bis voraussichtlich 2021 Förderprogramme: Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen (SEP) Landessanierungsprogramm (LSP) Summe der Ausgaben1: Summe der Einnahmen1: Summe der Finanzhilfen1: 26,3 Mio. € 2,2 Mio. € 16,8 Mio. € 1 Fördermittel SEP/LSP; Stand Fortsetzungsbericht Programmjahr 2017; gerundet; bis Ende Durchführungszeitraum 2 Anlage 3 Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck2 SEP/LSP (1994-2016) Vorbereitung 1.867.800 € Grunderwerb 300.400 € 8.954.500 € Ordnungsmaßnahmen 11.239.000 € Baumaßnahmen 1.233.000 € Sicherungsmaßnahmen 707.100 € Sonstige Maßnahmen 24.301.800 € Gesamt Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ - Fördermitteleinsatz nach Verwendungszweck – 2 Fördermittel SEP/LSP; Stand Fortsetzungsbericht Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016 3 Anlage 3 Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen3 (SEP) 1994-2016 Vorbereitung 1.175.800 € 4,8 % 692.000 € 2,8 % 300.400 € 1,2 %* 52.700 € 0,2 % Rückbau privater baulicher Anlagen 2.966.800 € 12,2 % Herstellung / Änderung v. Erschließungsanlagen 3.214.100 € 13,2 % sonst. Ordnungsmaßnahmen 2.720.900 € 11,2 % 10.801.500 € 44,4 % 437.500 € 1,8 % 1.233.000 € 5,1 % 707.100 € 2,9 % 24.301.800 € 100,0 % Vorbereitende Untersuchungen Weitere Vorbereitung Grunderwerb Erschließung Ordnungsmaßnahmen Umzug von Bewohnern Baumaßnahmen Erneuerung von Gebäuden privater Dritter Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Sicherungsmaßnahmen Private Gebäude Sonstige Maßnahmen Vergütung für Sanierungsträger/-beauftragte Gesamt 3 Stand Fortsetzungsbericht SEP Programmjahr 2017; Durchführung bis einschl. 2016 4 Anlage 3 Sanierungsgebiet Leipzig-Plagwitz - Fördermitteleinsatz nach Kostengruppen - 5 Anlage 3 Karte mit Stand der Sanierungsmaßnahmen 6 Anlage 3 Sanierungsstand der Grundstücke des 1. Teilaufhebungsgebiets (Stand 10/2017) gesamt Fläche Prozent Grundstücke saniert/neubebaut 186.170 m² 100 % 170.598 m² 92 % 7 unsaniert 15.572 m² 8% Anlage 3 Sanierungsstand im öffentlichen Raum des 1. Teilaufhebungsgebiets (Stand 10/2017) öffentlicher Raum saniert gesamt Fläche Prozent 61.127 m² 100 % 49.234 m² 81 % 8 unsaniert 11.893 m² 19 % Anlage 3 Maßnahmen im öffentlichen Raum Plagwitz, Teilgebiet I: Umgesetzte Fördermaßnahmen (ohne Gebäudemaßnahmen) (ohne private private Gebäudemaßnahmen) Stand: Stand: 10/2017 12/2015 Maßnahme Fertigstellung Kosten in € Förderprogramm Gutachterverfahren Stadtteilpark 31.12.1999 115.000,00 LSP Grunderwerb Stadtteilpark 30.10.2002 154.412,00 SEP Neuanlage Stadtteilpark 31.04.2004 888.000,00 SEP Westl. Abschnitt Stadtteilpark 31.12.2007 141.550,00 EFRE Industriestraße (Straßenraumneugestaltung) 31.01.2002 455.800,00 SEP Lauchstädter Straße (Straßenraumneugestaltung) 31.08.2002 610.300,00 SEP Fußgängerbrücke Karl-Heine-Kanal 31.07.2000 518.000,00 SEP, LSP Fuß-Radweg Gleistrasse Ost 31.12.2004 412.500,00 SEP Merseburger Straße (Straßenraumneugestaltung, auch außerhalb Teilgebiet) 31.12.2000 428.600,00 SEP Böschungssanierung Karl-Heine-Kanal 31.12.2007 411.030,00 EFRE Sanierung Stationsgebäude Expoausstellung Sanierung Stationsgebäude zum Vereinshaus Modellachse Konsumgebäude, San. Inst. Industriestraße 85-95 30.09.2000 59.000,00 SEP 31.12.2004 29.080,00 EFRE 31.05.1999 635.000,00 SEP, LSP Bootsanlegestelle Stadtteilpark 31.05.2001 22.200,00 LSP Tiefgarage Konsumgebäude 15.10.2010 1.817.640,00 SUO Walter-Heinze-Straße (Straßenraumgestaltung) Mütterzentrum, Walter-Heinze-Str. 2224, Gemeinbedarfseinrichtung Außenanlagen 30.11.2000 227.819,00 SEP+Eigenmittel 30.11.2004 154.662,40 SEP Mütterzentrum, Walter-Heinze-Str. 2224, Gemeinbedarfseinrichtung Umbau 31.12.2004 205.070,00 EFRE Standortmarketing Zschochersche Straße (daraufhin viele Sanierungsvorhaben unterstützt) 31.12.2006 258.930,00 EFRE 7.429.593,40 SEP––Städtebauliche StädtebaulicheSanierungsSanierungs-und undEntwicklungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen SEP LSP – Landessanierungsprogramm LSP – Landessanierungsprogramm EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung SUO – Stadtumbau – Rückbau und Aufwertung 9 Anlage 3 Sanierungsgebiet „Leipzig-Plagwitz“ Geplante Maßnahmen im öffentlichen Raum (Stand: 12/2017) Maßnahmenplanung zur geplanten Verwendung der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet "Leipzig-Plagwitz" lfd. Nr. Projekt Bemerkung Kosten/Kalkulation 1 Öffentliche Grünfläche Ausrelienstraße / Ecke Hähnelstraße, Planung und Bau Bau in 2017 120.000 € 2 Birkenstraße (2. BA, Abschnitt Aurelienstraße bis Lützner Straße) Bau in 2017 375.000 € 3 Felsenkeller (Karl-Heine-Straße 32) Sanierung der denkmalgeschützten Fassade 2017/2018 400.000 € 4 Rad-Fußwegeverbindung am Kanal (Aurelienstraße bis Karl-Heine-Straße) 5 Rad-Fußwegeverbindung am Kanal (Gießerstraße bis Gleisradweg) 6 Gießerstraße (Abschnitt Karl-Heine-Kanal bis Endersstraße) 7 Sanierung Philippuskirche (2. BA) 120.000 € Planung ab 2017 120.000 € 450.000 € Realisierung in 2018 ∑ 430.000 € 2.015.000 € 10 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Stadtteilpark Plagwitz 1998 2008 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Gründer- und Gewerbehof Plagwitz, Naumburger Str. 26 1950 2003 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Weißenfelser Straße 49-51b 2000 2017 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Walter-Heinze-Straße 9 2014 2017 Anlage 4 Fotos zum Teilentlassungsbereich Merseburger Straße 34, 36, 38 2006 2017